Stellvertretungsregelung des Bundesrates zur Wahrung der Interessen unseres Landes

ShortId
09.1065
Id
20091065
Updated
24.06.2025 22:49
Language
de
Title
Stellvertretungsregelung des Bundesrates zur Wahrung der Interessen unseres Landes
AdditionalIndexing
04;24;Regierung;Gipfeltreffen;Finanzplatz Schweiz;Informationsverbreitung;OECD;Aufgaben der Exekutive;Generalsekretariat EFD
1
  • L04K08060203, Regierung
  • L05K1002010701, Gipfeltreffen
  • L03K150222, OECD
  • L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
  • L04K08040510, Generalsekretariat EFD
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Anfang September 2008 ging im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) eine vom deutschen Finanzminister Peer Steinbrück und vom französischen Budgetminister Eric Woerth unterzeichnete Einladung zu einem "High-level meeting of selected EU and OECD countries on transparency and exchange of information" vom 21. Oktober 2008 ein. Bundesrat Hans-Rudolf Merz beauftragte umgehend die zuständigen Stellen mit Abklärungen zu Inhalt und Teilnehmerkreis der Konferenz, da dies aus der Einladung nicht genügend klar hervorging. Diese ergaben, dass Deutschland und Frankreich nur ausgewählte Staaten aus dem Kreis der EU und der OECD eingeladen hatten. Verschiedene der eingeladenen Staaten sahen zudem vor, sich an der Konferenz auf technischer Ebene vertreten zu lassen. Bundesrat Merz entschied daher Mitte September 2008, dass die Schweiz ebenfalls nicht auf Ministerebene, sondern auf Stufe Verwaltung vertreten sein solle. Entsprechend wurde den einladenden Stellen der Delegierte für internationale Steuerfragen der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Vizedirektor Jürg Giraudi, als Teilnehmer gemeldet.</p><p>Wie bei internationalen Konferenzen üblich, bereiteten die zuständigen Stellen im EFD, EDA und EVD die Teilnahme der Schweiz gemeinsam vor. Am 14. Oktober 2008 traf bei der Schweizer Delegation der von Deutschland und Frankreich ausgearbeitete Textvorschlag für die Schlussfolgerungen der teilnehmenden Staaten der Konferenz ein. Dabei zeigte sich, dass die Schweiz diese Erklärung nicht mittragen konnte. Zu diesem Zeitpunkt sah der Textvorschlag vor, dass alle Staaten aufgefordert werden sollten, Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zum Informationsaustausch vollumfänglich zu übernehmen. Die an der Konferenz teilnehmenden Staaten sollten sich zudem zu koordinierten Gegenmassnahmen gegen nichtkooperierende Staaten bereiterklären. Gemäss den Auskünften von Frankreich sahen die einladenden Staaten nicht vor, auf Wunsch von Teilnehmerstaaten noch grössere, von der Stossrichtung abweichende Anpassungen an der Schlusserklärung vorzunehmen.</p><p>Anschliessende Abklärungen ergaben, dass zu diesem Zeitpunkt nur elf Staaten auf Ministerstufe am Treffen teilnehmen wollten: Deutschland, Frankreich, Australien, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Irland, Niederlande, Grossbritannien und Schweden. Auf hoher Beamtenstufe hatten sich angemeldet: Kanada, Südkorea, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Mexiko und die Schweiz. Eine Teilnahme abgelehnt hatten die USA und Österreich. Luxemburg teilte der Schweiz mit, dass es wegen der Fragen, die die Schlusserklärung aufwerfe, nun eher zu einer Nichtteilnahme neige.</p><p>Nach Gesprächen mit Österreich und Luxemburg gelangten die zuständigen Stellen im EFD am 16. Oktober 2008 zur Empfehlung, dass die Schweiz nicht an der Konferenz vom 21. Oktober 2008 teilnehmen sollte. Gestützt auf diese Empfehlung entschied die Generalsekretärin des EFD im Sinne der Vorentscheide des Vorstehers des EFD gleichentags, dass die Verwaltung nicht an der Konferenz teilnehmen werde. Dieser Entscheid wurde von den zuständigen Stellen im EDA und EVD unterstützt.</p><p>2./4. