Reisezeit als Arbeitszeit beim Bundespersonal

ShortId
09.1101
Id
20091101
Updated
24.06.2025 21:07
Language
de
Title
Reisezeit als Arbeitszeit beim Bundespersonal
AdditionalIndexing
04;leitende/r Bundesangestellte/r;Arbeitszeit;Reise;Missbrauch
1
  • L05K0702050302, Arbeitszeit
  • L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
  • L05K0101010311, Reise
  • L04K01010219, Missbrauch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die obligatorische Vertrauensarbeitszeit wurde für Angestellte der Lohnklassen 30 bis 38 per 1. Januar 2009 mit dem Zweck eingeführt, übermässige Ferien- und Zeitguthaben nicht weiter anwachsen zu lassen. Insbesondere die Angestellten dieser Lohnklassen weisen eine hohe Anzahl Ferientage oder Überstunden aus. Da mit dem Modell der Vertrauensarbeitszeit keine Überstunden mehr aufgeschrieben werden dürfen, kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Angestellten mit diesem Arbeitszeitmodell im Lichte ihrer angesammelten hohen Ferien- und Überzeitguthaben schlechter fahren als bisher. Beim Modell der Vertrauensarbeitszeit entfällt die Stempelpflicht. Die effektive Arbeitszeit muss daher von den Angestellten nicht mehr ausgewiesen werden. Die Möglichkeit einer Anrechnung von Reise- als Arbeitszeit entfällt somit.</p><p>Theoretisch ist es zwar möglich, dass das Modell der Vertrauensarbeitszeit missbraucht wird, indem weniger als die ordentliche Sollarbeitszeit geleistet wird. Ein solcher Missbrauch erscheint aber als unwahrscheinlich, weil die Bewältigung der anspruchsvollen Aufgaben in diesen Lohnklassen sehr zeitintensiv ist. Ein allfälliger Missbrauch würde sich relativ rasch in qualitativ schlechten Arbeitsergebnissen niederschlagen, welche entsprechende negative Folgen (Vertrauensbruch, schlechte Leistungsbeurteilungen mit Konsequenzen) nach sich ziehen würden. Der Bundesrat schätzt daher das Risiko eines Missbrauchs des Arbeitszeitmodells der obligatorischen Vertrauensarbeitszeit als gering ein. Die Vorteile der Vertrauensarbeitszeit übertreffen dieses Risiko bei Weitem.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kann der Bundesrat ausschliessen, dass die obligatorische Vertrauensarbeitszeit für Kaderpersonen des Bundes mit Billigung der Vorgesetzten missbraucht wird, um täglich Stunden von Reisezeit als Arbeitszeit anrechnen zu lassen?</p>
  • Reisezeit als Arbeitszeit beim Bundespersonal
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die obligatorische Vertrauensarbeitszeit wurde für Angestellte der Lohnklassen 30 bis 38 per 1. Januar 2009 mit dem Zweck eingeführt, übermässige Ferien- und Zeitguthaben nicht weiter anwachsen zu lassen. Insbesondere die Angestellten dieser Lohnklassen weisen eine hohe Anzahl Ferientage oder Überstunden aus. Da mit dem Modell der Vertrauensarbeitszeit keine Überstunden mehr aufgeschrieben werden dürfen, kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Angestellten mit diesem Arbeitszeitmodell im Lichte ihrer angesammelten hohen Ferien- und Überzeitguthaben schlechter fahren als bisher. Beim Modell der Vertrauensarbeitszeit entfällt die Stempelpflicht. Die effektive Arbeitszeit muss daher von den Angestellten nicht mehr ausgewiesen werden. Die Möglichkeit einer Anrechnung von Reise- als Arbeitszeit entfällt somit.</p><p>Theoretisch ist es zwar möglich, dass das Modell der Vertrauensarbeitszeit missbraucht wird, indem weniger als die ordentliche Sollarbeitszeit geleistet wird. Ein solcher Missbrauch erscheint aber als unwahrscheinlich, weil die Bewältigung der anspruchsvollen Aufgaben in diesen Lohnklassen sehr zeitintensiv ist. Ein allfälliger Missbrauch würde sich relativ rasch in qualitativ schlechten Arbeitsergebnissen niederschlagen, welche entsprechende negative Folgen (Vertrauensbruch, schlechte Leistungsbeurteilungen mit Konsequenzen) nach sich ziehen würden. Der Bundesrat schätzt daher das Risiko eines Missbrauchs des Arbeitszeitmodells der obligatorischen Vertrauensarbeitszeit als gering ein. Die Vorteile der Vertrauensarbeitszeit übertreffen dieses Risiko bei Weitem.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kann der Bundesrat ausschliessen, dass die obligatorische Vertrauensarbeitszeit für Kaderpersonen des Bundes mit Billigung der Vorgesetzten missbraucht wird, um täglich Stunden von Reisezeit als Arbeitszeit anrechnen zu lassen?</p>
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