Der Bundesrat muss Fehler aufarbeiten und Transparenz schaffen

ShortId
09.3041
Id
20093041
Updated
28.07.2023 09:11
Language
de
Title
Der Bundesrat muss Fehler aufarbeiten und Transparenz schaffen
AdditionalIndexing
24;Rechtshilfe;Verwaltungsverfahren;Verfahrensrecht;Finanzplatz Schweiz;Transparenz;Steuerhinterziehung;Steuerstrafrecht;Frist;USA
1
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L04K03050305, USA
  • L04K05030208, Verfahrensrecht
  • L04K08060306, Verwaltungsverfahren
  • L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
  • L06K050102010205, Steuerstrafrecht
  • L05K0503020802, Frist
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es gibt verschiedene Gründe, welche den Bundesrat und die Finma in die Situation versetzt haben, eine Schutzverfügung zu beschliessen und Kundendaten an die amerikanischen Steuerbehörden zu liefern. Der Bundesrat hat es verpasst, rechtzeitig zu handeln und gegenüber den USA die adäquaten Massnahmen zu treffen. Die Schutzverfügung der Finma lässt viele Fragen offen, welche für die Aufarbeitung der Fehler und die Schaffung von Transparenz in diesem heiklen Dossier wichtig sind. Unabdingbar ist, dass jeder seine Hausaufgaben erledigt. Die Stärkung des Finanzplatzes Schweiz ist von grösster Bedeutung für unser Land.</p>
  • <p>1. Das Rechtshilfegesuch des amerikanischen Justizdepartements (DoJ) ist am 10. Juni 2008 beim EJPD eingetroffen.</p><p>2. Das Amtshilfegesuch des Internal Revenue Service (IRS) ist vom 16. Juli 2008 datiert und ist gleichentags kurz vor Mitternacht per Fax bei der ESTV eingegangen.</p><p>3. Dem Rechtshilfegesuch wurde eine sehr hohe Priorität eingeräumt. Am 20. Juni 2008, nur gerade zehn Tage nach dem Eintreffen des Gesuchs, traf sich eine schweizerische Delegation (EBK, ESTV und Bundesamt für Justiz) mit Vertretern des DoJ und des IRS in Washington. Sie legte u. a. dar, dass der Weg über die Amtshilfe schneller sei als jener über die Rechtshilfe. Die US-Behörden stellten deshalb in Aussicht, ein Amtshilfegesuch an die Schweiz zu richten. Das Rechtshilfegesuch wurde deswegen in Absprache mit dem EFD und den amerikanischen Behörden nicht weiter behandelt.</p><p>Auch die ESTV hat das Amtshilfegesuch unverzüglich an die Hand genommen und bereits am 29. Juli 2008 die UBS AG telefonisch - und auf Verlangen der Bank am 7. August 2008 schriftlich mittels einer Zwischenverfügung - aufgefordert, ihr die betreffenden Kundendossiers zuzustellen. Der Vorsteher des EFD hat die Bedeutung dieses Amtshilfeverfahrens erkannt und das Gesuch der ESTV um Anstellung zusätzlicher Personen für die Bearbeitung der von der UBS AG erhaltenen Kundenunterlagen bewilligt. Damit hat er eine effiziente Behandlung des Amtshilfegesuchs nachhaltig unterstützt.</p><p>4.-7. Die involvierten Schweizer Behörden (ESTV, Bundesamt für Justiz, Finma) standen in regelmässigem Kontakt mit den entsprechenden amerikanischen Verwaltungseinheiten. Diese Gespräche sowie die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen US-Behörden und den involvierten Schweizer Behörden wurden seit Beginn vom Eidgenössischen Finanzdepartement koordiniert. Die regelmässige Information des Bundesrates über die Entwicklungen in dieser Angelegenheit war jederzeit sichergestellt.</p><p>8. Der Abschluss der Vereinbarung zwischen der UBS AG und dem DoJ, wurde seitens des DoJ davon abhängig gemacht, dass eine limitierte Anzahl von Kundendaten umgehend dem DoJ übergeben wird. Der entsprechende Entscheid zur Datenübermittlung erfolgte nicht vom Bundesrat, sondern von der Finma als zuständige Aufsichtsbehörde. Die Finma hat mittels Verfügung vom 18. Februar 2009 gegenüber der UBS AG die sofortige Übergabe von Kundendaten im Zusammenhang mit 255 Konten an das DoJ angeordnet. Der Bundesrat hat diesen Entscheid zur Kenntnis genommen.</p><p>Gemäss den dem Bundesrat vorliegenden Informationen handelt es sich bei dem in der Frage erwähnten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes um eine superprovisorische Verfügung. Diese wurde vom Gericht auf Gesuch von Personen hin erlassen, welche gegen Schlussverfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Rahmen des Amtshilfeverfahrens Beschwerde eingereicht haben. Das Gesuch um Erlass dieser superprovisorischen Verfügung reichten diese Personen als Reaktion auf die erwähnte Verfügung der Finma ein. Damit wollten die Betroffenen eine allfällige Übermittlung ihrer Bankdaten in die USA vor einer gerichtlichen Beurteilung und damit ausserhalb des Amtshilfeverfahrens verhindern.