Weniger Risiken für den Finanzmarkt

ShortId
09.3019
Id
20093019
Updated
24.06.2025 23:53
Language
de
Title
Weniger Risiken für den Finanzmarkt
AdditionalIndexing
24;Unternehmensbeihilfe;Lohn;Sicherheit;Lohnpolitik;Bankgeschäft;Unternehmenspolitik;zusätzliche Vergütung;Bankrecht;Grossbank;Beteiligung an Unternehmen;Verwaltungsrat;Finanzmarkt;Führungskraft
1
  • L03K110601, Finanzmarkt
  • L04K08020225, Sicherheit
  • L03K110402, Bankgeschäft
  • L04K11040209, Bankrecht
  • L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
  • L04K07020103, Lohnpolitik
  • L04K07030403, Unternehmenspolitik
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L05K0702010103, Lohn
  • L05K0702010101, zusätzliche Vergütung
  • L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
  • L05K0703040105, Verwaltungsrat
  • L05K1104010104, Grossbank
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Aufgrund der relativen Grösse im Vergleich zur Schweizer Volkswirtschaft hätte ein Konkurs eines Grossunternehmens schwerwiegende Konsequenzen. Das Erstellen einer eingehenden Risikoanalyse als Entscheidgrundlage für allfällige Massnahmen ist somit angezeigt. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 08.3649, "Verhinderung von untragbaren Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft", angenommen. Diese Motion beauftragt den Bundesrat zur Einberufung einer Expertenkommission, die einen Bericht zu den möglichen Folgen eines Konkurses von Schweizer Grossunternehmen für die Schweizer Volkswirtschaft erstellt. Der Bundesrat wird anhand der Folgerungen des Berichtes über das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>Zum konkreten Vorschlag des Trennbankensystems hat der Bundesrat seine ablehnende Haltung bereits in seiner Antwort zur Interpellation der grünen Fraktion 08.3620 dargelegt. Einerseits hat die Finanzkrise gezeigt, dass reine Investmentbanken die Krise schlechter überstehen als Universalbanken. Andererseits bietet eine Trennung keinen Schutz vor Risiken eines anderen Geschäftsbereiches. Übertragungseffekte zwischen Geschäftsbereichen bleiben möglich.</p><p>Es überrascht deshalb nicht, dass auf keinem Finanzplatz, welcher mit dem schweizerischen Finanzplatz im direkten Wettbewerb steht, ein Trennbankensystem mehr besteht. Die isolierte Einführung eines Trennbankensystems würde für den Finanzplatz Schweiz einen Standortnachteil bedeuten. Insbesondere fielen Synergieeffekte zwischen verschiedenen Geschäftsbereichen weg. Zudem fördert eine diversifizierte Geschäftstätigkeit grundsätzlich die Stabilität eines Unternehmens und trägt so zur Finanzstabilität bei.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Grund, den durch die Motion der SVP-Fraktion 08.3649 angeregten Abklärungen vorzugreifen. Voreilige Schlüsse oder regulatorische Massnahmen können sich in der heutigen Situation kontraproduktiv auswirken.</p><p>2./3. Sowohl in der Finanzbranche als auch bei den Aufsichtsbehörden und Zentralbanken herrscht Konsens, dass unangemessene Entschädigungssysteme und -mechanismen mitverantwortlich für das Eingehen übersteigerter Risiken waren und zur aktuellen Krise beigetragen haben. Zahlreiche Korrektivmassnahmen zur Verhinderung von Exzessen wurden bereits in Angriff genommen. So wird die laufende Aktienrechtsrevision nachgebessert werden, und damit werden das Mitspracherecht und die Kontrollmöglichkeiten der Aktionäre über die Entschädigungssysteme gestärkt werden. Zudem ist die Finma derzeit daran, für die Finanzbranche in einem Rundschreiben generelle Richtlinien zu den Entschädigungssystemen auszuarbeiten, die sich an den auf internationaler Ebene erarbeiteten Empfehlungen orientieren. Im Zentrum stehen dabei Salärstrukturen, die sich positiv auf die langfristigen Unternehmungsperspektiven auswirken. Diese sollen nicht, wie von der Motion gefordert, nur für Banken mit Staatshilfe verbindlich sein.</p><p>Der Bundesrat lehnt es aber ab, Salärstrukturen bundesnaher Unternehmungen und Organisationen tel quel auf staatlich gestützte Bankinstitute zu übertragen. Die zweifellos notwendigen Vorgaben und Einschränkungen sind vielmehr situationsgerecht im Rahmen der Vereinbarung der Staatshilfe zu regeln.