Gehälter bei der UBS

ShortId
09.1076
Id
20091076
Updated
24.06.2025 23:02
Language
de
Title
Gehälter bei der UBS
AdditionalIndexing
24;Lohn;Lohnpolitik;zusätzliche Vergütung;Grossbank;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Brain Drain;Führungskraft
1
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L05K0702010103, Lohn
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L05K0702010101, zusätzliche Vergütung
  • L04K07020103, Lohnpolitik
  • L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
  • L05K0108030101, Brain Drain
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Rahmen des Massnahmenpakets zur Unterstützung des Schweizer Finanzsystems wurde die Finma (ehemals EBK) beauftragt, die variablen Vergütungen der UBS AG für das Jahr 2008 zu genehmigen. Die Finma erliess am 3. Februar 2009 eine Verfügung, mit der sie die Auszahlung von 2,2 Milliarden Franken variablen Vergütungen an die Mitarbeiter der UBS AG autorisierte.</p><p>Innerhalb der beschriebenen Limiten konnte die UBS AG die variablen Vergütungen in ihrem eigenen Ermessen auf die Geschäftsbereiche und Mitarbeiter zuteilen. Die Finma kontrollierte, ob die UBS AG bei der Zuteilung die verfügten Obergrenzen nicht überschritten hat. Zudem untersuchte die Finma, ob die UBS AG die Verteilungskriterien konsequent eingehalten hat. Sie hat hierbei keine Abweichungen festgestellt. Sofern die UBS AG die Kapital- und Liquiditätsvorschriften vollumfänglich erfüllt, gibt es seitens der Aufsichtsbehörden keine Auflagen bezüglich Erhöhung der Basissaläre. Vor diesem Hintergrund ist die UBS AG denn auch nicht verpflichtet, gegenüber den Aufsichtsbehörden Erhöhungen anzuzeigen bzw. deren Notwendigkeit zu begründen.</p><p>2. Es gibt nach wie vor einen Markt für gut qualifizierte Leute in allen Bereichen der Bankentätigkeit. Im Private Banking beispielsweise besteht starke Konkurrenz in Asien, aber auch im Inland. Ebenso gibt es im Investment Banking überaus profitable Bereiche. Zur Stabilisierung bzw. zur Wiedererstarkung der Ertragslage ist die UBS AG auf gute Leute angewiesen. Zu beachten gilt es auch, dass es weltweit einen eingeschränkten Personenkreis mit entsprechender Erfahrung gibt, der für die Besetzung einiger Schlüsselstellen infrage kommt. Diese Personen mit spezifischem Wissen verfügen über eine grosse Verhandlungsmacht insbesondere dann, wenn die Bank bestimmte, zum Teil hochkomplexe Positionen und Risiken bereits in den Büchern hat und auf motivierte Mitarbeitende angewiesen ist, die diese Risiken weiterhin bewirtschaften können. Dabei ist es irrelevant, ob ein Geschäft weitergeführt oder, wie im Falle einer De-Risking- bzw. Exit-Strategie, geordnet abgewickelt werden soll. Wie in der vorstehenden Antwort zu Frage 1 bereits angetönt, ist die UBS AG nicht verpflichtet, die Notwendigkeit einer Erhöhung der Basissaläre zu begründen. Folglich entfällt auch ein entsprechender Nachweis, wie er in Frage 2 angetönt ist.</p><p>3. Die UBS AG hat sich in den Vereinbarungen mit dem Bund und der SNB verpflichtet, ihre Entschädigungssysteme für Verwaltungsrat und Management nach Absprache mit der Finma und in Übereinstimmung mit den sich etablierenden internationalen Institutionen neu auszurichten. Dieser Verpflichtung ist die UBS AG mit Einführung des von der Finma genehmigten Vergütungssystems nachgekommen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 17. und 18. Mai dieses Jahres gab der neue UBS-Präsident Kaspar Villiger bekannt, dass die Gehälter einiger Führungskräfte, die bereits durchschnittlich 270 000 Franken pro Jahr verdienten, erhöht worden sind. Insbesondere die Direktorinnen und Direktoren im Bereich Investment Banking - genau jene, welche die Bank in die Krise gestürzt haben - bekamen eine Gehaltserhöhung von bis zu 50 Prozent. Der freisinnige alt Bundesrat hat diese Massnahme damit gerechtfertigt, dass die grösste Schweizer Bank unter der Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften leide. Man erinnere sich daran, dass die UBS erst gerade vom Bund und von der Nationalbank, die ihr 60 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt haben, vor dem Untergang gerettet wurde. Als Gegenleistung hat sie unter Aufsicht der Schweizer Bankenaufsichtsbehörden ein neues Vergütungsmodell eingeführt, das jedoch deutlich weniger strikt ist als jene in anderen Ländern wie Deutschland oder den USA. Die Bank hat sich dazu verpflichtet, die Gehälter zu kürzen und sie vermehrt von den Erträgen abhängig zu machen. Dies führte namentlich zu einer Reduktion der Boni. Doch Kaspar Villiger hat kürzlich, wie er selber sagte, "Gegenmassnahmen" ergriffen, um diese Reduktion zu kompensieren.</p><p>1. Wurden der Bundesrat und die Schweizer Bankenaufsichtsbehörden über diese "Gegenmassnahmen" in Kenntnis gesetzt, und haben sie diesen zugestimmt?</p><p>2. Hat die UBS nachgewiesen, dass sie unter einer Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften leidet und dadurch die Geschäftsabläufe behindert werden?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat darauf zu reagieren und von der UBS zu verlangen, sich an die mit dem Rettungsplan festgelegten Bedingungen zu halten?</p>
