Schweizer Armeeangehörige in Gaza?

ShortId
09.1029
Id
20091029
Updated
24.06.2025 23:22
Language
de
Title
Schweizer Armeeangehörige in Gaza?
AdditionalIndexing
08;09;doppelte Staatsangehörigkeit;Schweiz;Krieg;Armeeangehöriger;Palästina-Frage
1
  • L06K040102010301, Palästina-Frage
  • L04K04010202, Krieg
  • L05K0506010602, doppelte Staatsangehörigkeit
  • L04K03010101, Schweiz
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Rechtslage in militärischen Dienstleistungsfragen für Doppelbürger sieht vor, dass in Ländern, mit denen die Schweiz kein spezielles Abkommen über die gegenseitige Anrechnung des geleisteten Militärdienstes geschlossen hat, Doppelbürgerinnen und -bürger den militärischen Pflichten unterworfen sind, die an ihrem zivilrechtlichen Wohnsitz Gültigkeit haben. Da kein derartiges Abkommen zwischen der Schweiz und Israel besteht, sind in Israel niedergelassene schweizerisch-israelische Doppelbürgerinnen und -bürger grundsätzlich gemäss den israelischen Voraussetzungen militärdienstpflichtig, selbst wenn sie bereits eine militärische Ausbildung (Rekrutenschule, Wiederholungskurs) in der Schweiz absolviert haben. Sie verstossen demnach nicht gegen Schweizer Recht, wenn sie in der israelischen Armee Militärdienst leisten.</p><p>Es gibt keine Meldepflicht für Militärdiensteinsätze von im Ausland lebenden Doppelbürgerinnen und -bürger. Die Schweiz kann daher keine Angaben zu allfälligen Militärdiensteinsätzen schweizerisch-israelischer Doppelbürgerinnen und -bürger machen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mehrere Schweizer Doppelbürger sollen unlängst im Krieg, den der Staat Israel gegen den palästinensischen Gazastreifen geführt hat, mitgekämpft haben.</p><p>Kann der Bundesrat angeben, um wie viele Personen es sich dabei handelt?</p><p>Verletzen diese Personen durch ihren militärischen Einsatz im Sold Israels nicht ihre Pflichten als Angehörige der Schweizer Armee?</p>
  • Schweizer Armeeangehörige in Gaza?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Rechtslage in militärischen Dienstleistungsfragen für Doppelbürger sieht vor, dass in Ländern, mit denen die Schweiz kein spezielles Abkommen über die gegenseitige Anrechnung des geleisteten Militärdienstes geschlossen hat, Doppelbürgerinnen und -bürger den militärischen Pflichten unterworfen sind, die an ihrem zivilrechtlichen Wohnsitz Gültigkeit haben. Da kein derartiges Abkommen zwischen der Schweiz und Israel besteht, sind in Israel niedergelassene schweizerisch-israelische Doppelbürgerinnen und -bürger grundsätzlich gemäss den israelischen Voraussetzungen militärdienstpflichtig, selbst wenn sie bereits eine militärische Ausbildung (Rekrutenschule, Wiederholungskurs) in der Schweiz absolviert haben. Sie verstossen demnach nicht gegen Schweizer Recht, wenn sie in der israelischen Armee Militärdienst leisten.</p><p>Es gibt keine Meldepflicht für Militärdiensteinsätze von im Ausland lebenden Doppelbürgerinnen und -bürger. Die Schweiz kann daher keine Angaben zu allfälligen Militärdiensteinsätzen schweizerisch-israelischer Doppelbürgerinnen und -bürger machen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mehrere Schweizer Doppelbürger sollen unlängst im Krieg, den der Staat Israel gegen den palästinensischen Gazastreifen geführt hat, mitgekämpft haben.</p><p>Kann der Bundesrat angeben, um wie viele Personen es sich dabei handelt?</p><p>Verletzen diese Personen durch ihren militärischen Einsatz im Sold Israels nicht ihre Pflichten als Angehörige der Schweizer Armee?</p>
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