Qualitätsrichtlinien für die Kinderbetreuung
- ShortId
-
09.1026
- Id
-
20091026
- Updated
-
24.06.2025 22:52
- Language
-
de
- Title
-
Qualitätsrichtlinien für die Kinderbetreuung
- AdditionalIndexing
-
28;soziale Integration;Pflegekind;adoptiertes Kind;Kinderbetreuung;Qualitätssicherung;Arbeitsbedingungen;berufliche Eignung
- 1
-
- L04K01040207, Kinderbetreuung
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- L04K07020502, Arbeitsbedingungen
- L04K01040209, soziale Integration
- L06K010303010401, Pflegekind
- L05K0103030101, adoptiertes Kind
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Vorentwurf zur Kinderbetreuungsverordnung, wie er vom Bundesrat am 5. Juni 2009 in die Vernehmlassung geschickt wurde, enthält eine Reihe von Vorgaben an die Qualität der Tageseinrichtungen, die im Rahmen der Bewilligungserteilung zu prüfen sein werden (Art. 19-21). Gemäss Artikel 73 des Vorentwurfes ist es ausserdem Aufgabe der Kantone, die für den Vollzug der Verordnung notwendigen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Dazu gehört auch die Regelung der Anforderungen an die einzelnen Betreuungsformen, mithin der Erlass von verbindlichen Qualitätsrichtlinien.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bezugnehmend auf meine Motion 08.3011 frage ich den Bundesrat an, ob in der geplanten Teilrevision der Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption verbindliche Qualitätsrichtlinien für alle Kindertagesstätten aufgenommen werden, wie sie auch die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen in ihrem kürzlich publizierten Bericht über familien- und schulergänzende Kinderbetreuung empfiehlt.</p>
- Qualitätsrichtlinien für die Kinderbetreuung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Vorentwurf zur Kinderbetreuungsverordnung, wie er vom Bundesrat am 5. Juni 2009 in die Vernehmlassung geschickt wurde, enthält eine Reihe von Vorgaben an die Qualität der Tageseinrichtungen, die im Rahmen der Bewilligungserteilung zu prüfen sein werden (Art. 19-21). Gemäss Artikel 73 des Vorentwurfes ist es ausserdem Aufgabe der Kantone, die für den Vollzug der Verordnung notwendigen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Dazu gehört auch die Regelung der Anforderungen an die einzelnen Betreuungsformen, mithin der Erlass von verbindlichen Qualitätsrichtlinien.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bezugnehmend auf meine Motion 08.3011 frage ich den Bundesrat an, ob in der geplanten Teilrevision der Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption verbindliche Qualitätsrichtlinien für alle Kindertagesstätten aufgenommen werden, wie sie auch die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen in ihrem kürzlich publizierten Bericht über familien- und schulergänzende Kinderbetreuung empfiehlt.</p>
- Qualitätsrichtlinien für die Kinderbetreuung
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