Information des Bundesrates vor Abstimmungen
- ShortId
-
09.1156
- Id
-
20091156
- Updated
-
25.06.2025 01:40
- Language
-
de
- Title
-
Information des Bundesrates vor Abstimmungen
- AdditionalIndexing
-
04;Verfassungsartikel;Zusammenfassung;Volksabstimmung;Transparenz;Abstimmungserläuterungen;Informationsverbreitung;Gesetz
- 1
-
- L06K080102010201, Abstimmungserläuterungen
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L03K080102, Volksabstimmung
- L05K1204020304, Zusammenfassung
- L05K1201020203, Transparenz
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K0503010203, Verfassungsartikel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates verfolgen das Ziel, die zur Abstimmung kommenden Vorlagen allgemeinverständlich darzustellen, um damit den Stimmberechtigten zu ermöglichen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Dazu gehört die Gegenüberstellung von bisherigem und neuem Recht. Der Bundesrat stimmt mit der Fragestellerin überein, dass es in einer direkten Demokratie wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Neuerungen im Vergleich mit dem geltenden Zustand beurteilen können.</p><p>Der Bundesrat hat das Mittel der synoptischen Gegenüberstellung von vorgeschlagenen Änderungen im Vergleich mit dem geltenden Recht schon verschiedentlich eingesetzt (z. B. 30. November 2008, Seite 37: Hanf-Initiative und geltendes Betäubungsmittelgesetz; 11. März 2007, Seite 7: Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse"). Solche Gegenüberstellungen sind nach Auffassung des Bundesrates für juristische Laien besser nachvollziehbar, wenn die Gesetzesbestimmungen inhaltlich und in allgemeinverständlicher Sprache miteinander verglichen werden.</p><p>Die Anfrage zielt demgegenüber darauf ab, die Gesetzesbestimmungen im Wortlaut einander gegenüberzustellen. Dies kann im einzelnen Fall angezeigt sein. Es gibt aber mehrere Gründe, die dagegen sprechen, daraus eine Regel zu machen.</p><p>Die Rechtssystematik erschwert gelegentlich eine tabellarische Darstellung in Form einer Synopse. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn umfangreiche Gesetze in vielen Punkten angepasst werden müssen (z. B. 24. September 2006: Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer). Der Bundesrat achtet aber strikte darauf, dass in den Abstimmungserläuterungen totalrevidierte Gesetze jeweils ganz und somit im Zusammenhang abgedruckt werden, nicht nur die Änderungen. Diese Praxis entspricht den Anforderungen des Bundesgerichtes.</p><p>Eine Erweiterung der Abstimmungserläuterungen um eine Tabelle mit allen Veränderungen gegenüber dem geltenden Recht würde den Umfang des Büchleins erhöhen, vor allem bei umfangreichen Gesetzesänderungen. Dies würde die Lesbarkeit der Erläuterungen erschweren. Mit der jetzigen Produktionsweise ist ein Umfang von 104 Seiten möglich, ein grösserer Umfang bedingt eine geänderte Produktion, was höhere Kosten zur Folge hätte. Umfangreichere Abstimmungserläuterungen werden aber auch von den Kantonen abgelehnt, weil diese beim Versand an die Stimmberechtigten auch eigene Abstimmungs- oder Wahlunterlagen beilegen wollen und die Post Vorschriften über den maximalen Umfang von Briefsendungen kennt. Zudem würden umfangreichere Abstimmungsunterlagen die fristgerechte Beförderung für Auslandschweizerinnen und -schweizer infrage stellen, weil Abstimmungserläuterungen mit beispielsweise 200 Seiten nicht mehr als Brief, sondern als teureres und langsameres Paket befördert werden müssten. Die Porti für den Versand der Abstimmungsunterlagen werden von Kantonen und Gemeinden berappt.</p><p>Der Bundesrat wird in seinen Erläuterungen weiterhin dann geltendes und künftiges Recht miteinander vergleichen, wenn dies zum Verständnis der Vorlage nötig ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Bundesbüchlein, das den Bürgerinnen und Bürgern vor jeder Abstimmung zugestellt wird, enthält die Erläuterungen des Bundesrates zu den neuen Bestimmungen, über die abgestimmt wird. Die durchschnittliche Bürgerin und der durchschnittliche Bürger kennen jedoch die geltenden Texte, die abgeändert werden sollen, nicht im Detail. Die Stimmberechtigten haben somit keine Möglichkeit, geltendes und künftiges Recht zu vergleichen. Könnte der Bundesrat nicht ins Auge fassen, die neuen Bestimmungen synoptisch darzustellen, beispielsweise in einer Tabelle? So könnten die Bürgerinnen und Bürger die Texte vergleichen und die vorgeschlagenen Änderungen besser verstehen. Dies würde auch zu einer besseren Information der Bürgerinnen und Bürger beitragen.</p>
