UBS, Robert Waldburger und Kaspar Villiger (2)

ShortId
09.1050
Id
20091050
Updated
24.06.2025 22:47
Language
de
Title
UBS, Robert Waldburger und Kaspar Villiger (2)
AdditionalIndexing
24;04;Interessenvertretung;Vetternwirtschaft;Lohn;Eidgenössische Steuerverwaltung;Arbeitsentgelt;Interessenkonflikt;Grossbank;selbstständig Erwerbstätige/r;Lehrkraft;Beratung
1
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L04K08040507, Eidgenössische Steuerverwaltung
  • L06K070106020203, Beratung
  • L04K08020339, Interessenkonflikt
  • L04K08020311, Interessenvertretung
  • L05K1301020102, Lehrkraft
  • L05K0702020402, selbstständig Erwerbstätige/r
  • L04K07020101, Arbeitsentgelt
  • L05K0702010103, Lohn
  • L04K08020338, Vetternwirtschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Herr Robert Waldburger trat am 1. Dezember 1998 als Leiter der Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen (heutiger Name: Abteilung für Internationales) und Delegierter für internationale Steuerverträge in die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ein. Es trifft zu, dass Herr Waldburger auf dem Berufungsweg in die ESTV geholt worden war. Auf den 1. Juli 1999 wurde ihm der Titel eines Vizedirektors der ESTV verliehen. Sein Teilzeitpensum in der ESTV betrug 60 Prozent; dies während seiner ganzen Anstellungsdauer bis zu seinem Austritt aus der ESTV am 31. März 2007.</p><p>Wie in der Anfrage richtig bemerkt wird, wurde Herr Waldburger nach dessen Austritt aus der ESTV als Berater weiterbeschäftigt. Dieses Mandat wurde Ende 2007 beendet. Sein Nachfolger, Herr Jürg Giraudi, trat sein Amt als Abteilungschef am 1. Mai 2007 an. In Ziffer 2 hiernach finden sich die Angaben zum Honorar von Herrn Waldburger als Berater der ESTV. Auf die Fragen rund um allfällige Gutachten für die UBS im Zusammenhang mit dem Amtshilfeverfahren verweist der Bundesrat auf die Anfrage 09.1048, Ziffer 3 der Antwort.</p><p>Zu Gerüchten (vorliegend im Zusammenhang mit der Nominierung von alt Bundesrat Villiger zum Verwaltungsratspräsidenten der UBS) nimmt der Bundesrat nicht Stellung. Immerhin kann festgehalten werden, dass Bundesrat, Eidgenössisches Finanzdepartement und ESTV keinerlei Grund zur Annahme haben, dass Herr Waldburger im Zusammenhang mit der Kandidatur von alt Bundesrat Kaspar Villiger für das Verwaltungsratspräsidium der UBS tätig war.</p><p>1. 1994 wurde Herr Waldburger Ordinarius für Steuerrecht an der Universität St. Gallen. Gleichzeitig wurde er zum Direktor des Institutes für Finanzwissenschaften und Finanzrecht an der Universität St. Gallen ernannt. Seit 1996 ist er Vorsitzender der Direktion dieses Institutes.</p><p>Im Juli 2005 wurde Herr Waldburger in die Uno-Expertenkommission für internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen aufgenommen. Das Gremium ist ein Ad-hoc-Ausschuss des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen. Die Mandatsdauer im 25-köpfigen Gremium ist jeweils auf vier Jahre ausgelegt. Das Komitee kommt jährlich während fünf Tagen in Genf zusammen. Es ist für Fragen des internationalen Steuerrechtes zuständig, insbesondere im Zusammenhang mit der Globalisierung. In der Uno-Expertenkommission war Herr Waldburger weder der Vertreter der ESTV noch des Bundes. Die Anfrage um Mitwirkung erfolgte seitens der Uno direkt an ihn, und er war ad personam in diesem Gremium tätig. Der ESTV oder dem Bund als Ganzem fielen durch diese Aktivität von Herrn Waldburger keine Kosten an.