Finanzielle Mehrbelastung für den Gütertransport auf der Schiene

ShortId
09.1085
Id
20091085
Updated
14.11.2025 08:08
Language
de
Title
Finanzielle Mehrbelastung für den Gütertransport auf der Schiene
AdditionalIndexing
48;Kostenrechnung;Preissteigerung;Güterverkehr auf der Schiene;Schienennetz;Anhörung
1
  • L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L06K080203070103, Anhörung
  • L04K11050502, Preissteigerung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat sich in der Antwort auf die Motion Pedrina 07.3272, "Revision der Trassenpreise zur Optimierung der Bahnkapazitäten, insbesondere im Transit", bereiterklärt, die Anreizsysteme zur Nutzung der Infrastruktur anzupassen.</p><p>Der Bundesrat hat aber betont, dass sich eine Senkung des Trassenpreises für den Güterverkehr unmittelbar auf die Rechnungen der Infrastrukturbetreiberinnen und der Netzbenutzerinnen und damit auf die durch die öffentliche Hand zu entrichtenden Abgeltungen auswirkt. Konkret heisst dies: Eine ertragsneutrale Änderung mit allen Bestandteilen, die vom Motionär vorgeschlagen werden, hat entweder eine Abgeltungserhöhung an die Infrastrukturbetreiberinnen (ohne höhere Belastung anderer Netzbenutzerinnen) oder eine höhere Belastung des Regionalverkehrs und des Fernverkehrs zur Folge (ohne höhere Belastung der Infrastrukturbetreiberinnen). Die höheren Trassenpreise im regionalen Personenverkehr müssten Bund und Kantone über höhere Abgeltungen ausgleichen. Dies wurde zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Abgeltungen der ungedeckten Kosten der Infrastrukturbetreiberinnen hat aber nicht stattgefunden. Die Beschlüsse des Parlamentes zur Güterverkehrsvorlage sehen nur Abgeltungen an Anbieter von Schienengüterverkehrsleistungen vor.</p><p>Da die Infrastrukturbetreiberinnen und der regionale Personenverkehr mit unveränderten Abgeltungen wirtschaften müssen, hat das BAV einen Vorschlag erarbeitet und zur Anhörung gegeben, der Differenzierungen im Trassenpreis vorsieht. In dem unterbreiteten Vorschlag bleibt das durchschnittliche Preisniveau für den gesamten Güterverkehr gegenüber heute weitgehend unverändert.</p><p>Vorgeschlagen wird jedoch gleichzeitig, die höheren Stromkosten in Höhe von etwa 8 Prozent der bisherigen Stromkosten an die Eisenbahnverkehrsunternehmen des Personen- und Güterverkehrs zu überwälzen. Diese Erhöhung bewegt sich in der gleichen Grössenordnung wie der gesamtwirtschaftlich zu beobachtende Preisanstieg im Elektrizitätssektor.</p><p>Die Anhörung durch das BAV hat zum Zweck, die Meinungen der verschiedenen Akteure der Transportbranche zu eruieren. Das BAV wird die eingegangenen Stellungnahmen sehr sorgfältig prüfen. Erst danach wird dem Bundesrat ein konkreter Antrag unterbreitet werden, der die Haltungen und Argumente aus der Transportbranche adäquat berücksichtigt. Allerdings werden dabei auch die Vorgaben der Finanzpolitik und die finanzielle Situation der betroffenen Infrastrukturbetreiberinnen zu beachten sein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im April hat das BAV eine Anhörung zur Teilrevision der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung gestartet. Das neue Güterverkehrsgesetz stipuliert klar die Entlastung des Güterverkehrs auf der Schiene.</p><p>Warum hat das BAV einen Entwurf in die Anhörung geschickt, der zu einer finanziellen Mehrbelastung des Schienengüterverkehrs führen kann (Trassenpreiserhöhung/Neudefinition Deckungsbeitrag)?</p><p>Hat das BAV bei der Ausarbeitung der Vorlage mit den verschiedenen Akteuren der Transportbranche gesprochen bzw. eine Zusammenarbeit angestrebt?</p>