- Information des Bundesrates vor Abstimmungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates verfolgen das Ziel, die zur Abstimmung kommenden Vorlagen allgemeinverständlich darzustellen, um damit den Stimmberechtigten zu ermöglichen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Dazu gehört die Gegenüberstellung von bisherigem und neuem Recht. Der Bundesrat stimmt mit der Fragestellerin überein, dass es in einer direkten Demokratie wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Neuerungen im Vergleich mit dem geltenden Zustand beurteilen können.</p><p>Der Bundesrat hat das Mittel der synoptischen Gegenüberstellung von vorgeschlagenen Änderungen im Vergleich mit dem geltenden Recht schon verschiedentlich eingesetzt (z. B. 30. November 2008, Seite 37: Hanf-Initiative und geltendes Betäubungsmittelgesetz; 11. März 2007, Seite 7: Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse"). Solche Gegenüberstellungen sind nach Auffassung des Bundesrates für juristische Laien besser nachvollziehbar, wenn die Gesetzesbestimmungen inhaltlich und in allgemeinverständlicher Sprache miteinander verglichen werden.</p><p>Die Anfrage zielt demgegenüber darauf ab, die Gesetzesbestimmungen im Wortlaut einander gegenüberzustellen. Dies kann im einzelnen Fall angezeigt sein. Es gibt aber mehrere Gründe, die dagegen sprechen, daraus eine Regel zu machen.</p><p>Die Rechtssystematik erschwert gelegentlich eine tabellarische Darstellung in Form einer Synopse. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn umfangreiche Gesetze in vielen Punkten angepasst werden müssen (z. B. 24. September 2006: Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer). Der Bundesrat achtet aber strikte darauf, dass in den Abstimmungserläuterungen totalrevidierte Gesetze jeweils ganz und somit im Zusammenhang abgedruckt werden, nicht nur die Änderungen. Diese Praxis entspricht den Anforderungen des Bundesgerichtes.</p><p>Eine Erweiterung der Abstimmungserläuterungen um eine Tabelle mit allen Veränderungen gegenüber dem geltenden Recht würde den Umfang des Büchleins erhöhen, vor allem bei umfangreichen Gesetzesänderungen. Dies würde die Lesbarkeit der Erläuterungen erschweren. Mit der jetzigen Produktionsweise ist ein Umfang von 104 Seiten möglich, ein grösserer Umfang bedingt eine geänderte Produktion, was höhere Kosten zur Folge hätte. Umfangreichere Abstimmungserläuterungen werden aber auch von den Kantonen abgelehnt, weil diese beim Versand an die Stimmberechtigten auch eigene Abstimmungs- oder Wahlunterlagen beilegen wollen und die Post Vorschriften über den maximalen Umfang von Briefsendungen kennt. Zudem würden umfangreichere Abstimmungsunterlagen die fristgerechte Beförderung für Auslandschweizerinnen und -schweizer infrage stellen, weil Abstimmungserläuterungen mit beispielsweise 200 Seiten nicht mehr als Brief, sondern als teureres und langsameres Paket befördert werden müssten. Die Porti für den Versand der Abstimmungsunterlagen werden von Kantonen und Gemeinden berappt.</p><p>Der Bundesrat wird in seinen Erläuterungen weiterhin dann geltendes und künftiges Recht miteinander vergleichen, wenn dies zum Verständnis der Vorlage nötig ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Bundesbüchlein, das den Bürgerinnen und Bürgern vor jeder Abstimmung zugestellt wird, enthält die Erläuterungen des Bundesrates zu den neuen Bestimmungen, über die abgestimmt wird. Die durchschnittliche Bürgerin und der durchschnittliche Bürger kennen jedoch die geltenden Texte, die abgeändert werden sollen, nicht im Detail. Die Stimmberechtigten haben somit keine Möglichkeit, geltendes und künftiges Recht zu vergleichen. Könnte der Bundesrat nicht ins Auge fassen, die neuen Bestimmungen synoptisch darzustellen, beispielsweise in einer Tabelle? So könnten die Bürgerinnen und Bürger die Texte vergleichen und die vorgeschlagenen Änderungen besser verstehen. Dies würde auch zu einer besseren Information der Bürgerinnen und Bürger beitragen.</p>
- Information des Bundesrates vor Abstimmungen
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