Versichertenkarte. Sollen 150 Millionen Franken in den Sand gesetzt werden?

ShortId
09.1015
Id
20091015
Updated
24.06.2025 23:01
Language
de
Title
Versichertenkarte. Sollen 150 Millionen Franken in den Sand gesetzt werden?
AdditionalIndexing
2841;Datenverarbeitung in der Medizin;Durchführung eines Projektes;Gesundheitspass;Patient/in
1
  • L04K01050508, Gesundheitspass
  • L05K1203010104, Datenverarbeitung in der Medizin
  • L04K01050517, Patient/in
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Mit der Einführung der Versichertenkarte in Artikel 42a KVG wollte das Parlament einen ersten Schritt in Richtung Gesundheitskarte tun. Der Bundesrat hat in seinem Auftrag zur Erarbeitung eines Konzepts für eine Strategie E-Health explizit die Versichertenkarte als ein Element erwähnt, das es in diese Strategie zu integrieren gilt. Dies wurde bei der Erarbeitung der Strategie berücksichtigt, und die Einführung der Versichertenkarte ist deshalb als eigenständiges Ziel der Strategie formuliert worden (Ziel A2, Seite 28 der Strategie E-Health Schweiz vom 27. Juni 2007). Die technische Spezifikation der Versichertenkarte richtet sich nach dem Standard eCH-0064. Die implementierte Public-Key-Infrastructure-Technologie kann grundsätzlich als sicher betrachtet werden und wird in sicherheitsrelevantem Zusammenhang seit Jahren erfolgreich eingesetzt; beispielsweise basiert das Bundesgesetz über die elektronische Signatur auf dieser Technologie. Im Rahmen der Umsetzungsarbeiten der E-Health-Strategie wird die Versichertenkarte weiterentwickelt, wobei ihre Grundfunktionalitäten und damit auch die technische Grundausstattung voraussichtlich bestehen bleiben.</p><p>2. Der Bundesrat ging bei seiner Kosten-Nutzen-Analyse zur Versichertenkarte 2006 von einem Preis von Fr. 2.20 pro Karte aus. Dieser Preis wurde in den jetzt laufenden Umsetzungsarbeiten mehr oder weniger bestätigt. Bei einer Gültigkeit der Versichertenkarte von drei Jahren beträgt der Preis pro Versicherten und Jahr also weniger als 1 Franken und total etwa 20 Millionen Franken für drei Jahre. Aufseiten der Leistungserbringer sind Angaben zu den Gesamtkosten nicht möglich, da für die Rechnungsstellung keine Pflicht zum elektronischen Prozess besteht und die Bearbeitung von persönlichen Daten auch für die Leistungserbringer freiwillig bleibt. Infrastrukturelemente wie z. B. Kartenlesegeräte müssen aufgrund einer weiterentwickelten Karte nicht neu beschafft werden. Kosten von 150 Millionen Franken für die Ausgabe der Versichertenkarte sind also völlig aus der Luft gegriffen.</p><p>Das vorgesehene Authentisierungsmittel (PIN-Code) reicht für die Anwendungen der geplanten Versichertenkarte und für die durch diese Anwendungen geforderte Sicherheit aus. Anders wird es aussehen, wenn E-Health-Anwendungen mit weiteren sensiblen Daten und neuen Rahmenbedingungen eingeführt werden (beispielsweise Zugriff des Patienten auf seine eigenen Daten über das Internet). Dann müssen weitere Authentisierungsmittel evaluiert und im Gesetzgebungsprozess demokratisch legitimiert werden. Die Elemente der sicheren Authentisierung gemäss Ziel A5 der E-Health-Strategie Schweiz sind noch nicht definiert. Aus diesem Grund kann heute auch noch nicht dazu Stellung genommen werden, ob die Versichertenkarte die zukünftigen Anforderungen erfüllt und welche Zusatzmerkmale sie zu tragen haben wird.