Gute Kenntnisse einer Landessprache und Integration als Voraussetzungen einer Einbürgerung

ShortId
09.3005
Id
20093005
Updated
14.11.2025 06:41
Language
de
Title
Gute Kenntnisse einer Landessprache und Integration als Voraussetzungen einer Einbürgerung
AdditionalIndexing
2811;Einbürgerung;Sprache;soziale Integration;Integration der Zuwanderer
1
  • L05K0506010603, Einbürgerung
  • L04K01060103, Sprache
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L04K01040209, soziale Integration
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beabsichtigt unabhängig von dieser Motion eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes im Hinblick auf ein verbessertes und zeitgemässes Einbürgerungsverfahren. Einen Schwerpunkt dieser Revision wird dabei namentlich die Frage der Integration darstellen. Das Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes sowie die Änderung des Asylgesetzes haben dazu geführt, dass an Ausländerinnen und Ausländer neue Anforderungen an deren Integrationsbemühungen gestellt werden. Dazu gehört namentlich auch das Erlernen einer Landessprache.</p><p>Es ist geplant, die vorgesehene Revision des Bürgerrechtes rasch voranzutreiben, sodass der Bundesrat bis Ende 2009 den Räten einen Gesetzentwurf vorlegen kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechtes vom 29. September 1952 (SR 141.0) zu unterbreiten, die vorsieht, dass:</p><p>a. gute Kenntnisse einer Landessprache; und</p><p>b. eine erfolgreiche Integration</p><p>als Voraussetzungen für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechtes gelten. Die minimalen Anforderungen an die Integration und die Sprachkenntnisse sind für Bund, Kantone und Gemeinden verbindlich festzulegen.</p>
  • Gute Kenntnisse einer Landessprache und Integration als Voraussetzungen einer Einbürgerung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20080468
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beabsichtigt unabhängig von dieser Motion eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes im Hinblick auf ein verbessertes und zeitgemässes Einbürgerungsverfahren. Einen Schwerpunkt dieser Revision wird dabei namentlich die Frage der Integration darstellen. Das Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes sowie die Änderung des Asylgesetzes haben dazu geführt, dass an Ausländerinnen und Ausländer neue Anforderungen an deren Integrationsbemühungen gestellt werden. Dazu gehört namentlich auch das Erlernen einer Landessprache.</p><p>Es ist geplant, die vorgesehene Revision des Bürgerrechtes rasch voranzutreiben, sodass der Bundesrat bis Ende 2009 den Räten einen Gesetzentwurf vorlegen kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechtes vom 29. September 1952 (SR 141.0) zu unterbreiten, die vorsieht, dass:</p><p>a. gute Kenntnisse einer Landessprache; und</p><p>b. eine erfolgreiche Integration</p><p>als Voraussetzungen für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechtes gelten. Die minimalen Anforderungen an die Integration und die Sprachkenntnisse sind für Bund, Kantone und Gemeinden verbindlich festzulegen.</p>
    • Gute Kenntnisse einer Landessprache und Integration als Voraussetzungen einer Einbürgerung

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