Steuereffizienz im Gebäudesanierungsbereich
- ShortId
-
09.3007
- Id
-
20093007
- Updated
-
28.07.2023 09:37
- Language
-
de
- Title
-
Steuereffizienz im Gebäudesanierungsbereich
- AdditionalIndexing
-
66;24;Steuerabzug;energetische Sanierung von Gebäuden;Kanton;Schalldämmung an Gebäuden;Energieeinsparung
- 1
-
- L04K11070304, Steuerabzug
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
- L06K080701020108, Kanton
- L05K0705030203, Schalldämmung an Gebäuden
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Förderung der Energieeffizienz gehört neben den erneuerbaren Energien, den Grosskraftwerken zur Stromproduktion sowie der Energieaussenpolitik zu den vier Pfeilern der Energiepolitik des Bundesrates. Er anerkennt damit den grundsätzlichen Handlungsbedarf im Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Eine zusätzliche steuerliche Förderung, die über die im geltenden Bundessteuerrecht bereits gewährten Abzugsmöglichkeiten hinausgeht, lehnt der Bundesrat hingegen ab. So hat er am 2. Juli 2008 im Zuge einer vom EFD in Zusammenarbeit mit den andern Departementen vorgenommenen Auslegeordnung über bestehende, pendente und geplante klimapolitische Massnahmen im Gebäudebereich entschieden, vorläufig von weiteren Steuererleichterungen im Gebäudebereich abzusehen, da die Bestandesaufnahme klar gezeigt hat, dass steuerliche Anreize als wenig effiziente und wenig effektive Instrumente zur Förderung von Energieeffizienz einzustufen sind. Diese Erkenntnis ist in der 2008 erschienenen Studie "Analyse finanzieller Massnahmen im Energiebereich: Theoretische Reflexion der Wirkungsweise und Auswertung empirischer Studien" bestätigt worden, die das Bundesamt für Energie in Auftrag gegeben hat.</p><p>2. Steuerabzüge haben aufgrund der progressiv ausgestalteten Einkommenssteuern nicht nur fragwürdige Verteilungswirkungen, sie weisen auch grosse Mitnahmeeffekte auf. Ein Mitnahmeeffekt tritt ein, wenn Individuen finanzielle Zuwendungen des Staates für eine Handlung erhalten, die sie auch ohne Förderung des Staates vorgenommen hätten. Je höher der Mitnahmeeffekt, desto geringer die Effektivität der durch die gewährten finanziellen Zuschüsse erzielten Verhaltensänderungen. Bei Steuerabzügen für Energiesparmassnahmen wird dieser auf 70 bis 80 Prozent geschätzt. Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung haben ergeben, dass im Jahr 2005 die Mindererträge durch die Abzugsmöglichkeit von Energiesparmassnahmen allein bei der direkten Bundessteuer 185 Millionen bis 285 Millionen Franken ausmachten (1,1 bis 1,7 Milliarden Franken für Bund, Kantone und Gemeinden). Bei einem Mitnahmeeffekt von 80 Prozent sind somit 148 Millionen bis 228 Millionen Franken für Massnahmen ausgegeben worden, die auch ohne Förderung getätigt worden wären. Zählt man die Steuerausfälle der Kantone und Gemeinden hinzu, belaufen sich die mitgenommenen Förderausgaben auf 0,9 Milliarden bis 1,5 Milliarden Franken.</p><p>3. Ein von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates in Auftrag gegebener Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zeigt, dass eine Verbesserung der Effektivität und Effizienz von Steuerabzügen lediglich durch eine gezielte Ausrichtung der Steuerabzüge an der energetischen Qualität der Massnahmen denkbar ist. Mithilfe einer stärkeren energetischen Leistungsorientierung bei der Abzugsberechtigung wäre es somit grundsätzlich möglich, einen zielgerichteteren Anreiz für die Durchführung hochwertiger energetischer Sanierungen zu schaffen, wodurch sich die Mitnahmeeffekte substanziell senken liessen. Dies hätte jedoch zur Folge, dass nur noch bei Massnahmen, die einen bestimmten energetischen Standard erreichen, die angefallenen Kosten zum Abzug berechtigen würden. Neben der erwähnten verbesserten Fokussierung der bestehenden Steuerabzüge ist das Augenmerk bei der Energieeffizienz im Gebäudebereich vermehrt auch auf alternative Förderungsmöglichkeiten zu legen (ausgabenseitige Subventionen mittels Förderprogrammen, Information, Vorschriften, Abbau von Hemmnissen, verstärkte Anstrengungen in Richtung einer ökologischen Steuerreform u. a.).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit Unterstützung der Kantone dafür zu sorgen, dass mittels steuerlicher Anreize und Vereinfachungen energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich gefördert werden.</p>
