Stromversorgung. Langfristige Bezugs- und Lieferverträge

ShortId
09.3021
Id
20093021
Updated
27.07.2023 20:22
Language
de
Title
Stromversorgung. Langfristige Bezugs- und Lieferverträge
AdditionalIndexing
66;Wirtschaftsabkommen;Stromversorgung;Beziehungen Schweiz-EU;Energiepreis;elektrische Energie;Handelsabkommen;Lieferung;Vertrag des Privatrechts;Sicherung der Versorgung
1
  • L06K170101060701, Stromversorgung
  • L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
  • L05K0701050108, Lieferung
  • L04K05070201, Vertrag des Privatrechts
  • L05K0701020205, Handelsabkommen
  • L04K07010202, Wirtschaftsabkommen
  • L04K17030301, elektrische Energie
  • L05K1701010605, Energiepreis
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Energiestrategie Schweiz definiert der Bundesrat Versorgungssicherheit als Zustand, in dem jederzeit die gewünschte Menge Energie in der erforderlichen Qualität flächendeckend zu angemessenen Preisen erhältlich ist. Dazu will er auch privatrechtliche Verträge diplomatisch oder völkerrechtlich abstützen. Solche Vereinbarungen sind beispielsweise auch die langfristigen Bezugs- und Lieferverträge der Schweizer Elektrizitätswirtschaft mit Energieunternehmen in Europa. Sie leisten einen erheblichen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz. Beleg hierfür sind die Stromnettoimporte der Schweiz in den letzten fünf versorgungskritischen Winterhalbjahren. Neben dem Bezug bestimmter Strommengen garantieren sie basierend auf dem Stromversorgungsgesetz insbesondere auch deren vorrangige Lieferung über die chronisch knappen grenzüberschreitenden Übertragungsleitungen. Im Rahmen der schweizerischen Verhandlungen mit Europa über ein Stromabkommen werden diese sogenannten Langfristverträge bzw. die darauf beruhende privilegierte Übertragung nun aber von der EU als nicht vereinbar mit der europäischen Gesetzgebung infrage gestellt.</p>
  • <p>Am 8. November 2007 haben die Schweiz und die EU in Brüssel die Verhandlungen über ein Elektrizitätsabkommen aufgenommen. Der Bundesrat hatte das Mandat für die Verhandlungen nach Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen UREK und APK sowie der Kantone am 17. Mai 2006 verabschiedet. Die Verhandlungsgegenstände erstrecken sich auf die Versorgungssicherheit, den grenzüberschreitenden Stromhandel, den gegenseitigen Marktzugang und auf stromrelevante Umweltfragen. Die Frage der Langfristverträge mit dem Ausland ist Bestandteil der laufenden Verhandlungen.</p><p>1.-4. Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Langfristverträge bewusst und setzt sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen für deren Aufrechterhaltung ein. Zu beachten ist allerdings, dass in der EU die Langfristverträge an sich nicht infrage gestellt werden, sondern ausschliesslich deren Priorisierung an den Grenzen. Auch der Investitionsschutz wird grundsätzlich nicht infrage gestellt. Die konkrete und künftige Handhabung der Langfristverträge wird im Rahmen der laufenden Verhandlungen herausgearbeitet. Ein allfälliges Abkommen wird auch den völkerrechtlichen Rahmen für die Handhabung der Langfristverträge darstellen. </p><p>5. Der Bundesrat hat mit seiner auf vier Säulen beruhenden Energiepolitik (siehe Medienmitteilung "Bundesrat beschliesst neue Energiepolitik" vom 21. Februar 2007, http://www.bfe.admin.ch/energie/00588/00589/00644/ index.html?lang=de&amp;msg-id=10925) klar ausgedrückt, dass der Zubau von Kraftwerkskapazitäten im Inland (in Form von neuen erneuerbaren Energien und von Grosskraftwerken) einen wichtigen Aspekt zur Sicherung der Versorgungslage in der Schweiz darstellt. Aus diesem Grund wurden mit der Förderung von Produktionsanlagen aus erneuerbaren Energien mit der kostendeckenden Einspeisevergütung und mit der Straffung des Verfahrens zur Bewilligung von Kernkraftwerken erste Schritte eingeleitet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die sogenannten Langfristverträge einen entscheidenden Beitrag an die sichere und günstige Stromversorgung der Schweiz leisten?</p><p>2. Welche Folgen hätte eine vorzeitige Beendigung der Langfristverträge auf die Versorgungssicherheit der Schweiz und auf die Entwicklung der Strompreise?</p><p>3. Wie beurteilt er die Tatsache, dass gültige Verträge zwischen einzelnen Unternehmen von der EU plötzlich infrage gestellt werden? </p><p>4. Welche diplomatischen und völkerrechtlichen Möglichkeiten stehen ihm zur Verfügung, um die Respektierung der Langfristverträge während ihrer gesamten Laufzeit durch die EU zu sichern?</p><p>5. Welche Folgerungen zieht er hinsichtlich der sich bis 2020 in Europa stark verringernden Kraftwerksreserven für die Versorgungssicherheit der Schweiz und die Entwicklung der Strompreise?</p>
