UBS. Freiwillige Bonuszahlungen trotz staatlicher Stützungsgelder
- ShortId
-
09.3022
- Id
-
20093022
- Updated
-
28.07.2023 08:19
- Language
-
de
- Title
-
UBS. Freiwillige Bonuszahlungen trotz staatlicher Stützungsgelder
- AdditionalIndexing
-
24;Lohn;Lohnpolitik;zusätzliche Vergütung;Lohnfestsetzung;Grossbank;Führungskraft
- 1
-
- L05K0702010101, zusätzliche Vergütung
- L05K0702020204, Führungskraft
- L05K0702010103, Lohn
- L05K1104010104, Grossbank
- L04K07020103, Lohnpolitik
- L05K0702010304, Lohnfestsetzung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Mit Verfügung vom 3. Februar 2009 hat die Finma der UBS AG Beschränkungen für die Höhe der variablen Vergütungen für das Geschäftsjahr 2008 auferlegt. Die UBS AG hat die variablen Vergütungen unter Beachtung dieser Beschränkungen zuzuteilen. Die Finma hat die der UBS AG auferlegten Beschränkungen am 10. Februar 2009 publiziert und kontrolliert deren Einhaltung. Über das Ergebnis der Verteilung der variablen Vergütungen wird die UBS der Finma Bericht erstatten. Solange die UBS die Bedingungen der Verfügung einhält, ist sie für die konkrete Zuteilung der variablen Vergütungen verantwortlich. Die Finma wird die Einhaltung der Bedingungen überprüfen, kann jedoch zu Einzelheiten der konkreten Verteilung der variablen Vergütungen nicht Stellung nehmen.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Boni ihren Teil zur Krise beigetragen haben. Aus diesem Grund wurde im Bereich Regulierung der Entschädigungssysteme schon vieles gemacht: Die laufende Aktienrechtsrevision soll durch zusätzliche Regulierungen der Entschädigungssysteme nachgebessert werden. Dadurch werden das Mitspracherecht und die Kontrollmöglichkeiten der Aktionäre gestärkt. Gleichzeitig ist die Finma derzeit daran, für die Finanzbranche in einem Rundschreiben generelle Richtlinien zu den Entschädigungssystemen auszuarbeiten, die sich an den auf internationaler Ebene erarbeiteten Empfehlungen orientieren. Das Rundschreiben wird voraussichtlich im Herbst 2009 erlassen.</p><p>Diese Massnahmen haben zum Ziel, unangemessene Entschädigungssysteme in Zukunft zu verhindern und Salärstrukturen zu fördern, die sich positiv auf die langfristigen Unternehmensperspektiven auswirken. Ob die Massnahmen nach ihrer vollständigen Umsetzung auch tatsächlich ausreichen, um die erhofften Wirkungen zu erzielen, muss zuerst genau analysiert werden. Aus diesem Grund wäre eine prophylaktische Regulierung der Vergütungssysteme, noch vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen, voreilig und unangemessen. Diese führen allzu oft zu einer überschiessenden Regulierung mit entsprechenden negativen Auswirkungen für die gesamte Volkswirtschaft. Vor diesem Hintergrund lehnt es der Bundesrat denn auch ab, verbindliche Salärstrukturen für Banken, die Staatshilfe beanspruchen, generell und im Voraus festzulegen. Es ist wesentlich erfolgversprechender, wenn im Fall einer Staatsunterstützung die notwendigen Vorgaben zu den Salärsystemen situationsgerecht im Rahmen einer Vereinbarung geregelt werden. Verbindliche Salärstrukturen können Nachteile in Bezug auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Banken zur Folge haben. Der Bundesrat erachtet es aber als unmöglich, ein Finanzinstitut zu unterstützen, ohne dass salärseitige Konsequenzen zu gewärtigen wären. Die zweifellos notwendigen Einschränkungen sollen bei der Vereinbarung der Staatshilfe situationsgerecht eingeführt und nicht generell geregelt werden.</p><p>Das Beispiel der UBS zeigt, dass ein solches Vorgehen zielführend ist. Die UBS AG ist zur Verpflichtung nach Neuausrichtung des Entschädigungssystems für Verwaltungsrat und Management mit der Einführung eines neuen Vergütungssystems nachgekommen. Dieses wurde von der Finma genehmigt und anlässlich der ordentlichen Generalversammlung der UBS AG vom 15. April 2009 von den Aktionären gutgeheissen. Weiter wurden mit Verfügung der Finma vom 3. Februar 2009 Höhe, Zusammensetzung und Verteilung der variablen Vergütungskomponenten für das Geschäftsjahr 2008 genehmigt. Die obersten Führungskräfte der UBS AG erhalten für das Geschäftsjahr 2008 keine variablen Entschädigungen. Nach aktuellem Wissensstand ist die Schweiz das einzige Land, welches auf die konkrete Ausgestaltung der variablen Vergütung auf allen Hierarchieebenen einer unterstützten Bank Einfluss nahm.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Trotz massiver staatlicher Stützungsgelder des Bundes und der Schweizerischen Nationalbank zahlt die UBS für das Jahr 2008 freiwillige Boni in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken aus.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie viele Personen mit einem fixen Jahreseinkommen von über 100 000 Franken erhalten bei der UBS für das Jahr 2008 eine freiwillige Bonuszahlung, und um welche Gesamtsumme handelt es sich hier?</p><p>2. Wie viele Mitarbeitende ausserhalb der Schweiz erhalten bei der UBS für das Jahr 2008 eine freiwillige Bonuszahlung, und um welche Gesamtsumme handelt es sich hier?</p><p>3. Ist er bereit, die Umsetzung einer Praxis, wonach die Vergütungen für Mitarbeitende privatwirtschaftlicher Unternehmen vorübergehend begrenzt werden, solange diese von einer massiven staatlichen Unterstützung profitieren, eingehend zu prüfen und dem Parlament einen entsprechenden Erlassentwurf vorzulegen?</p>
