Dringende Massnahmen gegen den Anstieg der Krankenkassenprämien
- ShortId
-
09.1014
- Id
-
20091014
- Updated
-
24.06.2025 23:31
- Language
-
de
- Title
-
Dringende Massnahmen gegen den Anstieg der Krankenkassenprämien
- AdditionalIndexing
-
2841;Spitalkosten;medizinische Diagnose;Krankenkassenprämie;Preissteigerung;Preisrückgang;Arzneikosten;Kosten des Gesundheitswesens
- 1
-
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L04K11050502, Preissteigerung
- L04K11050501, Preisrückgang
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- L05K0105050102, Spitalkosten
- L05K0105050101, Arzneikosten
- L04K01050208, medizinische Diagnose
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen und der damit einhergehende Anstieg der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind ein Thema, mit dem sich der Bundesrat laufend beschäftigt. In Anbetracht der für das kommende Jahr angekündigten Prämienerhöhungen ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass Massnahmen zur Kosteneindämmung unumgänglich sind.</p><p>Der Bundesrat hat schon seit Langem seinen Willen zum Handeln in dieser Frage kundgetan. In den vergangenen Jahren hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) denn auch bereits verschiedene Massnahmen beschlossen, mit denen insbesondere im Arzneimittelbereich beträchtliche Einsparungen erzielt werden konnten. Ausserdem hat das EDI kürzlich eine Revision der Analysenliste beschlossen, die bei den Laboranalysen zu einer Tarifberechnung nach betriebswirtschaftlichen Regeln und dadurch zu Kosteneinsparungen führt.</p><p>Gegenwärtig prüft das EDI ein Massnahmenpaket, das in anderen Bereichen des Gesundheitswesens Kosteneinsparungen bewirken soll. In diesem Zusammenhang sind vor allem die Leistungen im ambulanten Spitalbereich zu nennen, in dem die Kostenzunahme besonders hoch ist. Ende April 2009 wird das EDI die möglichen Massnahmen mit den wichtigsten Akteuren des Gesundheitswesens an einem runden Tisch besprechen. Der Bundesrat gedenkt, dem Parlament anschliessend einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, der dringlich erklärt werden soll.</p><p>Zur Frage der Plafonierung der Reserven hat sich der Bundesrat bereits mehrmals eingehend geäussert (Motion Meyer Thérèse 07.3042, Mehr Transparenz bei den Krankenkassen durch Plafonierung der Reserven; Motion Maury Pasquier 08.3595, Krankenversicherung. Transparenz bei der Rechnungslegung und Entwicklung der Reserven). Im Rahmen der Motion 07.3042 legte er ausführlich die Nachteile einer solchen Massnahme dar und beantragte die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, auf seinen Entscheid zurückzukommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat willens, unverzüglich dringende Massnahmen gegen den Anstieg der Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu treffen, damit dieser mit der Entwicklung der Lebenshaltungskosten vergleichbar ist?</p><p>Folgenden Entwicklungen muss im Besonderen entgegengetreten werden:</p><p>1. dem Anstieg der Tarife für die ambulante Spitalbehandlung (um etwa 10 Prozent im Jahr 2008);</p><p>2. den hohen Preisen für Medikamente durch einen ausführlichen Preisvergleich (z. B. anhand der Preise in der EU der 15);</p><p>3. den hohen Preisen von diagnostischen und therapeutischen Geräten und Hilfsmitteln.</p><p>Artikel 55 des Krankenversicherungsgesetzes berechtigt den Bundesrat oder das betreffende Departement, bei den obengenannten Punkten die nötigen Massnahmen zu treffen.</p><p>Überdies soll der Bundesrat eine Höchstgrenze festsetzen für die Sicherheitsreserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und diesbezüglich Artikel 78 der Krankenversicherungsverordnung revidieren.</p>
- Dringende Massnahmen gegen den Anstieg der Krankenkassenprämien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen und der damit einhergehende Anstieg der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind ein Thema, mit dem sich der Bundesrat laufend beschäftigt. In Anbetracht der für das kommende Jahr angekündigten Prämienerhöhungen ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass Massnahmen zur Kosteneindämmung unumgänglich sind.</p><p>Der Bundesrat hat schon seit Langem seinen Willen zum Handeln in dieser Frage kundgetan. In den vergangenen Jahren hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) denn auch bereits verschiedene Massnahmen beschlossen, mit denen insbesondere im Arzneimittelbereich beträchtliche Einsparungen erzielt werden konnten. Ausserdem hat das EDI kürzlich eine Revision der Analysenliste beschlossen, die bei den Laboranalysen zu einer Tarifberechnung nach betriebswirtschaftlichen Regeln und dadurch zu Kosteneinsparungen führt.</p><p>Gegenwärtig prüft das EDI ein Massnahmenpaket, das in anderen Bereichen des Gesundheitswesens Kosteneinsparungen bewirken soll. In diesem Zusammenhang sind vor allem die Leistungen im ambulanten Spitalbereich zu nennen, in dem die Kostenzunahme besonders hoch ist. Ende April 2009 wird das EDI die möglichen Massnahmen mit den wichtigsten Akteuren des Gesundheitswesens an einem runden Tisch besprechen. Der Bundesrat gedenkt, dem Parlament anschliessend einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, der dringlich erklärt werden soll.</p><p>Zur Frage der Plafonierung der Reserven hat sich der Bundesrat bereits mehrmals eingehend geäussert (Motion Meyer Thérèse 07.3042, Mehr Transparenz bei den Krankenkassen durch Plafonierung der Reserven; Motion Maury Pasquier 08.3595, Krankenversicherung. Transparenz bei der Rechnungslegung und Entwicklung der Reserven). Im Rahmen der Motion 07.3042 legte er ausführlich die Nachteile einer solchen Massnahme dar und beantragte die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, auf seinen Entscheid zurückzukommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat willens, unverzüglich dringende Massnahmen gegen den Anstieg der Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu treffen, damit dieser mit der Entwicklung der Lebenshaltungskosten vergleichbar ist?</p><p>Folgenden Entwicklungen muss im Besonderen entgegengetreten werden:</p><p>1. dem Anstieg der Tarife für die ambulante Spitalbehandlung (um etwa 10 Prozent im Jahr 2008);</p><p>2. den hohen Preisen für Medikamente durch einen ausführlichen Preisvergleich (z. B. anhand der Preise in der EU der 15);</p><p>3. den hohen Preisen von diagnostischen und therapeutischen Geräten und Hilfsmitteln.</p><p>Artikel 55 des Krankenversicherungsgesetzes berechtigt den Bundesrat oder das betreffende Departement, bei den obengenannten Punkten die nötigen Massnahmen zu treffen.</p><p>Überdies soll der Bundesrat eine Höchstgrenze festsetzen für die Sicherheitsreserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und diesbezüglich Artikel 78 der Krankenversicherungsverordnung revidieren.</p>
- Dringende Massnahmen gegen den Anstieg der Krankenkassenprämien
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