Bereinigung der Spezialgesetzgebung im Bereich der Produktesicherheit

ShortId
09.3008
Id
20093008
Updated
25.06.2025 00:35
Language
de
Title
Bereinigung der Spezialgesetzgebung im Bereich der Produktesicherheit
AdditionalIndexing
15;Produktesicherheit;Europakompatibilität;Konsumenteninformation;mangelhaftes Produkt;Gesetzgebungsverfahren;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L05K0706010306, Produktesicherheit
  • L06K070601030601, mangelhaftes Produkt
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
  • L04K09020206, Europakompatibilität
  • L06K070106030101, Konsumenteninformation
  • L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Wie der Bundesrat in der Botschaft zum Produktesicherheitsgesetz ausgeführt hat, soll das Produktesicherheitsgesetz punkto Schutzniveau und Massnahmen der Inverkehrbringer und der Vollzugsorgane den Massstab setzen, der grundsätzlich auch für die sektoriellen Erlasse massgebend ist (BBl 2008 7433). Wo die sektoriellen Erlasse dem Standard des Produktesicherheitsgesetzes nicht genügen, macht eine Anpassung Sinn, wenn nicht stichhaltige Gründe für eine spezifische abweichende Regelung vorliegen.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb bereit, nach der Verabschiedung des Produktesicherheitsgesetzes durch das Parlament die sektoriellen Gesetze auf Doppelspurigkeiten und unbegründete Abweichungen vom neuen allgemeinen Produktesicherheitsgesetz hin zu überprüfen und gegebenenfalls bis Ende 2010 eine Vernehmlassungsvorlage für die Bereinigung auszuarbeiten.</p><p>Da der Bundesrat aufgrund der Motion 07.3615, "Materielle Entrümpelung des Bundesrechtes", ohnehin verpflichtet ist, die geltende Rechtsordnung zu überprüfen und zu bereinigen, bietet sich an, die Überprüfung des Produktesicherheitsrechtes als Teil dieses Projektes an die Hand zu nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2010 eine Bereinigung der Spezialgesetzgebung im Bereich der Produktesicherheit vorzuschlagen, sodass Doppelspurigkeiten mit dem neuen Bundesgesetz über die Produktesicherheit beseitigt werden. Die Eurokompatibilität der vorgeschlagenen Änderungen muss berücksichtigt werden.</p>
  • Bereinigung der Spezialgesetzgebung im Bereich der Produktesicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20080055
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie der Bundesrat in der Botschaft zum Produktesicherheitsgesetz ausgeführt hat, soll das Produktesicherheitsgesetz punkto Schutzniveau und Massnahmen der Inverkehrbringer und der Vollzugsorgane den Massstab setzen, der grundsätzlich auch für die sektoriellen Erlasse massgebend ist (BBl 2008 7433). Wo die sektoriellen Erlasse dem Standard des Produktesicherheitsgesetzes nicht genügen, macht eine Anpassung Sinn, wenn nicht stichhaltige Gründe für eine spezifische abweichende Regelung vorliegen.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb bereit, nach der Verabschiedung des Produktesicherheitsgesetzes durch das Parlament die sektoriellen Gesetze auf Doppelspurigkeiten und unbegründete Abweichungen vom neuen allgemeinen Produktesicherheitsgesetz hin zu überprüfen und gegebenenfalls bis Ende 2010 eine Vernehmlassungsvorlage für die Bereinigung auszuarbeiten.</p><p>Da der Bundesrat aufgrund der Motion 07.3615, "Materielle Entrümpelung des Bundesrechtes", ohnehin verpflichtet ist, die geltende Rechtsordnung zu überprüfen und zu bereinigen, bietet sich an, die Überprüfung des Produktesicherheitsrechtes als Teil dieses Projektes an die Hand zu nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2010 eine Bereinigung der Spezialgesetzgebung im Bereich der Produktesicherheit vorzuschlagen, sodass Doppelspurigkeiten mit dem neuen Bundesgesetz über die Produktesicherheit beseitigt werden. Die Eurokompatibilität der vorgeschlagenen Änderungen muss berücksichtigt werden.</p>
    • Bereinigung der Spezialgesetzgebung im Bereich der Produktesicherheit

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