Inkraftsetzung des Sprachengesetzes und Ausarbeitung der Verordnung

ShortId
09.1021
Id
20091021
Updated
24.06.2025 22:43
Language
de
Title
Inkraftsetzung des Sprachengesetzes und Ausarbeitung der Verordnung
AdditionalIndexing
2831;Verordnung;Sprache;Inkrafttreten des Gesetzes;Vernehmlassungsverfahren;Gesetz
1
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K01060103, Sprache
  • L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
  • L05K0503010103, Verordnung
  • L05K0807020102, Vernehmlassungsverfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 6. Juni 2008 dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Auftrag erteilt, die Verordnung zum Sprachengesetz vorzubereiten und diese bis spätestens Ende Oktober 2009 dem Bundesrat zum Beschluss vorzulegen. Mit seinem Beschluss zur Verordnung wird der Bundesrat den Termin für die Inkraftsetzung von Gesetz und Verordnung festsetzen. Vorgesehen ist dafür der 1. Januar 2010, also der Termin, den der Bundesrat in seiner Antwort vom 27. Februar 2008 auf die Anfrage Stöckli 07.1112 genannt hatte.</p><p>2. Das Bundesamt für Kultur arbeitet mit mehreren Arbeitsgruppen an der Vorbereitung der Sprachenverordnung. Die Arbeiten schreiten planmässig voran. Die Frist zur Ausarbeitung der Verordnung, die der Bundesrat auf Ende Oktober 2009 festgelegt hat, sollte eingehalten werden können.</p><p>3. Die Verordnung zum Sprachengesetz wird unter Mitwirkung aller direkt betroffenen Kreise in mehreren Arbeitsgruppen vorbereitet. Die Bestimmungen, welche den Gebrauch der Amtssprachen durch die Bundesbehörden und im Verkehr mit ihnen regeln, sowie die Bestimmungen für die bundesverwaltungsinterne Sprachförderung werden in einer interdepartementalen Arbeitsgruppe vorbereitet. Die Massnahmen zur Förderung von Verständigung und Austausch werden in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Institutionen vorbereitet, namentlich mit der EDK und mit der Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit. Die Einzelheiten für die Förderung der mehrsprachigen Kantone durch den Bund werden in Zusammenarbeit mit Vertretungen der Staatskanzleien und der Erziehungsdepartemente der mehrsprachigen Kantone geregelt. Die gesetzliche Regelung für die Verwendung des Rätoromanischen als Amtssprache des Bundes wird in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und Vertretern des Kantons Graubünden vorbereitet. Da die interessierten Kreise alle ihre Anliegen zu den sie betreffenden Bestimmungen bei der Ausarbeitung der Verordnung einbringen können, wird das EDI zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob sich allenfalls eine Anhörung aufdrängt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wird das Sprachengesetz wie angekündigt auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden?</p><p>2. Wo steht man mit der Ausarbeitung der Sprachenverordnung? Helvetia Latina ist besorgt, ob die Arbeiten wie geplant vorankommen.</p><p>3. Sieht der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf vor?</p>
  • Inkraftsetzung des Sprachengesetzes und Ausarbeitung der Verordnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 6. Juni 2008 dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Auftrag erteilt, die Verordnung zum Sprachengesetz vorzubereiten und diese bis spätestens Ende Oktober 2009 dem Bundesrat zum Beschluss vorzulegen. Mit seinem Beschluss zur Verordnung wird der Bundesrat den Termin für die Inkraftsetzung von Gesetz und Verordnung festsetzen. Vorgesehen ist dafür der 1. Januar 2010, also der Termin, den der Bundesrat in seiner Antwort vom 27. Februar 2008 auf die Anfrage Stöckli 07.1112 genannt hatte.</p><p>2. Das Bundesamt für Kultur arbeitet mit mehreren Arbeitsgruppen an der Vorbereitung der Sprachenverordnung. Die Arbeiten schreiten planmässig voran. Die Frist zur Ausarbeitung der Verordnung, die der Bundesrat auf Ende Oktober 2009 festgelegt hat, sollte eingehalten werden können.</p><p>3. Die Verordnung zum Sprachengesetz wird unter Mitwirkung aller direkt betroffenen Kreise in mehreren Arbeitsgruppen vorbereitet. Die Bestimmungen, welche den Gebrauch der Amtssprachen durch die Bundesbehörden und im Verkehr mit ihnen regeln, sowie die Bestimmungen für die bundesverwaltungsinterne Sprachförderung werden in einer interdepartementalen Arbeitsgruppe vorbereitet. Die Massnahmen zur Förderung von Verständigung und Austausch werden in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Institutionen vorbereitet, namentlich mit der EDK und mit der Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit. Die Einzelheiten für die Förderung der mehrsprachigen Kantone durch den Bund werden in Zusammenarbeit mit Vertretungen der Staatskanzleien und der Erziehungsdepartemente der mehrsprachigen Kantone geregelt. Die gesetzliche Regelung für die Verwendung des Rätoromanischen als Amtssprache des Bundes wird in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und Vertretern des Kantons Graubünden vorbereitet. Da die interessierten Kreise alle ihre Anliegen zu den sie betreffenden Bestimmungen bei der Ausarbeitung der Verordnung einbringen können, wird das EDI zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob sich allenfalls eine Anhörung aufdrängt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wird das Sprachengesetz wie angekündigt auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden?</p><p>2. Wo steht man mit der Ausarbeitung der Sprachenverordnung? Helvetia Latina ist besorgt, ob die Arbeiten wie geplant vorankommen.</p><p>3. Sieht der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf vor?</p>
    • Inkraftsetzung des Sprachengesetzes und Ausarbeitung der Verordnung

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