</p><p>9. Gemäss Angaben der Finma hat deren Untersuchung gegen die UBS AG ergeben, dass einzelne Mitarbeitende der Bank Bestimmungen des Schweizer Bankengesetzes verletzt haben und gravierende Mängel im Umgang mit den Rechtsrisiken ihres Geschäftes mit US-Kunden bestehen.</p><p>Der Bundesrat verurteilt dieses Fehlverhalten der Bank im Zusammenhang mit dem USA-Geschäft und einzelner ihrer Exponenten. Durch solches Verhalten leidet nicht nur die Reputation der UBS AG, sondern diejenige des gesamten Finanzplatzes Schweiz. Der Bundesrat erwartet von sämtlichen Finanzintermediären, dass sie sowohl die schweizerische Gesetzgebung wie auch jene der Länder, in denen sie tätig sind, einhalten.</p><p>10. Die Chefin des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten ist regelmässig in Kontakt mit ihren Amtskolleginnen der USA. So hat sie Frau Condoleezza Rice im Januar 2008 in Zürich und Frau Hillary Clinton am vergangenen 6. März in Genf getroffen. Auch die Schweizer Botschaft in Washington pflegt einen regelmässigen und intensiven Dialog mit den im Finanzbereich zuständigen Behörden der USA. Es handelt sich dabei primär um das US-Schatzamt, die US-Notenbank und die zahlreichen Regulatoren und Finanzüberwacher in den Bereichen Banken, Börsen und Wertpapiere, Versicherungen, Derivate und Finanzkriminalität, einschliesslich der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Die Botschaft pflegt aber auch einen regen Kontakt mit dem US-Kongress und dessen für Finanzfragen zuständigen Ausschüssen. Sie organisierte ausserdem im Jahre 2008 eine von Präsenz Schweiz und der SNB finanzierte Reise von Stabsleuten des amerikanischen Kongresses in die Schweiz mit einem speziellen Fokus auf die Finanzmärkte. Im Zusammenhang mit der Untersuchung der amerikanischen Justiz über die UBS intervenierte die Botschaft in Washington verschiedentlich bei den zuständigen Stellen des DoJ, des Schatzamtes und des Aussenministeriums. Staatssekretär Ambühl reiste 2007 und 2008 mehrmals in die USA und besprach in diesem Rahmen auch Finanzplatzfragen, einschliesslich des Falls UBS AG. Dank diesem Netzwerk konnte die Entwicklung rund um das Dossier rasch erkannt und konnten die zuständigen Departemente frühzeitig, d. h. schon seit dem Herbst 2008, darauf aufmerksam gemacht werden. Die Frühlings- und Herbsttagungen des IWF und der Weltbank in Washington werden ausserdem zu direkten Kontakten mit amerikanischen Verantwortlichen im Finanzbereich genutzt.</p><p>11. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von anderen vergleichbaren Verfahren gegen weitere Banken. Er kann aber nicht ausschliessen, dass solche noch angestrengt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die CVP/EVP/glp-Fraktion bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann ist das Rechtshilfegesuch aus den USA beim EJPD eingetroffen?</p><p>2. Wann ist das Amtshilfegesuch aus den USA beim EFD eingetroffen?</p><p>3. Welche Priorität haben die verantwortlichen Bundesräte den eingetroffenen Gesuchen eingeräumt?</p><p>4. Wann wurde der Bundesrat durch die federführenden Bundesräte informiert, und welches Vorgehen wurde gewählt?</p><p>5. Welche direkten Kontakte sind erfolgt zwischen dem EJPD und den amerikanischen Behörden bzw. dem EFD und den amerikanischen Behörden?</p><p>6. Ab wann hat er von der Anzahl hängiger Dossiers Kenntnis genommen?</p><p>7. In welcher Regelmässigkeit ist über die Bearbeitung der hängigen Verfahren berichtet worden?</p><p>8. Weshalb hat er mit seinem Entscheid bis zur letzten Stunde zugewartet, im Wissen, dass damit ein allfälliger Entscheid der dritten Gewalt auf aufschiebende Wirkung nicht mehr zum Tragen kommt?</p><p>9. Haben er oder die Finma Hinweise, dass sich Mitarbeiter der UBS gesetzeswidrig verhalten haben?</p><p>10. Was hat das EDA 2007 und 2008 unternommen, um den Finanzplatz Schweiz, im Besonderen die Beziehungen zwischen den USA und der Schweiz, zu festigen?</p><p>11. Kann er ausschliessen, dass ähnliche Verfahren gegen weitere Banken in Zukunft ausgelöst werden?</p>
