Schweinegrippe. Massnahmen des Bundesrates
- ShortId
-
09.1057
- Id
-
20091057
- Updated
-
14.11.2025 07:38
- Language
-
de
- Title
-
Schweinegrippe. Massnahmen des Bundesrates
- AdditionalIndexing
-
2841;Einfuhrbeschränkung;Mexiko;Epidemie;Gesundheitsüberwachung;Infektionskrankheit
- 1
-
- L04K01050109, Infektionskrankheit
- L04K01050104, Epidemie
- L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
- L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
- L04K03050303, Mexiko
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Vom neuen Grippevirus Influenza A(H1N1) geht eine erhebliche Pandemiegefahr aus. Auch wenn bisher die Krankheit eher mild verläuft und schwere Komplikationen und Todesfälle eher seltener als bei der saisonalen Grippe auftreten, ist es möglich, dass das Virus sich verändert und unter Umständen gefährlicher wird. Da diese Form des Virus erstmals unter Menschen auftritt, gibt es keine vorbestehende Immunisierung. Je besser die Ausbreitung des neuen Virus eingedämmt werden kann, desto kleiner ist einerseits die Gefahr einer Mutation des Virus. Andererseits soll damit Zeit gewonnen werden, um weitere Massnahmen vorbereiten und implementieren zu können (z. B. die Entwicklung eines Impfstoffes).</p><p>2. Das Influenza-A(H1N1)-Virus wird nach dem heutigen Wissensstand gleich wie andere Grippeviren durch Tröpfchen (Niesen, Husten) oder kontaminierte Oberflächen (vor allem die Hände) übertragen. Eine Übertragung über Lebensmittel (z. B. Schweinefleisch) kann ausgeschlossen werden.</p><p>3. Die Schweiz hat in Übereinstimmung mit den anderen europäischen Ländern Anfang Mai empfohlen, nicht unbedingt notwendige Reisen nach Mexiko zu verschieben. Am 12. Mai 2009 hat die Schweiz die Reiseempfehlung für Mexiko wieder aufgehoben. Reiseempfehlungen werden laufend der aktuellen Situation angepasst.</p><p>4.-9. Der Güterverkehr spielt keine Rolle bei der Verbreitung von Grippeviren. Deshalb erübrigt sich die Prüfung von Massnahmen, die den freien Güterverkehr behindern oder einschränken sollen. Der Bundesrat kommentiert keine Massnahmen anderer Länder. Es besteht denn auch keine Empfehlung der WHO in diesem Zusammenhang.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am Montag, 27. April 2009 hat die WHO auf der sechsteiligen Skala die Pandemie-Warnstufe für das Schweinegrippenvirus auf Stufe 4 angehoben. Sowohl Verdachtsfälle wie auch nachgewiesene Erkrankungen sind in wenigen Tagen weltweit und unter anderem auch in Europa aufgetreten. Neben der Übertragung der Krankheit stellen sich auch begründete Sorgen für die Konsumenten.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wo liegen für die Schweiz die Gefahren einer möglichen pandemischen Ausbreitung des Schweinegrippenvirus?</p><p>2. Welches sind die wissenschaftlich gesicherten Übertragungswege, welches die vermuteten, und welche Arten der Übertragung können ausgeschlossen werden?</p><p>3. Ab wann sind nach seiner Meinung Reisen problematisch, sodass behördliche Einschränkungen ergriffen werden müssen?</p><p>4. Welche Risiken sieht er im weltumspannenden Transport von Gütern, speziell im Import von landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln insbesondere tierischer Herkunft in die Schweiz?</p><p>5. Hat er Massnahmen betreffend die Gütereinfuhr (z. B. aus Mexiko) vorgesehen, um das Risiko einer Einschleppung des Virus zu verhindern, bzw. welche Voraussetzungen müssten für solche Massnahmen gegeben sein?</p><p>6. Wie stellt er sich zum Umstand, dass Russland den Import von lebenden Schweinen aus Mexiko untersagt hat und China gar den Import von Schweinefleisch verboten hat?</p><p>7. Ist er bereit, Massnahmen analog dieser Länder zu ergreifen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?</p><p>8. Welche rechtlichen Hürden oder Hinderungsgründe gibt es für den Erlass oder die Durchsetzung von Importverboten oder -einschränkungen?</p><p>9. Kann er sich in der aktuellen Notsituation nicht auf die Exceptional-Measures-Klausel des Gatt-Vertrages abstützen, um ein Importverbot zum Schutz der inländischen Konsumenten zu rechtfertigen?</p>
