Unesco-Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn
- ShortId
-
09.1097
- Id
-
20091097
- Updated
-
24.06.2025 23:16
- Language
-
de
- Title
-
Unesco-Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn
- AdditionalIndexing
-
52;Lärmbelästigung;Sachplan;Hubschrauber;UNESCO;Naturschutzgebiet;Alpen;Gletscher;Tourismus;Lärmschutz;Luftverkehr;Flugzeug
- 1
-
- L05K0601041202, Naturschutzgebiet
- L06K060301020101, Gletscher
- L05K0603010201, Alpen
- L05K1804010301, Flugzeug
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L04K06010410, Lärmschutz
- L04K01010103, Tourismus
- L04K15040304, UNESCO
- L04K01020412, Sachplan
- L04K18040104, Luftverkehr
- L05K1804010302, Hubschrauber
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Gebiet Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn befinden sich wie in anderen Teilen der Alpen Landestellen für Luftfahrzeuge. Diese sogenannten Gebirgslandeplätze liegen über 1100 Meter über Meer und werden teils von Flächenflugzeugen, teils von Helikoptern benützt. Gebirgslandeplätze sind mit Koordinaten festgelegt, verfügen indessen über keine Infrastruktur. Sie dienen vor allem zum Transport von Personen aus touristischen Gründen und werden von Piloten zu Ausbildungs- und Übungszwecken im Gebirge genutzt. Im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt hat der Bundesrat das Bundesamt für Zivilluftfahrt im Jahr 2007 beauftragt, sämtliche 42 Gebirgslandeplätze zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgt regionenweise; nach der derzeit in Bearbeitung befindlichen Region Wallis-Südost (Zermatt) wird als Nächstes die Region Aletsch-Susten überprüft, welche auch das Unesco-Weltnaturerbegebiet Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn umfasst.</p><p>1./3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es sich beim angesprochenen Gebiet um eine einzigartige Naturlandschaft handelt, die einen besonderen Schutz verdient. Das Gebiet ist denn auch in das auf dem Natur- und Heimatschutzgesetz basierende Inventar der schützenswerten Landschaften und Naturdenkmäler aufgenommen worden. Um das bestehende Konfliktpotenzial zwischen der Nutzung der Gebirgslandestellen sowie den Natur- und Umweltschutzinteressen zu verringern, hat der Bundesrat - wie einleitend erwähnt - entschieden, diese Gebirgslandeplätze einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Dabei reichen die möglichen Massnahmen von saisonalen Einschränkungen über die Optimierung von Flugrouten bis hin zur Verlegung oder gar Aufhebung von Landestellen. Die Überprüfungsarbeiten in der Region Aletsch-Susten werden noch dieses Jahr an die Hand genommen. Ein erstes Koordinationsgespräch für diese Region wird voraussichtlich im November 2009 unter der Beteiligung der betroffenen Bundesstellen, Kantone, Gemeinden, Naturschutz- und Tourismusorganisationen sowie der Nutzerverbände durchgeführt werden. Zu berücksichtigen sind indessen auch die Bedürfnisse der Luftwaffe für Übungsflüge.</p><p>2./4. Die Welterbeliste der Unesco ist ein Instrument des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt. Im Rahmen dieses internationalen Übereinkommens finanziert die Schweiz die Verwaltung der in der Liste eingetragenen Naturlandschaften mit. Darin eingeschlossen sind bereits heute verschiedene Aktivitäten zur Sensibilisierung der Nutzer des Gebietes. Die zuständigen Stellen arbeiten seit Längerem intensiv mit den Tourismusverantwortlichen der Region zusammen. Im Rahmen eines internationalen Seminars im Wallis im Jahr 2008 zum Tourismus in den Welterbestätten wurde die Schweiz und namentlich das Gebiet Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn als Beispiel erwähnt, welches über eine vorbildliche Entwicklung der Tourismusaktivitäten im Weltnaturerbegebiet verfügt. Aktivitäten, die einer nachhaltigen Entwicklung massiv zuwiderlaufen, führen denn auch umgehend zu entsprechenden Reaktionen. Dies verdeutlicht auch das zitierte Beispiel: Das Swissôtel Zürich bietet das entsprechende Angebot einschliesslich eines Helikopterausflug ins Unesco-Weltnaturerbegebiet per sofort nicht mehr an.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das einzigartige Aletschgebiet wurde aufgrund der einmaligen Landschaft als Unesco-Weltnaturerbe ausgezeichnet. Das Ziel dieser Auszeichnung ist der Erhalt schützenswerter Naturgebiete. Jedoch sind die Folgen der Auszeichnung kontrovers: Seit der Aufnahme ins Inventar ist der touristische Flugverkehr im Aletschgebiet massiv angestiegen und mit ihm auch die Lärmbelastung.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass das einzigartige Welterbe äusserst schützenswert ist und durch die intensive Fliegerei gestört wird? Ist er bereit, Massnahmen zu veranlassen, um diese Lärmbelastung einzuschränken? Welche Massnahmen sind für ihn zielführend zur Lärmreduktion?</p><p>2. Ist er sich der fragwürdigen Auswüchse der Tourismusbranche bewusst? Beispiel: Swissôtel Zürich, welches gemäss Medienberichterstattung einen Heliflug von Zürich ins Berner Weltnaturerbe inklusive Gourmet-Picknickkorb auf dem geschützten Petersgrat anbietet? Ist der Bundesrat bereit, solche Flüge in Zukunft zu verbieten? Mit welchen Massnahmen kann er verhindern, dass das Unesco-Weltnaturerbe weiter verkommerzialisiert wird? </p><p>3. Sieht er die Dringlichkeit der Prüfungen der Gebirgslandeplätze? Wird der Bedrohung des Schutzgebietes bei der Ausarbeitung des Sachplanes Infrastruktur Luftfahrt Rechnung getragen, indem z. B. die sieben Gebirgslandeplätze in dem geschützten Gebiet Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn aufgehoben werden?</p><p>4. Welche Massnahmen können zudem ergriffen werden, um den Tourismus in der Schutzregion nachhaltig zu gestalten?</p>
