Ausweitung der Strafuntersuchung im Fall Urkundenfälschung der BKP

ShortId
09.1150
Id
20091150
Updated
24.06.2025 21:25
Language
de
Title
Ausweitung der Strafuntersuchung im Fall Urkundenfälschung der BKP
AdditionalIndexing
12;gerichtliche Untersuchung;EJPD;Urkundenfälschung;Polizei
1
  • L04K04030304, Polizei
  • L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
  • L06K050102010207, Urkundenfälschung
  • L03K080404, EJPD
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat geht mit dem Fragesteller in der Stossrichtung der Anfrage einig, dass deliktische Handlungen in der Bundesverwaltung einer strafrechtlichen Aufarbeitung und Klärung zuzuführen sind. So wurden die in der Anfrage erwähnten Vorfälle denn auch vom betroffenen Bundesamt für Polizei (Fedpol) umgehend dem Bundesanwalt zur Anzeige gebracht. Gleichzeitig wurden verwaltungsintern die notwendigen personalrechtlichen Massnahmen ergriffen.</p><p>Wie bereits in der Antwort des Bundesrates vom 19. August 2009 auf die Interpellation Baumann 09.3704, "Bundesanwalt entzieht Aburteilung von Bundesbediensteten für Vergehen den öffentlichen Verfahren", festgehalten, hat im vorliegenden Fall der für die Strafsache eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes gestützt auf Artikel 18 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege die Untersuchung und Beurteilung an den Kanton Bern übertragen.</p><p>Der mit der Beurteilung befasste kantonale Richter hat in seinem Entscheid vom 26. August 2009 das Vorhandensein punktueller Fälschungen bestätigt. Weil jedoch die Urheberschaft der Fälschungen und deren Motive trotz umfassender und erschöpfender Beweiserhebung unbekannt blieben, hat der Richter das Strafverfahren gegen die betreffenden Mitarbeiter des Fedpol aufgehoben.</p><p>Die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorfälle ist somit - soweit möglich - im dafür vom Gesetz vorgesehenen Rahmen erfolgt und abgeschlossen. Im Übrigen verfügen weder der Bundesrat noch die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes über Weisungs- oder Überprüfungskompetenzen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, gestützt auf welche sich die in der Anfrage geforderte erweiterte Strafuntersuchung anordnen liesse.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss "NZZ am Sonntag" vom 30. August 2009 wurde das Verfahren gegen zwei Beamte der Bundeskriminalpolizei wegen Urkundenfälschung im Amt aufgehoben und ad acta gelegt.</p><p>Laut dem Strafeinzelrichter konnte nicht geklärt werden, welches Motiv der unbestrittenen Unterschriftenfälschung zugrunde lag und auch nicht wer die Urheber waren.</p><p>Vorwürfe über vorgefallene Urkundenfälschungen gegen eine Polizeibehörde bestärken weder das Vertrauen in die Kompetenz noch das Vertrauen in die Unbestechlichkeit dieser Behörde. Der Fall muss daher dringend aufgeklärt werden.</p><p>Wann beabsichtigt die Chefin des EJPD eine erweiterte Strafuntersuchung anzuordnen, um die Urheber und die Motive zu finden und die Verantwortlichen gesetzlich belangen zu lassen?</p>
  • Ausweitung der Strafuntersuchung im Fall Urkundenfälschung der BKP
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat geht mit dem Fragesteller in der Stossrichtung der Anfrage einig, dass deliktische Handlungen in der Bundesverwaltung einer strafrechtlichen Aufarbeitung und Klärung zuzuführen sind. So wurden die in der Anfrage erwähnten Vorfälle denn auch vom betroffenen Bundesamt für Polizei (Fedpol) umgehend dem Bundesanwalt zur Anzeige gebracht. Gleichzeitig wurden verwaltungsintern die notwendigen personalrechtlichen Massnahmen ergriffen.</p><p>Wie bereits in der Antwort des Bundesrates vom 19. August 2009 auf die Interpellation Baumann 09.3704, "Bundesanwalt entzieht Aburteilung von Bundesbediensteten für Vergehen den öffentlichen Verfahren", festgehalten, hat im vorliegenden Fall der für die Strafsache eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes gestützt auf Artikel 18 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege die Untersuchung und Beurteilung an den Kanton Bern übertragen.</p><p>Der mit der Beurteilung befasste kantonale Richter hat in seinem Entscheid vom 26. August 2009 das Vorhandensein punktueller Fälschungen bestätigt. Weil jedoch die Urheberschaft der Fälschungen und deren Motive trotz umfassender und erschöpfender Beweiserhebung unbekannt blieben, hat der Richter das Strafverfahren gegen die betreffenden Mitarbeiter des Fedpol aufgehoben.</p><p>Die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorfälle ist somit - soweit möglich - im dafür vom Gesetz vorgesehenen Rahmen erfolgt und abgeschlossen. Im Übrigen verfügen weder der Bundesrat noch die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes über Weisungs- oder Überprüfungskompetenzen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, gestützt auf welche sich die in der Anfrage geforderte erweiterte Strafuntersuchung anordnen liesse.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss "NZZ am Sonntag" vom 30. August 2009 wurde das Verfahren gegen zwei Beamte der Bundeskriminalpolizei wegen Urkundenfälschung im Amt aufgehoben und ad acta gelegt.</p><p>Laut dem Strafeinzelrichter konnte nicht geklärt werden, welches Motiv der unbestrittenen Unterschriftenfälschung zugrunde lag und auch nicht wer die Urheber waren.</p><p>Vorwürfe über vorgefallene Urkundenfälschungen gegen eine Polizeibehörde bestärken weder das Vertrauen in die Kompetenz noch das Vertrauen in die Unbestechlichkeit dieser Behörde. Der Fall muss daher dringend aufgeklärt werden.</p><p>Wann beabsichtigt die Chefin des EJPD eine erweiterte Strafuntersuchung anzuordnen, um die Urheber und die Motive zu finden und die Verantwortlichen gesetzlich belangen zu lassen?</p>
    • Ausweitung der Strafuntersuchung im Fall Urkundenfälschung der BKP

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