Bundesrat und UBS-Krise

ShortId
09.3042
Id
20093042
Updated
28.07.2023 13:20
Language
de
Title
Bundesrat und UBS-Krise
AdditionalIndexing
24;Regierung;Bankgeheimnis;Durchführung eines Projektes;Finanzplatz Schweiz;wirtschaftliche Auswirkung;Grossbank;Steuerhinterziehung;Steuerstrafrecht;Dringlichkeitsrecht;Regierungspolitik;USA
1
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L04K03050305, USA
  • L05K0806020101, Regierungspolitik
  • L04K05030202, Dringlichkeitsrecht
  • L04K08060203, Regierung
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L06K050102010205, Steuerstrafrecht
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L04K11040208, Bankgeheimnis
  • L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist im Frühjahr 2008 über die Ermittlungen der zuständigen US-Behörden gegen die UBS AG in Kenntnis gesetzt worden. Die zuständigen schweizerischen Behörden haben gegenüber den US-Behörden von Beginn an ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Rahmen der dafür gesetzlich und staatsvertraglich vorgesehenen Kanäle bekundet. Die Gespräche sowie die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen US-Behörden und den involvierten Schweizer Behörden wurden vom Eidgenössischen Finanzdepartement koordiniert.</p><p>2. Der Bundesrat war über die Gefahr einer Anklageerhebung der US-Behörden gegenüber der UBS AG von der Finma in Kenntnis gesetzt worden. Diese Drohung wurde jedoch seitens der US-Behörden bis kurz vor dem 18. Februar 2009 nie mit einem konkreten Datum verbunden. Am 19. Dezember 2008 ersuchte der Bundesrat die Eidgenössische Bankenkommission, im Interesse der Stabilität sowohl des schweizerischen als auch des globalen Finanzsystems alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um einen solchen Schritt (d. h. eine Anklage der UBS AG) zu verhindern. Es ist jedoch festzuhalten, dass der Bundesrat gegenüber der Finma kein Weisungsrecht besitzt. Die Verfügung der Finma, mit welcher diese die sofortige Übergabe von Kundendaten im Zusammenhang mit Konten an das U.S. Department of Justice (DoJ) anordnet, erfolgte in deren Ermessen. Dabei handelt es sich nicht um Notrecht, sondern um Bestimmungen, wonach die Finma bei begründeter Besorgnis über ernsthafte Liquiditätsprobleme Schutzmassnahmen anordnen kann. Die angeordneten Schutzmassnahmen waren gemäss Einschätzung der Finma notwendig, um eine Anklageerhebung gegen die UBS AG zu verhindern (vgl. auch Antwort zu Frage 3). Gemäss Angaben der Finma handelt es sich bei den in die USA übermittelten Bankkundendaten um Fälle, in denen diese Kunden gemäss Einschätzung der UBS AG verdächtigt werden, Betrugsdelikte im Sinne des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den USA begangen zu haben.</p><p>3. Gemäss dem zwischen der Schweiz und den USA abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen leisten die beiden Staaten einander Amtshilfe für Steuerbetrug und dergleichen.</p><p>Die Finma ordnete die Herausgabe bestimmter Kundendaten als Schutzmassnahme gestützt auf die Artikel 25 und 26 des Bankengesetzes an, weil die US-Strafbehörden andernfalls mit der sofortigen Einleitung einer Anklage gegen die UBS drohten. Nach diesen Gesetzesbestimmungen kann die Finma "bei begründeter Besorgnis" über ernsthafte Liquiditätsprobleme Schutzmassnahmen anordnen. Ohne die grundsätzliche Bereitschaft zur Übergabe einer beschränkten Anzahl Kundendaten hätte die UBS nach den Informationen der Finma keine Vereinbarung mit den US-Strafbehörden erreichen, ja nicht einmal darüber verhandeln können. Nach Einschätzung