Revision der Mehrwertsteuer unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten

ShortId
09.3047
Id
20093047
Updated
28.07.2023 08:37
Language
de
Title
Revision der Mehrwertsteuer unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten
AdditionalIndexing
24;Sozialverträglichkeit;Mehrwertsteuer;Steueranreiz;Umweltverträglichkeit;nachhaltige Entwicklung
1
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L04K11070305, Steueranreiz
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L04K01040214, Sozialverträglichkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung trägt die Mehrwertsteuer sozialem oder ökologisch bewusstem Handeln keine Rechnung, obgleich verschiedene Steuersätze und Steuerbefreiungen den Willen des Gesetzgebers andeuten, die Preise bestimmter Güter und Dienstleistungen nicht zu belasten. Die laufende Debatte über eine Revision der Mehrwertsteuer zur Einführung eines Einheitssatzes steht jedoch in krassem Gegensatz zu einem ökologischen und gerechten Steuersystem. Der Vorschlag des Bundesrates, die Mehrwertsteuer auf Lebensmitteln anzuheben und Kultur, Sport, Bildung sowie den Sozial- und Gesundheitssektor der Mehrwertsteuerpflicht zu unterstellen, würde eine stärkere Belastung von unentbehrlichen bzw. allgemein nützlichen Gütern und Dienstleistungen zum Nachteil der ärmsten Bevölkerungsschichten bedeuten, sodass eine umfassende Umverteilung erforderlich würde.</p><p>Anstelle dieses umstrittenen Projekts verlangen die Grünen, dass in einer Studie geprüft wird, wie die Mehrwertsteuer nach ökologischen und sozialen Kriterien revidiert werden kann. Eine Abschaffung der verschiedenen Steuersätze und der derzeitigen Steuerbefreiungen wäre im Zuge der Revision nicht unbedingt erforderlich, vielmehr soll die Mehrwertsteuer als Instrument zur Förderung einer nachhaltigeren und verstärkt verantwortungsbewussten Wirtschaft eingesetzt werden. Es gilt, die unerlässlichen Konjunkturinvestitionen im Sinne des "Green New Deal" durch eine grundlegende Reform der Volkswirtschaft, die zu einem ökologischen und nachhaltigen Ganzen heranwachsen soll, zu untermauern. Bis anhin werden verantwortungsbewusste Konsumentinnen und Konsumenten sowie umweltfreundliche Unternehmen in ihren Bemühungen nicht unterstützt. In der geforderten Studie sollen daher die wirksamsten Massnahmen zur Unterstützung dieser Akteure aufgezeigt werden. Der Steuersatz könnte herabgesetzt werden für Güter und Dienstleistungen, die Ökolabel tragen, aus fairem Handel stammen, eine positive Ökobilanz aufweisen oder einen geringen CO2-Ausstoss verursachen (graue Emissionen mitgerechnet). Eine andere Möglichkeit wäre, einen höheren Steuersatz auf Güter und Dienstleistungen anzuwenden, die für Mensch und Natur besonders abträglich sind. Die Kriterien hierfür wären ebenfalls festzulegen. Gewiss gibt es weitere Alternativen, die noch untersucht werden müssen.</p>
  • <p>Zwei der Hauptziele der laufenden Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) sind die Vereinfachung des Gesetzes und die Verbesserung der Rechtssicherheit für die steuerpflichtigen Personen. Das Ziel der Verbesserung der Rechtssicherheit wird mit Teil A der Reform grösstenteils erreicht. Die Vereinfachung hingegen hängt zu einem guten Teil von der Verwirklichung der Reformen von Teil B ab, also von der Aufhebung möglichst vieler Steuerausnahmen und der Vereinheitlichung der Steuersätze.