Geldverschwendung des BSV für PR gegen klare Parlamentsentscheide
- ShortId
-
09.1177
- Id
-
20091177
- Updated
-
24.06.2025 22:58
- Language
-
de
- Title
-
Geldverschwendung des BSV für PR gegen klare Parlamentsentscheide
- AdditionalIndexing
-
28;Interessenvertretung;Bundesamt für Sozialversicherung;Submissionswesen;Public Relations;Subvention;Medizinprodukt;Hörbehinderte/r
- 1
-
- L06K010402010102, Hörbehinderte/r
- L03K010507, Medizinprodukt
- L04K07010305, Submissionswesen
- L04K12010203, Public Relations
- L05K1102030202, Subvention
- L04K08040106, Bundesamt für Sozialversicherung
- L04K08020311, Interessenvertretung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei der Veranstaltung vom 9. Dezember 2009 handelte es sich um eine Sessionsveranstaltung, zu welcher Pro audito Schweiz sowie die neu gegründete parlamentarische Gruppe für Menschen mit Hörbehinderungen eingeladen hatten. Der Anlass wurde von Pro audito Schweiz mit Unterstützung einer PR-Agentur organisiert. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte mit der Organisation dieser Veranstaltung nichts zu tun. Eine Vertretung des BSV wurde als Referent eingeladen, um über die Massnahmen und Ziele der 6. IV-Revision zu informieren.</p><p>1.-3. Das BSV leistete keine finanziellen Beiträge an die von Pro audito Schweiz beigezogene PR-Agentur. Für die Neuordnung der Hörgeräteversorgung im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der 6. IV-Revision (Revision 6a) hat es aber Pro audito Schweiz mit Beratungsaufgaben betraut, für welche ein Beitrag von 63 000 Franken ausgerichtet wurde. Dabei ging es um die Ermittlung der Bedürfnisse der Hörbehinderten, die Beurteilung der unterschiedlichen Dienstleistungen sowie die damit verbundenen Prozesse. Die Fachkenntnisse von Pro audito Schweiz sollten mithelfen, die Hörgeräteabgabe dahingehend zu optimieren, dass sowohl Menschen mit Hörproblemen als auch die Sozialversicherungen IV und AHV von neuen Lösungen profitieren. Auch bei anderen Gesetzgebungsarbeiten wird, insbesondere bei umfangreichen und politisch konfliktträchtigen Themen, auf amts- oder verwaltungsexternen Sachverstand zurückgegriffen. Im Rahmen dieser Arbeiten fanden Besprechungen zwischen dem BSV und Pro audito Schweiz statt.</p><p>4./5. Die Abgabe und Vergütung von Hilfsmitteln bildet Gegenstand der laufenden Revision 6a. Es ist durchaus üblich, dass das zuständige Bundesamt auf Einladung Parlamentarierinnen und Parlamentarier über einen Gesetzentwurf des Bundesrates informiert. Das BSV steht diesbezüglich selbstverständlich Befürwortern und Gegnern zur Verfügung. Auch die Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement des Innern (SR 171.212.1) sieht vor, dass das BSV im Bereich der Sozialversicherungen informiert und berät.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen für mehr Wettbewerb beim Erwerb von Hilfsmitteln haben in der Vernehmlassung insgesamt Anklang gefunden. Der Bundesrat wird seine Schlüsse aus der Vernehmlassung ziehen und im ersten Quartal 2010 die Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschieden. Gemäss dem vorliegenden Entwurf soll dabei auf die Schaffung einer staatlichen Logistikzentrale verzichtet werden.</p><p>6./7. Wie schon erwähnt, erteilte das BSV keine Aufträge an PR-Agenturen. Es gehört zum politischen Prozess, dass sich Interessengruppen für ihre Anliegen bei den Parlamentarierinnen und Parlamentariern Gehör verschaffen. Für den Bundesrat ist es unbedenklich, wenn auch Organisationen wie Pro audito Schweiz zu Massnahmen greifen, die zu einer ausgewogenen Entscheidfindung im Parlament dienen. Auch die direkt betroffenen Menschen mit Behinderungen müssen in der Lage sein, ihre Bedürfnisse und Argumente zu artikulieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 9. Dezember 2009 veranstalteten das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und Pro audito Schweiz im Bellevue eine Medienkonferenz mit dem Titel "Lässt die Politik die Hörbehinderten im Stich?". Diese Veranstaltung wurde organisiert und beworben durch eine private PR-Agentur, welche auch die neu gegründete parlamentarische Gruppe für Menschen mit Hörbehinderungen organisiert. Ziel dieser Aktivitäten ist es, den mehrfachen klaren Entscheid des Parlamentes gegen einen Staatseinkauf von Hilfsmitteln zu bekämpfen. Dazu stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Finanziert das BSV die Tätigkeiten der privaten PR-Agentur? Wenn ja, mit welchem Betrag?</p><p>2. Wenn nein, mit welchem Betrag finanziert 2009 das BSV Pro audito Schweiz und damit indirekt die private PR-Agentur? </p><p>3. Nimmt das BSV an Besprechungen von Pro audito und/oder der privaten PR-Agentur teil?</p><p>4. Wieso arbeitet das BSV inhaltlich und finanziell in dieser Frage nur mit der Hörbehindertenorganisation zusammen, die den Staatseinkauf von Hilfsmitteln befürwortet? </p><p>5. Ist es Aufgabe eines Bundesamtes, für eine politische Idee zu lobbyieren, welche vor Bundesverwaltungsgericht, in beiden Kammern des eidgenössischen Parlamentes und in einer Vernehmlassung durchgefallen ist?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, alle Aufträge an private PR-Unternehmen offenzulegen und mit Ziel und Zweck transparent zu machen?</p><p>7. Wie verhindert der Bundesrat künftig, dass eine fast vollständig vom Bund finanzierte Lobbyorganisation systematisch, polemisch und gezielt klare Entscheide des Parlamentes bekämpft?</p>
