Bilanz der Bologna-Reform

ShortId
09.1160
Id
20091160
Updated
24.06.2025 22:46
Language
de
Title
Bilanz der Bologna-Reform
AdditionalIndexing
32;Evaluation;Marktwirtschaft;Bologna-Prozess;Hochschulwesen
1
  • L04K13030119, Bologna-Prozess
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K13020501, Hochschulwesen
  • L05K0704060106, Marktwirtschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung im Juni 1999 haben die Bildungsministerinnen und -minister aus 29 Staaten, darunter auch die Schweiz, ihre Absicht bekundet, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Mittlerweile nehmen bereits 46 Länder an diesem Prozess teil.</p><p>Die Verantwortung für die koordinierte Umsetzung der Bologna-Reform an den Schweizer Universitäten wurde der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten übertragen. Die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz nimmt entsprechende Aufgaben im Fachhochschulbereich wahr und die Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen im Bereich der Pädagogischen Hochschulen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Reformen möglichst nahe an der Basis erfolgen und dass den Anliegen der Hochschulen angemessen Rechnung getragen wird.</p><p>Die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Bologna-Reform im universitären Bereich bilden die von der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) im Dezember 2003 erlassenen Richtlinien für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesses (Bologna-Richtlinien). Die Kompetenz für den Erlass verbindlicher Richtlinien hat die SUK mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich vom 8. Oktober 1999 erhalten. Die Richtlinien legen die minimalen Anforderungen fest, welche die Hochschulen bei der Schaffung von Studiengängen zu beachten haben. Vorgeschrieben ist z. B. die Gliederung des Studiums in eine Bachelor-, Master- und Doktoratsstufe oder die Vergabe von Kreditpunkten nach dem europäischen Kreditpunktesystem aufgrund von kontrollierten Studienleistungen. Im Bereich der Fachhochschulen wurde im Dezember 2002 vom Fachhochschulrat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren mit den Richtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen eine entsprechende Regelung vorgenommen. Wichtige Grundsätze der Bologna-Reform sind auch im Bundesgesetz über die Fachhochschulen vom 6. Oktober 1995 festgelegt (gestufte Studiengänge, Studienleistungen, Qualitätssicherung und Akkreditierung). Diese Richtlinien schränken die wissenschaftliche Freiheit der Hochschulen und ihren Spielraum bei der Ausgestaltung ihres Studienangebots in keiner Weise ein. Auch werden die Zulassungsbedingungen zu den Hochschulen dadurch nicht tangiert.</p><p>In der Schweiz konnte die Bologna-Reform dank der engen Zusammenarbeit aller Akteure rasch umgesetzt werden. In den kommenden Jahren gilt es nun, das Erreichte weiter zu konsolidieren. Ausserdem muss die Umsetzung kritisch analysiert werden, damit allfällige Probleme behoben werden können. In seiner Antwort auf zwei Postulate (Postulat Widmer 08.3073; Postulat David 09.3961) hat der Bundesrat bereits in Aussicht gestellt, in der nächsten Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation eine Standortbestimmung zur Umsetzung der Bologna-Reform vorzunehmen und gegebenenfalls erforderliche Massnahmen zu erläutern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Bologna-Reform sorgt für Kritik und Unruhen unter Studierenden. Vor mittlerweile zehn Jahren wurde sie begonnen. Sie ist deutlich vom Hochschulsystem der Vereinigten Staaten inspiriert, wurde ohne demokratischen Prozess aufoktroyiert, entbehrt der juristischen Legitimität, widerspricht oft dem Willen der Professorinnen und Professoren, und man sagt, dass mit ihr Wirtschaft und Gesellschaft über die Wissenschaft triumphierten. Disziplinen, die nicht "rentieren", werden zweitrangig behandelt. Es findet eine skandalöse Selektion der Studentinnen und Studenten nach der Logik des Marktes und nach dem Einkommen statt. Was denkt der Bundesrat darüber? Welche Bilanz zieht er aus dieser Entwicklung? Was wird er im Fall einer kritischen Bilanz korrigieren?</p>
