Öffentliche Unterstützung für Banken. Verantwortungsvolle Investitionspolitik
- ShortId
-
09.3049
- Id
-
20093049
- Updated
-
27.07.2023 22:24
- Language
-
de
- Title
-
Öffentliche Unterstützung für Banken. Verantwortungsvolle Investitionspolitik
- AdditionalIndexing
-
24;Investitionspolitik;Anlagevorschrift;Bankgeschäft;Sozialverträglichkeit;Umweltverträglichkeit;Kredit
- 1
-
- L04K11090106, Investitionspolitik
- L03K110403, Kredit
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L04K01040214, Sozialverträglichkeit
- L03K110402, Bankgeschäft
- L06K110602010101, Anlagevorschrift
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Bank, die staatliche Unterstützung erhalten hat, vor allem nachdem die Geschäftsführung sie in den Ruin gewirtschaftet hat, steht in der Schuld der Bürgerinnen und Bürger. Sie muss daher noch mehr als zuvor eine vorsichtige und kluge Investitionspolitik an den Tag legen, um die von ihr eingegangenen Risiken zu minimieren, da nun Steuergelder auf dem Spiel stehen. Vorsicht genügt jedoch nicht. Die Geldbeträge, die im Rahmen der öffentlichen Hilfeleistung an die Bank gehen, sind jeder andersartigen Verwendung im Dienste der Bürgerinnen und Bürger entzogen. Dies reisst ein grosses Loch in die öffentlichen Kassen, vor allem in den Bereichen Umweltschutz und Sozialwesen. Es ist daher gerechtfertigt, öffentlich unterstützte Banken zu einer verantwortungsbewussten Investitionspolitik zu verpflichten, namentlich zur Förderung von Projekten, Unternehmen und Finanzinstrumenten, die Umwelt und Gesellschaft dienlich sind. Indem sie sich zu diesen Grundsätzen bekennt, erfüllt eine solche Bank automatisch die erwähnte Anforderung, eine vorsichtige und überlegte Investitionspolitik zu verfolgen - schon seit Jahren hat sich nämlich gezeigt, dass ethisches bzw. sozial verantwortliches Investment nur geringen Kursschwankungen unterworfen und finanziell erfolgreich ist.</p><p>In dieser Hinsicht stehen der Bank mehrere Handlungsmöglichkeiten offen. Sie könnte beispielsweise Immobilienprojekten, die den aktuellen Normen der Energieeffizienz entsprechen, und Unternehmen, die ein ökologisch und sozial beispielhaftes Management aufweisen oder auf dem Umweltmarkt tätig sind, vorteilhafte Kreditkonditionen gewähren. Sie könnte ferner vorwiegend in Fonds investieren, die ökologischen und sozialen Anforderungen genügen oder die eine gute Unternehmensführung unterstützen. Alternativ dazu könnte die Bank auch zumindest jene Sektoren aus ihrem Geschäftsbereich ausschliessen, die besonders umweltschädlich oder sozial unfair sind. Die getroffenen Massnahmen könnten in ein umfassendes Engagement einfliessen, indem beispielsweise die "Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment" der Vereinten Nationen freiwillig unterzeichnet und angenommen werden, was einige Schweizer Banken und Pensionskassen bereits getan haben. In jedem Fall mangelt es nicht an Möglichkeiten, sich verantwortungsvoll für Umwelt und Gesellschaft einzusetzen. Und wenn die Bank diese Schritte unternimmt, kann sie ihr Image und ihre Glaubwürdigkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern, die sie unterstützen, wiederherstellen.</p>
