Evaluation zum Fernmeldemarkt

ShortId
09.3002
Id
20093002
Updated
24.06.2025 23:36
Language
de
Title
Evaluation zum Fernmeldemarkt
AdditionalIndexing
34;Übertragungsnetz;Jugendschutz;Evaluation;Fernmeldegerät;Marktzugang;Telekommunikation;Internet;Gesetzesevaluation;Konsumentenschutz;Marktforschung
1
  • L04K12020201, Telekommunikation
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L05K0701010309, Marktforschung
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L05K1202020105, Internet
  • L05K0701060301, Konsumentenschutz
  • L05K1202020101, Fernmeldegerät
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Am 1. April 2007 ist das revidierte Fernmeldegesetz in Kraft getreten, das in erster Linie darauf abzielt, die letzte Meile zu öffnen. In der Zwischenzeit hat die Comcom erste Umsetzungsentscheide gefällt und die Zugangsmodalitäten festgelegt.</p><p>Bereits kurze Zeit nach Inkrafttreten des modifizierten Gesetzes sind Forderungen nach weiteren Änderungen der Fernmeldeordnung erhoben worden, die teilweise in parlamentarische Vorstösse eingeflossen sind. Auch der Preisüberwacher sowie die Präsidenten der Wettbewerbskommission und der Comcom fordern in einem Brief an den Bundesrat eine Gesetzesänderung, die der Regulierungsbehörde weiter gehende Zuständigkeiten zugestehen soll. Zur Intensivierung der Diskussionen tragen schliesslich die verstärkten Anstrengungen verschiedener Unternehmen beim Aufbau eines Glasfasernetzes bei.</p><p>Gesetzesrevisionen schaffen stets Unsicherheit, weil im Voraus nie abschliessend gesagt werden kann, welche Punkte im Verlauf des Revisionsverfahrens angetastet und verändert werden. In einem so dynamischen und investitionsintensiven Markt wie der Telekommunikation ist aber Rechtssicherheit ein zentrales Postulat.</p><p>Vor diesem Hintergrund sollte verhindert werden, mit einzelnen Anliegen eine Gesetzesrevision einzuleiten. Vielmehr sollte der Bundesrat zunächst eine Auslegeordnung erstellen, die auch erste Erfahrungen mit dem revidierten Gesetz berücksichtigt und dem Parlament eine umfassende Lagebeurteilung erlaubt. Erst auf dieser Basis kann entschieden werden, wo allenfalls gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament bis spätestens Mitte 2010 einen Bericht über die Entwicklung des schweizerischen Fernmeldemarkts, die Erfahrungen mit dem revidierten Fernmeldegesetz und über einen allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf vorzulegen.</p><p>Dabei sind namentlich folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist die bestehende Zugangsregulierung anzupassen, insbesondere durch eine Ausweitung in Richtung Technologieneutralität?</p><p>2. Sind die heute vorgesehenen und praktizierten Methoden der Preisberechnung bei der Zugangsregelung sachgerecht?</p><p>3. Wäre eine Trennung zwischen Netz und Diensten sinnvoll?</p><p>4. Wie wird die Zielerreichung der Liberalisierung, die mit der Revision des Fernmeldegesetzes angestrebt wurde, beurteilt?</p><p>5. Wie wird die Wettbewerbssituation in den Bereichen Mobil- und Festnetz gesehen, und wo gibt es Handlungsbedarf?</p><p>6. Bedarf der Glasfaserausbau aus versorgungspolitischer und wettbewerblicher Optik einer Regulierung?</p><p>7. Genügen die heutigen Vorkehrungen für den Konsumenten- und Konsumentinnen- bzw. Jugendschutz?</p><p>8. Wäre es sinnvoll, der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) bei der Festlegung von Zugangsmodalitäten eine Intervention von Amtes wegen zu ermöglichen?</p>
  • Evaluation zum Fernmeldemarkt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 1. April 2007 ist das revidierte Fernmeldegesetz in Kraft getreten, das in erster Linie darauf abzielt, die letzte Meile zu öffnen. In der Zwischenzeit hat die Comcom erste Umsetzungsentscheide gefällt und die Zugangsmodalitäten festgelegt.</p><p>Bereits kurze Zeit nach Inkrafttreten des modifizierten Gesetzes sind Forderungen nach weiteren Änderungen der Fernmeldeordnung erhoben worden, die teilweise in parlamentarische Vorstösse eingeflossen sind. Auch der Preisüberwacher sowie die Präsidenten der Wettbewerbskommission und der Comcom fordern in einem Brief an den Bundesrat eine Gesetzesänderung, die der Regulierungsbehörde weiter gehende Zuständigkeiten zugestehen soll. Zur Intensivierung der Diskussionen tragen schliesslich die verstärkten Anstrengungen verschiedener Unternehmen beim Aufbau eines Glasfasernetzes bei.</p><p>Gesetzesrevisionen schaffen stets Unsicherheit, weil im Voraus nie abschliessend gesagt werden kann, welche Punkte im Verlauf des Revisionsverfahrens angetastet und verändert werden. In einem so dynamischen und investitionsintensiven Markt wie der Telekommunikation ist aber Rechtssicherheit ein zentrales Postulat.</p><p>Vor diesem Hintergrund sollte verhindert werden, mit einzelnen Anliegen eine Gesetzesrevision einzuleiten. Vielmehr sollte der Bundesrat zunächst eine Auslegeordnung erstellen, die auch erste Erfahrungen mit dem revidierten Gesetz berücksichtigt und dem Parlament eine umfassende Lagebeurteilung erlaubt. Erst auf dieser Basis kann entschieden werden, wo allenfalls gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament bis spätestens Mitte 2010 einen Bericht über die Entwicklung des schweizerischen Fernmeldemarkts, die Erfahrungen mit dem revidierten Fernmeldegesetz und über einen allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf vorzulegen.</p><p>Dabei sind namentlich folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist die bestehende Zugangsregulierung anzupassen, insbesondere durch eine Ausweitung in Richtung Technologieneutralität?</p><p>2. Sind die heute vorgesehenen und praktizierten Methoden der Preisberechnung bei der Zugangsregelung sachgerecht?</p><p>3. Wäre eine Trennung zwischen Netz und Diensten sinnvoll?</p><p>4. Wie wird die Zielerreichung der Liberalisierung, die mit der Revision des Fernmeldegesetzes angestrebt wurde, beurteilt?</p><p>5. Wie wird die Wettbewerbssituation in den Bereichen Mobil- und Festnetz gesehen, und wo gibt es Handlungsbedarf?</p><p>6. Bedarf der Glasfaserausbau aus versorgungspolitischer und wettbewerblicher Optik einer Regulierung?</p><p>7. Genügen die heutigen Vorkehrungen für den Konsumenten- und Konsumentinnen- bzw. Jugendschutz?</p><p>8. Wäre es sinnvoll, der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) bei der Festlegung von Zugangsmodalitäten eine Intervention von Amtes wegen zu ermöglichen?</p>
    • Evaluation zum Fernmeldemarkt

Back to List