</p><p>Eine nach ökologischen Gesichtspunkten konzipierte Mehrwertsteuer würde dem Ziel der Vereinfachung diametral entgegenlaufen. Je nachdem, ob ein Möbelstück aus Holz gefertigt wird, das ein Öko- oder Nachhaltigkeitslabel aufweist oder aber nicht, käme ein unterschiedlich hoher Steuersatz zur Anwendung. Eine nach ökologischen Gesichtspunkten ausgestaltete Mehrwertsteuer wäre nur sehr schwer umsetzbar. Ob ein Gegenstand oder eine Dienstleistung zu einem reduzierten Satz zu besteuern ist, liesse sich zudem nicht ein für alle Mal festlegen, sondern müsste regelmässig überprüft werden. Angesichts der enormen technischen Entwicklung in vielen Bereichen müsste beispielsweise wohl mindestens einmal jährlich neu festgelegt werden, welche Autos sehr niedrige Emissionswerte aufweisen und deshalb niedrig zu besteuern sind. Was im einen Jahr noch in den Genuss eines reduzierten Satzes kommt, wird unter Umständen im darauffolgenden Jahr zum Normalsatz besteuert. Um die Mehrwertsteuer ökologisch auszurichten, müsste ausserdem die Anzahl der Steuersätze und der Steuerausnahmen höchstwahrscheinlich erhöht werden.</p><p>Die Mehrwertsteuer ist auch nicht geeignet, sozialpolitische Anliegen umzusetzen, da es keine Lieferungen oder Dienstleistungen gibt, die ausschliesslich von Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen konsumiert werden. Es ist vielmehr so, dass die einkommensstärkeren Haushalte absolut betrachtet mehr ausgeben für solche Leistungen. Ausnahmen von der Steuer und reduzierte Sätze stellen ineffiziente "Giesskannensubventionen" dar, welche möglichst zu vermeiden sind.</p><p>Schliesslich trägt das Anliegen des Postulates den Keim grösserer Zielkonflikte in sich. So müssten viele Gegenstände aus ökologischen Gründen hoch besteuert werden, die aus sozialer Sicht in den Genuss eines reduzierten Steuersatzes kommen sollten. So wären beispielsweise günstige Möbel aus nichtnachhaltiger Produktion aus ökologischer Sicht hoch, aus sozialer Sicht jedoch niedrig zu besteuern. Der Bundesrat erachtet aus diesen Gründen einen Studienauftrag für eine ökologisch und sozial ausgestaltete Mehrwertsteuer als nicht sinnvoll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit einer Mehrwertsteuerrevision zu prüfen, mit der umweltfreundliche bzw. sozialverträglich hergestellte Produkte und Dienstleistungen gefördert werden. Solche Produkte und Dienstleistungen sollen für die Konsumentinnen und Konsumenten attraktiver werden, und die Unternehmen, die im Interesse der Allgemeinheit handeln, sollen unterstützt werden.</p>
  • Revision der Mehrwertsteuer unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung trägt die Mehrwertsteuer sozialem oder ökologisch bewusstem Handeln keine Rechnung, obgleich verschiedene Steuersätze und Steuerbefreiungen den Willen des Gesetzgebers andeuten, die Preise bestimmter Güter und Dienstleistungen nicht zu belasten. Die laufende Debatte über eine Revision der Mehrwertsteuer zur Einführung eines Einheitssatzes steht jedoch in krassem Gegensatz zu einem ökologischen und gerechten Steuersystem. Der Vorschlag des Bundesrates, die Mehrwertsteuer auf Lebensmitteln anzuheben und Kultur, Sport, Bildung sowie den Sozial- und Gesundheitssektor der Mehrwertsteuerpflicht zu unterstellen, würde eine stärkere Belastung von unentbehrlichen bzw. allgemein nützlichen Gütern und Dienstleistungen zum Nachteil der ärmsten Bevölkerungsschichten bedeuten, sodass eine umfassende Umverteilung erforderlich würde.</p><p>Anstelle dieses umstrittenen Projekts verlangen die Grünen, dass in einer Studie geprüft wird, wie die Mehrwertsteuer nach ökologischen und sozialen Kriterien revidiert werden kann. Eine Abschaffung der verschiedenen Steuersätze und der derzeitigen Steuerbefreiungen wäre im Zuge der Revision nicht unbedingt erforderlich, vielmehr soll die Mehrwertsteuer als Instrument zur Förderung einer nachhaltigeren und verstärkt verantwortungsbewussten Wirtschaft eingesetzt werden. Es gilt, die unerlässlichen Konjunkturinvestitionen im Sinne des "Green New Deal" durch eine grundlegende Reform der Volkswirtschaft, die zu einem ökologischen und nachhaltigen Ganzen heranwachsen soll, zu untermauern. Bis anhin werden verantwortungsbewusste Konsumentinnen und Konsumenten sowie umweltfreundliche Unternehmen in ihren Bemühungen nicht