- <p>Das Massnahmenpaket, welches der Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die damalige Eidgenössische Bankenkommission Mitte Oktober 2008 zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems schnürten und das in der Wintersession 2008 von den eidgenössischen Räten genehmigt worden ist, hat als einzige Bank die UBS unterstützt. Die Unterstützung erfolgte aufgrund der Tatsache, dass die UBS als Grossbank für das schweizerische Finanzsystem systemrelevant ist und deren Ausfall die Liquiditätsversorgung und das Zahlungssystem der Schweiz hätte destabilisieren können.</p><p>Der Bund hat sich am genannten Massnahmenpaket unter folgenden Bedingungen beteiligt: Sein Engagement darf nicht zu einem dauerhaften Schuldenanstieg führen; weiter wurde die Beteiligung mit Auflagen für die Kompensationspolitik der UBS (Boni und Abgangsentschädigungen) verbunden, und die UBS führt regelmässige Investorengespräche mit dem Bund durch. Zudem nimmt die SNB bei der UBS Überprüfungen des Risikomanagements und der Risikokontrolle vor. In beiden Parlamentskammern wurden Anträge abgelehnt, welche zusätzliche Auflagen vorsehen wollten. Auf die zu jenem Zeitpunkt festgelegten Bedingungen kann nicht zurückgekommen werden. Ausserdem würde es sich im nach wie vor sehr schwierigen Geschäftsumfeld von vornherein verbieten, die UBS mit den verlangten restriktiven Vorgaben zur Investitionspolitik zu beschweren.</p><p>Die Pflichtwandelanleihe in Höhe von 6 Milliarden Franken zum Zweck der Rekapitalisierung der UBS hat bisher nicht zu einer Miteigentümerschaft des Bundes an der Bank geführt. Falls es zu einem Umtausch der Anleihe in Aktien kommt, ist der Bund einer unter mehreren Minderheitsaktionären. Als solcher kann er die Anlage- und Geschäftspolitik der Bank nicht im vorgeschlagenen Mass bestimmen. Ein so hohes Mass an Mitbestimmung liegt auch gar nicht in seinem Interesse, da daraus ein beträchtliches Haftungsrisiko resultiert. Zudem würde eine solche Mitbestimmung zu Interessenkonflikten mit der Aufgabe führen, eine wirksame Finanzmarktaufsicht zu garantieren. Dies wäre auch ordnungs- und wettbewerbspolitisch problematisch.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat soll sicherstellen, dass Banken, die eine Unterstützung durch die öffentliche Hand erhalten, eine verantwortungsvolle Investitionspolitik befolgen, die den Mindestanforderungen im Bereich des Umweltschutzes und sozialer Anliegen Rechnung trägt.</p>
- Öffentliche Unterstützung für Banken. Verantwortungsvolle Investitionspolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eine Bank, die staatliche Unterstützung erhalten hat, vor allem nachdem die Geschäftsführung sie in den Ruin gewirtschaftet hat, steht in der Schuld der Bürgerinnen und Bürger. Sie muss daher noch mehr als zuvor eine vorsichtige und kluge Investitionspolitik an den Tag legen, um die von ihr eingegangenen Risiken zu minimieren, da nun Steuergelder auf dem Spiel stehen. Vorsicht genügt jedoch nicht. Die Geldbeträge, die im Rahmen der öffentlichen Hilfeleistung an die Bank gehen, sind jeder andersartigen Verwendung im Dienste der Bürgerinnen und Bürger entzogen. Dies reisst ein grosses Loch in die öffentlichen Kassen, vor allem in den Bereichen Umweltschutz und Sozialwesen. Es ist daher gerechtfertigt, öffentlich unterstützte Banken zu einer verantwortungsbewussten Investitionspolitik zu verpflichten, namentlich zur Förderung von Projekten, Unternehmen und Finanzinstrumenten, die Umwelt und Gesellschaft dienlich sind. Indem sie sich zu diesen Grundsätzen bekennt, erfüllt eine solche Bank automatisch die erwähnte Anforderung, eine vorsichtige und überlegte Investitionspolitik zu verfolgen - schon seit Jahren hat sich nämlich gezeigt, dass ethisches bzw. sozial verantwortliches Investment nur geringen Kursschwankungen unterworfen und finanziell erfolgreich ist.