Feldschiessen gegen Volksinitiative
- ShortId
-
09.1093
- Id
-
20091093
- Updated
-
24.06.2025 21:17
- Language
-
de
- Title
-
Feldschiessen gegen Volksinitiative
- AdditionalIndexing
-
04;09;12;Volksinitiative;Missbrauch;Vereinigung;Gewalt;Veranstaltung;Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen;Waffenbesitz;Abstimmungskampf
- 1
-
- L04K08010201, Abstimmungskampf
- L04K05010209, Waffenbesitz
- L04K01010207, Gewalt
- L04K08010204, Volksinitiative
- L04K01010108, Veranstaltung
- L05K0801010301, Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen
- L05K0101030204, Vereinigung
- L04K01010219, Missbrauch
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bundesübungen (Obligatorische Programme 25, 50 und 300 Meter) sowie das Feldschiessen (25, 50 und 300 Meter) sind Schiessübungen im Interesse der Landesverteidigung.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Schweizer Schiesssportverband (SSV) und die Schiessvereine erhalten vom Bund Entschädigungen für die Organisation und Durchführung des Feldschiessens. Der SSV erhält 2 Franken pro Feldschiessen, welches von Teilnehmenden schweizerischer Nationalität mit dem Sturmgewehr oder der Pistole geschossen wurde. Die Schiessvereine erhalten Gratismunition sowie eine Entschädigung von 8 Franken pro Feldschiessen, welches von Teilnehmenden schweizerischer Nationalität mit dem Sturmgewehr oder der Pistole geschossen wurde. Diese Entschädigungen decken nur einen Teil der Aufwendungen für die Durchführung der Feldschiessen. Wesentliche Teile der Kosten werden von den Schiessvereinen, Kantonalverbänden und dem SSV übernommen.</p><p>2. Die vom Bund ausbezahlten Gelder sind Entschädigungen für die entstandenen Aufwendungen bei der Durchführung des Feldschiessens. Sie sind nicht zur allfälligen Unterstützung von politischen Kampagnen bestimmt. Der SSV finanziert den Abstimmungskampf über einen Schützenbatzen von 5 Franken, der von den lizenzierten Schützinnen und Schützen während drei Jahren bezahlt wird. Die Jahresrechnung des SSV wird an der Delegiertenversammlung offengelegt. Sie wird von zwei diplomierten Wirtschaftsprüfern revidiert. Eine Zweckentfremdung von Bundesgeldern würde sich leicht nachweisen lassen. Im Übrigen kann es einem Verein nicht verwehrt werden, sich politisch zu äussern und sich für seine Sache einzusetzen. Entscheidend ist, dass er die Bundesgelder zweckbestimmt einsetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das diesjährige Eidgenössische Feldschiessen steht im Zeichen einer Polit-Kampagne gegen eine Volksinitiative. In der "Neuen Luzerner Zeitung" vom 3. Juni 2009 war unter der Überschrift "Waffeninitiative: Die Schützen schiessen zurück" Folgendes zu lesen: "Wer am Feldschiessen vom 5. bis 7. Juni ein Standblatt löst, erhält ungefragt ein rotes Büchlein in die Hand gedrückt. Unter dem Titel 'Fertig Schuss? Nein!' zieht der Schweizer Schiesssportverein darin gegen die Initiative 'Schutz vor Waffengewalt' zu Felde."</p><p>Kampagne und Slogan sind inhaltlich fragwürdig, weil die lizenzierten Sportschützen die Forderungen der Volksinitiative, insbesondere den Bedürfnisnachweis, den Fähigkeitsausweis und die Waffenregistrierung, bereits ganz oder weitgehend erfüllen. Es ist aber auch undemokratisch und unfair, einen (zudem von der öffentlichen Hand unterstützten) Sportanlass für Abstimmungspropaganda einzusetzen. Dies gilt umso mehr, als das Editorial des SSV-Organs "Schiessen Schweiz" zu den Olympischen Spielen in Peking gelautet hatte: "Sport ist nicht Politik" (31. Juli 2008).</p><p>Am 20. Februar 2008 hat der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 07.3842, "Obligatorisches Schiessen gegen Volksinitiative", festgehalten: "3. Die an die Schiessvereine ausbezahlten Gelder sind Entschädigungen für die entstandenen Aufwendungen bei der Durchführung der Bundesübungen und demnach nicht zur allfälligen Unterstützung von politischen Kampagnen bestimmt. Der Bundesrat kann keine weiter gehenden Garantien abgeben. Er geht jedoch davon aus, dass die Schützen eine allfällige Kampagne gegen die Volksinitiative anderweitig finanzieren werden."</p><p>Allein das Feldschiessen 2009 wird als solches für die "Kampagne gegen die Volksinitiative" eingesetzt. Damit werden auch die Bundesgelder an diese Bundesübung missbraucht. Gewisse Kreise nennen das Behördenpropaganda.</p><p>Es stellen sich daher folgende Fragen:</p><p>1. Wird das Eidgenössische Feldschiessen als Bundesübung direkt oder indirekt vom Bund finanziell unterstützt?</p><p>2. Wenn ja: Findet es der Bundesrat in Ordnung, dass ein vom Bund unterstützter Anlass dazu missbraucht wird, den Abstimmungskampf gegen ein Volksbegehren zu lancieren?</p>