  • Der Bundesrat muss Fehler aufarbeiten und Transparenz schaffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es gibt verschiedene Gründe, welche den Bundesrat und die Finma in die Situation versetzt haben, eine Schutzverfügung zu beschliessen und Kundendaten an die amerikanischen Steuerbehörden zu liefern. Der Bundesrat hat es verpasst, rechtzeitig zu handeln und gegenüber den USA die adäquaten Massnahmen zu treffen. Die Schutzverfügung der Finma lässt viele Fragen offen, welche für die Aufarbeitung der Fehler und die Schaffung von Transparenz in diesem heiklen Dossier wichtig sind. Unabdingbar ist, dass jeder seine Hausaufgaben erledigt. Die Stärkung des Finanzplatzes Schweiz ist von grösster Bedeutung für unser Land.</p>
    • <p>1. Das Rechtshilfegesuch des amerikanischen Justizdepartements (DoJ) ist am 10. Juni 2008 beim EJPD eingetroffen.</p><p>2. Das Amtshilfegesuch des Internal Revenue Service (IRS) ist vom 16. Juli 2008 datiert und ist gleichentags kurz vor Mitternacht per Fax bei der ESTV eingegangen.</p><p>3. Dem Rechtshilfegesuch wurde eine sehr hohe Priorität eingeräumt. Am 20. Juni 2008, nur gerade zehn Tage nach dem Eintreffen des Gesuchs, traf sich eine schweizerische Delegation (EBK, ESTV und Bundesamt für Justiz) mit Vertretern des DoJ und des IRS in Washington. Sie legte u. a. dar, dass der Weg über die Amtshilfe schneller sei als jener über die Rechtshilfe. Die US-Behörden stellten deshalb in Aussicht, ein Amtshilfegesuch an die Schweiz zu richten. Das Rechtshilfegesuch wurde deswegen in Absprache mit dem EFD und den amerikanischen Behörden nicht weiter behandelt.</p><p>Auch die ESTV hat das Amtshilfegesuch unverzüglich an die Hand genommen und bereits am 29. Juli 2008 die UBS AG telefonisch - und auf Verlangen der Bank am 7. August 2008 schriftlich mittels einer Zwischenverfügung - aufgefordert, ihr die betreffenden Kundendossiers zuzustellen. Der Vorsteher des EFD hat die Bedeutung dieses Amtshilfeverfahrens erkannt und das Gesuch der ESTV um Anstellung zusätzlicher Personen für die Bearbeitung der von der UBS AG erhaltenen Kundenunterlagen bewilligt. Damit hat er eine effiziente Behandlung des Amtshilfegesuchs nachhaltig unterstützt.</p><p>4.-7. Die involvierten Schweizer Behörden (ESTV, Bundesamt für Justiz, Finma) standen in regelmässigem Kontakt mit den entsprechenden amerikanischen Verwaltungseinheiten. Diese Gespräche sowie die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen US-Behörden und den involvierten Schweizer Behörden wurden seit Beginn vom Eidgenössischen Finanzdepartement koordiniert. Die regelmässige Information des Bundesrates über die Entwicklungen in dieser Angelegenheit war jederzeit sichergestellt.</p><p>8. Der Abschluss der Vereinbarung zwischen der UBS AG und dem DoJ, wurde seitens des DoJ davon abhängig gemacht, dass eine limitierte Anzahl von Kundendaten umgehend dem DoJ übergeben wird. Der entsprechende Entscheid zur Datenübermittlung erfolgte nicht vom Bundesrat, sondern von der Finma als zuständige Aufsichtsbehörde. Die Finma hat mittels Verfügung vom 18. Februar 2009 gegenüber der UBS AG die sofortige Übergabe von Kundendaten im Zusammenhang mit 255 Konten an das DoJ angeordnet. Der Bundesrat hat diesen Entscheid zur Kenntnis genommen.</p><p>Gemäss den dem Bundesrat vorliegenden Informationen handelt es sich bei dem in der Frage erwähnten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes um eine superprovisorische Verfügung. Diese wurde vom Gericht auf Gesuch von Personen hin erlassen, welche gegen Schlussverfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Rahmen des Amtshilfeverfahrens Beschwerde eingereicht haben. Das Gesuch um Erlass dieser superprovisorischen Verfügung reichten diese Personen als Reaktion auf die erwähnte Verfügung der Finma ein. Damit wollten die Betroffenen eine allfällige Übermittlung ihrer Bankdaten in die USA vor einer gerichtlichen Beurteilung und damit ausserhalb des Amtshilfeverfahrens verhindern.