Wegweisung eines Iraners

ShortId
09.1094
Id
20091094
Updated
24.06.2025 23:27
Language
de
Title
Wegweisung eines Iraners
AdditionalIndexing
2811;Asylbewerber/in;Ausschaffung;politische Verfolgung;Iran
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L05K0303010603, Iran
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K04030105, politische Verfolgung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Asyl- und Wegweisungspraxis des Bundesamtes für Migration (BFM) gegenüber Asylsuchenden aus Iran stützt sich auf eine laufend vorgenommene Lagebeurteilung, die insbesondere die Sicherheitssituation und die Menschenrechtslage vor Ort mit einbezieht. Jedes Gesuch wird einer sorgfältigen und individuellen Prüfung unterzogen.</p><p>Aufgrund des Grundsatzes der Gewaltenteilung äussert sich der Bundesrat nicht zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Aus Gründen des Personendatenschutzes veröffentlicht der Bundesrat ausserdem keine Informationen über die Gründe für die Ablehnung des Asylgesuchs und für die Wegweisung. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wurden sowohl die Asylgründe als auch die eventuellen Hindernisse für den Wegweisungsvollzug vom Bundesverwaltungsgericht neu beurteilt. Der Entscheid des BFM wurde bestätigt.</p><p>Im Übrigen kann der Betroffene ausserordentliche Rechtsmittel ergreifen, falls er sich aufgrund einer deutlichen Verschlechterung der politischen Situation bei einer Rückkehr in Iran gefährdet sieht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach einer Auseinandersetzung mit iranischen Sicherheitsbeamten flüchtete Hassan Pakrou, ein 37-jähriger iranischer Staatsangehöriger, 2004 aus seinem Heimatland.</p><p>Nach seiner Ankunft in der Schweiz stellte er im Februar 2004 ein Asylgesuch beim Bundesamt für Migration (BFM). Gleichzeitig schloss er sich den Sympathisanten der iranischen Volksmujaheddin an, um für die Re-Demokratisierung von Iran zu kämpfen und die Machenschaften des iranischen Regimes öffentlich zu machen. Im Juni 2004 lehnte das BFM das Asylgesuch ab; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid im Mai 2009. Hassan Pakrou muss am 12. Juni 2009 die Schweiz verlassen.</p><p>Ist der Bundesrat - angesichts der Repression des iranischen Regimes gegen die Personen, die für die Menschenrechte kämpfen, und die Opposition vor Ort - nicht auch der Meinung, dass eine Rückkehr von Hassan Pakrou nach Iran zu grosser Besorgnis Anlass gibt?</p>
  • Wegweisung eines Iraners
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Asyl- und Wegweisungspraxis des Bundesamtes für Migration (BFM) gegenüber Asylsuchenden aus Iran stützt sich auf eine laufend vorgenommene Lagebeurteilung, die insbesondere die Sicherheitssituation und die Menschenrechtslage vor Ort mit einbezieht. Jedes Gesuch wird einer sorgfältigen und individuellen Prüfung unterzogen.</p><p>Aufgrund des Grundsatzes der Gewaltenteilung äussert sich der Bundesrat nicht zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Aus Gründen des Personendatenschutzes veröffentlicht der Bundesrat ausserdem keine Informationen über die Gründe für die Ablehnung des Asylgesuchs und für die Wegweisung. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wurden sowohl die Asylgründe als auch die eventuellen Hindernisse für den Wegweisungsvollzug vom Bundesverwaltungsgericht neu beurteilt. Der Entscheid des BFM wurde bestätigt.</p><p>Im Übrigen kann der Betroffene ausserordentliche Rechtsmittel ergreifen, falls er sich aufgrund einer deutlichen Verschlechterung der politischen Situation bei einer Rückkehr in Iran gefährdet sieht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach einer Auseinandersetzung mit iranischen Sicherheitsbeamten flüchtete Hassan Pakrou, ein 37-jähriger iranischer Staatsangehöriger, 2004 aus seinem Heimatland.</p><p>Nach seiner Ankunft in der Schweiz stellte er im Februar 2004 ein Asylgesuch beim Bundesamt für Migration (BFM). Gleichzeitig schloss er sich den Sympathisanten der iranischen Volksmujaheddin an, um für die Re-Demokratisierung von Iran zu kämpfen und die Machenschaften des iranischen Regimes öffentlich zu machen. Im Juni 2004 lehnte das BFM das Asylgesuch ab; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid im Mai 2009. Hassan Pakrou muss am 12. Juni 2009 die Schweiz verlassen.</p><p>Ist der Bundesrat - angesichts der Repression des iranischen Regimes gegen die Personen, die für die Menschenrechte kämpfen, und die Opposition vor Ort - nicht auch der Meinung, dass eine Rückkehr von Hassan Pakrou nach Iran zu grosser Besorgnis Anlass gibt?</p>
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