Unbehandelte Einwegpaletten als Holzbrennstoff

ShortId
09.1091
Id
20091091
Updated
24.06.2025 22:04
Language
de
Title
Unbehandelte Einwegpaletten als Holzbrennstoff
AdditionalIndexing
52;Verordnung;Brennholz;Staub;Abfallbeseitigung;Luftreinhaltung;Frist
1
  • L05K0705040102, Brennholz
  • L04K06010411, Luftreinhaltung
  • L05K0503010103, Verordnung
  • L06K060201010102, Staub
  • L04K06010202, Abfallbeseitigung
  • L05K0503020802, Frist
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Revision verschiedener Artikel der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318142.1) ist geplant. In diesem Rahmen ist auch die Aufnahme von unbehandelten Einwegpaletten aus Massivholz als Restholz in Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 1 Buchstabe c vorgesehen. Für diese Änderung und weitere Punkte der LRV-Revision sind zurzeit noch Abklärungen im Gange. Der Entwurf für die besagte Revision der LRV wird voraussichtlich Anfang 2010 in die offizielle Anhörung geschickt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Antwort des Bundesrates auf meine Motion 07.3844 besagt, dass er bereit ist, "unbehandelte Einwegpaletten aus Massivholz als Holzbrennstoff zuzulassen. Dazu müssen diese als Restholz im Sinne von Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 1 Buchstabe c LRV anerkannt werden. Der Bundesrat ist bereit, eine entsprechende Änderung von Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 1 Buchstabe c LRV in die Wege zu leiten."</p><p>- Wie weit ist diese Änderung vorangeschritten?</p><p>- Ab wann werden die unbehandelten Einwegpaletten aus Massivholz als Holzbrennstoff zugelassen?</p>
  • Unbehandelte Einwegpaletten als Holzbrennstoff
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Revision verschiedener Artikel der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318142.1) ist geplant. In diesem Rahmen ist auch die Aufnahme von unbehandelten Einwegpaletten aus Massivholz als Restholz in Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 1 Buchstabe c vorgesehen. Für diese Änderung und weitere Punkte der LRV-Revision sind zurzeit noch Abklärungen im Gange. Der Entwurf für die besagte Revision der LRV wird voraussichtlich Anfang 2010 in die offizielle Anhörung geschickt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Antwort des Bundesrates auf meine Motion 07.3844 besagt, dass er bereit ist, "unbehandelte Einwegpaletten aus Massivholz als Holzbrennstoff zuzulassen. Dazu müssen diese als Restholz im Sinne von Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 1 Buchstabe c LRV anerkannt werden. Der Bundesrat ist bereit, eine entsprechende Änderung von Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 1 Buchstabe c LRV in die Wege zu leiten."</p><p>- Wie weit ist diese Änderung vorangeschritten?</p><p>- Ab wann werden die unbehandelten Einwegpaletten aus Massivholz als Holzbrennstoff zugelassen?</p>
    • Unbehandelte Einwegpaletten als Holzbrennstoff

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