Sonntagsarbeit. Gilt ganz Graubünden als Fremdenverkehrsgebiet?

ShortId
09.1175
Id
20091175
Updated
24.06.2025 21:02
Language
de
Title
Sonntagsarbeit. Gilt ganz Graubünden als Fremdenverkehrsgebiet?
AdditionalIndexing
15;Bewilligung;Sonntagsverkauf;Graubünden;Arbeitserlaubnis;Sonntagsarbeit;Arbeitsrecht;Tourismus
1
  • L06K070205030209, Sonntagsarbeit
  • L07K07010501010901, Sonntagsverkauf
  • L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L04K01010103, Tourismus
  • L05K0301010108, Graubünden
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat bezeichnet Fremdenverkehrsgebiete nach Anhörung der Kantone. Aufgrund des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 20. Juni 2003 (SR 935.12) sind Fremdenverkehrsgebiete "Gebiete und Ortschaften, in denen Fremdenverkehr von wesentlicher Bedeutung ist und erheblichen saisonalen Schwankungen unterliegt". Diese Bezeichnung ist primär für die Förderung der Beherbergungswirtschaft gültig, kann aber auch als Indiz für die Auslegung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) herbeigezogen werden, wo die Beschäftigung von Personal in Fremdenverkehrsgebieten geregelt wird. Die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz weist die gleiche Definition der Fremdenverkehrsgebiete auf.</p><p>Der gesamte Kanton Graubünden ist im Anhang zur Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft als Fremdenverkehrsgebiet aufgeführt. Die Beurteilung, ob Verkaufsgeschäfte in Fremdenverkehrsgebieten im Sinne der Verordnung 2 am Sonntag Personal ohne Bewilligung beschäftigen können, ist Sache des hierfür zuständigen Amtes, in diesem Fall des Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit des Kantons Graubünden. Es ist aber zu berücksichtigen, dass eine solche Beschäftigung nur in einem Betrieb denkbar ist, dessen Waren- und Dienstleistungsangebot zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der Menschen dient sowie spezifischen Bedürfnissen der Touristen entspricht (Reiseführer, Souvenirs, lokale Spezialitäten, Getränke, Verpflegung, Hygiene usw).</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates wäre es angebracht, wenn die Kantone die von ihnen bezeichneten Fremdenverkehrsgebiete regelmässig auf ihre Verhältnismässigkeit überprüfen würden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit des Kantons Graubünden hat kürzlich in Landquart ein grosses Einkaufszentrum von der Bewilligungspflicht für Sonntagsarbeit befreit. Teilt der Bundesrat die Meinung der Regierung des Kantons Graubünden, wonach der ganze Kanton Graubünden als Fremdenverkehrsgebiet gilt?</p>
  • Sonntagsarbeit. Gilt ganz Graubünden als Fremdenverkehrsgebiet?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat bezeichnet Fremdenverkehrsgebiete nach Anhörung der Kantone. Aufgrund des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 20. Juni 2003 (SR 935.12) sind Fremdenverkehrsgebiete "Gebiete und Ortschaften, in denen Fremdenverkehr von wesentlicher Bedeutung ist und erheblichen saisonalen Schwankungen unterliegt". Diese Bezeichnung ist primär für die Förderung der Beherbergungswirtschaft gültig, kann aber auch als Indiz für die Auslegung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) herbeigezogen werden, wo die Beschäftigung von Personal in Fremdenverkehrsgebieten geregelt wird. Die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz weist die gleiche Definition der Fremdenverkehrsgebiete auf.</p><p>Der gesamte Kanton Graubünden ist im Anhang zur Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft als Fremdenverkehrsgebiet aufgeführt. Die Beurteilung, ob Verkaufsgeschäfte in Fremdenverkehrsgebieten im Sinne der Verordnung 2 am Sonntag Personal ohne Bewilligung beschäftigen können, ist Sache des hierfür zuständigen Amtes, in diesem Fall des Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit des Kantons Graubünden. Es ist aber zu berücksichtigen, dass eine solche Beschäftigung nur in einem Betrieb denkbar ist, dessen Waren- und Dienstleistungsangebot zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der Menschen dient sowie spezifischen Bedürfnissen der Touristen entspricht (Reiseführer, Souvenirs, lokale Spezialitäten, Getränke, Verpflegung, Hygiene usw).</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates wäre es angebracht, wenn die Kantone die von ihnen bezeichneten Fremdenverkehrsgebiete regelmässig auf ihre Verhältnismässigkeit überprüfen würden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit des Kantons Graubünden hat kürzlich in Landquart ein grosses Einkaufszentrum von der Bewilligungspflicht für Sonntagsarbeit befreit. Teilt der Bundesrat die Meinung der Regierung des Kantons Graubünden, wonach der ganze Kanton Graubünden als Fremdenverkehrsgebiet gilt?</p>
    • Sonntagsarbeit. Gilt ganz Graubünden als Fremdenverkehrsgebiet?

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