</p><p>In dieser Hinsicht stehen der Bank mehrere Handlungsmöglichkeiten offen. Sie könnte beispielsweise Immobilienprojekten, die den aktuellen Normen der Energieeffizienz entsprechen, und Unternehmen, die ein ökologisch und sozial beispielhaftes Management aufweisen oder auf dem Umweltmarkt tätig sind, vorteilhafte Kreditkonditionen gewähren. Sie könnte ferner vorwiegend in Fonds investieren, die ökologischen und sozialen Anforderungen genügen oder die eine gute Unternehmensführung unterstützen. Alternativ dazu könnte die Bank auch zumindest jene Sektoren aus ihrem Geschäftsbereich ausschliessen, die besonders umweltschädlich oder sozial unfair sind. Die getroffenen Massnahmen könnten in ein umfassendes Engagement einfliessen, indem beispielsweise die "Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment" der Vereinten Nationen freiwillig unterzeichnet und angenommen werden, was einige Schweizer Banken und Pensionskassen bereits getan haben. In jedem Fall mangelt es nicht an Möglichkeiten, sich verantwortungsvoll für Umwelt und Gesellschaft einzusetzen. Und wenn die Bank diese Schritte unternimmt, kann sie ihr Image und ihre Glaubwürdigkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern, die sie unterstützen, wiederherstellen.</p>
- <p>Das Massnahmenpaket, welches der Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die damalige Eidgenössische Bankenkommission Mitte Oktober 2008 zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems schnürten und das in der Wintersession 2008 von den eidgenössischen Räten genehmigt worden ist, hat als einzige Bank die UBS unterstützt. Die Unterstützung erfolgte aufgrund der Tatsache, dass die UBS als Grossbank für das schweizerische Finanzsystem systemrelevant ist und deren Ausfall die Liquiditätsversorgung und das Zahlungssystem der Schweiz hätte destabilisieren können.</p><p>Der Bund hat sich am genannten Massnahmenpaket unter folgenden Bedingungen beteiligt: Sein Engagement darf nicht zu einem dauerhaften Schuldenanstieg führen; weiter wurde die Beteiligung mit Auflagen für die Kompensationspolitik der UBS (Boni und Abgangsentschädigungen) verbunden, und die UBS führt regelmässige Investorengespräche mit dem Bund durch. Zudem nimmt die SNB bei der UBS Überprüfungen des Risikomanagements und der Risikokontrolle vor. In beiden Parlamentskammern wurden Anträge abgelehnt, welche zusätzliche Auflagen vorsehen wollten. Auf die zu jenem Zeitpunkt festgelegten Bedingungen kann nicht zurückgekommen werden. Ausserdem würde es sich im nach wie vor sehr schwierigen Geschäftsumfeld von vornherein verbieten, die UBS mit den verlangten restriktiven Vorgaben zur Investitionspolitik zu beschweren.</p><p>Die Pflichtwandelanleihe in Höhe von 6 Milliarden Franken zum Zweck der Rekapitalisierung der UBS hat bisher nicht zu einer Miteigentümerschaft des Bundes an der Bank geführt. Falls es zu einem Umtausch der Anleihe in Aktien kommt, ist der Bund einer unter mehreren Minderheitsaktionären. Als solcher kann er die Anlage- und Geschäftspolitik der Bank nicht im vorgeschlagenen Mass bestimmen. Ein so hohes Mass an Mitbestimmung liegt auch gar nicht in seinem Interesse, da daraus ein beträchtliches Haftungsrisiko resultiert. Zudem würde eine solche Mitbestimmung zu Interessenkonflikten mit der Aufgabe führen, eine wirksame Finanzmarktaufsicht zu garantieren. Dies wäre auch ordnungs- und wettbewerbspolitisch problematisch.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat soll sicherstellen, dass Banken, die eine Unterstützung durch die öffentliche Hand erhalten, eine verantwortungsvolle Investitionspolitik befolgen, die den Mindestanforderungen im Bereich des Umweltschutzes und sozialer Anliegen Rechnung trägt.</p>
- Öffentliche Unterstützung für Banken. Verantwortungsvolle Investitionspolitik
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