  • Bilanz der Bologna-Reform
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung im Juni 1999 haben die Bildungsministerinnen und -minister aus 29 Staaten, darunter auch die Schweiz, ihre Absicht bekundet, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Mittlerweile nehmen bereits 46 Länder an diesem Prozess teil.</p><p>Die Verantwortung für die koordinierte Umsetzung der Bologna-Reform an den Schweizer Universitäten wurde der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten übertragen. Die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz nimmt entsprechende Aufgaben im Fachhochschulbereich wahr und die Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen im Bereich der Pädagogischen Hochschulen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Reformen möglichst nahe an der Basis erfolgen und dass den Anliegen der Hochschulen angemessen Rechnung getragen wird.</p><p>Die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Bologna-Reform im universitären Bereich bilden die von der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) im Dezember 2003 erlassenen Richtlinien für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesses (Bologna-Richtlinien). Die Kompetenz für den Erlass verbindlicher Richtlinien hat die SUK mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich vom 8. Oktober 1999 erhalten. Die Richtlinien legen die minimalen Anforderungen fest, welche die Hochschulen bei der Schaffung von Studiengängen zu beachten haben. Vorgeschrieben ist z. B. die Gliederung des Studiums in eine Bachelor-, Master- und Doktoratsstufe oder die Vergabe von Kreditpunkten nach dem europäischen Kreditpunktesystem aufgrund von kontrollierten Studienleistungen. Im Bereich der Fachhochschulen wurde im Dezember 2002 vom Fachhochschulrat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren mit den Richtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen eine entsprechende Regelung vorgenommen. Wichtige Grundsätze der Bologna-Reform sind auch im Bundesgesetz über die Fachhochschulen vom 6. Oktober 1995 festgelegt (gestufte Studiengänge, Studienleistungen, Qualitätssicherung und Akkreditierung). Diese Richtlinien schränken die wissenschaftliche Freiheit der Hochschulen und ihren Spielraum bei der Ausgestaltung ihres Studienangebots in keiner Weise ein. Auch werden die Zulassungsbedingungen zu den Hochschulen dadurch nicht tangiert.</p><p>In der Schweiz konnte die Bologna-Reform dank der engen Zusammenarbeit aller Akteure rasch umgesetzt werden. In den kommenden Jahren gilt es nun, das Erreichte weiter zu konsolidieren. Ausserdem muss die Umsetzung kritisch analysiert werden, damit allfällige Probleme behoben werden können. In seiner Antwort auf zwei Postulate (Postulat Widmer 08.3073; Postulat David 09.3961) hat der Bundesrat bereits in Aussicht gestellt, in der nächsten Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation eine Standortbestimmung zur Umsetzung der Bologna-Reform vorzunehmen und gegebenenfalls erforderliche Massnahmen zu erläutern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Bologna-Reform sorgt für Kritik und Unruhen unter Studierenden. Vor mittlerweile zehn Jahren wurde sie begonnen. Sie ist deutlich vom Hochschulsystem der Vereinigten Staaten inspiriert, wurde ohne demokratischen Prozess aufoktroyiert, entbehrt der juristischen Legitimität, widerspricht oft dem Willen der Professorinnen und Professoren, und man sagt, dass mit ihr Wirtschaft und Gesellschaft über die Wissenschaft triumphierten. Disziplinen, die nicht "rentieren", werden zweitrangig behandelt. Es findet eine skandalöse Selektion der Studentinnen und Studenten nach der Logik des Marktes und nach dem Einkommen statt. Was denkt der Bundesrat darüber? Welche Bilanz zieht er aus dieser Entwicklung? Was wird er im Fall einer kritischen Bilanz korrigieren?</p>
    • Bilanz der Bologna-Reform

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