</p><p>Die UBS AG ist ihrer Verpflichtung zu einer Neuausrichtung des Entschädigungssystems für Verwaltungsrat und Management mit der Einführung eines neuen Vergütungssystems nachgekommen. Dieses beseitigt die negativen Anreizwirkungen des alten Systems. Weiter wurden mit Verfügung der Finma vom 3. Februar 2009 Höhe, Zusammensetzung und Verteilung der variablen Vergütungskomponenten für das Geschäftsjahr 2008 genehmigt. Für das Geschäftsjahr 2008 erhalten die obersten Führungskräfte der UBS AG keine variablen Entschädigungen. Mit der Verfügung der Finma wird die Schweiz auch zum einzigen Land, das einer unterstützten Bank Auflagen zu den variablen Vergütungen macht, die über das oberste Management hinausgehen. Dadurch geht der gesamte Personalaufwand der UBS AG gegenüber dem Vorjahr um über einen Drittel zurück. Das an die Staatshilfe geknüpfte Vorgehen bei der UBS AG hat sich bewährt und als zielführend herausgestellt. Zudem wird der Bundesrat die UBS AG für die Dauer seines Engagements begleiten und ein regelmässiges Controlling sowie Investorengespräche durchführen.</p><p>4. Ein Verwaltungsratsmandat des Bundes bei der UBS AG ist in verschiedener Hinsicht problematisch. Der Bund übernähme mit einem Sitz im Verwaltungsrat verschiedene Hüte. Einerseits würde er massgeblich die Strategie einer Grossbank beeinflussen, andererseits hat er die Aufgabe, dem gesamten Finanzplatz zu guten Rahmenbedingungen zu verhelfen und eine wirksame Finanzmarktaufsicht zu garantieren. Zudem ist der Bund auch Grosskunde der UBS AG. Diese Konstellation ergäbe unweigerlich einen kaum lösbaren Interessenkonflikt und wäre ordnungs- und wettbewerbspolitisch fragwürdig. Mit einem Verwaltungsratsmandat und gleichzeitigem Aktienbesitz wird der Bund zudem zum Insider. Dieser Interessenkonflikt liesse sich mit dem Aufbau von chinesischen Mauern innerhalb der Verwaltung reduzieren. Diese Massnahme ist institutionell jedoch hochproblematisch und gegen aussen schwer glaubhaft zu machen. Der Verzicht auf Einsitznahme in den Verwaltungsrat der UBS AG ist daher vorzuziehen.</p><p>Der Einfluss auf die UBS AG ist insofern gesichert, als der Bund als Grossinvestor bereits heute Anrecht auf Investorengespräche mit der Bankleitung hat und sich so ein klares Bild der Unternehmung verschaffen kann. Zudem wird das Risikomanagement der Bank im Auftrag des Bundes durch die SNB überprüft.</p><p>5. In seiner Botschaft an das Parlament hat der Bundesrat festgehalten, dass er sein Engagement bei der UBS AG rasch und gewinnbringend beenden möchte. Insofern teilt er das entsprechende Anliegen der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Verringerung des Systemrisikos durch die Grossbanken für die schweizerische Volkswirtschaft und den Finanzplatz folgende Massnahmen zu ergreifen bzw. dem Parlament die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen zu unterbreiten:</p><p>1. Es ist zu prüfen, ob mit einer Trennung der Bankaktivitäten in In- und Auslandsgeschäft oder nach Geschäftstätigkeit (Trennbankensystem) in voneinander unabhängige, selbstständige Tochtergesellschaften das Klumpenrisiko für die Schweiz verringert werden kann. Zu beachten ist dabei auch das Durchgriffsrecht innerhalb eines Konzerns und eine allfällige gegenseitige Beistandspflicht.</p><p>2. Solange ein Finanzinstitut Staatshilfe beansprucht, ist darauf hinzuwirken, dass für das oberste Management (Verwaltungsrat und Konzernleitung) eine Salärstruktur analog derjenigen von bundesnahen Unternehmen (Post, SBB, SNB usw.) eingeführt wird.</p><p>3. Bei Banken, die wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und Grösse (Credit Suisse) bei finanziellen Schwierigkeiten durch den Bund gerettet werden müssten, ist dafür zu sorgen, dass eine Salärstruktur mit einer längerfristigen Unternehmensperspektive eingeführt wird. Dabei sind die variablen Lohnanteile (Gratifikationen, Boni, Mitarbeiterbeteiligungen usw.) auf Sperrkonten zu deponieren. Diese dürfen erst nach drei Jahren an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden, sofern die Bank bis dahin keine Bundeshilfe beansprucht hat. Vor einer Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln sind die Mittel der Sperrkonti zur Abdeckung der Verluste zu verwenden.</p><p>4. Für die Dauer des Engagements des Bundes bei der UBS (in der Form der Pflichtwandelanleihe oder gewandelter Aktien) beansprucht der Bund einen Sitz im Verwaltungsrat.</p><p>5. Der Bund hat alles daranzusetzen, sein Engagement gegenüber der UBS so rasch als möglich wieder gewinnbringend zu veräussern.</p>