</p><p>3. Der Bundesrat geht davon aus, dass bis zur Verabschiedung einer zukünftigen E-Health-Gesetzgebung mit Gesetzesbestimmungen, einer Verordnung und einer EDI-Verordnung mit technischen Spezifikationen aller Wahrscheinlichkeit nach noch einige Jahre vergehen werden. Die Ausgabe einer weiterentwickelten Karte wird sicher bei einem fälligen Kartenwechsel geschehen (bei einer Gültigkeitsdauer der Versichertenkarte von drei Jahren z. B. nach zwei Kartenausgaben). Dass erhöhte Anforderungen an Sicherheit und Technologie zu diesem Zeitpunkt jedoch höhere Kosten nach sich ziehen werden, ist durchaus realistisch. Dies ist ein Grund mehr, mit der Ausgabe einer teureren, weil technisch anspruchsvolleren Karte so lange zu warten, bis die Anwendungen und der Kontext konkretisiert sind.</p><p>4a. Der Standard eCH-0064 wurde am 4. Februar 2008 durch den Expertenausschuss von eCH verabschiedet und anschliessend veröffentlicht. Das EDI hat ihn im April 2008 verbindlich erklärt. Keiner interessierten Partei war es verwehrt, die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung voranzutreiben. Konkret haben sich zwei Schweizer Kartenproduktionsfirmen für Detailspezifikationen interessiert. </p><p>4b. Die parlamentarische Initiative Noser führt wahrscheinlich zu Mehrkosten im Vergleich zur heutigen Versichertenkarte. Umso wichtiger ist es, im Rahmen der folgenden Konzeptarbeiten zur Einführung eines elektronischen Patientendossiers auch die Anforderungen an die Identifikation von Versicherten/Patienten zu vertiefen.</p><p>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Entwicklung der technischen Anforderungen sowie die Verbindlichkeit der technischen Spezifikationen für die Entwickler wie Anwender offen, transparent und nachhaltig erfolgt sind. Die Gefahr eines technischen Monopols besteht dann nicht, wenn der Prozess der Erarbeitung von Konzepten wie auch später von technischen Spezifikationen offen gestaltet wird und die Resultate publiziert und rechtlich verbindlich erklärt werden. Dies war bis anhin der Fall, und nach diesem Prinzip soll auch weiterhin gearbeitet werden. Damit entsteht ein grösstmöglicher Investitionsschutz.</p><p>5. Der Bundesrat hat bereits mehrmals bekräftigt, dass er an den rechtlichen Grundlagen zur Versichertenkarte bis zur Einführung per 1. Januar 2010 festhalten will (Anfrage Amstutz 07.1058; Motion Humbel Näf 07.3703). Es macht sachlich und gesetzgeberisch keinen Sinn, ein Element aus einem zukünftigen Gesamtsystem (elektronisches Patientendossier) herauszubrechen und separat zu behandeln.</p><p>6. Ein Aufschub der Einführung ist nicht angezeigt. Es sind einerseits bereits namhafte Investitionen für die Einführung der Versichertenkarte getätigt worden, und andererseits hat auch das Parlament 2004 ein solches schrittweises Vorgehen gewollt. Mit der Versichertenkarte als ID im Gesundheitswesen können wertvolle erste Erfahrungen bei relativ niedrigen Kosten gesammelt und kann die Bevölkerung für die kommenden Entwicklungen sensibilisiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die parlamentarische Initiative Noser 07.472, "Digitale Identität statt Versichertenkarte", ist von den Kommissionen beider Räte angenommen worden. Die parlamentarische Arbeit beginnt gemäss heutigem Plan im Mai in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates. Das BAG hat sich in der SGK des Ständerates positiv zum Vorhaben geäussert.