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) führte während der krankheitsbedingten Abwesenheit des Vorstehers des EFD regelmässig Führungsgespräche mit der Generalsekretärin des EFD durch. In der fraglichen Zeitspanne fanden diese am 13. Oktober 2008 und am 20. Oktober 2008 statt. Zum Zeitpunkt der Besprechung vom 13. Oktober gingen die zuständigen Stellen noch von einer Teilnahme der Schweiz an der Konferenz aus. Da die Vorsteherin des EJPD um den 16. Oktober 2008 das Massnahmenpaket zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems schnürte und gegenüber der Öffentlichkeit vertrat, bestand an diesen Tagen keine Möglichkeit für eine Besprechung zwischen der Vorsteherin des EJPD und der Generalsekretärin des EFD. Aus der Sicht der zuständigen Stellen war ein Entscheid dringlich, und aus der Sicht der Generalsekretärin des EFD war die Besprechung vom 20. Oktober 2008 für eine Entscheidfassung zu spät.</p><p>3. Das EFD nahm im September und Oktober 2008 mehrmals gegenüber Schweizer Medien Stellung zur Einladung von Deutschland und Frankreich und zur Nichtteilnahme an deren Konferenz. Das EFD teilte der Öffentlichkeit damals mit, dass die Schweiz im Rahmen der OECD an diesen Fragen mitarbeite.</p><p>5. Nein. Es handelte sich um eine informelle, von Deutschland und Frankreich organisierte Konferenz, an der zahlreiche Staaten nicht eingeladen waren. Zudem nahmen einige der eingeladenen Staaten nicht auf Ministerebene teil. Schliesslich nahmen mit der Schweiz vergleichbare Staaten wie Österreich und Luxemburg ebenfalls nicht teil.</p><p>6./7. Der zuständige Vorsteher des EFD war über die Einladung orientiert und traf die wesentlichen Vorentscheide.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Als der Finanzminister im Herbst 2008 krankheitshalber sein Amt nicht wahrnehmen konnte, führte die Justizministerin als seine Stellvertreterin interimistisch auch das EFD. So jedenfalls war es damals zu vernehmen. Und es wurde sehr laut und häufig kommuniziert, wer die Schweizer Banken, wenn nicht gar den Finanzplatz Schweiz vor dem Untergang gerettet hatte. Bekanntlich war die Schweiz am informellen OECD-Treffen im Oktober in Paris nicht vertreten, als über die als "Steuerparadiese" geächteten Länder der Stab gebrochen wurde. Das Schweizervolk, aber auch die zuständige Obrigkeit protestierten gegen die Nichteinladung unseres Landes. Und es wurden Forderungen erhoben bis hin zum Rücktritt von OECD-Generalsekretär Angel Gurria bzw. dem Austritt aus der offenbar unnützen Vereinigung. Nun wurde der Schleier über dem Geheimnis der Missachtung der Interessen des Schweizer Mitgliedes gelüftet: Auch die Schweiz hatte offenbar eine Einladung erhalten, diese jedoch abgelehnt. Aber nicht die Stellvertreterin des Finanzministers hat die Ablehnung der Einladung entschieden. Wie jetzt bekanntgegeben wurde, hat sie den Verzichtsentscheid der Generalsekretärin des EFD überlassen, die für eine derart politische Frage sicher nicht kompetent sein kann.</p><p>Aus diesem Anlass bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Generalsekretärin des EFD und nicht die offizielle Stellvertreterin des Finanzministers über die Nichtteilnahme der Schweiz am OECD-Treffen in Paris entschieden hat?</p><p>2. War die Stellvertreterin des Finanzministers über die Einladung aus Paris informiert worden?</p><p>3. Wieso wurde der Öffentlichkeit die erfolgte Einladung zum Pariser Treffen nicht kommuniziert?</p><p>4. Wieso hat die Justizministerin die Verantwortung für die Nichtteilnahme abgeschoben?</p><p>5. Ist er der Auffassung, dass die Schweiz heute eine bessere Position zur Verteidigung des Finanzplatzes hätte, wenn sie am Treffen in Paris teilgenommen hätte?</p><p>6. Besteht im Bundesrat ein Konzept, damit für das Land eminent wichtige Entscheide auch im Falle eines Ausfalls eines Bundesratsmitglieds von einem Bundesratskollegen und nicht durch die Verwaltung getroffen werden?</p><p>7. Wie gewährleistet er, dass in Zukunft eminent politische Entscheide auch von unseren verantwortlichen und von der Bundesversammlung gewählten Regierungsmitgliedern gefällt werden?</p>