  • Weniger Risiken für den Finanzmarkt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Aufgrund der relativen Grösse im Vergleich zur Schweizer Volkswirtschaft hätte ein Konkurs eines Grossunternehmens schwerwiegende Konsequenzen. Das Erstellen einer eingehenden Risikoanalyse als Entscheidgrundlage für allfällige Massnahmen ist somit angezeigt. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 08.3649, "Verhinderung von untragbaren Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft", angenommen. Diese Motion beauftragt den Bundesrat zur Einberufung einer Expertenkommission, die einen Bericht zu den möglichen Folgen eines Konkurses von Schweizer Grossunternehmen für die Schweizer Volkswirtschaft erstellt. Der Bundesrat wird anhand der Folgerungen des Berichtes über das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>Zum konkreten Vorschlag des Trennbankensystems hat der Bundesrat seine ablehnende Haltung bereits in seiner Antwort zur Interpellation der grünen Fraktion 08.3620 dargelegt. Einerseits hat die Finanzkrise gezeigt, dass reine Investmentbanken die Krise schlechter überstehen als Universalbanken. Andererseits bietet eine Trennung keinen Schutz vor Risiken eines anderen Geschäftsbereiches. Übertragungseffekte zwischen Geschäftsbereichen bleiben möglich.</p><p>Es überrascht deshalb nicht, dass auf keinem Finanzplatz, welcher mit dem schweizerischen Finanzplatz im direkten Wettbewerb steht, ein Trennbankensystem mehr besteht. Die isolierte Einführung eines Trennbankensystems würde für den Finanzplatz Schweiz einen Standortnachteil bedeuten. Insbesondere fielen Synergieeffekte zwischen verschiedenen Geschäftsbereichen weg. Zudem fördert eine diversifizierte Geschäftstätigkeit grundsätzlich die Stabilität eines Unternehmens und trägt so zur Finanzstabilität bei.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Grund, den durch die Motion der SVP-Fraktion 08.3649 angeregten Abklärungen vorzugreifen. Voreilige Schlüsse oder regulatorische Massnahmen können sich in der heutigen Situation kontraproduktiv auswirken.</p><p>2./3. Sowohl in der Finanzbranche als auch bei den Aufsichtsbehörden und Zentralbanken herrscht Konsens, dass unangemessene Entschädigungssysteme und -mechanismen mitverantwortlich für das Eingehen übersteigerter Risiken waren und zur aktuellen Krise beigetragen haben. Zahlreiche Korrektivmassnahmen zur Verhinderung von Exzessen wurden bereits in Angriff genommen. So wird die laufende Aktienrechtsrevision nachgebessert werden, und damit werden das Mitspracherecht und die Kontrollmöglichkeiten der Aktionäre über die Entschädigungssysteme gestärkt werden. Zudem ist die Finma derzeit daran, für die Finanzbranche in einem Rundschreiben generelle Richtlinien zu den Entschädigungssystemen auszuarbeiten, die sich an den auf internationaler Ebene erarbeiteten Empfehlungen orientieren. Im Zentrum stehen dabei Salärstrukturen, die sich positiv auf die langfristigen Unternehmungsperspektiven auswirken. Diese sollen nicht, wie von der Motion gefordert, nur für Banken mit Staatshilfe verbindlich sein.</p><p>Der Bundesrat lehnt es aber ab, Salärstrukturen bundesnaher Unternehmungen und Organisationen tel quel auf staatlich gestützte Bankinstitute zu übertragen. Die zweifellos notwendigen Vorgaben und Einschränkungen sind vielmehr situationsgerecht im Rahmen der Vereinbarung der Staatshilfe zu regeln.