</p><p>Gleichzeitig verordnet der Bundesrat den Krankenversicherern die Ausgabe von neuen Versichertenkarten per 1. Januar 2010 (VVK vom 26. November 2008). Dadurch entstehen für den Prämienzahler Kosten von mindestens 150 Millionen Franken. Diese Investition in ein Infrastrukturprojekt ohne direkten Nutzen für die einzelnen Akteure und mit einem kurzen und unsicheren Nutzungszeitraum ist aus heutiger Sicht unsinnig. Zudem ist die technische Spezifikation für die Versichertenkarte noch unvollständig und basiert scheinbar auf überholten und produktspezifischen Spezifikationen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die dringliche Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass die Investitionen in die Karten-Infrastruktur nachhaltig getätigt werden?</p><p>2. Wie rechtfertigt er die von ihm verordneten Kosten von mindestens 150 Millionen Franken, ohne dass die Versichertenkarte das Ziel A5 der E-Health-Strategie des Bundes "sichere Authentisierung der in der Schweiz wohnhaften Personen bis 2012" unterstützt?</p><p>3. Ist mit der vorhandenen technischen Spezifikation gewährleistet, dass für die Umsetzung der E-Health-Strategie - insbesondere die Einführung einer digitalen Identität für jeden Versicherten - die verordnete Karte in den nächsten drei bis vier Jahren nicht überflüssig wird oder eine erneute Kartenausgabe für mindestens 150 Millionen Franken erfolgen muss?</p><p>4a. Kann er garantieren, dass die vorgesehene technische Spezifizierung nicht zu einem technischen Monopol für die weitere Umsetzung der E-Health-Strategie oder zu Mehrkosten bei der Wahl eines anderen Anbieters führt?</p><p>4b. Kann er garantieren, dass die parlamentarische Initiative Noser umgesetzt werden kann, ohne dass Mehrkosten für die Versicherer entstehen und ohne dass ein technisches Monopol entsteht?</p><p>5. Kann er sich vorstellen, dass die Arbeiten bezüglich der Karte sofort und dringlich im Sinne der parlamentarischen Initiative Noser vorangetrieben werden können?</p><p>6. Würde sich aufgrund der vorliegenden Konstellation nicht ein Aufschub der vom Bundesrat per 1. Januar 2010 verordneten Ausgabe der neuen Versichertenkarte aufdrängen, bis die Nachhaltigkeit der verordneten Investitionen gewährleistet ist?</p>
  • Versichertenkarte. Sollen 150 Millionen Franken in den Sand gesetzt werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Mit der Einführung der Versichertenkarte in Artikel 42a KVG wollte das Parlament einen ersten Schritt in Richtung Gesundheitskarte tun. Der Bundesrat hat in seinem Auftrag zur Erarbeitung eines Konzepts für eine Strategie E-Health explizit die Versichertenkarte als ein Element erwähnt, das es in diese Strategie zu integrieren gilt. Dies wurde bei der Erarbeitung der Strategie berücksichtigt, und die Einführung der Versichertenkarte ist deshalb als eigenständiges Ziel der Strategie formuliert worden (Ziel A2, Seite 28 der Strategie E-Health Schweiz vom 27. Juni 2007). Die technische Spezifikation der Versichertenkarte richtet sich nach dem Standard eCH-0064. Die implementierte Public-Key-Infrastructure-Technologie kann grundsätzlich als sicher betrachtet werden und wird in sicherheitsrelevantem Zusammenhang seit Jahren erfolgreich eingesetzt; beispielsweise basiert das Bundesgesetz über die elektronische Signatur auf dieser Technologie. Im Rahmen der Umsetzungsarbeiten der E-Health-Strategie wird die Versichertenkarte weiterentwickelt, wobei ihre Grundfunktionalitäten und damit auch die technische Grundausstattung voraussichtlich bestehen bleiben.