</p><p>In seiner Zeit als Abteilungschef und Vizedirektor bei der ESTV übernahm Herr Robert Waldburger den Vorsitz der Konsultativgruppe "Taxation of Collective Investment Vehicles" im Schosse der OECD. Wegen seines Mandates bei der UBS trat er im Frühjahr 2008 von dieser Funktion zurück.</p><p>Der Direktor und die Geschäftsleitung der ESTV sind seit Mitte 2007 über die Existenz dieses Mandatsverhältnisses zwischen Herrn Waldburger und der UBS orientiert, nicht jedoch über die Details dessen Inhaltes. Seit Mai 2008 ist den Bundesbehörden auch bekannt, dass Herr Waldburger die UBS namentlich wegen der Probleme im Zusammenhang mit ihrem Verhalten und jenem ihrer Kunden in den USA und speziell zum Amtshilfeverfahren berät.</p><p>Zwischen der Pricewaterhouse Coopers AG (PwC) und Herrn Waldburger wurde Ende 2007 ein Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages steht er der PwC und deren Kunden seit Dezember 2007 zur Verfügung, um Lösungen zu aktuellen Steuerfragen zu entwickeln. In einer entsprechenden Mitteilung der PwC vom 14. Dezember 2007 ist die Öffentlichkeit dahingehend orientiert worden.</p><p>2. In der Zeit als Angestellter der ESTV erhielt Herr Waldburger 60 Prozent des normalen Lohnes eines Abteilungschefs und Vizedirektors der ESTV. Sein Einsatz war deutlich höher als 60 Prozent eines Normalpensums. Deshalb erhielt Herr Waldburger im Jahr 2004 für Mehrarbeit gut 32 000 Franken. Beim Austritt aus der ESTV im Jahr 2007 wurden Herrn Waldburger für nicht bezogene Ferien und Mehrarbeit 50 000 Franken ausbezahlt. In den Jahren 2003 bis 2006 wurden ihm Einsatz- und Anerkennungsprämien im Sinne des Leistungslohnsystems des Bundes von insgesamt 30 000 Franken zugesprochen.</p><p>Zur Vergütung seines von Anfang April 2007 bis gegen Ende 2007 laufenden Mandates als Berater der ESTV betrugen die Honorare von Herrn Waldburger zusammen insgesamt knapp 35 000 Franken. Denn nach seinem Austritt aus der ESTV stellte er sich im Mandatsverhältnis zur Verfügung, den Leiter ad interim der Abteilung für Internationales, Herrn Raoul Stocker, und den Direktor der ESTV zu beraten. Nach dem Amtsantritt des neuen Abteilungschefs und Nachfolgers, Herrn Jürg Giraudi, hat er diesen Ende Juni 2007 an die Sitzung des Fiskalkomitees der OECD in Paris und im September 2007 an die Verhandlungen mit Italien zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens nach Rom begleitet. Ferner hat Herr Waldburger sporadisch von Herrn Giraudi an ihn gerichtete Fragen per E-Mail beantwortet. Andere entgeltliche Mandate für die ESTV hat Herr Waldburger nicht wahrgenommen.</p><p>3. Das letzte Mandat von Herrn Waldburger für die ESTV wurde gegen Ende 2007 beendet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Professor Robert Waldburger erhielt von Bundesrat Kaspar Villiger seinerzeit die Teilzeitstelle als Vizedirektor der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), anscheinend formell im Berufungsweg. Gleichzeitig war und ist Robert Waldburger ordentlicher Professor an der Universität St. Gallen. </p><p>In der Folge schied Herr Waldburger als Vizedirektor aus. Gleichzeitig trat er als Berater in die Dienste der ESTV und übte die weitgehend gleichen Tätigkeiten weiterhin aus. Als Berater bezog Robert Waldburger nach meiner Informationslage eine deutliche höhere Vergütung als zuvor als Arbeitnehmer der ESTV. Gleichzeitig soll Robert Waldburger teilweise direkt, teilweise indirekt, über die Ernst &amp; Young, diverse