- Steuereffizienz im Gebäudesanierungsbereich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Förderung der Energieeffizienz gehört neben den erneuerbaren Energien, den Grosskraftwerken zur Stromproduktion sowie der Energieaussenpolitik zu den vier Pfeilern der Energiepolitik des Bundesrates. Er anerkennt damit den grundsätzlichen Handlungsbedarf im Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Eine zusätzliche steuerliche Förderung, die über die im geltenden Bundessteuerrecht bereits gewährten Abzugsmöglichkeiten hinausgeht, lehnt der Bundesrat hingegen ab. So hat er am 2. Juli 2008 im Zuge einer vom EFD in Zusammenarbeit mit den andern Departementen vorgenommenen Auslegeordnung über bestehende, pendente und geplante klimapolitische Massnahmen im Gebäudebereich entschieden, vorläufig von weiteren Steuererleichterungen im Gebäudebereich abzusehen, da die Bestandesaufnahme klar gezeigt hat, dass steuerliche Anreize als wenig effiziente und wenig effektive Instrumente zur Förderung von Energieeffizienz einzustufen sind. Diese Erkenntnis ist in der 2008 erschienenen Studie "Analyse finanzieller Massnahmen im Energiebereich: Theoretische Reflexion der Wirkungsweise und Auswertung empirischer Studien" bestätigt worden, die das Bundesamt für Energie in Auftrag gegeben hat.</p><p>2. Steuerabzüge haben aufgrund der progressiv ausgestalteten Einkommenssteuern nicht nur fragwürdige Verteilungswirkungen, sie weisen auch grosse Mitnahmeeffekte auf. Ein Mitnahmeeffekt tritt ein, wenn Individuen finanzielle Zuwendungen des Staates für eine Handlung erhalten, die sie auch ohne Förderung des Staates vorgenommen hätten. Je höher der Mitnahmeeffekt, desto geringer die Effektivität der durch die gewährten finanziellen Zuschüsse erzielten Verhaltensänderungen. Bei Steuerabzügen für Energiesparmassnahmen wird dieser auf 70 bis 80 Prozent geschätzt. Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung haben ergeben, dass im Jahr 2005 die Mindererträge durch die Abzugsmöglichkeit von Energiesparmassnahmen allein bei der direkten Bundessteuer 185 Millionen bis 285 Millionen Franken ausmachten (1,1 bis 1,7 Milliarden Franken für Bund, Kantone und Gemeinden). Bei einem Mitnahmeeffekt von 80 Prozent sind somit 148 Millionen bis 228 Millionen Franken für Massnahmen ausgegeben worden, die auch ohne Förderung getätigt worden wären. Zählt man die Steuerausfälle der Kantone und Gemeinden hinzu, belaufen sich die mitgenommenen Förderausgaben auf 0,9 Milliarden bis 1,5 Milliarden Franken.</p><p>3. Ein von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates in Auftrag gegebener Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zeigt, dass eine Verbesserung der Effektivität und Effizienz von Steuerabzügen lediglich durch eine gezielte Ausrichtung der Steuerabzüge an der energetischen Qualität der Massnahmen denkbar ist. Mithilfe einer stärkeren energetischen Leistungsorientierung bei der Abzugsberechtigung wäre es somit grundsätzlich möglich, einen zielgerichteteren Anreiz für die Durchführung hochwertiger energetischer Sanierungen zu schaffen, wodurch sich die Mitnahmeeffekte substanziell senken liessen. Dies hätte jedoch zur Folge, dass nur noch bei Massnahmen, die einen bestimmten energetischen Standard erreichen, die angefallenen Kosten zum Abzug berechtigen würden. Neben der erwähnten verbesserten Fokussierung der bestehenden Steuerabzüge ist das Augenmerk bei der Energieeffizienz im Gebäudebereich vermehrt auch auf alternative Förderungsmöglichkeiten zu legen (ausgabenseitige Subventionen mittels Förderprogrammen, Information, Vorschriften, Abbau von Hemmnissen, verstärkte Anstrengungen in Richtung einer ökologischen Steuerreform u. a.).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit Unterstützung der Kantone dafür zu sorgen, dass mittels steuerlicher Anreize und Vereinfachungen energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich gefördert werden.</p>
- Steuereffizienz im Gebäudesanierungsbereich
Back to List