</p><p>9. Gemäss Angaben der Finma hat deren Untersuchung gegen die UBS AG ergeben, dass einzelne Mitarbeitende der Bank Bestimmungen des Schweizer Bankengesetzes verletzt haben und gravierende Mängel im Umgang mit den Rechtsrisiken ihres Geschäftes mit US-Kunden bestehen.</p><p>Der Bundesrat verurteilt dieses Fehlverhalten der Bank im Zusammenhang mit dem USA-Geschäft und einzelner ihrer Exponenten. Durch solches Verhalten leidet nicht nur die Reputation der UBS AG, sondern diejenige des gesamten Finanzplatzes Schweiz. Der Bundesrat erwartet von sämtlichen Finanzintermediären, dass sie sowohl die schweizerische Gesetzgebung wie auch jene der Länder, in denen sie tätig sind, einhalten.</p><p>10. Die Chefin des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten ist regelmässig in Kontakt mit ihren Amtskolleginnen der USA. So hat sie Frau Condoleezza Rice im Januar 2008 in Zürich und Frau Hillary Clinton am vergangenen 6. März in Genf getroffen. Auch die Schweizer Botschaft in Washington pflegt einen regelmässigen und intensiven Dialog mit den im Finanzbereich zuständigen Behörden der USA. Es handelt sich dabei primär um das US-Schatzamt, die US-Notenbank und die zahlreichen Regulatoren und Finanzüberwacher in den Bereichen Banken, Börsen und Wertpapiere, Versicherungen, Derivate und Finanzkriminalität, einschliesslich der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Die Botschaft pflegt aber auch einen regen Kontakt mit dem US-Kongress und dessen für Finanzfragen zuständigen Ausschüssen. Sie organisierte ausserdem im Jahre 2008 eine von Präsenz Schweiz und der SNB finanzierte Reise von Stabsleuten des amerikanischen Kongresses in die Schweiz mit einem speziellen Fokus auf die Finanzmärkte. Im Zusammenhang mit der Untersuchung der amerikanischen Justiz über die UBS intervenierte die Botschaft in Washington verschiedentlich bei den zuständigen Stellen des DoJ, des Schatzamtes und des Aussenministeriums. Staatssekretär Ambühl reiste 2007 und 2008 mehrmals in die USA und besprach in diesem Rahmen auch Finanzplatzfragen, einschliesslich des Falls UBS AG. Dank diesem Netzwerk konnte die Entwicklung rund um das Dossier rasch erkannt und konnten die zuständigen Departemente frühzeitig, d. h. schon seit dem Herbst 2008, darauf aufmerksam gemacht werden. Die Frühlings- und Herbsttagungen des IWF und der Weltbank in Washington werden ausserdem zu direkten Kontakten mit amerikanischen Verantwortlichen im Finanzbereich genutzt.</p><p>11. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von anderen vergleichbaren Verfahren gegen weitere Banken. Er kann aber nicht ausschliessen, dass solche noch angestrengt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die CVP/EVP/glp-Fraktion bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann ist das Rechtshilfegesuch aus den USA beim EJPD eingetroffen?</p><p>2. Wann ist das Amtshilfegesuch aus den USA beim EFD eingetroffen?</p><p>3. Welche Priorität haben die verantwortlichen Bundesräte den eingetroffenen Gesuchen eingeräumt?</p><p>4. Wann wurde der Bundesrat durch die federführenden Bundesräte informiert, und welches Vorgehen wurde gewählt?</p><p>5. Welche direkten Kontakte sind erfolgt zwischen dem EJPD und den amerikanischen Behörden bzw. dem EFD und den amerikanischen Behörden?</p><p>6. Ab wann hat er von der Anzahl hängiger Dossiers Kenntnis genommen?</p><p>7. In welcher Regelmässigkeit ist über die Bearbeitung der hängigen Verfahren berichtet worden?</p><p>8. Weshalb hat er mit seinem Entscheid bis zur letzten Stunde zugewartet, im Wissen, dass damit ein allfälliger Entscheid der dritten Gewalt auf aufschiebende Wirkung nicht mehr zum Tragen kommt?</p><p>9. Haben er oder die Finma Hinweise, dass sich Mitarbeiter der UBS gesetzeswidrig verhalten haben?</p><p>10. Was hat das EDA 2007 und 2008 unternommen, um den Finanzplatz Schweiz, im Besonderen die Beziehungen zwischen den USA und der Schweiz, zu festigen?</p><p>11. Kann er ausschliessen, dass ähnliche Verfahren gegen weitere Banken in Zukunft ausgelöst werden?</p>
    • Der Bundesrat muss Fehler aufarbeiten und Transparenz schaffen

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