Beratungsmandate, insbesondere für die UBS, innehaben. Für die UBS schrieb Waldburger zur Frage Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Amtshilfe ein Gutachten, wobei unklar ist, ob er dies als Universitätsprofessor oder als Berater der UBS gemacht hat. Die ESTV verfügte sodann in der Amtshilfesache USA. Auffällig an dieser Verfügung der ESTV ist, dass anscheinend wichtige Passagen wortwörtlich mit solchen aus dem Gutachten Waldburger an die UBS identisch sein sollen. Unklar ist, ob und inwieweit Waldburger seine Gutachten, offenbar um den Schein sogenannter wissenschaftlicher Unabhängigkeit zu wahren, als Professor der Universität St. Gallen abgibt oder ob er dies als Berater tut.</p><p>Es liegen sodann Gerüchte vor, wonach Robert Waldburger den Wechsel von Kaspar Villiger an die UBS-Spitze zumindest mitorchestriert habe. Der Bund hat sich wirtschaftlich massiv zugunsten der UBS engagiert. Es stellen sich daher einige Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von den Zusammenhängen zwischen den verschiedenen Tätigkeiten von Robert Waldburger, nämlich solchen als Mandant der ESTV, solchen als Mandant der UBS (direkt oder über eine Beratungsgesellschaft), solchen als Professor und vielfältigen weiteren Tätigkeiten? Wenn ja, von welcher Seite und seit wann? </p><p>2. Welche Honorare und anderen Entgelte zahlte der Bundesrat im Zeitraum 2005 bis 2009 an Robert Waldburger für dessen Tätigkeit für die ESTV, das Eidgenössische Finanzdepartement, den Bundesrat, wobei es unerheblich ist, ob noch eine Zwischenorganisation von Robert Waldburger dazwischengeschoben war? Es geht um das jeweilige Gesamtentgelt pro Jahr, das für Tätigkeiten von Robert Waldburger, unter welchem Titel auch immer, vom Bund bezahlt worden sind.</p><p>3. Wann endete das letzte Mandat oder Auftragsverhältnis von Robert Waldburger mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft (ESTV, Eidgenössisches Finanzdepartement, Bundesrat), sei es direkt, sei es über eine dazwischengeschobene Beratungsunternehmung?</p>
  • UBS, Robert Waldburger und Kaspar Villiger (2)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Herr Robert Waldburger trat am 1. Dezember 1998 als Leiter der Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen (heutiger Name: Abteilung für Internationales) und Delegierter für internationale Steuerverträge in die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ein. Es trifft zu, dass Herr Waldburger auf dem Berufungsweg in die ESTV geholt worden war. Auf den 1. Juli 1999 wurde ihm der Titel eines Vizedirektors der ESTV verliehen. Sein Teilzeitpensum in der ESTV betrug 60 Prozent; dies während seiner ganzen Anstellungsdauer bis zu seinem Austritt aus der ESTV am 31. März 2007.</p><p>Wie in der Anfrage richtig bemerkt wird, wurde Herr Waldburger nach dessen Austritt aus der ESTV als Berater weiterbeschäftigt. Dieses Mandat wurde Ende 2007 beendet. Sein Nachfolger, Herr Jürg Giraudi, trat sein Amt als Abteilungschef am 1. Mai 2007 an. In Ziffer 2 hiernach finden sich die Angaben zum Honorar von Herrn Waldburger als Berater der ESTV. Auf die Fragen rund um allfällige Gutachten für die UBS im Zusammenhang mit dem Amtshilfeverfahren verweist der Bundesrat auf die Anfrage 09.1048, Ziffer 3 der Antwort.