unterstützt. In der geforderten Studie sollen daher die wirksamsten Massnahmen zur Unterstützung dieser Akteure aufgezeigt werden. Der Steuersatz könnte herabgesetzt werden für Güter und Dienstleistungen, die Ökolabel tragen, aus fairem Handel stammen, eine positive Ökobilanz aufweisen oder einen geringen CO2-Ausstoss verursachen (graue Emissionen mitgerechnet). Eine andere Möglichkeit wäre, einen höheren Steuersatz auf Güter und Dienstleistungen anzuwenden, die für Mensch und Natur besonders abträglich sind. Die Kriterien hierfür wären ebenfalls festzulegen. Gewiss gibt es weitere Alternativen, die noch untersucht werden müssen.</p>
    • <p>Zwei der Hauptziele der laufenden Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) sind die Vereinfachung des Gesetzes und die Verbesserung der Rechtssicherheit für die steuerpflichtigen Personen. Das Ziel der Verbesserung der Rechtssicherheit wird mit Teil A der Reform grösstenteils erreicht. Die Vereinfachung hingegen hängt zu einem guten Teil von der Verwirklichung der Reformen von Teil B ab, also von der Aufhebung möglichst vieler Steuerausnahmen und der Vereinheitlichung der Steuersätze.</p><p>Eine nach ökologischen Gesichtspunkten konzipierte Mehrwertsteuer würde dem Ziel der Vereinfachung diametral entgegenlaufen. Je nachdem, ob ein Möbelstück aus Holz gefertigt wird, das ein Öko- oder Nachhaltigkeitslabel aufweist oder aber nicht, käme ein unterschiedlich hoher Steuersatz zur Anwendung. Eine nach ökologischen Gesichtspunkten ausgestaltete Mehrwertsteuer wäre nur sehr schwer umsetzbar. Ob ein Gegenstand oder eine Dienstleistung zu einem reduzierten Satz zu besteuern ist, liesse sich zudem nicht ein für alle Mal festlegen, sondern müsste regelmässig überprüft werden. Angesichts der enormen technischen Entwicklung in vielen Bereichen müsste beispielsweise wohl mindestens einmal jährlich neu festgelegt werden, welche Autos sehr niedrige Emissionswerte aufweisen und deshalb niedrig zu besteuern sind. Was im einen Jahr noch in den Genuss eines reduzierten Satzes kommt, wird unter Umständen im darauffolgenden Jahr zum Normalsatz besteuert. Um die Mehrwertsteuer ökologisch auszurichten, müsste ausserdem die Anzahl der Steuersätze und der Steuerausnahmen höchstwahrscheinlich erhöht werden.</p><p>Die Mehrwertsteuer ist auch nicht geeignet, sozialpolitische Anliegen umzusetzen, da es keine Lieferungen oder Dienstleistungen gibt, die ausschliesslich von Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen konsumiert werden. Es ist vielmehr so, dass die einkommensstärkeren Haushalte absolut betrachtet mehr ausgeben für solche Leistungen. Ausnahmen von der Steuer und reduzierte Sätze stellen ineffiziente "Giesskannensubventionen" dar, welche möglichst zu vermeiden sind.</p><p>Schliesslich trägt das Anliegen des Postulates den Keim grösserer Zielkonflikte in sich. So müssten viele Gegenstände aus ökologischen Gründen hoch besteuert werden, die aus sozialer Sicht in den Genuss eines reduzierten Steuersatzes kommen sollten. So wären beispielsweise günstige Möbel aus nichtnachhaltiger Produktion aus ökologischer Sicht hoch, aus sozialer Sicht jedoch niedrig zu besteuern. Der Bundesrat erachtet aus diesen Gründen einen Studienauftrag für eine ökologisch und sozial ausgestaltete Mehrwertsteuer als nicht sinnvoll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit einer Mehrwertsteuerrevision zu prüfen, mit der umweltfreundliche bzw. sozialverträglich hergestellte Produkte und Dienstleistungen gefördert werden. Solche Produkte und Dienstleistungen sollen für die Konsumentinnen und Konsumenten attraktiver werden, und die Unternehmen, die im Interesse der Allgemeinheit handeln, sollen unterstützt werden.</p>
    • Revision der Mehrwertsteuer unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten

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