- Feldschiessen gegen Volksinitiative
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Bundesübungen (Obligatorische Programme 25, 50 und 300 Meter) sowie das Feldschiessen (25, 50 und 300 Meter) sind Schiessübungen im Interesse der Landesverteidigung.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Schweizer Schiesssportverband (SSV) und die Schiessvereine erhalten vom Bund Entschädigungen für die Organisation und Durchführung des Feldschiessens. Der SSV erhält 2 Franken pro Feldschiessen, welches von Teilnehmenden schweizerischer Nationalität mit dem Sturmgewehr oder der Pistole geschossen wurde. Die Schiessvereine erhalten Gratismunition sowie eine Entschädigung von 8 Franken pro Feldschiessen, welches von Teilnehmenden schweizerischer Nationalität mit dem Sturmgewehr oder der Pistole geschossen wurde. Diese Entschädigungen decken nur einen Teil der Aufwendungen für die Durchführung der Feldschiessen. Wesentliche Teile der Kosten werden von den Schiessvereinen, Kantonalverbänden und dem SSV übernommen.</p><p>2. Die vom Bund ausbezahlten Gelder sind Entschädigungen für die entstandenen Aufwendungen bei der Durchführung des Feldschiessens. Sie sind nicht zur allfälligen Unterstützung von politischen Kampagnen bestimmt. Der SSV finanziert den Abstimmungskampf über einen Schützenbatzen von 5 Franken, der von den lizenzierten Schützinnen und Schützen während drei Jahren bezahlt wird. Die Jahresrechnung des SSV wird an der Delegiertenversammlung offengelegt. Sie wird von zwei diplomierten Wirtschaftsprüfern revidiert. Eine Zweckentfremdung von Bundesgeldern würde sich leicht nachweisen lassen. Im Übrigen kann es einem Verein nicht verwehrt werden, sich politisch zu äussern und sich für seine Sache einzusetzen. Entscheidend ist, dass er die Bundesgelder zweckbestimmt einsetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das diesjährige Eidgenössische Feldschiessen steht im Zeichen einer Polit-Kampagne gegen eine Volksinitiative. In der "Neuen Luzerner Zeitung" vom 3. Juni 2009 war unter der Überschrift "Waffeninitiative: Die Schützen schiessen zurück" Folgendes zu lesen: "Wer am Feldschiessen vom 5. bis 7. Juni ein Standblatt löst, erhält ungefragt ein rotes Büchlein in die Hand gedrückt. Unter dem Titel 'Fertig Schuss? Nein!' zieht der Schweizer Schiesssportverein darin gegen die Initiative 'Schutz vor Waffengewalt' zu Felde."</p><p>Kampagne und Slogan sind inhaltlich fragwürdig, weil die lizenzierten Sportschützen die Forderungen der Volksinitiative, insbesondere den Bedürfnisnachweis, den Fähigkeitsausweis und die Waffenregistrierung, bereits ganz oder weitgehend erfüllen. Es ist aber auch undemokratisch und unfair, einen (zudem von der öffentlichen Hand unterstützten) Sportanlass für Abstimmungspropaganda einzusetzen. Dies gilt umso mehr, als das Editorial des SSV-Organs "Schiessen Schweiz" zu den Olympischen Spielen in Peking gelautet hatte: "Sport ist nicht Politik" (31. Juli 2008).</p><p>Am 20. Februar 2008 hat der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 07.3842, "Obligatorisches Schiessen gegen Volksinitiative", festgehalten: "3. Die an die Schiessvereine ausbezahlten Gelder sind Entschädigungen für die entstandenen Aufwendungen bei der Durchführung der Bundesübungen und demnach nicht zur allfälligen Unterstützung von politischen Kampagnen bestimmt. Der Bundesrat kann keine weiter gehenden Garantien abgeben. Er geht jedoch davon aus, dass die Schützen eine allfällige Kampagne gegen die Volksinitiative anderweitig finanzieren werden."</p><p>Allein das Feldschiessen 2009 wird als solches für die "Kampagne gegen die Volksinitiative" eingesetzt. Damit werden auch die Bundesgelder an diese Bundesübung missbraucht. Gewisse Kreise nennen das Behördenpropaganda.</p><p>Es stellen sich daher folgende Fragen:</p><p>1. Wird das Eidgenössische Feldschiessen als Bundesübung direkt oder indirekt vom Bund finanziell unterstützt?</p><p>2. Wenn ja: Findet es der Bundesrat in Ordnung, dass ein vom Bund unterstützter Anlass dazu missbraucht wird, den Abstimmungskampf gegen ein Volksbegehren zu lancieren?</p>
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