- UBS. Freiwillige Bonuszahlungen trotz staatlicher Stützungsgelder
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Mit Verfügung vom 3. Februar 2009 hat die Finma der UBS AG Beschränkungen für die Höhe der variablen Vergütungen für das Geschäftsjahr 2008 auferlegt. Die UBS AG hat die variablen Vergütungen unter Beachtung dieser Beschränkungen zuzuteilen. Die Finma hat die der UBS AG auferlegten Beschränkungen am 10. Februar 2009 publiziert und kontrolliert deren Einhaltung. Über das Ergebnis der Verteilung der variablen Vergütungen wird die UBS der Finma Bericht erstatten. Solange die UBS die Bedingungen der Verfügung einhält, ist sie für die konkrete Zuteilung der variablen Vergütungen verantwortlich. Die Finma wird die Einhaltung der Bedingungen überprüfen, kann jedoch zu Einzelheiten der konkreten Verteilung der variablen Vergütungen nicht Stellung nehmen.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Boni ihren Teil zur Krise beigetragen haben. Aus diesem Grund wurde im Bereich Regulierung der Entschädigungssysteme schon vieles gemacht: Die laufende Aktienrechtsrevision soll durch zusätzliche Regulierungen der Entschädigungssysteme nachgebessert werden. Dadurch werden das Mitspracherecht und die Kontrollmöglichkeiten der Aktionäre gestärkt. Gleichzeitig ist die Finma derzeit daran, für die Finanzbranche in einem Rundschreiben generelle Richtlinien zu den Entschädigungssystemen auszuarbeiten, die sich an den auf internationaler Ebene erarbeiteten Empfehlungen orientieren. Das Rundschreiben wird voraussichtlich im Herbst 2009 erlassen.</p><p>Diese Massnahmen haben zum Ziel, unangemessene Entschädigungssysteme in Zukunft zu verhindern und Salärstrukturen zu fördern, die sich positiv auf die langfristigen Unternehmensperspektiven auswirken. Ob die Massnahmen nach ihrer vollständigen Umsetzung auch tatsächlich ausreichen, um die erhofften Wirkungen zu erzielen, muss zuerst genau analysiert werden. Aus diesem Grund wäre eine prophylaktische Regulierung der Vergütungssysteme, noch vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen, voreilig und unangemessen. Diese führen allzu oft zu einer überschiessenden Regulierung mit entsprechenden negativen Auswirkungen für die gesamte Volkswirtschaft. Vor diesem Hintergrund lehnt es der Bundesrat denn auch ab, verbindliche Salärstrukturen für Banken, die Staatshilfe beanspruchen, generell und im Voraus festzulegen. Es ist wesentlich erfolgversprechender, wenn im Fall einer Staatsunterstützung die notwendigen Vorgaben zu den Salärsystemen situationsgerecht im Rahmen einer Vereinbarung geregelt werden. Verbindliche Salärstrukturen können Nachteile in Bezug auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Banken zur Folge haben. Der Bundesrat erachtet es aber als unmöglich, ein Finanzinstitut zu unterstützen, ohne dass salärseitige Konsequenzen zu gewärtigen wären. Die zweifellos notwendigen Einschränkungen sollen bei der Vereinbarung der Staatshilfe situationsgerecht eingeführt und nicht generell geregelt werden.</p><p>Das Beispiel der UBS zeigt, dass ein solches Vorgehen zielführend ist. Die UBS AG ist zur Verpflichtung nach Neuausrichtung des Entschädigungssystems für Verwaltungsrat und Management mit der Einführung eines neuen Vergütungssystems nachgekommen. Dieses wurde von der Finma genehmigt und anlässlich der ordentlichen Generalversammlung der UBS AG vom 15. April 2009 von den Aktionären gutgeheissen. Weiter wurden mit Verfügung der Finma vom 3. Februar 2009 Höhe, Zusammensetzung und Verteilung der variablen Vergütungskomponenten für das Geschäftsjahr 2008 genehmigt. Die obersten Führungskräfte der UBS AG erhalten für das Geschäftsjahr 2008 keine variablen Entschädigungen. Nach aktuellem Wissensstand ist die Schweiz das einzige Land, welches auf die konkrete Ausgestaltung der variablen Vergütung auf allen Hierarchieebenen einer unterstützten Bank Einfluss nahm.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Trotz massiver staatlicher Stützungsgelder des Bundes und der Schweizerischen Nationalbank zahlt die UBS für das Jahr 2008 freiwillige Boni in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken aus.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie viele Personen mit einem fixen Jahreseinkommen von über 100 000 Franken erhalten bei der UBS für das Jahr 2008 eine freiwillige Bonuszahlung, und um welche Gesamtsumme handelt es sich hier?</p><p>2. Wie viele Mitarbeitende ausserhalb der Schweiz erhalten bei der UBS für das Jahr 2008 eine freiwillige Bonuszahlung, und um welche Gesamtsumme handelt es sich hier?</p><p>3. Ist er bereit, die Umsetzung einer Praxis, wonach die Vergütungen für Mitarbeitende privatwirtschaftlicher Unternehmen vorübergehend begrenzt werden, solange diese von einer massiven staatlichen Unterstützung profitieren, eingehend zu prüfen und dem Parlament einen entsprechenden Erlassentwurf vorzulegen?</p>
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