Position und Strategie der Schweiz betreffend Bankkundengeheimnis
- ShortId
-
09.1037
- Id
-
20091037
- Updated
-
24.06.2025 23:14
- Language
-
de
- Title
-
Position und Strategie der Schweiz betreffend Bankkundengeheimnis
- AdditionalIndexing
-
24;Bankgeheimnis;Doppelbesteuerung;Steuerausweichung;internationale Verhandlungen;Finanzplatz Schweiz;Steuerhinterziehung;Steuerübereinkommen;Steuerstrafrecht;Wettbewerbsfähigkeit
- 1
-
- L04K11040208, Bankgeheimnis
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- L04K11070302, Doppelbesteuerung
- L04K11070313, Steuerübereinkommen
- L04K11070601, Steuerausweichung
- L06K050102010205, Steuerstrafrecht
- L04K11070604, Steuerhinterziehung
- L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Mit der Übernahme von Artikel 26 des Musterabkommens der OECD in ihre Doppelbesteuerungsabkommen würde die Schweiz den geltenden internationalen Amtshilfestandard voll und ganz erfüllen. Damit entfiele der Grund für die Aufnahme der Schweiz in eine Liste von unkooperativen Staaten und für die Androhung allfälliger Gegenmassnahmen. Der Bundesrat wird mit raschen Verhandlungen für eine zügige Umsetzung dieses Standards sorgen.</p><p>3.-5. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, eine eigene Definition des Begriffs der Steueroasen zu entwickeln. In ihrem Bericht von 1998 über den schädlichen Steuerwettbewerb hat die OECD die fehlende oder eine bloss marginale Besteuerung, das Fehlen eines wirksamen Informationsaustausches, die mangelnde Transparenz bei der Anwendung von Gesetzes- und Verwaltungsbestimmungen sowie das Fehlen der Voraussetzung einer substanziellen Geschäftstätigkeit als Indikatoren für das Vorliegen einer Steueroase bezeichnet. In der Folge wurde aber das Schwergewicht auf die Kriterien der internationalen Zusammenarbeit und der Transparenz gelegt. Generell kann gesagt werden, dass es keine allgemein anerkannte Definition des Begriffs der Steueroasen und demzufolge auch keine anerkannte Übersicht über diese gibt. Aus der Sicht eines Hochsteuerlandes kann bereits das Vorliegen eines Steuergefälles als Indikator ausreichen. Hingegen publiziert die OECD regelmässig einen Bericht über die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich von Mitgliedstaaten, anderen wichtigen Finanzplätzen und Steuerparadiesen ("Tax cooperation - towards a level playing field"). Dieser Bericht deckt die folgenden Fragen ab: Amtshilfe, Zugang zu Bankinformationen und Verfügbarkeit bzw. Zugang zu Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten für Steuerbehörden. Es ist im Übrigen anerkannt, dass die Schweiz keine Steueroase im Sinne der OECD-Definition ist.</p><p>6. Offshore-Finanzplätze und Steueroasen werden nach Erkenntnis des Bundesrates in diversen Ländern betrieben. Gerade dieser Umstand ist der Ausgangspunkt für die Forderungen nach verbessertem Informationsaustausch. Steuerumgehung ist jedoch nur dort möglich, wo Steuern erhoben werden. Wenn in einem gewissen Gebiet keine Einkommenssteuern erhoben werden, können diese auch nicht umgangen werden. Die fehlende Besteuerung ist somit kein Indiz für Umgehungsmöglichkeiten.</p><p>7. Das schweizerische Regelwerk zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung gilt international als qualitativ hochstehend, und die diesbezügliche internationale Zusammenarbeit wird von wichtigen Staaten als gut bezeichnet. Dies ist indessen auch bei anderen wichtigen Finanzplätzen der Fall.</p><p>8. Die Strafbestimmungen verschiedener Staaten lassen sich kaum vergleichen. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass eine fahrlässige und erstmalige Hinterziehung von 20 000 Franken in allen aufgeführten Staaten mit Geldstrafe bzw. Busse geahndet wird. In welcher Höhe sich diese Geldsanktion bewegt, hängt teilweise nicht nur von der Höhe des hinterzogenen Betrages ab, sondern auch vom Prozentsatz der tatsächlich geschuldeten Steuer.</p><p>9. Die Erhaltung der internationalen Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz ist in erster Linie Aufgabe der Marktteilnehmer. Der Bund kann hierzu lediglich Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, die es diesen Marktteilnehmern gestatten, ihrer Tätigkeit in einem günstigen Umfeld nachzugehen. Hierzu gehören u. a. eine verlässliche Politik, eine stabile Währung, die Freiheit des Kapitalverkehrs, eine funktionierende Infrastruktur, ein hoher Ausbildungsstand der Bevölkerung und ein moderates Steuerklima. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass das schweizerische Umfeld nach wie vor gut ist und trotz der Anpassung des steuerlichen Bankgeheimnisses an den OECD-Standard gegenüber ausländischen Finanzplätzen nicht entscheidend leiden wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Drohungen bzw. Druckausübung verschiedener Länder (vor allem USA, Grossbritannien, Deutschland und Frankreich) gegenüber der Schweiz infolge des hier geltenden Bankkundengeheimnisses haben schliesslich zur Ankündigung von Konzessionen seitens des Bundesrates geführt. Es ist von grosser Bedeutung, für das weitere Vorgehen und die künftigen Verhandlungen zur Umsetzung dieser Zugeständnisse Grundlagen und Strategien zu entwickeln.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird nach seiner Ansicht die angebotene Neuverhandlung aller existierenden Doppelbesteuerungsabkommen ausreichen, um neue Drohungen und weiter gehende Forderungen an die Schweiz zu vermeiden?</p><p>2. Wie wird er reagieren, falls neue Drohungen und Forderungen an die Schweiz gerichtet werden?</p><p>3. Wie bzw. nach welchen Kriterien definiert er Steueroasen, und welche anderen, internationalen Definitionen gibt es für diesen Begriff?</p><p>4. Ist ein tiefes Steuerniveau eventuell ein hinreichendes Kriterium für Steueroasen? Was wäre in diesem Fall die Benchmark?</p><p>5. Besitzt er eine Übersicht über sogenannte Steueroasen, und wie lauten dort die Regelungen, Gesetze und Gepflogenheiten betreffend die Behandlung von ausländischen Vermögen oder Anlegern?</p><p>6. Ist ihm bekannt, welche der drohenden und Druck ausübenden Länder Offshore-Finanzplätze oder Steueroasen betreiben oder in ihrem Einflussbereich dulden bzw. verteidigen und wie und in welchem Umfang dort Steuern umgangen werden können?</p><p>7. In welchen Bereichen (z. B. Geldwäscherei) und mit welchen Regeln und Gesetzen ist die Schweiz besonders fortschrittlich und transparent, insbesondere im Vergleich mit den Druck ausübenden Ländern?</p><p>8. Wie wird der Tatbestand Steuerhinterziehung im Umfang von 20 000 Franken in Deutschland, den USA, Grossbritannien, Frankreich und der Schweiz jeweils geahndet (Annahme: Ersttat und ohne Vorsatz)?</p><p>9. Mit welchen marktwirtschaftlichen Massnahmen wird er den Finanzplatz Schweiz verteidigen und international konkurrenzfähig erhalten?</p>
- Position und Strategie der Schweiz betreffend Bankkundengeheimnis
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2. Mit der Übernahme von Artikel 26 des Musterabkommens der OECD in ihre Doppelbesteuerungsabkommen würde die Schweiz den geltenden internationalen Amtshilfestandard voll und ganz erfüllen. Damit entfiele der Grund für die Aufnahme der Schweiz in eine Liste von unkooperativen Staaten und für die Androhung allfälliger Gegenmassnahmen. Der Bundesrat wird mit raschen Verhandlungen für eine zügige Umsetzung dieses Standards sorgen.</p><p>3.-5. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, eine eigene Definition des Begriffs der Steueroasen zu entwickeln. In ihrem Bericht von 1998 über den schädlichen Steuerwettbewerb hat die OECD die fehlende oder eine bloss marginale Besteuerung, das Fehlen eines wirksamen Informationsaustausches, die mangelnde Transparenz bei der Anwendung von Gesetzes- und Verwaltungsbestimmungen sowie das Fehlen der Voraussetzung einer substanziellen Geschäftstätigkeit als Indikatoren für das Vorliegen einer Steueroase bezeichnet. In der Folge wurde aber das Schwergewicht auf die Kriterien der internationalen Zusammenarbeit und der Transparenz gelegt. Generell kann gesagt werden, dass es keine allgemein anerkannte Definition des Begriffs der Steueroasen und demzufolge auch keine anerkannte Übersicht über diese gibt. Aus der Sicht eines Hochsteuerlandes kann bereits das Vorliegen eines Steuergefälles als Indikator ausreichen. Hingegen publiziert die OECD regelmässig einen Bericht über die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich von Mitgliedstaaten, anderen wichtigen Finanzplätzen und Steuerparadiesen ("Tax cooperation - towards a level playing field"). Dieser Bericht deckt die folgenden Fragen ab: Amtshilfe, Zugang zu Bankinformationen und Verfügbarkeit bzw. Zugang zu Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten für Steuerbehörden. Es ist im Übrigen anerkannt, dass die Schweiz keine Steueroase im Sinne der OECD-Definition ist.