- Unesco-Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Gebiet Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn befinden sich wie in anderen Teilen der Alpen Landestellen für Luftfahrzeuge. Diese sogenannten Gebirgslandeplätze liegen über 1100 Meter über Meer und werden teils von Flächenflugzeugen, teils von Helikoptern benützt. Gebirgslandeplätze sind mit Koordinaten festgelegt, verfügen indessen über keine Infrastruktur. Sie dienen vor allem zum Transport von Personen aus touristischen Gründen und werden von Piloten zu Ausbildungs- und Übungszwecken im Gebirge genutzt. Im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt hat der Bundesrat das Bundesamt für Zivilluftfahrt im Jahr 2007 beauftragt, sämtliche 42 Gebirgslandeplätze zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgt regionenweise; nach der derzeit in Bearbeitung befindlichen Region Wallis-Südost (Zermatt) wird als Nächstes die Region Aletsch-Susten überprüft, welche auch das Unesco-Weltnaturerbegebiet Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn umfasst.</p><p>1./3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es sich beim angesprochenen Gebiet um eine einzigartige Naturlandschaft handelt, die einen besonderen Schutz verdient. Das Gebiet ist denn auch in das auf dem Natur- und Heimatschutzgesetz basierende Inventar der schützenswerten Landschaften und Naturdenkmäler aufgenommen worden. Um das bestehende Konfliktpotenzial zwischen der Nutzung der Gebirgslandestellen sowie den Natur- und Umweltschutzinteressen zu verringern, hat der Bundesrat - wie einleitend erwähnt - entschieden, diese Gebirgslandeplätze einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Dabei reichen die möglichen Massnahmen von saisonalen Einschränkungen über die Optimierung von Flugrouten bis hin zur Verlegung oder gar Aufhebung von Landestellen. Die Überprüfungsarbeiten in der Region Aletsch-Susten werden noch dieses Jahr an die Hand genommen. Ein erstes Koordinationsgespräch für diese Region wird voraussichtlich im November 2009 unter der Beteiligung der betroffenen Bundesstellen, Kantone, Gemeinden, Naturschutz- und Tourismusorganisationen sowie der Nutzerverbände durchgeführt werden. Zu berücksichtigen sind indessen auch die Bedürfnisse der Luftwaffe für Übungsflüge.</p><p>2./4. Die Welterbeliste der Unesco ist ein Instrument des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt. Im Rahmen dieses internationalen Übereinkommens finanziert die Schweiz die Verwaltung der in der Liste eingetragenen Naturlandschaften mit. Darin eingeschlossen sind bereits heute verschiedene Aktivitäten zur Sensibilisierung der Nutzer des Gebietes. Die zuständigen Stellen arbeiten seit Längerem intensiv mit den Tourismusverantwortlichen der Region zusammen. Im Rahmen eines internationalen Seminars im Wallis im Jahr 2008 zum Tourismus in den Welterbestätten wurde die Schweiz und namentlich das Gebiet Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn als Beispiel erwähnt, welches über eine vorbildliche Entwicklung der Tourismusaktivitäten im Weltnaturerbegebiet verfügt. Aktivitäten, die einer nachhaltigen Entwicklung massiv zuwiderlaufen, führen denn auch umgehend zu entsprechenden Reaktionen. Dies verdeutlicht auch das zitierte Beispiel: Das Swissôtel Zürich bietet das entsprechende Angebot einschliesslich eines Helikopterausflug ins Unesco-Weltnaturerbegebiet per sofort nicht mehr an.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das einzigartige Aletschgebiet wurde aufgrund der einmaligen Landschaft als Unesco-Weltnaturerbe ausgezeichnet. Das Ziel dieser Auszeichnung ist der Erhalt schützenswerter Naturgebiete. Jedoch sind die Folgen der Auszeichnung kontrovers: Seit der Aufnahme ins Inventar ist der touristische Flugverkehr im Aletschgebiet massiv angestiegen und mit ihm auch die Lärmbelastung.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass das einzigartige Welterbe äusserst schützenswert ist und durch die intensive Fliegerei gestört wird? Ist er bereit, Massnahmen zu veranlassen, um diese Lärmbelastung einzuschränken? Welche Massnahmen sind für ihn zielführend zur Lärmreduktion?</p><p>2. Ist er sich der fragwürdigen Auswüchse der Tourismusbranche bewusst? Beispiel: Swissôtel Zürich, welches gemäss Medienberichterstattung einen Heliflug von Zürich ins Berner Weltnaturerbe inklusive Gourmet-Picknickkorb auf dem geschützten Petersgrat anbietet? Ist der Bundesrat bereit, solche Flüge in Zukunft zu verbieten? Mit welchen Massnahmen kann er verhindern, dass das Unesco-Weltnaturerbe weiter verkommerzialisiert wird? </p><p>3. Sieht er die Dringlichkeit der Prüfungen der Gebirgslandeplätze? Wird der Bedrohung des Schutzgebietes bei der Ausarbeitung des Sachplanes Infrastruktur Luftfahrt Rechnung getragen, indem z. B. die sieben Gebirgslandeplätze in dem geschützten Gebiet Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn aufgehoben werden?</p><p>4. Welche Massnahmen können zudem ergriffen werden, um den Tourismus in der Schutzregion nachhaltig zu gestalten?</p>
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