Situation des Finanzplatzes Schweiz

ShortId
09.3040
Id
20093040
Updated
28.07.2023 03:34
Language
de
Title
Situation des Finanzplatzes Schweiz
AdditionalIndexing
24;Rechtshilfe;Bankgeheimnis;Doppelbesteuerung;Vertrauen;Finanzplatz Schweiz;Steuerhinterziehung;Steuerübereinkommen;Steuerstrafrecht
1
  • L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
  • L04K11040208, Bankgeheimnis
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L06K050102010205, Steuerstrafrecht
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L04K11070302, Doppelbesteuerung
  • L04K08020232, Vertrauen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./3.-6. Vor dem Hintergrund der Verfahren gegen die UBS AG in den USA, aber auch der zunehmenden internationalen Thematisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Steuerfragen hat der Bundesrat am 25. Februar 2009 einen Ausschuss eingesetzt. Dem Ausschuss gehören die Vorsteherinnen und Vorsteher des EFD, EDA und EJPD an, und er wird vom Vorsteher des EFD (Bundespräsident Hans-Rudolf Merz) präsidiert. Der Ausschuss hat den Auftrag, die aktuelle Krise in den Beziehungen mit den USA betreffend den Schweizer Finanzplatz zu analysieren und Vorschläge zur Anpassung der Rahmenbedingungen des Schweizer Finanzplatzes zu erarbeiten. Zudem soll der Ausschuss Vorschläge im Hinblick auf Verhandlungen mit den USA und der EU erarbeiten.</p><p>Der Bundesrat hat entschieden, die Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Bereich von Steuerdelikten zu verbessern. Er ist zudem bereit, mit der EU in einen Dialog über die Zinsbesteuerung zu treten. Dabei wird sich der Bundesrat für gleich lange Spiesse auf den internationalen Finanzmärkten einsetzen. Damit will er Wettbewerbsnachteile für den Finanzplatz Schweiz vermeiden.</p><p>Für die Bearbeitung von Fragen rund um die Amts- und Rechtshilfe bei Steuerdelikten hat der Bundesrat eine Expertengruppe eingesetzt. Die Expertengruppe unterstützt und berät den Bundesratsausschuss und ist ohne eigene Entscheidbefugnis. Die Ausarbeitung und Umsetzung von Massnahmen erfolgt nach den gewohnten Verantwortlichkeiten und Verfahren.</p><p>2. Das Bedürfnis nach einem angemessenen Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ist in der Schweizer Bevölkerung tief verwurzelt. Das gilt auch für den Schutz der Privatheit von Daten von Bankkunden. Der Bundesrat hält deshalb am Bankgeheimnis fest. Das Bankgeheimnis ist jedoch nicht dazu da, um Steuerdelikte zu schützen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Ereignisse der vergangenen Wochen haben dem Bankenplatz Schweiz politisch und wirtschaftlich massiv Schaden zugefügt. Es ist wichtig, dass Bundesrat, Bundesversammlung und die betroffene Branche alles daransetzen, das Vertrauen in die Schweiz und ihre Wirtschaft wieder herzustellen. Das Anliegen ist dringlich. Wir bitten daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, alles zu unternehmen, die starke Position des Finanzplatzes Schweiz wiederherzustellen und auszubauen? Welche Massnahmen erachtet er innerstaatlich und international als angemessen, namentlich um das Vertrauen der Kunden wieder zu stärken?</p><p>2. Teilt er die Überzeugung, dass das Bankgeheimnis als zentrales Element beizubehalten ist und dem Schutz der Privatsphäre auch in diesem Bereich weiterhin eine grosse Bedeutung zukommt?</p><p>3. Stimmt er indessen mit uns überein, dass die Amts- und Rechtshilfe gegenüber anderen Staaten mit der bisherigen Beschränkung auf Steuerbetrug (im engeren, schweizerischen Sinne) überprüft werden muss? Teilt er die Ansicht, dass:</p><p>a. eine Änderung gegenüber dem Ausland durch Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen (in Anlehnung an die OECD) erfolgen soll, sodass die Auskunft in einem rechtsstaatlich geordneten Verfahren erteilt werden kann?</p><p>b. hingegen an der innerschweizerischen Regelung (Verfolgung von Steuerhinterziehung durch die Verwaltungsbehörden) nichts zu ändern ist?</p><p>4. Wird er unter diesen Voraussetzungen das Verfahren der Amts- und Rechtshilfe klar regeln, sodass:</p><p>a. einerseits die internationale Amts- und Rechtshilfe von Verwaltungs- und Gerichtsbehörden rasch abgewickelt wird, und </p><p>b. andererseits nur bei begründetem und klar dargelegtem Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen die Amts- und Rechtshilfe gewährt werden darf (kein gläsernes Bankkonto gegenüber Privaten und Behörden)?</p><p>5. Unterstützt er die Überzeugung, dass die Schweiz eine Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen an die Bedingung knüpft, dass die USA, Grossbritannien und andere Staaten gegenüber ihren bekannten internen Schlupflöchern und Offshore-Plätzen gleiche Regelungen durchsetzen?</p><p>6. Ist er bereit, die Linien seiner künftigen Politik sehr rasch festzulegen und diese sowohl gegenüber der Schweizer Bevölkerung, den Bankkunden als auch den ausländischen Regierungen zu kommunizieren? Teilt er die Überzeugung, dass dies vor dem nächsten G-20-Gipfel erfolgen muss?</p>
