Preisüberwachungsstelle

ShortId
09.1078
Id
20091078
Updated
24.06.2025 23:15
Language
de
Title
Preisüberwachungsstelle
AdditionalIndexing
15;Preisüberwachung;Preisschwankung;Cassis-de-Dijon-Prinzip;Preisunterschied;Veröffentlichung der Preise;Gesetzesevaluation
1
  • L07K07010204040101, Cassis-de-Dijon-Prinzip
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L04K11050309, Preisüberwachung
  • L04K11050311, Preisunterschied
  • L04K11050312, Veröffentlichung der Preise
  • L03K110505, Preisschwankung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat erachtet es als wenig repräsentativ, schon innerhalb eines Jahres verlässliche Aussagen über allfällige Preissenkungen zu machen. Das Gesetz muss zuerst greifen. Zudem werden kurzfristig keine abgesicherten Daten zur Verfügung stehen, um einen eindeutigen ursächlichen Zusammenhang herstellen zu können. Es würde sich also kaum bereits 2010 zuverlässig feststellen lassen, ob Preisänderungen im Zusammenhang mit der Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) stehen.</p><p>Im Hinblick auf eine längerfristige Betrachtungsweise kann darauf hingewiesen werden, dass bei der Ausarbeitung der Vorlage zur Revision des THG bereits umfangreiche Abklärungen zu den Ursachen des hohen Preisniveaus in der Schweiz stattgefunden haben. Diese können auch als Grundlage für künftige Preisvergleiche dienen.</p><p>Im Bericht über die Preisinsel Schweiz (Postulat David 05.3816, Preisinsel Schweiz) wurde anhand einer Auswahl von 50 Produkten eine exemplarische Untersuchung der preisbestimmenden Faktoren durchgeführt.</p><p>Zudem wurden im Rahmen der Antwort auf das Postulat der sozialdemokratischen Fraktion 05.3122, "Kaufkraft und Preise. Abbau der nichttarifarischen Hemmnisse", umfangreiche Abklärungen getroffen. Diese Abklärungen bezogen sich allerdings nicht direkt auf die Preise, sondern vor allem auf den wirtschaftlichen Stellenwert der Handelshemmnisse gemessen am Umsatz.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass er damit über die nötigen Instrumente verfügt, um nach dem Ablauf einer Frist von zwei bis drei Jahren Abklärungen betreffend die Effekte der Revision des THG vorzunehmen. Dies wäre z. B. möglich über eine Aufdatierung der Datenbasis des Berichtes zur Preisinsel Schweiz.</p><p>Eine weitere Möglichkeit zur Beobachtung der Preisentwicklung über die Zeit in Form von Indizes für die verschiedensten Produktgruppen bietet das preisstatistische System der Schweiz (Landesindex der Konsumentenpreise, Produzenten- und Importpreisindex).</p><p>Bei Verdacht auf wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen und überhöhte Preise werden zudem auch die Wettbewerbskommission (Weko) bzw. der Preisüberwacher aktiv. Schliesslich steht der Weko gemäss Artikel 20a Absatz 3 der THG-Revisionsvorlage ein Beschwerderecht gegen Allgemeinverfügungen zur Beanstandung von Produkten, die gestützt auf das Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweiz vermarktet werden, zu.</p><p>Der Bundesrat erachtet daher eine neue Struktur im Sinne einer Preisüberwachungsstelle als nicht nötig. Privaten Organisationen steht es selbstverständlich frei, aus eigener Initiative heraus tätig zu werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips sollte Einsparungen von rund 2 Milliarden Franken ermöglichen. Dies entspricht ungefähr 10 Prozent des Werts der Importe. Da parallel zur Inkraftsetzung der Gesetzesänderung kein Kontrollinstrument vorgesehen ist, bleibt abzuwarten, ob die Preise in der Schweiz im nächsten Jahr tatsächlich sinken werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Was hält er vom Vorschlag des Westschweizer Konsumentenverbandes (FRC), eine Preisüberwachungsstelle mit mehreren, noch zu bestimmenden Partnern zu schaffen?</p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass für gewisse Produkte eine Momentaufnahme der Preise von 2009 gemacht werden sollte, um die heutigen Preise mit jenen in den nächsten Jahren vergleichen zu können?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass nur ein solcher Vergleich zeigen kann, ob die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips tatsächlich einen Einfluss auf die Preise und somit auf das Portemonnaie der Konsumentinnen und Konsumenten hat oder ob die Preissenkung durch die Gewinnmargen des Zwischenhandels zunichte gemacht wird?</p>
