Finanzplatz. Gerechtes Vergütungssystem mit umsichtigem Risikomanagement

ShortId
09.3020
Id
20093020
Updated
25.06.2025 00:05
Language
de
Title
Finanzplatz. Gerechtes Vergütungssystem mit umsichtigem Risikomanagement
AdditionalIndexing
24;Lohn;Lohnpolitik;Kontrolle;zusätzliche Vergütung;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Bank;Führungskraft
1
  • L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
  • L04K07020103, Lohnpolitik
  • L04K11040101, Bank
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K0702010103, Lohn
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L05K0702010101, zusätzliche Vergütung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Auskunft der Finma ist diese derzeit dabei, ein Rundschreiben über die Vergütungssysteme in der Finanzbranche zu erarbeiten. Dieses Rundschreiben wird sich nicht auf Banken alleine beschränken, sondern einen weiter gehenden Adressatenkreis umfassen und auch auf Versicherungsunternehmen, Fondsleitungen und Effektenhändler anwendbar sein. Das Regulierungsvorhaben der Finma ist international koordiniert. Die künftigen Mindeststandards werden auf den Empfehlungen des Financial Stability Forum (FSF) basieren, welche demnächst vom FSF verabschiedet werden dürften. Sie werden diese jedoch präzisieren und in einigen Bereichen auch über die FSF-Standards hinausgehen. Um einerseits den an sie gestellten gesetzlichen Anforderungen nachzukommen und andererseits eine qualitativ hochstehende und wirksame Regulierung zu erarbeiten, wird die Finma im Rahmen des Regulierungsprozesses eine öffentliche Anhörung zum Rundschreiben und zum dazugehörenden Erläuterungsbericht durchführen. Diese Anhörung soll im Mai 2009 erfolgen. Die Finma beabsichtigt, das Rundschreiben nach Abschluss der Anhörung und Auswertung allfälliger Stellungnahmen im zweiten Halbjahr 2009 zu erlassen. Den Adressaten des Rundschreibens wird eine Umsetzungsfrist gesetzt, wobei diese voraussichtlich gestaffelt wird. Teile der Bestimmungen sollen bereits für das Geschäftsjahr 2009 verbindlich sein, für die übrigen Bestimmungen wird den Adressaten eine verbindliche Umsetzungsfrist gesetzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Angesichts dessen, dass in den Vereinbarungen zwischen Bund und SNB die UBS AG sich verpflichtet hat, die Vorschriften betreffend Bonuszahlungen nach bester Praxis und gemäss den in Zusammenarbeit mit der Finma ausgearbeiteten internationalen Standards einzuhalten;</p><p>eingedenk der Notwendigkeit, im schweizerischen und internationalen Bankensystem rasch ein transparentes und überprüfbares Vergütungssystem zu realisieren, das den Geboten der Billigkeit und einer vorsichtigen Risikoverwaltung genügt;</p><p>unter Berücksichtigung der vom Bundesrat in seiner Botschaft über die Massnahmen zur Stärkung des Finanzsystems eingegangenen Verpflichtungen;</p><p>wird der Bundesrat beauftragt:</p><p>von der Finma zu verlangen, dass sie die Weisungen zur Vergütungspolitik der Schweizer Banken bis Ende Mai 2009 veröffentlicht. Diese Weisungen haben sicherzustellen, dass keine unverhältnismässigen Risiken mehr eingegangen werden. Gleichzeitig sollen sie folgenden Vorgaben Rechnung tragen:</p><p>- den auf internationaler Ebene mit dem Financial Stability Forum festgelegten Anforderungen;</p><p>- nichtfinanziellen Kriterien wie z. B. Compliance-Vorgaben;</p><p>- dem internen Kontrollsystem, das eine wirksame Kontrolle des Vergütungssystems sicherstellt;</p><p>- den Anforderungen der Aufsichtsbehörden betreffend externe Kontrolle;</p><p>von der Finma zu verlangen, dass sie den Schweizer Finanzinstituten eine verbindliche Frist setzt, bis wann sie ihr Vergütungssystem an die Finma-Weisungen anzupassen haben;</p><p>von der UBS zu verlangen, dass sie die Finma-Weisungen ab 2009 einhält, dies auch bei den ausstehenden Vergütungen des vergangenen Jahres.</p>