  • Situation des Finanzplatzes Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20093032
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./3.-6. Vor dem Hintergrund der Verfahren gegen die UBS AG in den USA, aber auch der zunehmenden internationalen Thematisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Steuerfragen hat der Bundesrat am 25. Februar 2009 einen Ausschuss eingesetzt. Dem Ausschuss gehören die Vorsteherinnen und Vorsteher des EFD, EDA und EJPD an, und er wird vom Vorsteher des EFD (Bundespräsident Hans-Rudolf Merz) präsidiert. Der Ausschuss hat den Auftrag, die aktuelle Krise in den Beziehungen mit den USA betreffend den Schweizer Finanzplatz zu analysieren und Vorschläge zur Anpassung der Rahmenbedingungen des Schweizer Finanzplatzes zu erarbeiten. Zudem soll der Ausschuss Vorschläge im Hinblick auf Verhandlungen mit den USA und der EU erarbeiten.</p><p>Der Bundesrat hat entschieden, die Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Bereich von Steuerdelikten zu verbessern. Er ist zudem bereit, mit der EU in einen Dialog über die Zinsbesteuerung zu treten. Dabei wird sich der Bundesrat für gleich lange Spiesse auf den internationalen Finanzmärkten einsetzen. Damit will er Wettbewerbsnachteile für den Finanzplatz Schweiz vermeiden.</p><p>Für die Bearbeitung von Fragen rund um die Amts- und Rechtshilfe bei Steuerdelikten hat der Bundesrat eine Expertengruppe eingesetzt. Die Expertengruppe unterstützt und berät den Bundesratsausschuss und ist ohne eigene Entscheidbefugnis. Die Ausarbeitung und Umsetzung von Massnahmen erfolgt nach den gewohnten Verantwortlichkeiten und Verfahren.</p><p>2. Das Bedürfnis nach einem angemessenen Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ist in der Schweizer Bevölkerung tief verwurzelt. Das gilt auch für den Schutz der Privatheit von Daten von Bankkunden. Der Bundesrat hält deshalb am Bankgeheimnis fest. Das Bankgeheimnis ist jedoch nicht dazu da, um Steuerdelikte zu schützen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Ereignisse der vergangenen Wochen haben dem Bankenplatz Schweiz politisch und wirtschaftlich massiv Schaden zugefügt. Es ist wichtig, dass Bundesrat, Bundesversammlung und die betroffene Branche alles daransetzen, das Vertrauen in die Schweiz und ihre Wirtschaft wieder herzustellen. Das Anliegen ist dringlich. Wir bitten daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, alles zu unternehmen, die starke Position des Finanzplatzes Schweiz wiederherzustellen und auszubauen? Welche Massnahmen erachtet er innerstaatlich und international als angemessen, namentlich um das Vertrauen der Kunden wieder zu stärken?</p><p>2. Teilt er die Überzeugung, dass das Bankgeheimnis als zentrales Element beizubehalten ist und dem Schutz der Privatsphäre auch in diesem Bereich weiterhin eine grosse Bedeutung zukommt?</p><p>3. Stimmt er indessen mit uns überein, dass die Amts- und Rechtshilfe gegenüber anderen Staaten mit der bisherigen Beschränkung auf Steuerbetrug (im engeren, schweizerischen Sinne) überprüft werden muss? Teilt er die Ansicht, dass:</p><p>a. eine Änderung gegenüber dem Ausland durch Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen (in Anlehnung an die OECD) erfolgen soll, sodass die Auskunft in einem rechtsstaatlich geordneten Verfahren erteilt werden kann?</p><p>b. hingegen an der innerschweizerischen Regelung (Verfolgung von Steuerhinterziehung durch die Verwaltungsbehörden) nichts zu ändern ist?</p><p>4. Wird er unter diesen Voraussetzungen das Verfahren der Amts- und Rechtshilfe klar regeln, sodass:</p><p>a. einerseits die internationale Amts- und Rechtshilfe von Verwaltungs- und Gerichtsbehörden rasch abgewickelt wird, und </p><p>b. andererseits nur bei begründetem und klar dargelegtem Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen die Amts- und Rechtshilfe gewährt werden darf (kein gläsernes Bankkonto gegenüber Privaten und Behörden)?</p><p>5. Unterstützt er die Überzeugung, dass die Schweiz eine Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen an die Bedingung knüpft, dass die USA, Grossbritannien und andere Staaten gegenüber ihren bekannten internen Schlupflöchern und Offshore-Plätzen gleiche Regelungen durchsetzen?</p><p>6. Ist er bereit, die Linien seiner künftigen Politik sehr rasch festzulegen und diese sowohl gegenüber der Schweizer Bevölkerung, den Bankkunden als auch den ausländischen Regierungen zu kommunizieren? Teilt er die Überzeugung, dass dies vor dem nächsten G-20-Gipfel erfolgen muss?</p>
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