</p><p>2. Der Bundesrat ging bei seiner Kosten-Nutzen-Analyse zur Versichertenkarte 2006 von einem Preis von Fr. 2.20 pro Karte aus. Dieser Preis wurde in den jetzt laufenden Umsetzungsarbeiten mehr oder weniger bestätigt. Bei einer Gültigkeit der Versichertenkarte von drei Jahren beträgt der Preis pro Versicherten und Jahr also weniger als 1 Franken und total etwa 20 Millionen Franken für drei Jahre. Aufseiten der Leistungserbringer sind Angaben zu den Gesamtkosten nicht möglich, da für die Rechnungsstellung keine Pflicht zum elektronischen Prozess besteht und die Bearbeitung von persönlichen Daten auch für die Leistungserbringer freiwillig bleibt. Infrastrukturelemente wie z. B. Kartenlesegeräte müssen aufgrund einer weiterentwickelten Karte nicht neu beschafft werden. Kosten von 150 Millionen Franken für die Ausgabe der Versichertenkarte sind also völlig aus der Luft gegriffen.</p><p>Das vorgesehene Authentisierungsmittel (PIN-Code) reicht für die Anwendungen der geplanten Versichertenkarte und für die durch diese Anwendungen geforderte Sicherheit aus. Anders wird es aussehen, wenn E-Health-Anwendungen mit weiteren sensiblen Daten und neuen Rahmenbedingungen eingeführt werden (beispielsweise Zugriff des Patienten auf seine eigenen Daten über das Internet). Dann müssen weitere Authentisierungsmittel evaluiert und im Gesetzgebungsprozess demokratisch legitimiert werden. Die Elemente der sicheren Authentisierung gemäss Ziel A5 der E-Health-Strategie Schweiz sind noch nicht definiert. Aus diesem Grund kann heute auch noch nicht dazu Stellung genommen werden, ob die Versichertenkarte die zukünftigen Anforderungen erfüllt und welche Zusatzmerkmale sie zu tragen haben wird.</p><p>3. Der Bundesrat geht davon aus, dass bis zur Verabschiedung einer zukünftigen E-Health-Gesetzgebung mit Gesetzesbestimmungen, einer Verordnung und einer EDI-Verordnung mit technischen Spezifikationen aller Wahrscheinlichkeit nach noch einige Jahre vergehen werden. Die Ausgabe einer weiterentwickelten Karte wird sicher bei einem fälligen Kartenwechsel geschehen (bei einer Gültigkeitsdauer der Versichertenkarte von drei Jahren z. B. nach zwei Kartenausgaben). Dass erhöhte Anforderungen an Sicherheit und Technologie zu diesem Zeitpunkt jedoch höhere Kosten nach sich ziehen werden, ist durchaus realistisch. Dies ist ein Grund mehr, mit der Ausgabe einer teureren, weil technisch anspruchsvolleren Karte so lange zu warten, bis die Anwendungen und der Kontext konkretisiert sind.</p><p>4a. Der Standard eCH-0064 wurde am 4. Februar 2008 durch den Expertenausschuss von eCH verabschiedet und anschliessend veröffentlicht. Das EDI hat ihn im April 2008 verbindlich erklärt. Keiner interessierten Partei war es verwehrt, die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung voranzutreiben. Konkret haben sich zwei Schweizer Kartenproduktionsfirmen für Detailspezifikationen interessiert. </p><p>4b. Die parlamentarische Initiative Noser führt wahrscheinlich zu Mehrkosten im Vergleich zur heutigen Versichertenkarte. Umso wichtiger ist es, im Rahmen der folgenden Konzeptarbeiten zur Einführung eines elektronischen Patientendossiers auch die Anforderungen an die Identifikation von Versicherten/Patienten zu vertiefen.</p><p>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Entwicklung der technischen Anforderungen sowie die Verbindlichkeit der technischen Spezifikationen für die Entwickler wie Anwender offen, transparent und nachhaltig erfolgt sind. Die Gefahr eines technischen Monopols besteht dann nicht, wenn der Prozess der Erarbeitung von Konzepten wie auch später von technischen Spezifikationen offen gestaltet wird und die Resultate publiziert und rechtlich verbindlich erklärt werden. Dies war bis anhin der Fall, und nach diesem Prinzip soll auch weiterhin gearbeitet werden. Damit entsteht ein grösstmöglicher Investitionsschutz.