  • Finanzielle Mehrbelastung für den Gütertransport auf der Schiene
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat sich in der Antwort auf die Motion Pedrina 07.3272, "Revision der Trassenpreise zur Optimierung der Bahnkapazitäten, insbesondere im Transit", bereiterklärt, die Anreizsysteme zur Nutzung der Infrastruktur anzupassen.</p><p>Der Bundesrat hat aber betont, dass sich eine Senkung des Trassenpreises für den Güterverkehr unmittelbar auf die Rechnungen der Infrastrukturbetreiberinnen und der Netzbenutzerinnen und damit auf die durch die öffentliche Hand zu entrichtenden Abgeltungen auswirkt. Konkret heisst dies: Eine ertragsneutrale Änderung mit allen Bestandteilen, die vom Motionär vorgeschlagen werden, hat entweder eine Abgeltungserhöhung an die Infrastrukturbetreiberinnen (ohne höhere Belastung anderer Netzbenutzerinnen) oder eine höhere Belastung des Regionalverkehrs und des Fernverkehrs zur Folge (ohne höhere Belastung der Infrastrukturbetreiberinnen). Die höheren Trassenpreise im regionalen Personenverkehr müssten Bund und Kantone über höhere Abgeltungen ausgleichen. Dies wurde zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Abgeltungen der ungedeckten Kosten der Infrastrukturbetreiberinnen hat aber nicht stattgefunden. Die Beschlüsse des Parlamentes zur Güterverkehrsvorlage sehen nur Abgeltungen an Anbieter von Schienengüterverkehrsleistungen vor.</p><p>Da die Infrastrukturbetreiberinnen und der regionale Personenverkehr mit unveränderten Abgeltungen wirtschaften müssen, hat das BAV einen Vorschlag erarbeitet und zur Anhörung gegeben, der Differenzierungen im Trassenpreis vorsieht. In dem unterbreiteten Vorschlag bleibt das durchschnittliche Preisniveau für den gesamten Güterverkehr gegenüber heute weitgehend unverändert.</p><p>Vorgeschlagen wird jedoch gleichzeitig, die höheren Stromkosten in Höhe von etwa 8 Prozent der bisherigen Stromkosten an die Eisenbahnverkehrsunternehmen des Personen- und Güterverkehrs zu überwälzen. Diese Erhöhung bewegt sich in der gleichen Grössenordnung wie der gesamtwirtschaftlich zu beobachtende Preisanstieg im Elektrizitätssektor.</p><p>Die Anhörung durch das BAV hat zum Zweck, die Meinungen der verschiedenen Akteure der Transportbranche zu eruieren. Das BAV wird die eingegangenen Stellungnahmen sehr sorgfältig prüfen. Erst danach wird dem Bundesrat ein konkreter Antrag unterbreitet werden, der die Haltungen und Argumente aus der Transportbranche adäquat berücksichtigt. Allerdings werden dabei auch die Vorgaben der Finanzpolitik und die finanzielle Situation der betroffenen Infrastrukturbetreiberinnen zu beachten sein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im April hat das BAV eine Anhörung zur Teilrevision der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung gestartet. Das neue Güterverkehrsgesetz stipuliert klar die Entlastung des Güterverkehrs auf der Schiene.</p><p>Warum hat das BAV einen Entwurf in die Anhörung geschickt, der zu einer finanziellen Mehrbelastung des Schienengüterverkehrs führen kann (Trassenpreiserhöhung/Neudefinition Deckungsbeitrag)?</p><p>Hat das BAV bei der Ausarbeitung der Vorlage mit den verschiedenen Akteuren der Transportbranche gesprochen bzw. eine Zusammenarbeit angestrebt?</p>
    • Finanzielle Mehrbelastung für den Gütertransport auf der Schiene

Back to List