der Finma war die Anklagedrohung real und wäre eine solche Anklage für die UBS existenzgefährdend gewesen. Die obersten Führungsorgane hätten sofort suspendiert werden müssen. Die US-Aufsichtsbehörden (insbesondere das NY Fed und die U.S. SEC) hätten der UBS mit hoher Wahrscheinlichkeit die Lizenz entzogen bzw. entziehen müssen. Diese Umstände kombiniert mit der allgemeinen wirtschaftlichen Unsicherheit hätten zu einer rapiden Verschlechterung der Refinanzierungsmöglichkeiten, insbesondere auf dem Geldmarkt, führen und substanzielle Rückzüge von Einlagen bewirken können. Die professionellen Marktteilnehmer wären von einer Existenzgefährdung ausgegangen und hätten nach Einschätzung der Finma wahrscheinlich sofort und massiv reagiert, was die Liquiditätssituation und die Stabilität der Bank rasch und in gefährlicher Weise beeinträchtigt hätte. Der Bundesrat hat den Entscheid der Finma zur Kenntnis genommen. Er hat festgestellt, dass die Finma ihre Verantwortung als Aufsichtsbehörde wahrnimmt und dass die Aufsicht über den Finanzsektor funktioniert.</p><p>Inwieweit die amerikanischen Behörden bei ihrem Vorgehen die Systemrelevanz der UBS AG berücksichtigt haben, kann der Bundesrat nicht beurteilen. Er hat die amerikanische Seite wiederholt auf diese Tatsache hingewiesen.</p><p>4. Vor dem Hintergrund der Verfahren gegen die UBS AG in den USA, aber auch der zunehmenden internationalen Thematisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Steuerfragen hat der Bundesrat am 25. Februar 2009 einen Ausschuss eingesetzt, der durch eine Expertengruppe unterstützt wird. Dem Ausschuss gehören die Vorsteherinnen und Vorsteher des EFD, EDA und EJPD an, und er wird vom Vorsteher des EFD (Bundespräsident Hans-Rudolf Merz) präsidiert. Der Ausschuss hat den Auftrag, die aktuelle Krise in den Beziehungen mit den USA betreffend den Schweizer Finanzplatz zu analysieren und Vorschläge zur Anpassung der Rahmenbedingungen des Schweizer Finanzplatzes zu erarbeiten. Zudem soll der Ausschuss Vorschläge im Hinblick auf Verhandlungen mit den USA und der EU erarbeiten.</p><p>Der Bundesrat hat entschieden, die Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Bereich von Steuerdelikten zu verbessern. Er ist zudem bereit, mit der EU in einen Dialog über die Zinsbesteuerung zu treten. Dabei wird sich der Bundesrat für gleich lange Spiesse auf den internationalen Finanzmärkten einsetzen. Damit will er Wettbewerbsnachteile für den Finanzplatz Schweiz vermeiden.</p><p>Für die Bearbeitung von Fragen rund um die Amts- und Rechtshilfe bei Steuerdelikten hat der Bundesrat eine Expertengruppe eingesetzt. Die Expertengruppe unterstützt und berät den Bundesratsausschuss und ist ohne eigene Entscheidbefugnis. Die Ausarbeitung und Umsetzung von Massnahmen erfolgt nach den gewohnten Verantwortlichkeiten und Verfahren.</p><p>5. Der überwiegende Teil aller Wertschriftenbestände in der Schweiz (mehr als 60 Prozent) fällt auf institutionelle Kunden; lediglich knapp ein Viertel aller auf Schweizer Kundendepots angelegten Vermögenswerte gehört ausländischen Kunden. Die Frage nach den Auswirkungen einer Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen lässt sich in dieser Form nicht beantworten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die mutmasslich betrügerischen Machenschaften der UBS in den USA und die darauf erfolgte Herausgabe der Kundendaten an die USA am 18. Februar 2009 haben die Schweiz in eine Staatskrise geführt. Der Bundesrat wirkt ratlos und unkoordiniert. Dies veranlasst uns zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wann waren die Betrugsvorwürfe gegen die UBS erstmals Gegenstand einer Bundesratssitzung? Welche Massnahmen hat der Bundesrat zu welchem Zeitpunkt eingeleitet? Welches war seine Strategie? Hat er sich vergewissert, welche Personen der Führungsetage zu welchem Zeitpunkt von diesen Machenschaften wussten? Welche Demarchen gab er diesbezüglich bei Verhandlung der Pflichtwandelanleihe gegenüber der UBS kund?