Transfer-Vermittler von Billigkassen

ShortId
09.1030
Id
20091030
Updated
14.11.2025 08:03
Language
de
Title
Transfer-Vermittler von Billigkassen
AdditionalIndexing
2841;Krankenkassenprämie;Missbrauch;Werbung;Krankenkasse;Versicherungsberuf;Kosten-Nutzen-Analyse
1
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L05K0701010302, Werbung
  • L04K11100117, Versicherungsberuf
  • L04K01010219, Missbrauch
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht vor, dass die soziale Krankenversicherung von Versicherern durchgeführt wird, die untereinander in einem Wettbewerb stehen. Zudem verpflichtet es die Versicherer, in ihrem örtlichen Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person aufzunehmen und einheitliche kantonal und regional abgestufte Prämien zu erheben. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf die Motion der sozialdemokratischen Fraktion 07.3052, "Krankenversicherung. Verbot von Billigkassen", festhält, führen diese Vorgaben dazu, dass sich jeder Versicherer um eine günstige Risikostruktur bemüht und dass es Versicherer gibt, die durchschnittlich billigere Prämien, und Versicherer, die durchschnittlich teurere Prämien anbieten. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Es entspricht dem vom KVG vorgesehenen Wettbewerb unter den Versicherern, dass diese den Markt bearbeiten und dazu auch Vermittlerinnen und Vermittler einsetzen. Die unterschiedlichen Risikostrukturen der Versicherer werden heute hinsichtlich Alter und Geschlecht durch den Risikoausgleich ausgeglichen. Ab dem Ausgleichsjahr 2012 wird der Risikoausgleich das Krankheitsrisiko stärker einbeziehen. Damit wird der Anreiz für die Versicherer, Personen mit einem tiefen Krankheitsrisiko zu versichern, vermindert.</p><p>2./3./5. Das KVG sieht ein Wettbewerbssystem vor, setzt jedoch Grenzen, indem es den Versicherern vorschreibt, dass sie die Verwaltungskosten auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass zu beschränken haben. Somit müssen auch ihre Mittel für Marketing und Werbung, die einen Teil dieser Kosten bilden, angemessen sein. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüft als Aufsichtsbehörde über die Versicherer nach KVG die Höhe der Verwaltungskosten jedes Versicherers bei der Prämiengenehmigung. Solange sich der Aufwand für Marketing und Werbung im Rahmen der üblichen Verwaltungskosten hält, schreitet es nicht ein. Der Bundesrat betrachtet diese Prüfung der Verwaltungskosten als ausreichende Massnahme.</p><p>4. Die Versicherer nach KVG haben im Jahr 2007 insgesamt rund eine Milliarde Franken für die Verwaltung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgewendet. Davon haben sie rund 78 Millionen Franken für Marketing und Werbung, inbegriffen Provisionen für Vermittlungen, eingesetzt. Der Anteil der Provisionen wird aber nicht ausgeschieden. Er kann auch nicht über die Anzahl Neuaufnahmen geschätzt werden. Dem BAG ist bekannt, dass die Versicherer im Jahr 2007 rund 800 000 Personen neu aufgenommen haben. In diesen Zahlen sind aber auch die Neugeborenen und die aus dem Ausland zuziehenden Personen enthalten. Das BAG verfügt zudem über keine Angaben, wie viele Personen aufgrund einer Vermittlung neu aufgenommen wurden. Somit kann es die Summe der Vermittlungszahlungen kaum schätzen.</p><p>6. Da die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung stark angestiegen sind, hält der Bundesrat Massnahmen zur Kostensenkung für unumgänglich. Er beabsichtigt deshalb, dem Parlament noch vor der Sommerpause ein entsprechendes Massnahmenpaket vorzulegen, welches im Sonderverfahren behandelt und per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden soll. Im Vordergrund stehen dabei Massnahmen im Leistungsbereich, da hier die Kosten hauptsächlich anfallen. Massnahmen im Bereich der Verwaltungs- oder Werbekosten hält der Bundesrat zurzeit nicht für prioritär.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eine kaum diskutierte Methode insbesondere von Billigkassen ist es, für die Abwerbung von Versicherten Transfervermittler einzusetzen. Aufgrund der fragwürdigen Folgen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Was meint er zum Einsetzen von professionellen Transfervermittlern durch Billigkassen zum Abwerben von Versicherten, insbesondere "guten Risiken", von teureren Krankenkassen?</p><p>2. Teilt er die Einschätzung, dass solche Transferaktivitäten das Gesundheitswesen verkennen, ohne dass dadurch irgendeine konkrete Leistung verbessert wird?</p><p>3. Bedeuten solche Transfervermittlungen nicht eine Zweckentfremdung von Prämienzahlungen?</p><p>4. Wie hoch schätzt er die Summe solcher Transferzahlungen - beispielsweise bei einem geschätzten Transferpreis von 1700 Franken pro Familie?</p><p>5. Gab es Bemühungen, solche Methoden zu unterbinden? Wenn ja: Warum ist daraus nichts geworden?</p><p>6. Machen nicht gerade die drohenden Prämienerhöhungen ein rasches Handeln gegen das Abzocken von Prämienzahlungen durch fragwürdige (Ab-)Werbemethoden nötig?</p><p>Die Billigkassen sind nicht nur fragwürdig, weil sie mit ihrer Jagd auf "gute Risiken" die Solidarität schwächen. Mit ihren (Ab-)Werbemethoden entziehen sie dem eigentlichen Versicherungszweck Abermillionen von Franken für Provisionen und Boni von Transfervermittlern. Diese wiederum müssen durch erhöhte Prämien von den Kassenmitgliedern refinanziert werden.</p>