  • Gehälter bei der UBS
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Rahmen des Massnahmenpakets zur Unterstützung des Schweizer Finanzsystems wurde die Finma (ehemals EBK) beauftragt, die variablen Vergütungen der UBS AG für das Jahr 2008 zu genehmigen. Die Finma erliess am 3. Februar 2009 eine Verfügung, mit der sie die Auszahlung von 2,2 Milliarden Franken variablen Vergütungen an die Mitarbeiter der UBS AG autorisierte.</p><p>Innerhalb der beschriebenen Limiten konnte die UBS AG die variablen Vergütungen in ihrem eigenen Ermessen auf die Geschäftsbereiche und Mitarbeiter zuteilen. Die Finma kontrollierte, ob die UBS AG bei der Zuteilung die verfügten Obergrenzen nicht überschritten hat. Zudem untersuchte die Finma, ob die UBS AG die Verteilungskriterien konsequent eingehalten hat. Sie hat hierbei keine Abweichungen festgestellt. Sofern die UBS AG die Kapital- und Liquiditätsvorschriften vollumfänglich erfüllt, gibt es seitens der Aufsichtsbehörden keine Auflagen bezüglich Erhöhung der Basissaläre. Vor diesem Hintergrund ist die UBS AG denn auch nicht verpflichtet, gegenüber den Aufsichtsbehörden Erhöhungen anzuzeigen bzw. deren Notwendigkeit zu begründen.</p><p>2. Es gibt nach wie vor einen Markt für gut qualifizierte Leute in allen Bereichen der Bankentätigkeit. Im Private Banking beispielsweise besteht starke Konkurrenz in Asien, aber auch im Inland. Ebenso gibt es im Investment Banking überaus profitable Bereiche. Zur Stabilisierung bzw. zur Wiedererstarkung der Ertragslage ist die UBS AG auf gute Leute angewiesen. Zu beachten gilt es auch, dass es weltweit einen eingeschränkten Personenkreis mit entsprechender Erfahrung gibt, der für die Besetzung einiger Schlüsselstellen infrage kommt. Diese Personen mit spezifischem Wissen verfügen über eine grosse Verhandlungsmacht insbesondere dann, wenn die Bank bestimmte, zum Teil hochkomplexe Positionen und Risiken bereits in den Büchern hat und auf motivierte Mitarbeitende angewiesen ist, die diese Risiken weiterhin bewirtschaften können. Dabei ist es irrelevant, ob ein Geschäft weitergeführt oder, wie im Falle einer De-Risking- bzw. Exit-Strategie, geordnet abgewickelt werden soll. Wie in der vorstehenden Antwort zu Frage 1 bereits angetönt, ist die UBS AG nicht verpflichtet, die Notwendigkeit einer Erhöhung der Basissaläre zu begründen. Folglich entfällt auch ein entsprechender Nachweis, wie er in Frage 2 angetönt ist.</p><p>3. Die UBS AG hat sich in den Vereinbarungen mit dem Bund und der SNB verpflichtet, ihre Entschädigungssysteme für Verwaltungsrat und Management nach Absprache mit der Finma und in Übereinstimmung mit den sich etablierenden internationalen Institutionen neu auszurichten. Dieser Verpflichtung ist die UBS AG mit Einführung des von der Finma genehmigten Vergütungssystems nachgekommen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 17. und 18. Mai dieses Jahres gab der neue UBS-Präsident Kaspar Villiger bekannt, dass die Gehälter einiger Führungskräfte, die bereits durchschnittlich 270 000 Franken pro Jahr verdienten, erhöht worden sind. Insbesondere die Direktorinnen und Direktoren im Bereich Investment Banking - genau jene, welche die Bank in die Krise gestürzt haben - bekamen eine Gehaltserhöhung von bis zu 50 Prozent. Der freisinnige alt Bundesrat hat diese Massnahme damit gerechtfertigt, dass die grösste Schweizer Bank unter der Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften leide. Man erinnere sich daran, dass die UBS erst gerade vom Bund und von der Nationalbank, die ihr 60 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt haben, vor dem Untergang gerettet wurde. Als Gegenleistung hat sie unter Aufsicht der Schweizer Bankenaufsichtsbehörden ein neues Vergütungsmodell eingeführt, das jedoch deutlich weniger strikt ist als jene in anderen Ländern wie Deutschland oder den USA. Die Bank hat sich dazu verpflichtet, die Gehälter zu kürzen und sie vermehrt von den Erträgen abhängig zu machen. Dies führte namentlich zu einer Reduktion der Boni. Doch Kaspar Villiger hat kürzlich, wie er selber sagte, "Gegenmassnahmen" ergriffen, um diese Reduktion zu kompensieren.</p><p>1. Wurden der Bundesrat und die Schweizer Bankenaufsichtsbehörden über diese "Gegenmassnahmen" in Kenntnis gesetzt, und haben sie diesen zugestimmt?</p><p>2. Hat die UBS nachgewiesen, dass sie unter einer Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften leidet und dadurch die Geschäftsabläufe behindert werden?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat darauf zu reagieren und von der UBS zu verlangen, sich an die mit dem Rettungsplan festgelegten Bedingungen zu halten?</p>
    • Gehälter bei der UBS

Back to List