</p><p>2. War ihm bekannt, dass am 19. Februar 2009 gegen die UBS eine Strafklage eingereicht werde? Was hat er im unmittelbaren Vorfeld unternommen? Warum trat er abends am 18. Februar 2009 zu einer ausserordentlichen dringlichen Sitzung zusammen? Hatte er am 18. Februar überhaupt etwas zu entscheiden? Hat er ein Weisungsrecht gegenüber der Finma? Hält er die Anrufung der Notrechtskompetenz der Finma für gerechtfertigt? Ging er davon aus, es bestehe ein dringlicher Tatverdacht bezüglich Steuerbetruges in allen fraglichen Fällen?</p><p>3. Spielt die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung angesichts des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz/USA gegenüber den USA überhaupt noch eine Rolle? Ist er heute der Meinung, durch die rechtsstaatlich ungerechtfertigte Herausgabe der Kundendaten sei grösserer Schaden verhindert worden? Warum konnten die USA mit dieser Härte gegenüber der Schweiz vorgehen, wo doch ein Zusammenbruch der UBS auch für den US-Finanzmarkt negative Folgen zeitigen könnte?</p><p>4. Welchen Auftrag und welche Kompetenzen haben das von ihm nun eingesetzte Dreiergremium respektive die Task-Force? Was wird im Hinblick auf den G-20-Gipfel unternommen? Hält er die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug für haltbar?</p><p>5. Für wie gross schätzt er den Einbruch im schweizerischen Finanzsektor ein, wenn künftig Steuerhinterziehungsfälle gleich behandelt würden wie Steuerbetrugsfälle? Welche Auswirkungen hätte dies für die schweizerische Volkswirtschaft (Bruttoinlandprodukt, Steuerertrag, Arbeitsplätze, Drittwirkung auf andere Unternehmungen)?</p>
  • Bundesrat und UBS-Krise
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist im Frühjahr 2008 über die Ermittlungen der zuständigen US-Behörden gegen die UBS AG in Kenntnis gesetzt worden. Die zuständigen schweizerischen Behörden haben gegenüber den US-Behörden von Beginn an ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Rahmen der dafür gesetzlich und staatsvertraglich vorgesehenen Kanäle bekundet. Die Gespräche sowie die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen US-Behörden und den involvierten Schweizer Behörden wurden vom Eidgenössischen Finanzdepartement koordiniert.</p><p>2. Der Bundesrat war über die Gefahr einer Anklageerhebung der US-Behörden gegenüber der UBS AG von der Finma in Kenntnis gesetzt worden. Diese Drohung wurde jedoch seitens der US-Behörden bis kurz vor dem 18. Februar 2009 nie mit einem konkreten Datum verbunden. Am 19. Dezember 2008 ersuchte der Bundesrat die Eidgenössische Bankenkommission, im Interesse der Stabilität sowohl des schweizerischen als auch des globalen Finanzsystems alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um einen solchen Schritt (d. h. eine Anklage der UBS AG) zu verhindern. Es ist jedoch festzuhalten, dass der Bundesrat gegenüber der Finma kein Weisungsrecht besitzt. Die Verfügung der Finma, mit welcher diese die sofortige Übergabe von Kundendaten im Zusammenhang mit Konten an das U.S. Department of Justice (DoJ) anordnet, erfolgte in deren Ermessen. Dabei handelt es sich nicht um