- Geldverschwendung des BSV für PR gegen klare Parlamentsentscheide
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bei der Veranstaltung vom 9. Dezember 2009 handelte es sich um eine Sessionsveranstaltung, zu welcher Pro audito Schweiz sowie die neu gegründete parlamentarische Gruppe für Menschen mit Hörbehinderungen eingeladen hatten. Der Anlass wurde von Pro audito Schweiz mit Unterstützung einer PR-Agentur organisiert. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte mit der Organisation dieser Veranstaltung nichts zu tun. Eine Vertretung des BSV wurde als Referent eingeladen, um über die Massnahmen und Ziele der 6. IV-Revision zu informieren.</p><p>1.-3. Das BSV leistete keine finanziellen Beiträge an die von Pro audito Schweiz beigezogene PR-Agentur. Für die Neuordnung der Hörgeräteversorgung im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der 6. IV-Revision (Revision 6a) hat es aber Pro audito Schweiz mit Beratungsaufgaben betraut, für welche ein Beitrag von 63 000 Franken ausgerichtet wurde. Dabei ging es um die Ermittlung der Bedürfnisse der Hörbehinderten, die Beurteilung der unterschiedlichen Dienstleistungen sowie die damit verbundenen Prozesse. Die Fachkenntnisse von Pro audito Schweiz sollten mithelfen, die Hörgeräteabgabe dahingehend zu optimieren, dass sowohl Menschen mit Hörproblemen als auch die Sozialversicherungen IV und AHV von neuen Lösungen profitieren. Auch bei anderen Gesetzgebungsarbeiten wird, insbesondere bei umfangreichen und politisch konfliktträchtigen Themen, auf amts- oder verwaltungsexternen Sachverstand zurückgegriffen. Im Rahmen dieser Arbeiten fanden Besprechungen zwischen dem BSV und Pro audito Schweiz statt.</p><p>4./5. Die Abgabe und Vergütung von Hilfsmitteln bildet Gegenstand der laufenden Revision 6a. Es ist durchaus üblich, dass das zuständige Bundesamt auf Einladung Parlamentarierinnen und Parlamentarier über einen Gesetzentwurf des Bundesrates informiert. Das BSV steht diesbezüglich selbstverständlich Befürwortern und Gegnern zur Verfügung. Auch die Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement des Innern (SR 171.212.1) sieht vor, dass das BSV im Bereich der Sozialversicherungen informiert und berät.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen für mehr Wettbewerb beim Erwerb von Hilfsmitteln haben in der Vernehmlassung insgesamt Anklang gefunden. Der Bundesrat wird seine Schlüsse aus der Vernehmlassung ziehen und im ersten Quartal 2010 die Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschieden. Gemäss dem vorliegenden Entwurf soll dabei auf die Schaffung einer staatlichen Logistikzentrale verzichtet werden.</p><p>6./7. Wie schon erwähnt, erteilte das BSV keine Aufträge an PR-Agenturen. Es gehört zum politischen Prozess, dass sich Interessengruppen für ihre Anliegen bei den Parlamentarierinnen und Parlamentariern Gehör verschaffen. Für den Bundesrat ist es unbedenklich, wenn auch Organisationen wie Pro audito Schweiz zu Massnahmen greifen, die zu einer ausgewogenen Entscheidfindung im Parlament dienen. Auch die direkt betroffenen Menschen mit Behinderungen müssen in der Lage sein, ihre Bedürfnisse und Argumente zu artikulieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 9. Dezember 2009 veranstalteten das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und Pro audito Schweiz im Bellevue eine Medienkonferenz mit dem Titel "Lässt die Politik die Hörbehinderten im Stich?". Diese Veranstaltung wurde organisiert und beworben durch eine private PR-Agentur, welche auch die neu gegründete parlamentarische Gruppe für Menschen mit Hörbehinderungen organisiert. Ziel dieser Aktivitäten ist es, den mehrfachen klaren Entscheid des Parlamentes gegen einen Staatseinkauf von Hilfsmitteln zu bekämpfen. Dazu stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Finanziert das BSV die Tätigkeiten der privaten PR-Agentur? Wenn ja, mit welchem Betrag?</p><p>2. Wenn nein, mit welchem Betrag finanziert 2009 das BSV Pro audito Schweiz und damit indirekt die private PR-Agentur? </p><p>3. Nimmt das BSV an Besprechungen von Pro audito und/oder der privaten PR-Agentur teil?</p><p>4. Wieso arbeitet das BSV inhaltlich und finanziell in dieser Frage nur mit der Hörbehindertenorganisation zusammen, die den Staatseinkauf von Hilfsmitteln befürwortet? </p><p>5. Ist es Aufgabe eines Bundesamtes, für eine politische Idee zu lobbyieren, welche vor Bundesverwaltungsgericht, in beiden Kammern des eidgenössischen Parlamentes und in einer Vernehmlassung durchgefallen ist?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, alle Aufträge an private PR-Unternehmen offenzulegen und mit Ziel und Zweck transparent zu machen?</p><p>7. Wie verhindert der Bundesrat künftig, dass eine fast vollständig vom Bund finanzierte Lobbyorganisation systematisch, polemisch und gezielt klare Entscheide des Parlamentes bekämpft?</p>
- Geldverschwendung des BSV für PR gegen klare Parlamentsentscheide
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