  • Stromversorgung. Langfristige Bezugs- und Lieferverträge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Energiestrategie Schweiz definiert der Bundesrat Versorgungssicherheit als Zustand, in dem jederzeit die gewünschte Menge Energie in der erforderlichen Qualität flächendeckend zu angemessenen Preisen erhältlich ist. Dazu will er auch privatrechtliche Verträge diplomatisch oder völkerrechtlich abstützen. Solche Vereinbarungen sind beispielsweise auch die langfristigen Bezugs- und Lieferverträge der Schweizer Elektrizitätswirtschaft mit Energieunternehmen in Europa. Sie leisten einen erheblichen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz. Beleg hierfür sind die Stromnettoimporte der Schweiz in den letzten fünf versorgungskritischen Winterhalbjahren. Neben dem Bezug bestimmter Strommengen garantieren sie basierend auf dem Stromversorgungsgesetz insbesondere auch deren vorrangige Lieferung über die chronisch knappen grenzüberschreitenden Übertragungsleitungen. Im Rahmen der schweizerischen Verhandlungen mit Europa über ein Stromabkommen werden diese sogenannten Langfristverträge bzw. die darauf beruhende privilegierte Übertragung nun aber von der EU als nicht vereinbar mit der europäischen Gesetzgebung infrage gestellt.</p>
    • <p>Am 8. November 2007 haben die Schweiz und die EU in Brüssel die Verhandlungen über ein Elektrizitätsabkommen aufgenommen. Der Bundesrat hatte das Mandat für die Verhandlungen nach Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen UREK und APK sowie der Kantone am 17. Mai 2006 verabschiedet. Die Verhandlungsgegenstände erstrecken sich auf die Versorgungssicherheit, den grenzüberschreitenden Stromhandel, den gegenseitigen Marktzugang und auf stromrelevante Umweltfragen. Die Frage der Langfristverträge mit dem Ausland ist Bestandteil der laufenden Verhandlungen.</p><p>1.-4. Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Langfristverträge bewusst und setzt sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen für deren Aufrechterhaltung ein. Zu beachten ist allerdings, dass in der EU die Langfristverträge an sich nicht infrage gestellt werden, sondern ausschliesslich deren Priorisierung an den Grenzen. Auch der Investitionsschutz wird grundsätzlich nicht infrage gestellt. Die konkrete und künftige Handhabung der Langfristverträge wird im Rahmen der laufenden Verhandlungen herausgearbeitet. Ein allfälliges Abkommen wird auch den völkerrechtlichen Rahmen für die Handhabung der Langfristverträge darstellen. </p><p>5. Der Bundesrat hat mit seiner auf vier Säulen beruhenden Energiepolitik (siehe Medienmitteilung "Bundesrat beschliesst neue Energiepolitik" vom 21. Februar 2007, http://www.bfe.admin.ch/energie/00588/00589/00644/ index.html?lang=de&amp;msg-id=10925) klar ausgedrückt, dass der Zubau von Kraftwerkskapazitäten im Inland (in Form von neuen erneuerbaren Energien und von Grosskraftwerken) einen wichtigen Aspekt zur Sicherung der Versorgungslage in der Schweiz darstellt. Aus diesem Grund wurden mit der Förderung von Produktionsanlagen aus erneuerbaren Energien mit der kostendeckenden Einspeisevergütung und mit der Straffung des Verfahrens zur Bewilligung von Kernkraftwerken erste Schritte eingeleitet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die sogenannten Langfristverträge einen entscheidenden Beitrag an die sichere und günstige Stromversorgung der Schweiz leisten?</p><p>2. Welche Folgen hätte eine vorzeitige Beendigung der Langfristverträge auf die Versorgungssicherheit der Schweiz und auf die Entwicklung der Strompreise?</p><p>3. Wie beurteilt er die Tatsache, dass gültige Verträge zwischen einzelnen Unternehmen von der EU plötzlich infrage gestellt werden? </p><p>4. Welche diplomatischen und völkerrechtlichen Möglichkeiten stehen ihm zur Verfügung, um die Respektierung der Langfristverträge während ihrer gesamten Laufzeit durch die EU zu sichern?</p><p>5. Welche Folgerungen zieht er hinsichtlich der sich bis 2020 in Europa stark verringernden Kraftwerksreserven für die Versorgungssicherheit der Schweiz und die Entwicklung der Strompreise?</p>
    • Stromversorgung. Langfristige Bezugs- und Lieferverträge

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