Notrecht, sondern um Bestimmungen, wonach die Finma bei begründeter Besorgnis über ernsthafte Liquiditätsprobleme Schutzmassnahmen anordnen kann. Die angeordneten Schutzmassnahmen waren gemäss Einschätzung der Finma notwendig, um eine Anklageerhebung gegen die UBS AG zu verhindern (vgl. auch Antwort zu Frage 3). Gemäss Angaben der Finma handelt es sich bei den in die USA übermittelten Bankkundendaten um Fälle, in denen diese Kunden gemäss Einschätzung der UBS AG verdächtigt werden, Betrugsdelikte im Sinne des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den USA begangen zu haben.</p><p>3. Gemäss dem zwischen der Schweiz und den USA abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen leisten die beiden Staaten einander Amtshilfe für Steuerbetrug und dergleichen.</p><p>Die Finma ordnete die Herausgabe bestimmter Kundendaten als Schutzmassnahme gestützt auf die Artikel 25 und 26 des Bankengesetzes an, weil die US-Strafbehörden andernfalls mit der sofortigen Einleitung einer Anklage gegen die UBS drohten. Nach diesen Gesetzesbestimmungen kann die Finma "bei begründeter Besorgnis" über ernsthafte Liquiditätsprobleme Schutzmassnahmen anordnen. Ohne die grundsätzliche Bereitschaft zur Übergabe einer beschränkten Anzahl Kundendaten hätte die UBS nach den Informationen der Finma keine Vereinbarung mit den US-Strafbehörden erreichen, ja nicht einmal darüber verhandeln können. Nach Einschätzung der Finma war die Anklagedrohung real und wäre eine solche Anklage für die UBS existenzgefährdend gewesen. Die obersten Führungsorgane hätten sofort suspendiert werden müssen. Die US-Aufsichtsbehörden (insbesondere das NY Fed und die U.S. SEC) hätten der UBS mit hoher Wahrscheinlichkeit die Lizenz entzogen bzw. entziehen müssen. Diese Umstände kombiniert mit der allgemeinen wirtschaftlichen Unsicherheit hätten zu einer rapiden Verschlechterung der Refinanzierungsmöglichkeiten, insbesondere auf dem Geldmarkt, führen und substanzielle Rückzüge von Einlagen bewirken können. Die professionellen Marktteilnehmer wären von einer Existenzgefährdung ausgegangen und hätten nach Einschätzung der Finma wahrscheinlich sofort und massiv reagiert, was die Liquiditätssituation und die Stabilität der Bank rasch und in gefährlicher Weise beeinträchtigt hätte. Der Bundesrat hat den Entscheid der Finma zur Kenntnis genommen. Er hat festgestellt, dass die Finma ihre Verantwortung als Aufsichtsbehörde wahrnimmt und dass die Aufsicht über den Finanzsektor funktioniert.</p><p>Inwieweit die amerikanischen Behörden bei ihrem Vorgehen die Systemrelevanz der UBS AG berücksichtigt haben, kann der Bundesrat nicht beurteilen. Er hat die amerikanische Seite wiederholt auf diese Tatsache hingewiesen.</p><p>4. Vor dem Hintergrund der Verfahren gegen die UBS AG in den USA, aber auch der zunehmenden internationalen Thematisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Steuerfragen hat der Bundesrat am 25. Februar 2009 einen Ausschuss eingesetzt, der durch eine Expertengruppe unterstützt wird. Dem Ausschuss gehören die Vorsteherinnen und Vorsteher des EFD, EDA und EJPD an, und er wird vom Vorsteher des EFD (Bundespräsident Hans-Rudolf Merz) präsidiert. Der Ausschuss hat den Auftrag, die aktuelle Krise in den Beziehungen mit den USA betreffend den Schweizer Finanzplatz zu analysieren und Vorschläge zur Anpassung der Rahmenbedingungen des Schweizer Finanzplatzes zu erarbeiten. Zudem soll der Ausschuss Vorschläge im Hinblick auf Verhandlungen mit den USA und der EU erarbeiten.