Demonstration vor dem Bundeshaus
- ShortId
-
09.1158
- Id
-
20091158
- Updated
-
14.11.2025 08:41
- Language
-
de
- Title
-
Demonstration vor dem Bundeshaus
- AdditionalIndexing
-
04;Demonstration;Kostenrechnung;Polizei
- 1
-
- L04K08020305, Demonstration
- L04K04030304, Polizei
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Information über eine mögliche Demonstration kam von den Parlamentsdiensten, die auch über Hinweise verfügten, wonach wegen der gleichentags stattfindenden Bundespräsidentinnenfeier und des in Genf zu Ende gehenden WTO-Ministertreffens nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich auch gewaltbereite Kreise vor dem Parlamentsgebäude einfinden könnten. In der Folge wurde von verschiedenen Bauernorganisationen bestätigt, dass zwar auf eine organisierte Kundgebung verzichtet werde, jedoch damit gerechnet werden müsse, dass verärgerte Mitglieder ihren Unmut dennoch kundtun könnten. Aufgrund dieser Umstände hat die Kantonspolizei Bern die für sie als erforderlich erachteten Massnahmen getroffen.</p><p>Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) legt fest, dass der Bund an Kantone, die in grossem Ausmass Aufgaben zum Schutz von Personen und Gebäuden erfüllen müssen, eine angemessene Abgeltung leistet. Gestützt darauf sieht Artikel 3 der BWIS-Abgeltungsverordnung (SR 120.6) vor, dass der Bund eine Abgeltung leistet, wenn ein Kanton im Auftrag des Bundesamtes regelmässig wiederkehrende oder dauernde Schutzaufgaben erfüllt, die mehr als 5 Prozent der jährlichen Lohnkosten des betroffenen Polizeikorps oder mehr als 1 Million Franken ausmachen. Der Bund bezahlt dem Kanton Bern pro Jahr pauschal 4 Millionen Franken für Sicherheitsleistungen zugunsten des Bundes auf dem Gebiet der Stadt Bern. Die Kosten für die Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Sondersession und auch der gleichzeitig durchgeführten Feierlichkeiten zur Bundespräsidentschaft vom 2. Dezember 2009 sind in dieser Abgeltung eingeschlossen, sodass keine zusätzlichen Kosten für den Bund entstanden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anlässlich der ausserordentlichen Session des Nationalrates zum Thema Landwirtschaft und Milchpreis vom 2. Dezember 2009 wurde eine unbewilligte Demonstration vor dem Bundeshaus erwartet, welche letztlich nicht stattgefunden hat.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Aufgrund welcher Informationen wurde die Demonstration erwartet und über das Ausmass des Sicherheitsdispositivs befunden?</p><p>- Welche Kosten wurden dadurch verursacht?</p>
- Demonstration vor dem Bundeshaus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Information über eine mögliche Demonstration kam von den Parlamentsdiensten, die auch über Hinweise verfügten, wonach wegen der gleichentags stattfindenden Bundespräsidentinnenfeier und des in Genf zu Ende gehenden WTO-Ministertreffens nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich auch gewaltbereite Kreise vor dem Parlamentsgebäude einfinden könnten. In der Folge wurde von verschiedenen Bauernorganisationen bestätigt, dass zwar auf eine organisierte Kundgebung verzichtet werde, jedoch damit gerechnet werden müsse, dass verärgerte Mitglieder ihren Unmut dennoch kundtun könnten. Aufgrund dieser Umstände hat die Kantonspolizei Bern die für sie als erforderlich erachteten Massnahmen getroffen.</p><p>Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) legt fest, dass der Bund an Kantone, die in grossem Ausmass Aufgaben zum Schutz von Personen und Gebäuden erfüllen müssen, eine angemessene Abgeltung leistet. Gestützt darauf sieht Artikel 3 der BWIS-Abgeltungsverordnung (SR 120.6) vor, dass der Bund eine Abgeltung leistet, wenn ein Kanton im Auftrag des Bundesamtes regelmässig wiederkehrende oder dauernde Schutzaufgaben erfüllt, die mehr als 5 Prozent der jährlichen Lohnkosten des betroffenen Polizeikorps oder mehr als 1 Million Franken ausmachen. Der Bund bezahlt dem Kanton Bern pro Jahr pauschal 4 Millionen Franken für Sicherheitsleistungen zugunsten des Bundes auf dem Gebiet der Stadt Bern. Die Kosten für die Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Sondersession und auch der gleichzeitig durchgeführten Feierlichkeiten zur Bundespräsidentschaft vom 2. Dezember 2009 sind in dieser Abgeltung eingeschlossen, sodass keine zusätzlichen Kosten für den Bund entstanden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anlässlich der ausserordentlichen Session des Nationalrates zum Thema Landwirtschaft und Milchpreis vom 2. Dezember 2009 wurde eine unbewilligte Demonstration vor dem Bundeshaus erwartet, welche letztlich nicht stattgefunden hat.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Aufgrund welcher Informationen wurde die Demonstration erwartet und über das Ausmass des Sicherheitsdispositivs befunden?</p><p>- Welche Kosten wurden dadurch verursacht?</p>
- Demonstration vor dem Bundeshaus
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