  • Transfer-Vermittler von Billigkassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht vor, dass die soziale Krankenversicherung von Versicherern durchgeführt wird, die untereinander in einem Wettbewerb stehen. Zudem verpflichtet es die Versicherer, in ihrem örtlichen Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person aufzunehmen und einheitliche kantonal und regional abgestufte Prämien zu erheben. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf die Motion der sozialdemokratischen Fraktion 07.3052, "Krankenversicherung. Verbot von Billigkassen", festhält, führen diese Vorgaben dazu, dass sich jeder Versicherer um eine günstige Risikostruktur bemüht und dass es Versicherer gibt, die durchschnittlich billigere Prämien, und Versicherer, die durchschnittlich teurere Prämien anbieten. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Es entspricht dem vom KVG vorgesehenen Wettbewerb unter den Versicherern, dass diese den Markt bearbeiten und dazu auch Vermittlerinnen und Vermittler einsetzen. Die unterschiedlichen Risikostrukturen der Versicherer werden heute hinsichtlich Alter und Geschlecht durch den Risikoausgleich ausgeglichen. Ab dem Ausgleichsjahr 2012 wird der Risikoausgleich das Krankheitsrisiko stärker einbeziehen. Damit wird der Anreiz für die Versicherer, Personen mit einem tiefen Krankheitsrisiko zu versichern, vermindert.</p><p>2./3./5. Das KVG sieht ein Wettbewerbssystem vor, setzt jedoch Grenzen, indem es den Versicherern vorschreibt, dass sie die Verwaltungskosten auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass zu beschränken haben. Somit müssen auch ihre Mittel für Marketing und Werbung, die einen Teil dieser Kosten bilden, angemessen sein. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüft als Aufsichtsbehörde über die Versicherer nach KVG die Höhe der Verwaltungskosten jedes Versicherers bei der Prämiengenehmigung. Solange sich der Aufwand für Marketing und Werbung im Rahmen der üblichen Verwaltungskosten hält, schreitet es nicht ein. Der Bundesrat betrachtet diese Prüfung der Verwaltungskosten als ausreichende Massnahme.</p><p>4. Die Versicherer nach KVG haben im Jahr 2007 insgesamt rund eine Milliarde Franken für die Verwaltung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgewendet. Davon haben sie rund 78 Millionen Franken für Marketing und Werbung, inbegriffen Provisionen für Vermittlungen, eingesetzt. Der Anteil der Provisionen wird aber nicht ausgeschieden. Er kann auch nicht über die Anzahl Neuaufnahmen geschätzt werden. Dem BAG ist bekannt, dass die Versicherer im Jahr 2007 rund 800 000 Personen neu aufgenommen haben. In diesen Zahlen sind aber auch die Neugeborenen und die aus dem Ausland zuziehenden Personen enthalten. Das BAG verfügt zudem über keine Angaben, wie viele Personen aufgrund einer Vermittlung neu aufgenommen wurden. Somit kann es die Summe der Vermittlungszahlungen kaum schätzen.</p><p>6. Da die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung stark angestiegen sind, hält der Bundesrat Massnahmen zur Kostensenkung für unumgänglich. Er beabsichtigt deshalb, dem Parlament noch vor der Sommerpause ein entsprechendes Massnahmenpaket vorzulegen, welches im Sonderverfahren behandelt und per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden soll. Im Vordergrund stehen dabei Massnahmen im Leistungsbereich, da hier die Kosten hauptsächlich anfallen. Massnahmen im Bereich der Verwaltungs- oder Werbekosten hält der Bundesrat zurzeit nicht für prioritär.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eine kaum diskutierte Methode insbesondere von Billigkassen ist es, für die Abwerbung von Versicherten Transfervermittler einzusetzen. Aufgrund der fragwürdigen Folgen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Was meint er zum Einsetzen von professionellen Transfervermittlern durch Billigkassen zum Abwerben von Versicherten, insbesondere "guten Risiken", von teureren Krankenkassen?</p><p>2. Teilt er die Einschätzung, dass solche Transferaktivitäten das Gesundheitswesen verkennen, ohne dass dadurch irgendeine konkrete Leistung verbessert wird?</p><p>3. Bedeuten solche Transfervermittlungen nicht eine Zweckentfremdung von Prämienzahlungen?</p><p>4. Wie hoch schätzt er die Summe solcher Transferzahlungen - beispielsweise bei einem geschätzten Transferpreis von 1700 Franken pro Familie?</p><p>5. Gab es Bemühungen, solche Methoden zu unterbinden? Wenn ja: Warum ist daraus nichts geworden?</p><p>6. Machen nicht gerade die drohenden Prämienerhöhungen ein rasches Handeln gegen das Abzocken von Prämienzahlungen durch fragwürdige (Ab-)Werbemethoden nötig?</p><p>Die Billigkassen sind nicht nur fragwürdig, weil sie mit ihrer Jagd auf "gute Risiken" die Solidarität schwächen. Mit ihren (Ab-)Werbemethoden entziehen sie dem eigentlichen Versicherungszweck Abermillionen von Franken für Provisionen und Boni von Transfervermittlern. Diese wiederum müssen durch erhöhte Prämien von den Kassenmitgliedern refinanziert werden.</p>
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