</p><p>Der Bundesrat hat entschieden, die Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Bereich von Steuerdelikten zu verbessern. Er ist zudem bereit, mit der EU in einen Dialog über die Zinsbesteuerung zu treten. Dabei wird sich der Bundesrat für gleich lange Spiesse auf den internationalen Finanzmärkten einsetzen. Damit will er Wettbewerbsnachteile für den Finanzplatz Schweiz vermeiden.</p><p>Für die Bearbeitung von Fragen rund um die Amts- und Rechtshilfe bei Steuerdelikten hat der Bundesrat eine Expertengruppe eingesetzt. Die Expertengruppe unterstützt und berät den Bundesratsausschuss und ist ohne eigene Entscheidbefugnis. Die Ausarbeitung und Umsetzung von Massnahmen erfolgt nach den gewohnten Verantwortlichkeiten und Verfahren.</p><p>5. Der überwiegende Teil aller Wertschriftenbestände in der Schweiz (mehr als 60 Prozent) fällt auf institutionelle Kunden; lediglich knapp ein Viertel aller auf Schweizer Kundendepots angelegten Vermögenswerte gehört ausländischen Kunden. Die Frage nach den Auswirkungen einer Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen lässt sich in dieser Form nicht beantworten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die mutmasslich betrügerischen Machenschaften der UBS in den USA und die darauf erfolgte Herausgabe der Kundendaten an die USA am 18. Februar 2009 haben die Schweiz in eine Staatskrise geführt. Der Bundesrat wirkt ratlos und unkoordiniert. Dies veranlasst uns zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wann waren die Betrugsvorwürfe gegen die UBS erstmals Gegenstand einer Bundesratssitzung? Welche Massnahmen hat der Bundesrat zu welchem Zeitpunkt eingeleitet? Welches war seine Strategie? Hat er sich vergewissert, welche Personen der Führungsetage zu welchem Zeitpunkt von diesen Machenschaften wussten? Welche Demarchen gab er diesbezüglich bei Verhandlung der Pflichtwandelanleihe gegenüber der UBS kund?</p><p>2. War ihm bekannt, dass am 19. Februar 2009 gegen die UBS eine Strafklage eingereicht werde? Was hat er im unmittelbaren Vorfeld unternommen? Warum trat er abends am 18. Februar 2009 zu einer ausserordentlichen dringlichen Sitzung zusammen? Hatte er am 18. Februar überhaupt etwas zu entscheiden? Hat er ein Weisungsrecht gegenüber der Finma? Hält er die Anrufung der Notrechtskompetenz der Finma für gerechtfertigt? Ging er davon aus, es bestehe ein dringlicher Tatverdacht bezüglich Steuerbetruges in allen fraglichen Fällen?</p><p>3. Spielt die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung angesichts des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz/USA gegenüber den USA überhaupt noch eine Rolle? Ist er heute der Meinung, durch die rechtsstaatlich ungerechtfertigte Herausgabe der Kundendaten sei grösserer Schaden verhindert worden? Warum konnten die USA mit dieser Härte gegenüber der Schweiz vorgehen, wo doch ein Zusammenbruch der UBS auch für den US-Finanzmarkt negative Folgen zeitigen könnte?</p><p>4. Welchen Auftrag und welche Kompetenzen haben das von ihm nun eingesetzte Dreiergremium respektive die Task-Force? Was wird im Hinblick auf den G-20-Gipfel unternommen? Hält er die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug für haltbar?</p><p>5. Für wie gross schätzt er den Einbruch im schweizerischen Finanzsektor ein, wenn künftig Steuerhinterziehungsfälle gleich behandelt würden wie Steuerbetrugsfälle? Welche Auswirkungen hätte dies für die schweizerische Volkswirtschaft (Bruttoinlandprodukt, Steuerertrag, Arbeitsplätze, Drittwirkung auf andere Unternehmungen)?</p>
    • Bundesrat und UBS-Krise

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