  • Preisüberwachungsstelle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat erachtet es als wenig repräsentativ, schon innerhalb eines Jahres verlässliche Aussagen über allfällige Preissenkungen zu machen. Das Gesetz muss zuerst greifen. Zudem werden kurzfristig keine abgesicherten Daten zur Verfügung stehen, um einen eindeutigen ursächlichen Zusammenhang herstellen zu können. Es würde sich also kaum bereits 2010 zuverlässig feststellen lassen, ob Preisänderungen im Zusammenhang mit der Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) stehen.</p><p>Im Hinblick auf eine längerfristige Betrachtungsweise kann darauf hingewiesen werden, dass bei der Ausarbeitung der Vorlage zur Revision des THG bereits umfangreiche Abklärungen zu den Ursachen des hohen Preisniveaus in der Schweiz stattgefunden haben. Diese können auch als Grundlage für künftige Preisvergleiche dienen.</p><p>Im Bericht über die Preisinsel Schweiz (Postulat David 05.3816, Preisinsel Schweiz) wurde anhand einer Auswahl von 50 Produkten eine exemplarische Untersuchung der preisbestimmenden Faktoren durchgeführt.</p><p>Zudem wurden im Rahmen der Antwort auf das Postulat der sozialdemokratischen Fraktion 05.3122, "Kaufkraft und Preise. Abbau der nichttarifarischen Hemmnisse", umfangreiche Abklärungen getroffen. Diese Abklärungen bezogen sich allerdings nicht direkt auf die Preise, sondern vor allem auf den wirtschaftlichen Stellenwert der Handelshemmnisse gemessen am Umsatz.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass er damit über die nötigen Instrumente verfügt, um nach dem Ablauf einer Frist von zwei bis drei Jahren Abklärungen betreffend die Effekte der Revision des THG vorzunehmen. Dies wäre z. B. möglich über eine Aufdatierung der Datenbasis des Berichtes zur Preisinsel Schweiz.</p><p>Eine weitere Möglichkeit zur Beobachtung der Preisentwicklung über die Zeit in Form von Indizes für die verschiedensten Produktgruppen bietet das preisstatistische System der Schweiz (Landesindex der Konsumentenpreise, Produzenten- und Importpreisindex).</p><p>Bei Verdacht auf wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen und überhöhte Preise werden zudem auch die Wettbewerbskommission (Weko) bzw. der Preisüberwacher aktiv. Schliesslich steht der Weko gemäss Artikel 20a Absatz 3 der THG-Revisionsvorlage ein Beschwerderecht gegen Allgemeinverfügungen zur Beanstandung von Produkten, die gestützt auf das Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweiz vermarktet werden, zu.</p><p>Der Bundesrat erachtet daher eine neue Struktur im Sinne einer Preisüberwachungsstelle als nicht nötig. Privaten Organisationen steht es selbstverständlich frei, aus eigener Initiative heraus tätig zu werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips sollte Einsparungen von rund 2 Milliarden Franken ermöglichen. Dies entspricht ungefähr 10 Prozent des Werts der Importe. Da parallel zur Inkraftsetzung der Gesetzesänderung kein Kontrollinstrument vorgesehen ist, bleibt abzuwarten, ob die Preise in der Schweiz im nächsten Jahr tatsächlich sinken werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Was hält er vom Vorschlag des Westschweizer Konsumentenverbandes (FRC), eine Preisüberwachungsstelle mit mehreren, noch zu bestimmenden Partnern zu schaffen?</p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass für gewisse Produkte eine Momentaufnahme der Preise von 2009 gemacht werden sollte, um die heutigen Preise mit jenen in den nächsten Jahren vergleichen zu können?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass nur ein solcher Vergleich zeigen kann, ob die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips tatsächlich einen Einfluss auf die Preise und somit auf das Portemonnaie der Konsumentinnen und Konsumenten hat oder ob die Preissenkung durch die Gewinnmargen des Zwischenhandels zunichte gemacht wird?</p>
    • Preisüberwachungsstelle

Back to List