  • Stellvertretungsregelung des Bundesrates zur Wahrung der Interessen unseres Landes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Anfang September 2008 ging im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) eine vom deutschen Finanzminister Peer Steinbrück und vom französischen Budgetminister Eric Woerth unterzeichnete Einladung zu einem "High-level meeting of selected EU and OECD countries on transparency and exchange of information" vom 21. Oktober 2008 ein. Bundesrat Hans-Rudolf Merz beauftragte umgehend die zuständigen Stellen mit Abklärungen zu Inhalt und Teilnehmerkreis der Konferenz, da dies aus der Einladung nicht genügend klar hervorging. Diese ergaben, dass Deutschland und Frankreich nur ausgewählte Staaten aus dem Kreis der EU und der OECD eingeladen hatten. Verschiedene der eingeladenen Staaten sahen zudem vor, sich an der Konferenz auf technischer Ebene vertreten zu lassen. Bundesrat Merz entschied daher Mitte September 2008, dass die Schweiz ebenfalls nicht auf Ministerebene, sondern auf Stufe Verwaltung vertreten sein solle. Entsprechend wurde den einladenden Stellen der Delegierte für internationale Steuerfragen der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Vizedirektor Jürg Giraudi, als Teilnehmer gemeldet.</p><p>Wie bei internationalen Konferenzen üblich, bereiteten die zuständigen Stellen im EFD, EDA und EVD die Teilnahme der Schweiz gemeinsam vor. Am 14. Oktober 2008 traf bei der Schweizer Delegation der von Deutschland und Frankreich ausgearbeitete Textvorschlag für die Schlussfolgerungen der teilnehmenden Staaten der Konferenz ein. Dabei zeigte sich, dass die Schweiz diese Erklärung nicht mittragen konnte. Zu diesem Zeitpunkt sah der Textvorschlag vor, dass alle Staaten aufgefordert werden sollten, Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zum Informationsaustausch vollumfänglich zu übernehmen. Die an der Konferenz teilnehmenden Staaten sollten sich zudem zu koordinierten Gegenmassnahmen gegen nichtkooperierende Staaten bereiterklären. Gemäss den Auskünften von Frankreich sahen die einladenden Staaten nicht vor, auf Wunsch von Teilnehmerstaaten noch grössere, von der Stossrichtung abweichende Anpassungen an der Schlusserklärung vorzunehmen.</p><p>Anschliessende Abklärungen ergaben, dass zu diesem Zeitpunkt nur elf Staaten auf Ministerstufe am Treffen teilnehmen wollten: Deutschland, Frankreich, Australien, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Irland, Niederlande, Grossbritannien und Schweden. Auf hoher Beamtenstufe hatten sich angemeldet: Kanada, Südkorea, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Mexiko und die Schweiz. Eine Teilnahme abgelehnt hatten die USA und Österreich. Luxemburg teilte der Schweiz mit, dass es wegen der Fragen, die die Schlusserklärung aufwerfe, nun eher zu einer Nichtteilnahme neige.</p><p>Nach Gesprächen mit Österreich und Luxemburg gelangten die zuständigen Stellen im EFD am 16. Oktober 2008 zur Empfehlung, dass die Schweiz nicht an der Konferenz vom 21. Oktober 2008 teilnehmen sollte. Gestützt auf diese Empfehlung entschied die Generalsekretärin des EFD im Sinne der Vorentscheide des Vorstehers des EFD gleichentags, dass die Verwaltung nicht an der Konferenz teilnehmen werde. Dieser Entscheid wurde von den zuständigen Stellen im EDA und EVD unterstützt.</p><p>2./4. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) führte während der krankheitsbedingten Abwesenheit des Vorstehers des EFD regelmässig Führungsgespräche mit der Generalsekretärin des EFD durch. In der fraglichen Zeitspanne fanden diese am 13. Oktober 2008 und am 20. Oktober 2008 statt. Zum Zeitpunkt der Besprechung vom 13. Oktober gingen die zuständigen Stellen noch von einer Teilnahme der Schweiz an der Konferenz aus. Da die Vorsteherin des EJPD um den 16. Oktober 2008 das Massnahmenpaket zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems schnürte und gegenüber der Öffentlichkeit vertrat, bestand an diesen Tagen keine Möglichkeit für eine Besprechung zwischen der Vorsteherin des EJPD und der Generalsekretärin des EFD. Aus der Sicht der zuständigen Stellen war ein Entscheid dringlich, und aus der Sicht der Generalsekretärin des EFD war die Besprechung vom 20. Oktober 2008 für eine Entscheidfassung zu spät.</p><p>3. Das EFD nahm im September und Oktober 2008 mehrmals gegenüber Schweizer Medien Stellung zur Einladung von Deutschland und Frankreich und zur Nichtteilnahme an deren Konferenz. Das EFD teilte der Öffentlichkeit damals mit, dass die Schweiz im Rahmen der OECD an diesen Fragen mitarbeite.</p><p>5. Nein. Es handelte sich um eine informelle, von Deutschland und Frankreich organisierte Konferenz, an der zahlreiche Staaten nicht eingeladen waren. Zudem nahmen einige der eingeladenen Staaten nicht auf Ministerebene teil. Schliesslich nahmen mit der Schweiz vergleichbare Staaten wie Österreich und Luxemburg ebenfalls nicht teil.</p><p>6./7. Der zuständige Vorsteher des EFD war über die Einladung orientiert und traf die wesentlichen Vorentscheide.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Als der Finanzminister im Herbst 2008 krankheitshalber sein Amt nicht wahrnehmen konnte, führte die Justizministerin als seine Stellvertreterin interimistisch auch das EFD. So jedenfalls war es damals zu vernehmen. Und es wurde sehr laut und häufig kommuniziert, wer die Schweizer Banken, wenn nicht gar den Finanzplatz Schweiz vor dem Untergang gerettet hatte. Bekanntlich war die Schweiz am informellen OECD-Treffen im Oktober in Paris nicht vertreten, als über die als "Steuerparadiese" geächteten Länder der Stab gebrochen wurde. Das Schweizervolk, aber auch die zuständige Obrigkeit protestierten gegen die Nichteinladung unseres Landes. Und es wurden Forderungen erhoben bis hin zum Rücktritt von OECD-Generalsekretär Angel Gurria bzw. dem Austritt aus der offenbar unnützen Vereinigung. Nun wurde der Schleier über dem Geheimnis der Missachtung der Interessen des Schweizer Mitgliedes gelüftet: Auch die Schweiz hatte offenbar eine Einladung erhalten, diese jedoch abgelehnt. Aber nicht die Stellvertreterin des Finanzministers hat die Ablehnung der Einladung entschieden. Wie jetzt bekanntgegeben wurde, hat sie den Verzichtsentscheid der Generalsekretärin des EFD überlassen, die für eine derart politische Frage sicher nicht kompetent sein kann.</p><p>Aus diesem Anlass bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Generalsekretärin des EFD und nicht die offizielle Stellvertreterin des Finanzministers über die Nichtteilnahme der Schweiz am OECD-Treffen in Paris entschieden hat?</p><p>2. War die Stellvertreterin des Finanzministers über die Einladung aus Paris informiert worden?</p><p>3. Wieso wurde der Öffentlichkeit die erfolgte Einladung zum Pariser Treffen nicht kommuniziert?</p><p>4. Wieso hat die Justizministerin die Verantwortung für die Nichtteilnahme abgeschoben?</p><p>5. Ist er der Auffassung, dass die Schweiz heute eine bessere Position zur Verteidigung des Finanzplatzes hätte, wenn sie am Treffen in Paris teilgenommen hätte?</p><p>6. Besteht im Bundesrat ein Konzept, damit für das Land eminent wichtige Entscheide auch im Falle eines Ausfalls eines Bundesratsmitglieds von einem Bundesratskollegen und nicht durch die Verwaltung getroffen werden?</p><p>7. Wie gewährleistet er, dass in Zukunft eminent politische Entscheide auch von unseren verantwortlichen und von der Bundesversammlung gewählten Regierungsmitgliedern gefällt werden?</p>
    • Stellvertretungsregelung des Bundesrates zur Wahrung der Interessen unseres Landes

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