</p><p>5. Der Bundesrat hat bereits mehrmals bekräftigt, dass er an den rechtlichen Grundlagen zur Versichertenkarte bis zur Einführung per 1. Januar 2010 festhalten will (Anfrage Amstutz 07.1058; Motion Humbel Näf 07.3703). Es macht sachlich und gesetzgeberisch keinen Sinn, ein Element aus einem zukünftigen Gesamtsystem (elektronisches Patientendossier) herauszubrechen und separat zu behandeln.</p><p>6. Ein Aufschub der Einführung ist nicht angezeigt. Es sind einerseits bereits namhafte Investitionen für die Einführung der Versichertenkarte getätigt worden, und andererseits hat auch das Parlament 2004 ein solches schrittweises Vorgehen gewollt. Mit der Versichertenkarte als ID im Gesundheitswesen können wertvolle erste Erfahrungen bei relativ niedrigen Kosten gesammelt und kann die Bevölkerung für die kommenden Entwicklungen sensibilisiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die parlamentarische Initiative Noser 07.472, "Digitale Identität statt Versichertenkarte", ist von den Kommissionen beider Räte angenommen worden. Die parlamentarische Arbeit beginnt gemäss heutigem Plan im Mai in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates. Das BAG hat sich in der SGK des Ständerates positiv zum Vorhaben geäussert.</p><p>Gleichzeitig verordnet der Bundesrat den Krankenversicherern die Ausgabe von neuen Versichertenkarten per 1. Januar 2010 (VVK vom 26. November 2008). Dadurch entstehen für den Prämienzahler Kosten von mindestens 150 Millionen Franken. Diese Investition in ein Infrastrukturprojekt ohne direkten Nutzen für die einzelnen Akteure und mit einem kurzen und unsicheren Nutzungszeitraum ist aus heutiger Sicht unsinnig. Zudem ist die technische Spezifikation für die Versichertenkarte noch unvollständig und basiert scheinbar auf überholten und produktspezifischen Spezifikationen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die dringliche Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass die Investitionen in die Karten-Infrastruktur nachhaltig getätigt werden?</p><p>2. Wie rechtfertigt er die von ihm verordneten Kosten von mindestens 150 Millionen Franken, ohne dass die Versichertenkarte das Ziel A5 der E-Health-Strategie des Bundes "sichere Authentisierung der in der Schweiz wohnhaften Personen bis 2012" unterstützt?</p><p>3. Ist mit der vorhandenen technischen Spezifikation gewährleistet, dass für die Umsetzung der E-Health-Strategie - insbesondere die Einführung einer digitalen Identität für jeden Versicherten - die verordnete Karte in den nächsten drei bis vier Jahren nicht überflüssig wird oder eine erneute Kartenausgabe für mindestens 150 Millionen Franken erfolgen muss?</p><p>4a. Kann er garantieren, dass die vorgesehene technische Spezifizierung nicht zu einem technischen Monopol für die weitere Umsetzung der E-Health-Strategie oder zu Mehrkosten bei der Wahl eines anderen Anbieters führt?</p><p>4b. Kann er garantieren, dass die parlamentarische Initiative Noser umgesetzt werden kann, ohne dass Mehrkosten für die Versicherer entstehen und ohne dass ein technisches Monopol entsteht?</p><p>5. Kann er sich vorstellen, dass die Arbeiten bezüglich der Karte sofort und dringlich im Sinne der parlamentarischen Initiative Noser vorangetrieben werden können?</p><p>6. Würde sich aufgrund der vorliegenden Konstellation nicht ein Aufschub der vom Bundesrat per 1. Januar 2010 verordneten Ausgabe der neuen Versichertenkarte aufdrängen, bis die Nachhaltigkeit der verordneten Investitionen gewährleistet ist?</p>
    • Versichertenkarte. Sollen 150 Millionen Franken in den Sand gesetzt werden?

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