</p><p>Zu Gerüchten (vorliegend im Zusammenhang mit der Nominierung von alt Bundesrat Villiger zum Verwaltungsratspräsidenten der UBS) nimmt der Bundesrat nicht Stellung. Immerhin kann festgehalten werden, dass Bundesrat, Eidgenössisches Finanzdepartement und ESTV keinerlei Grund zur Annahme haben, dass Herr Waldburger im Zusammenhang mit der Kandidatur von alt Bundesrat Kaspar Villiger für das Verwaltungsratspräsidium der UBS tätig war.</p><p>1. 1994 wurde Herr Waldburger Ordinarius für Steuerrecht an der Universität St. Gallen. Gleichzeitig wurde er zum Direktor des Institutes für Finanzwissenschaften und Finanzrecht an der Universität St. Gallen ernannt. Seit 1996 ist er Vorsitzender der Direktion dieses Institutes.</p><p>Im Juli 2005 wurde Herr Waldburger in die Uno-Expertenkommission für internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen aufgenommen. Das Gremium ist ein Ad-hoc-Ausschuss des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen. Die Mandatsdauer im 25-köpfigen Gremium ist jeweils auf vier Jahre ausgelegt. Das Komitee kommt jährlich während fünf Tagen in Genf zusammen. Es ist für Fragen des internationalen Steuerrechtes zuständig, insbesondere im Zusammenhang mit der Globalisierung. In der Uno-Expertenkommission war Herr Waldburger weder der Vertreter der ESTV noch des Bundes. Die Anfrage um Mitwirkung erfolgte seitens der Uno direkt an ihn, und er war ad personam in diesem Gremium tätig. Der ESTV oder dem Bund als Ganzem fielen durch diese Aktivität von Herrn Waldburger keine Kosten an.</p><p>In seiner Zeit als Abteilungschef und Vizedirektor bei der ESTV übernahm Herr Robert Waldburger den Vorsitz der Konsultativgruppe "Taxation of Collective Investment Vehicles" im Schosse der OECD. Wegen seines Mandates bei der UBS trat er im Frühjahr 2008 von dieser Funktion zurück.</p><p>Der Direktor und die Geschäftsleitung der ESTV sind seit Mitte 2007 über die Existenz dieses Mandatsverhältnisses zwischen Herrn Waldburger und der UBS orientiert, nicht jedoch über die Details dessen Inhaltes. Seit Mai 2008 ist den Bundesbehörden auch bekannt, dass Herr Waldburger die UBS namentlich wegen der Probleme im Zusammenhang mit ihrem Verhalten und jenem ihrer Kunden in den USA und speziell zum Amtshilfeverfahren berät.</p><p>Zwischen der Pricewaterhouse Coopers AG (PwC) und Herrn Waldburger wurde Ende 2007 ein Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages steht er der PwC und deren Kunden seit Dezember 2007 zur Verfügung, um Lösungen zu aktuellen Steuerfragen zu entwickeln. In einer entsprechenden Mitteilung der PwC vom 14. Dezember 2007 ist die Öffentlichkeit dahingehend orientiert worden.</p><p>2. In der Zeit als Angestellter der ESTV erhielt Herr Waldburger 60 Prozent des normalen Lohnes eines Abteilungschefs und Vizedirektors der ESTV. Sein Einsatz war deutlich höher als 60 Prozent eines Normalpensums. Deshalb erhielt Herr Waldburger im Jahr 2004 für Mehrarbeit gut 32 000 Franken. Beim Austritt aus der ESTV im Jahr 2007 wurden Herrn Waldburger für nicht bezogene Ferien und Mehrarbeit 50 000 Franken ausbezahlt. In den Jahren 2003 bis 2006 wurden ihm Einsatz- und Anerkennungsprämien im Sinne des Leistungslohnsystems des Bundes von insgesamt 30 000 Franken zugesprochen.