  • Finanzplatz. Gerechtes Vergütungssystem mit umsichtigem Risikomanagement
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Auskunft der Finma ist diese derzeit dabei, ein Rundschreiben über die Vergütungssysteme in der Finanzbranche zu erarbeiten. Dieses Rundschreiben wird sich nicht auf Banken alleine beschränken, sondern einen weiter gehenden Adressatenkreis umfassen und auch auf Versicherungsunternehmen, Fondsleitungen und Effektenhändler anwendbar sein. Das Regulierungsvorhaben der Finma ist international koordiniert. Die künftigen Mindeststandards werden auf den Empfehlungen des Financial Stability Forum (FSF) basieren, welche demnächst vom FSF verabschiedet werden dürften. Sie werden diese jedoch präzisieren und in einigen Bereichen auch über die FSF-Standards hinausgehen. Um einerseits den an sie gestellten gesetzlichen Anforderungen nachzukommen und andererseits eine qualitativ hochstehende und wirksame Regulierung zu erarbeiten, wird die Finma im Rahmen des Regulierungsprozesses eine öffentliche Anhörung zum Rundschreiben und zum dazugehörenden Erläuterungsbericht durchführen. Diese Anhörung soll im Mai 2009 erfolgen. Die Finma beabsichtigt, das Rundschreiben nach Abschluss der Anhörung und Auswertung allfälliger Stellungnahmen im zweiten Halbjahr 2009 zu erlassen. Den Adressaten des Rundschreibens wird eine Umsetzungsfrist gesetzt, wobei diese voraussichtlich gestaffelt wird. Teile der Bestimmungen sollen bereits für das Geschäftsjahr 2009 verbindlich sein, für die übrigen Bestimmungen wird den Adressaten eine verbindliche Umsetzungsfrist gesetzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Angesichts dessen, dass in den Vereinbarungen zwischen Bund und SNB die UBS AG sich verpflichtet hat, die Vorschriften betreffend Bonuszahlungen nach bester Praxis und gemäss den in Zusammenarbeit mit der Finma ausgearbeiteten internationalen Standards einzuhalten;</p><p>eingedenk der Notwendigkeit, im schweizerischen und internationalen Bankensystem rasch ein transparentes und überprüfbares Vergütungssystem zu realisieren, das den Geboten der Billigkeit und einer vorsichtigen Risikoverwaltung genügt;</p><p>unter Berücksichtigung der vom Bundesrat in seiner Botschaft über die Massnahmen zur Stärkung des Finanzsystems eingegangenen Verpflichtungen;</p><p>wird der Bundesrat beauftragt:</p><p>von der Finma zu verlangen, dass sie die Weisungen zur Vergütungspolitik der Schweizer Banken bis Ende Mai 2009 veröffentlicht. Diese Weisungen haben sicherzustellen, dass keine unverhältnismässigen Risiken mehr eingegangen werden. Gleichzeitig sollen sie folgenden Vorgaben Rechnung tragen:</p><p>- den auf internationaler Ebene mit dem Financial Stability Forum festgelegten Anforderungen;</p><p>- nichtfinanziellen Kriterien wie z. B. Compliance-Vorgaben;</p><p>- dem internen Kontrollsystem, das eine wirksame Kontrolle des Vergütungssystems sicherstellt;</p><p>- den Anforderungen der Aufsichtsbehörden betreffend externe Kontrolle;</p><p>von der Finma zu verlangen, dass sie den Schweizer Finanzinstituten eine verbindliche Frist setzt, bis wann sie ihr Vergütungssystem an die Finma-Weisungen anzupassen haben;</p><p>von der UBS zu verlangen, dass sie die Finma-Weisungen ab 2009 einhält, dies auch bei den ausstehenden Vergütungen des vergangenen Jahres.</p>
    • Finanzplatz. Gerechtes Vergütungssystem mit umsichtigem Risikomanagement

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