Praktikanten an der schweizerischen Botschaft in Paris

ShortId
09.1073
Id
20091073
Updated
24.06.2025 21:04
Language
de
Title
Praktikanten an der schweizerischen Botschaft in Paris
AdditionalIndexing
08;04;sprachliche Diskriminierung;Botschaft im Ausland;französische Sprache;Einstellung;Berufspraktikum;Frankreich;berufliche Eignung
1
  • L04K13020202, Berufspraktikum
  • L06K100201020103, Botschaft im Ausland
  • L05K0106010304, französische Sprache
  • L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L04K03010106, Frankreich
  • L05K0702010204, Einstellung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Hochschulpraktika im In- und Ausland sind befristete Einsätze für Studierende oder Absolventinnen und Absolventen von Hoch- und Fachhochschulen. Sie bezwecken die Aneignung erster Berufserfahrungen im Rahmen einer spannenden Berufstätigkeit und sollen den Einstieg in die Arbeitswelt und ins Berufsleben ermöglichen.</p><p>1. Die schweizerische Botschaft in Paris bietet Hochschulpraktika unter folgenden Bedingungen an: Hochschulabschluss (Lizenziat oder Master); Verfügbarkeit von mindestens sechs Monaten; Beherrschen der französischen Sprache.</p><p>2. Es ist keine Bedingung, französischer Muttersprache zu sein, um ein Praktikum in Paris absolvieren zu können. Die Praktikumsstelle wurde in den letzten zwei Jahren durch je eine Person italienischer, französischer und deutscher Muttersprache besetzt. Alle Personen müssen jedoch über gute französische Sprachkenntnisse verfügen.</p><p>Die schweizerische Botschaft in Paris hat festgestellt, dass sie den Studenten der Universität St. Gallen in einer ungeschickten Art über die sprachliche Bedingung informiert hat. Sie bedauert diese Sachlage und wird in Zukunft darauf achten, dass dieser Punkt zu keinen weiteren Missverständnissen führt.</p><p>3. Praktikumseinsätze sind während einem Bachelor-Studium oder nach Abschluss des Bachelors oder Masters möglich. Die Organisationseinheiten und Auslandvertretungen der Bundesverwaltung wählen unter Berücksichtigung der seit 1. Januar 2008 gültigen Zulassungsbedingungen die für sie geeignete Person.</p><p>Es besteht kein Anspruch auf ein Praktikum.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ein Studierender der Universität St. Gallen, der auch in Lausanne studiert hat und somit die französische Sprache beherrscht, erhielt von der schweizerischen Botschaft in Paris auf Anfrage die Antwort, nur Master-Abgänger französischer Muttersprache würden als Praktikanten zugelassen.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Stimmt diese Sachlage?</p><p>2. Ist diese Einschränkung wirklich sinnvoll? Wäre es nicht sinnvoller, Praktikantinnen und Praktikanten deutscher Muttersprache in Paris ebenso willkommen zu heissen wie Praktikantinnen und Praktikanten französischer Muttersprache mit guten deutschen Sprachkenntnissen in Berlin?</p><p>3. Wäre der Bundesrat bereit, seine entsprechende Politik zu überdenken?</p>
  • Praktikanten an der schweizerischen Botschaft in Paris
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Hochschulpraktika im In- und Ausland sind befristete Einsätze für Studierende oder Absolventinnen und Absolventen von Hoch- und Fachhochschulen. Sie bezwecken die Aneignung erster Berufserfahrungen im Rahmen einer spannenden Berufstätigkeit und sollen den Einstieg in die Arbeitswelt und ins Berufsleben ermöglichen.</p><p>1. Die schweizerische Botschaft in Paris bietet Hochschulpraktika unter folgenden Bedingungen an: Hochschulabschluss (Lizenziat oder Master); Verfügbarkeit von mindestens sechs Monaten; Beherrschen der französischen Sprache.</p><p>2. Es ist keine Bedingung, französischer Muttersprache zu sein, um ein Praktikum in Paris absolvieren zu können. Die Praktikumsstelle wurde in den letzten zwei Jahren durch je eine Person italienischer, französischer und deutscher Muttersprache besetzt. Alle Personen müssen jedoch über gute französische Sprachkenntnisse verfügen.</p><p>Die schweizerische Botschaft in Paris hat festgestellt, dass sie den Studenten der Universität St. Gallen in einer ungeschickten Art über die sprachliche Bedingung informiert hat. Sie bedauert diese Sachlage und wird in Zukunft darauf achten, dass dieser Punkt zu keinen weiteren Missverständnissen führt.</p><p>3. Praktikumseinsätze sind während einem Bachelor-Studium oder nach Abschluss des Bachelors oder Masters möglich. Die Organisationseinheiten und Auslandvertretungen der Bundesverwaltung wählen unter Berücksichtigung der seit 1. Januar 2008 gültigen Zulassungsbedingungen die für sie geeignete Person.</p><p>Es besteht kein Anspruch auf ein Praktikum.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ein Studierender der Universität St. Gallen, der auch in Lausanne studiert hat und somit die französische Sprache beherrscht, erhielt von der schweizerischen Botschaft in Paris auf Anfrage die Antwort, nur Master-Abgänger französischer Muttersprache würden als Praktikanten zugelassen.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Stimmt diese Sachlage?</p><p>2. Ist diese Einschränkung wirklich sinnvoll? Wäre es nicht sinnvoller, Praktikantinnen und Praktikanten deutscher Muttersprache in Paris ebenso willkommen zu heissen wie Praktikantinnen und Praktikanten französischer Muttersprache mit guten deutschen Sprachkenntnissen in Berlin?</p><p>3. Wäre der Bundesrat bereit, seine entsprechende Politik zu überdenken?</p>
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