Bürgerkrieg in Sri Lanka. Keine Rückführungen von tamilischen Asylsuchenden

ShortId
09.3016
Id
20093016
Updated
27.07.2023 21:47
Language
de
Title
Bürgerkrieg in Sri Lanka. Keine Rückführungen von tamilischen Asylsuchenden
AdditionalIndexing
2811;Bürgerkrieg;Asylbewerber/in;Ausschaffung;Sri Lanka
1
  • L04K03030407, Sri Lanka
  • L05K0401020202, Bürgerkrieg
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Asyl- und Wegweisungspraxis des Bundesamtes für Migration (BFM) gegenüber Asylsuchenden aus Sri Lanka stützt sich auf eine laufend vorgenommene Lagebeurteilung, die insbesondere die Sicherheitssituation und die Menschenrechtslage vor Ort mit einbezieht. Hierzu steht das BFM in ständigem Kontakt mit der Schweizer Botschaft in Colombo.</p><p>In Sri Lanka herrscht keine Situation landesweiter Gewalt. Die aktuellen Kampfhandlungen konzentrieren sich auf ein eng begrenztes Territorium. Im Asylverfahren wird jedes Asylgesuch individuell geprüft. Hierbei zeigt sich, dass rund ein Viertel der Asylsuchenden die Voraussetzungen für die Asylgewährung oder für die Gewährung von subsidiärem Schutz nicht erfüllt. Wegweisungen von Tamilinnen und Tamilen in den Norden und Osten Sri Lankas werden als grundsätzlich unzumutbar erachtet. Wegweisungen in den Südwesten Sri Lankas und insbesondere in den Grossraum Colombo erfolgen nur, falls im Einzelfall keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung bestehen und die betroffenen Personen dort über ein tragfähiges Beziehungsnetz verfügen. Damit ist sichergestellt, dass nur solche tamilische Asylsuchende nach Sri Lanka zurückzukehren haben, die den Schutz der Schweiz nicht benötigen. Diese Asyl- und Wegweisungspraxis des BFM wird durch das Bundesverwaltungsgericht gestützt und steht in Einklang mit der Praxis der wichtigen europäischen Zielländer von sri-lankischen Asylsuchenden.</p><p>In der Schweiz sind die Asylgesuche sri-lankischer Staatsangehöriger von 328 im Jahr 2006 auf 618 im Jahr 2007 und 1262 im Jahr 2008 angestiegen. Für das Jahr 2009 ist mit einer weiteren Zunahme zu rechnen. Rund 90 Prozent der sri-lankischen Asylsuchenden sind tamilischer Ethnie. Das BFM traf im Jahr 2008 472 erstinstanzliche Entscheide; davon waren 36 Prozent Asylgewährungen, in 39 Prozent der Fälle wurde die vorläufige Aufnahme verfügt. Die überdurchschnittlich hohe Anzahl von positiven Entscheiden und vorläufigen Aufnahmen zeigt, dass das BFM der Entwicklung vor Ort angemessen Rechnung trägt. Nur bei 25 Prozent der erledigten Gesuche wurde der Vollzug der Wegweisung angeordnet. Im Jahr 2008 sind zwölf abgewiesene sri-lankische Asylsuchende freiwillig zurückgekehrt, fünf Personen wurden zurückgeführt (Vollzug auf Linienflug ohne Polizeibegleitung).</p><p>Mithin ist ein genereller Rückführungsstopp für abgewiesene tamilische Asylsuchende nach Sri Lanka sachlich nicht gerechtfertigt und würde dazu führen, dass auch diejenigen Personen in der Schweiz bleiben, die nicht schutzbedürftig sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass bis auf Weiteres keine Rückführungen von tamilischen Asylsuchenden mehr angeordnet werden.</p><p>Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen: Mörgeli, Reymond, Schibli, Stamm, Wobmann (5)</p>
  • Bürgerkrieg in Sri Lanka. Keine Rückführungen von tamilischen Asylsuchenden
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20093359
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Asyl- und Wegweisungspraxis des Bundesamtes für Migration (BFM) gegenüber Asylsuchenden aus Sri Lanka stützt sich auf eine laufend vorgenommene Lagebeurteilung, die insbesondere die Sicherheitssituation und die Menschenrechtslage vor Ort mit einbezieht. Hierzu steht das BFM in ständigem Kontakt mit der Schweizer Botschaft in Colombo.</p><p>In Sri Lanka herrscht keine Situation landesweiter Gewalt. Die aktuellen Kampfhandlungen konzentrieren sich auf ein eng begrenztes Territorium. Im Asylverfahren wird jedes Asylgesuch individuell geprüft. Hierbei zeigt sich, dass rund ein Viertel der Asylsuchenden die Voraussetzungen für die Asylgewährung oder für die Gewährung von subsidiärem Schutz nicht erfüllt. Wegweisungen von Tamilinnen und Tamilen in den Norden und Osten Sri Lankas werden als grundsätzlich unzumutbar erachtet. Wegweisungen in den Südwesten Sri Lankas und insbesondere in den Grossraum Colombo erfolgen nur, falls im Einzelfall keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung bestehen und die betroffenen Personen dort über ein tragfähiges Beziehungsnetz verfügen. Damit ist sichergestellt, dass nur solche tamilische Asylsuchende nach Sri Lanka zurückzukehren haben, die den Schutz der Schweiz nicht benötigen. Diese Asyl- und Wegweisungspraxis des BFM wird durch das Bundesverwaltungsgericht gestützt und steht in Einklang mit der Praxis der wichtigen europäischen Zielländer von sri-lankischen Asylsuchenden.</p><p>In der Schweiz sind die Asylgesuche sri-lankischer Staatsangehöriger von 328 im Jahr 2006 auf 618 im Jahr 2007 und 1262 im Jahr 2008 angestiegen. Für das Jahr 2009 ist mit einer weiteren Zunahme zu rechnen. Rund 90 Prozent der sri-lankischen Asylsuchenden sind tamilischer Ethnie. Das BFM traf im Jahr 2008 472 erstinstanzliche Entscheide; davon waren 36 Prozent Asylgewährungen, in 39 Prozent der Fälle wurde die vorläufige Aufnahme verfügt. Die überdurchschnittlich hohe Anzahl von positiven Entscheiden und vorläufigen Aufnahmen zeigt, dass das BFM der Entwicklung vor Ort angemessen Rechnung trägt. Nur bei 25 Prozent der erledigten Gesuche wurde der Vollzug der Wegweisung angeordnet. Im Jahr 2008 sind zwölf abgewiesene sri-lankische Asylsuchende freiwillig zurückgekehrt, fünf Personen wurden zurückgeführt (Vollzug auf Linienflug ohne Polizeibegleitung).</p><p>Mithin ist ein genereller Rückführungsstopp für abgewiesene tamilische Asylsuchende nach Sri Lanka sachlich nicht gerechtfertigt und würde dazu führen, dass auch diejenigen Personen in der Schweiz bleiben, die nicht schutzbedürftig sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass bis auf Weiteres keine Rückführungen von tamilischen Asylsuchenden mehr angeordnet werden.</p><p>Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen: Mörgeli, Reymond, Schibli, Stamm, Wobmann (5)</p>
    • Bürgerkrieg in Sri Lanka. Keine Rückführungen von tamilischen Asylsuchenden

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