</p><p>6. Offshore-Finanzplätze und Steueroasen werden nach Erkenntnis des Bundesrates in diversen Ländern betrieben. Gerade dieser Umstand ist der Ausgangspunkt für die Forderungen nach verbessertem Informationsaustausch. Steuerumgehung ist jedoch nur dort möglich, wo Steuern erhoben werden. Wenn in einem gewissen Gebiet keine Einkommenssteuern erhoben werden, können diese auch nicht umgangen werden. Die fehlende Besteuerung ist somit kein Indiz für Umgehungsmöglichkeiten.</p><p>7. Das schweizerische Regelwerk zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung gilt international als qualitativ hochstehend, und die diesbezügliche internationale Zusammenarbeit wird von wichtigen Staaten als gut bezeichnet. Dies ist indessen auch bei anderen wichtigen Finanzplätzen der Fall.</p><p>8. Die Strafbestimmungen verschiedener Staaten lassen sich kaum vergleichen. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass eine fahrlässige und erstmalige Hinterziehung von 20 000 Franken in allen aufgeführten Staaten mit Geldstrafe bzw. Busse geahndet wird. In welcher Höhe sich diese Geldsanktion bewegt, hängt teilweise nicht nur von der Höhe des hinterzogenen Betrages ab, sondern auch vom Prozentsatz der tatsächlich geschuldeten Steuer.</p><p>9. Die Erhaltung der internationalen Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz ist in erster Linie Aufgabe der Marktteilnehmer. Der Bund kann hierzu lediglich Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, die es diesen Marktteilnehmern gestatten, ihrer Tätigkeit in einem günstigen Umfeld nachzugehen. Hierzu gehören u. a. eine verlässliche Politik, eine stabile Währung, die Freiheit des Kapitalverkehrs, eine funktionierende Infrastruktur, ein hoher Ausbildungsstand der Bevölkerung und ein moderates Steuerklima. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass das schweizerische Umfeld nach wie vor gut ist und trotz der Anpassung des steuerlichen Bankgeheimnisses an den OECD-Standard gegenüber ausländischen Finanzplätzen nicht entscheidend leiden wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Drohungen bzw. Druckausübung verschiedener Länder (vor allem USA, Grossbritannien, Deutschland und Frankreich) gegenüber der Schweiz infolge des hier geltenden Bankkundengeheimnisses haben schliesslich zur Ankündigung von Konzessionen seitens des Bundesrates geführt. Es ist von grosser Bedeutung, für das weitere Vorgehen und die künftigen Verhandlungen zur Umsetzung dieser Zugeständnisse Grundlagen und Strategien zu entwickeln.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird nach seiner Ansicht die angebotene Neuverhandlung aller existierenden Doppelbesteuerungsabkommen ausreichen, um neue Drohungen und weiter gehende Forderungen an die Schweiz zu vermeiden?</p><p>2. Wie wird er reagieren, falls neue Drohungen und Forderungen an die Schweiz gerichtet werden?</p><p>3. Wie bzw. nach welchen Kriterien definiert er Steueroasen, und welche anderen, internationalen Definitionen gibt es für diesen Begriff?</p><p>4. Ist ein tiefes Steuerniveau eventuell ein hinreichendes Kriterium für Steueroasen? Was wäre in diesem Fall die Benchmark?</p><p>5. Besitzt er eine Übersicht über sogenannte Steueroasen, und wie lauten dort die Regelungen, Gesetze und Gepflogenheiten betreffend die Behandlung von ausländischen Vermögen oder Anlegern?</p><p>6. Ist ihm bekannt, welche der drohenden und Druck ausübenden Länder Offshore-Finanzplätze oder Steueroasen betreiben oder in ihrem Einflussbereich dulden bzw. verteidigen und wie und in welchem Umfang dort Steuern umgangen werden können?</p><p>7. In welchen Bereichen (z. B. Geldwäscherei) und mit welchen Regeln und Gesetzen ist die Schweiz besonders fortschrittlich und transparent, insbesondere im Vergleich mit den Druck ausübenden Ländern?</p><p>8. Wie wird der Tatbestand Steuerhinterziehung im Umfang von 20 000 Franken in Deutschland, den USA, Grossbritannien, Frankreich und der Schweiz jeweils geahndet (Annahme: Ersttat und ohne Vorsatz)?</p><p>9. Mit welchen marktwirtschaftlichen Massnahmen wird er den Finanzplatz Schweiz verteidigen und international konkurrenzfähig erhalten?</p>
- Position und Strategie der Schweiz betreffend Bankkundengeheimnis
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