- Schweinegrippe. Massnahmen des Bundesrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Vom neuen Grippevirus Influenza A(H1N1) geht eine erhebliche Pandemiegefahr aus. Auch wenn bisher die Krankheit eher mild verläuft und schwere Komplikationen und Todesfälle eher seltener als bei der saisonalen Grippe auftreten, ist es möglich, dass das Virus sich verändert und unter Umständen gefährlicher wird. Da diese Form des Virus erstmals unter Menschen auftritt, gibt es keine vorbestehende Immunisierung. Je besser die Ausbreitung des neuen Virus eingedämmt werden kann, desto kleiner ist einerseits die Gefahr einer Mutation des Virus. Andererseits soll damit Zeit gewonnen werden, um weitere Massnahmen vorbereiten und implementieren zu können (z. B. die Entwicklung eines Impfstoffes).</p><p>2. Das Influenza-A(H1N1)-Virus wird nach dem heutigen Wissensstand gleich wie andere Grippeviren durch Tröpfchen (Niesen, Husten) oder kontaminierte Oberflächen (vor allem die Hände) übertragen. Eine Übertragung über Lebensmittel (z. B. Schweinefleisch) kann ausgeschlossen werden.</p><p>3. Die Schweiz hat in Übereinstimmung mit den anderen europäischen Ländern Anfang Mai empfohlen, nicht unbedingt notwendige Reisen nach Mexiko zu verschieben. Am 12. Mai 2009 hat die Schweiz die Reiseempfehlung für Mexiko wieder aufgehoben. Reiseempfehlungen werden laufend der aktuellen Situation angepasst.</p><p>4.-9. Der Güterverkehr spielt keine Rolle bei der Verbreitung von Grippeviren. Deshalb erübrigt sich die Prüfung von Massnahmen, die den freien Güterverkehr behindern oder einschränken sollen. Der Bundesrat kommentiert keine Massnahmen anderer Länder. Es besteht denn auch keine Empfehlung der WHO in diesem Zusammenhang.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am Montag, 27. April 2009 hat die WHO auf der sechsteiligen Skala die Pandemie-Warnstufe für das Schweinegrippenvirus auf Stufe 4 angehoben. Sowohl Verdachtsfälle wie auch nachgewiesene Erkrankungen sind in wenigen Tagen weltweit und unter anderem auch in Europa aufgetreten. Neben der Übertragung der Krankheit stellen sich auch begründete Sorgen für die Konsumenten.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wo liegen für die Schweiz die Gefahren einer möglichen pandemischen Ausbreitung des Schweinegrippenvirus?</p><p>2. Welches sind die wissenschaftlich gesicherten Übertragungswege, welches die vermuteten, und welche Arten der Übertragung können ausgeschlossen werden?</p><p>3. Ab wann sind nach seiner Meinung Reisen problematisch, sodass behördliche Einschränkungen ergriffen werden müssen?</p><p>4. Welche Risiken sieht er im weltumspannenden Transport von Gütern, speziell im Import von landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln insbesondere tierischer Herkunft in die Schweiz?</p><p>5. Hat er Massnahmen betreffend die Gütereinfuhr (z. B. aus Mexiko) vorgesehen, um das Risiko einer Einschleppung des Virus zu verhindern, bzw. welche Voraussetzungen müssten für solche Massnahmen gegeben sein?</p><p>6. Wie stellt er sich zum Umstand, dass Russland den Import von lebenden Schweinen aus Mexiko untersagt hat und China gar den Import von Schweinefleisch verboten hat?</p><p>7. Ist er bereit, Massnahmen analog dieser Länder zu ergreifen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?</p><p>8. Welche rechtlichen Hürden oder Hinderungsgründe gibt es für den Erlass oder die Durchsetzung von Importverboten oder -einschränkungen?</p><p>9. Kann er sich in der aktuellen Notsituation nicht auf die Exceptional-Measures-Klausel des Gatt-Vertrages abstützen, um ein Importverbot zum Schutz der inländischen Konsumenten zu rechtfertigen?</p>
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