</p><p>Zur Vergütung seines von Anfang April 2007 bis gegen Ende 2007 laufenden Mandates als Berater der ESTV betrugen die Honorare von Herrn Waldburger zusammen insgesamt knapp 35 000 Franken. Denn nach seinem Austritt aus der ESTV stellte er sich im Mandatsverhältnis zur Verfügung, den Leiter ad interim der Abteilung für Internationales, Herrn Raoul Stocker, und den Direktor der ESTV zu beraten. Nach dem Amtsantritt des neuen Abteilungschefs und Nachfolgers, Herrn Jürg Giraudi, hat er diesen Ende Juni 2007 an die Sitzung des Fiskalkomitees der OECD in Paris und im September 2007 an die Verhandlungen mit Italien zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens nach Rom begleitet. Ferner hat Herr Waldburger sporadisch von Herrn Giraudi an ihn gerichtete Fragen per E-Mail beantwortet. Andere entgeltliche Mandate für die ESTV hat Herr Waldburger nicht wahrgenommen.</p><p>3. Das letzte Mandat von Herrn Waldburger für die ESTV wurde gegen Ende 2007 beendet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Professor Robert Waldburger erhielt von Bundesrat Kaspar Villiger seinerzeit die Teilzeitstelle als Vizedirektor der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), anscheinend formell im Berufungsweg. Gleichzeitig war und ist Robert Waldburger ordentlicher Professor an der Universität St. Gallen. </p><p>In der Folge schied Herr Waldburger als Vizedirektor aus. Gleichzeitig trat er als Berater in die Dienste der ESTV und übte die weitgehend gleichen Tätigkeiten weiterhin aus. Als Berater bezog Robert Waldburger nach meiner Informationslage eine deutliche höhere Vergütung als zuvor als Arbeitnehmer der ESTV. Gleichzeitig soll Robert Waldburger teilweise direkt, teilweise indirekt, über die Ernst &amp; Young, diverse Beratungsmandate, insbesondere für die UBS, innehaben. Für die UBS schrieb Waldburger zur Frage Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Amtshilfe ein Gutachten, wobei unklar ist, ob er dies als Universitätsprofessor oder als Berater der UBS gemacht hat. Die ESTV verfügte sodann in der Amtshilfesache USA. Auffällig an dieser Verfügung der ESTV ist, dass anscheinend wichtige Passagen wortwörtlich mit solchen aus dem Gutachten Waldburger an die UBS identisch sein sollen. Unklar ist, ob und inwieweit Waldburger seine Gutachten, offenbar um den Schein sogenannter wissenschaftlicher Unabhängigkeit zu wahren, als Professor der Universität St. Gallen abgibt oder ob er dies als Berater tut.</p><p>Es liegen sodann Gerüchte vor, wonach Robert Waldburger den Wechsel von Kaspar Villiger an die UBS-Spitze zumindest mitorchestriert habe. Der Bund hat sich wirtschaftlich massiv zugunsten der UBS engagiert. Es stellen sich daher einige Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von den Zusammenhängen zwischen den verschiedenen Tätigkeiten von Robert Waldburger, nämlich solchen als Mandant der ESTV, solchen als Mandant der UBS (direkt oder über eine Beratungsgesellschaft), solchen als Professor und vielfältigen weiteren Tätigkeiten? Wenn ja, von welcher Seite und seit wann? </p><p>2. Welche Honorare und anderen Entgelte zahlte der Bundesrat im Zeitraum 2005 bis 2009 an Robert Waldburger für dessen Tätigkeit für die ESTV, das Eidgenössische Finanzdepartement, den Bundesrat, wobei es unerheblich ist, ob noch eine Zwischenorganisation von Robert Waldburger dazwischengeschoben war? Es geht um das jeweilige Gesamtentgelt pro Jahr, das für Tätigkeiten von Robert Waldburger, unter welchem Titel auch immer, vom Bund bezahlt worden sind.</p><p>3. Wann endete das letzte Mandat oder Auftragsverhältnis von Robert Waldburger mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft (ESTV, Eidgenössisches Finanzdepartement, Bundesrat), sei es direkt, sei es über eine dazwischengeschobene Beratungsunternehmung?</p>
    • UBS, Robert Waldburger und Kaspar Villiger (2)

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