</p><p>Die UBS AG ist ihrer Verpflichtung zu einer Neuausrichtung des Entschädigungssystems für Verwaltungsrat und Management mit der Einführung eines neuen Vergütungssystems nachgekommen. Dieses beseitigt die negativen Anreizwirkungen des alten Systems. Weiter wurden mit Verfügung der Finma vom 3. Februar 2009 Höhe, Zusammensetzung und Verteilung der variablen Vergütungskomponenten für das Geschäftsjahr 2008 genehmigt. Für das Geschäftsjahr 2008 erhalten die obersten Führungskräfte der UBS AG keine variablen Entschädigungen. Mit der Verfügung der Finma wird die Schweiz auch zum einzigen Land, das einer unterstützten Bank Auflagen zu den variablen Vergütungen macht, die über das oberste Management hinausgehen. Dadurch geht der gesamte Personalaufwand der UBS AG gegenüber dem Vorjahr um über einen Drittel zurück. Das an die Staatshilfe geknüpfte Vorgehen bei der UBS AG hat sich bewährt und als zielführend herausgestellt. Zudem wird der Bundesrat die UBS AG für die Dauer seines Engagements begleiten und ein regelmässiges Controlling sowie Investorengespräche durchführen.</p><p>4. Ein Verwaltungsratsmandat des Bundes bei der UBS AG ist in verschiedener Hinsicht problematisch. Der Bund übernähme mit einem Sitz im Verwaltungsrat verschiedene Hüte. Einerseits würde er massgeblich die Strategie einer Grossbank beeinflussen, andererseits hat er die Aufgabe, dem gesamten Finanzplatz zu guten Rahmenbedingungen zu verhelfen und eine wirksame Finanzmarktaufsicht zu garantieren. Zudem ist der Bund auch Grosskunde der UBS AG. Diese Konstellation ergäbe unweigerlich einen kaum lösbaren Interessenkonflikt und wäre ordnungs- und wettbewerbspolitisch fragwürdig. Mit einem Verwaltungsratsmandat und gleichzeitigem Aktienbesitz wird der Bund zudem zum Insider. Dieser Interessenkonflikt liesse sich mit dem Aufbau von chinesischen Mauern innerhalb der Verwaltung reduzieren. Diese Massnahme ist institutionell jedoch hochproblematisch und gegen aussen schwer glaubhaft zu machen. Der Verzicht auf Einsitznahme in den Verwaltungsrat der UBS AG ist daher vorzuziehen.</p><p>Der Einfluss auf die UBS AG ist insofern gesichert, als der Bund als Grossinvestor bereits heute Anrecht auf Investorengespräche mit der Bankleitung hat und sich so ein klares Bild der Unternehmung verschaffen kann. Zudem wird das Risikomanagement der Bank im Auftrag des Bundes durch die SNB überprüft.</p><p>5. In seiner Botschaft an das Parlament hat der Bundesrat festgehalten, dass er sein Engagement bei der UBS AG rasch und gewinnbringend beenden möchte. Insofern teilt er das entsprechende Anliegen der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Verringerung des Systemrisikos durch die Grossbanken für die schweizerische Volkswirtschaft und den Finanzplatz folgende Massnahmen zu ergreifen bzw. dem Parlament die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen zu unterbreiten:</p><p>1. Es ist zu prüfen, ob mit einer Trennung der Bankaktivitäten in In- und Auslandsgeschäft oder nach Geschäftstätigkeit (Trennbankensystem) in voneinander unabhängige, selbstständige Tochtergesellschaften das Klumpenrisiko für die Schweiz verringert werden kann. Zu beachten ist dabei auch das Durchgriffsrecht innerhalb eines Konzerns und eine allfällige gegenseitige Beistandspflicht.</p><p>2. Solange ein Finanzinstitut Staatshilfe beansprucht, ist darauf hinzuwirken, dass für das oberste Management (Verwaltungsrat und Konzernleitung) eine Salärstruktur analog derjenigen von bundesnahen Unternehmen (Post, SBB, SNB usw.) eingeführt wird.</p><p>3. Bei Banken, die wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und Grösse (Credit Suisse) bei finanziellen Schwierigkeiten durch den Bund gerettet werden müssten, ist dafür zu sorgen, dass eine Salärstruktur mit einer längerfristigen Unternehmensperspektive eingeführt wird. Dabei sind die variablen Lohnanteile (Gratifikationen, Boni, Mitarbeiterbeteiligungen usw.) auf Sperrkonten zu deponieren. Diese dürfen erst nach drei Jahren an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden, sofern die Bank bis dahin keine Bundeshilfe beansprucht hat. Vor einer Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln sind die Mittel der Sperrkonti zur Abdeckung der Verluste zu verwenden.</p><p>4. Für die Dauer des Engagements des Bundes bei der UBS (in der Form der Pflichtwandelanleihe oder gewandelter Aktien) beansprucht der Bund einen Sitz im Verwaltungsrat.</p><p>5. Der Bund hat alles daranzusetzen, sein Engagement gegenüber der UBS so rasch als möglich wieder gewinnbringend zu veräussern.</p>
    • Weniger Risiken für den Finanzmarkt

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