Investitionssicherheit für Nutzfahrzeuge

ShortId
09.1079
Id
20091079
Updated
24.06.2025 21:27
Language
de
Title
Investitionssicherheit für Nutzfahrzeuge
AdditionalIndexing
48;Tarif;Nutzfahrzeug;Festpreis;Europäische Union;Rechtssicherheit;internationale Verhandlungen;Schwerverkehrsabgabe;Investitionsschutz;Verkehrsunternehmen
1
  • L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
  • L06K110503020101, Tarif
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L05K1109010603, Investitionsschutz
  • L04K18010211, Verkehrsunternehmen
  • L05K1105030201, Festpreis
  • L04K05030207, Rechtssicherheit
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L02K0903, Europäische Union
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. In seinen Antworten auf die Motion Germanier 09.3133 und die Interpellation Schwaller 09.3220 beauftragte der Bundesrat die Schweizer Delegation im Gemischten Ausschuss des Landverkehrsabkommens, der EU den Vorschlag zu unterbreiten, Fahrzeuge, die die strengste Emissionskategorie erfüllen, in der günstigsten Abgabekategorie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu belassen, und dies während sieben Jahren nach dem Datum, an dem die Schweiz diese Emissionsnorm für die neuen Fahrzeugtypen für obligatorisch erklärt hat.</p><p>Nach Artikel 40 Absatz 6 des Landverkehrsabkommens wird die Zuordnung der Fahrzeuge auf die Abgabekategorien der LSVA alle zwei Jahre überprüft, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der Euro-Emissionsnormen. Falls notwendig, wird die Zuordnung der Euro-Kategorien angepasst. Der Vorschlag des Bundesrates beinhaltet folglich eine Abweichung in Bezug auf diesen Grundsatz hinsichtlich der günstigsten Abgabekategorie und muss mit der EU verhandelt werden. Aus diesem Grund wurde der Vorschlag auf die Traktandenliste der Sitzung des Gemischten Ausschusses vom 16. Juni 2009 in Brüssel gesetzt.</p><p>2. Anlässlich dieser Sitzung des Gemischten Ausschusses vom 16. Juni 2009 konnte mit den Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission eine erste Diskussion geführt werden. Diese wollen den Schweizer Vorschlag detailliert prüfen, etwa betreffend allfällige Auswirkungen auf die Anreize zur Erneuerung der Fahrzeugflotte. Die Reduktion der Emissionen von Nutzfahrzeugen ist ein wichtiges Ziel des Landverkehrsabkommens. Folglich hat die Europäische Kommission den Schweizer Vorschlag am 16. Juni 2009 zur Kenntnis genommen und wird der Schweizer Delegation ihre Position in den nächsten Monaten mitteilen - spätestens aber an der Sitzung des Gemischten Ausschusses vom 11. Dezember 2009.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Zur Verbesserung der Investitionssicherheit will der Bundesrat mit der EU die Möglichkeit prüfen, Fahrzeuge der strengsten Emissionskategorie nicht vor Ablauf einer Frist von sieben Jahren in die mittlere Abgabekategorie abzuklassieren. Dies geht aus den Antworten auf die Interpellation Schwaller 09.3220 und meine Motion 09.3133 hervor.</p><p>1. Ist schon ein Datum für die Beratung mit der EU festgelegt worden?</p><p>2. Glaubt der Bundesrat, dass dieses Anliegen nach der entsprechenden Beratung mit der EU bereits im Juni erfüllt werden kann, sodass meine Motion 09.3133 zurückgezogen werden kann?</p>
  • Investitionssicherheit für Nutzfahrzeuge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In seinen Antworten auf die Motion Germanier 09.3133 und die Interpellation Schwaller 09.3220 beauftragte der Bundesrat die Schweizer Delegation im Gemischten Ausschuss des Landverkehrsabkommens, der EU den Vorschlag zu unterbreiten, Fahrzeuge, die die strengste Emissionskategorie erfüllen, in der günstigsten Abgabekategorie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu belassen, und dies während sieben Jahren nach dem Datum, an dem die Schweiz diese Emissionsnorm für die neuen Fahrzeugtypen für obligatorisch erklärt hat.</p><p>Nach Artikel 40 Absatz 6 des Landverkehrsabkommens wird die Zuordnung der Fahrzeuge auf die Abgabekategorien der LSVA alle zwei Jahre überprüft, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der Euro-Emissionsnormen. Falls notwendig, wird die Zuordnung der Euro-Kategorien angepasst. Der Vorschlag des Bundesrates beinhaltet folglich eine Abweichung in Bezug auf diesen Grundsatz hinsichtlich der günstigsten Abgabekategorie und muss mit der EU verhandelt werden. Aus diesem Grund wurde der Vorschlag auf die Traktandenliste der Sitzung des Gemischten Ausschusses vom 16. Juni 2009 in Brüssel gesetzt.</p><p>2. Anlässlich dieser Sitzung des Gemischten Ausschusses vom 16. Juni 2009 konnte mit den Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission eine erste Diskussion geführt werden. Diese wollen den Schweizer Vorschlag detailliert prüfen, etwa betreffend allfällige Auswirkungen auf die Anreize zur Erneuerung der Fahrzeugflotte. Die Reduktion der Emissionen von Nutzfahrzeugen ist ein wichtiges Ziel des Landverkehrsabkommens. Folglich hat die Europäische Kommission den Schweizer Vorschlag am 16. Juni 2009 zur Kenntnis genommen und wird der Schweizer Delegation ihre Position in den nächsten Monaten mitteilen - spätestens aber an der Sitzung des Gemischten Ausschusses vom 11. Dezember 2009.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Zur Verbesserung der Investitionssicherheit will der Bundesrat mit der EU die Möglichkeit prüfen, Fahrzeuge der strengsten Emissionskategorie nicht vor Ablauf einer Frist von sieben Jahren in die mittlere Abgabekategorie abzuklassieren. Dies geht aus den Antworten auf die Interpellation Schwaller 09.3220 und meine Motion 09.3133 hervor.</p><p>1. Ist schon ein Datum für die Beratung mit der EU festgelegt worden?</p><p>2. Glaubt der Bundesrat, dass dieses Anliegen nach der entsprechenden Beratung mit der EU bereits im Juni erfüllt werden kann, sodass meine Motion 09.3133 zurückgezogen werden kann?</p>
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