Internationale Amtshilfe in Steuersachen beschleunigen

ShortId
09.3063
Id
20093063
Updated
28.07.2023 10:38
Language
de
Title
Internationale Amtshilfe in Steuersachen beschleunigen
AdditionalIndexing
24;12;Rechtshilfe;Rechtsschutz;Verwaltungsverfahren;Vereinfachung von Verfahren;Steuerhinterziehung;internationales Wirtschaftsrecht;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Steuerstrafrecht;USA
1
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L06K050102010205, Steuerstrafrecht
  • L04K03050305, USA
  • L04K08060306, Verwaltungsverfahren
  • L03K050402, Rechtsschutz
  • L03K050603, internationales Wirtschaftsrecht
  • L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat zur Rettung der UBS erneut rechtsstaatliche Regeln verletzt, jüngst im laufenden Amtshilfeverfahren mit den USA in Steuersachen. Die USA hatten wegen Verdachts der Steuerhinterziehung und/oder des Steuerbetrugs im Juli 2008 auf dem von der Schweiz vorgezeichneten Weg der Amtshilfe die bei der UBS vorhandenen Bankdaten von rund 250 US-Bürgerinnen und -Bürgern angefordert. Im noch laufenden Verfahren in der Verwaltung, bei dem gegen die Schlussverfügung der Eidgenössischen Steuerverwaltung die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offensteht, und vor dem Bundesverwaltungsgericht hat die Finma am 18. Februar 2009 gestützt auf die Insolvenzartikel (Artikel 25ff.) des Bankengesetzes die UBS-Daten von rund 250 bis 300 US-Bürgerinnen und -Bürgern den US-amerikanischen Behörden übergeben. </p><p>Der Bundesrat hat das Vorgehen der Finma ausdrücklich gutgeheissen. Der Bundespräsident hat trotz des laufenden Verfahrens den Tatbestand des Steuerbetrugs als gegeben betrachtet. Das Vorgehen der Finma und des Bundesrats widerspricht allen rechtsstaatlichen Grundsätzen, hat zu einer grossen Rechtsunsicherheit in der Schweiz geführt und ist unhaltbar. Die Beschleunigung des Amtshilfeverfahrens ist auf rechtsstaatlich korrektem Weg sicherzustellen. Deshalb sind die Verfahrensabläufe in der Schweiz und die Beschwerdemöglichkeit zu überprüfen und die allenfalls erforderlichen Gesetzesänderungen dem Parlament umgehend zu unterbreiten.</p>
  • <p>Mit der Motion wird verlangt, das Amtshilfeverfahren zu beschleunigen, gleichzeitig aber auch rechtsstaatliche Grundsätze zu wahren. Hierzu ist grundsätzlich festzuhalten, dass diese beiden Ziele einander zuwiderlaufen können, weil jede zeitliche Verkürzung eines Verfahrens tendenziell zu einer Einschränkung der Rechte der betroffenen Personen führt.</p><p>Der Bundesrat hat am 25. März 2009 das EFD beauftragt, ihm im Mai 2009 Varianten zum weiteren Vorgehen bei der Anpassung des Amtshilfeverfahrens bei Steuerdelikten zu unterbreiten. Sollte sich zeigen, dass es möglich ist, das Amtshilfeverfahren unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zu straffen, wird der Bundesrat die entsprechenden Anpassungen in der dafür am besten geeigneten Form vorschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Ablauf des Amtshilfeverfahrens mit dem Ausland in Steuersachen zu überprüfen. Das gilt insbesondere in Bezug auf die Beschleunigung des verwaltungsinternen Verfahrens, die Möglichkeit des Weiterzugs der Endverfügung der Eidgenössischen Steuerverwaltung an das Bundesverwaltungsgericht und die Rolle der Finma. Der Bundesrat muss für eine Beschleunigung der Verfahren sorgen und die Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze sicherstellen. Dem Parlament ist Bericht zu erstatten und sind die allenfalls erforderlichen Gesetzesänderungen zu unterbreiten.</p>
  • Internationale Amtshilfe in Steuersachen beschleunigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat zur Rettung der UBS erneut rechtsstaatliche Regeln verletzt, jüngst im laufenden Amtshilfeverfahren mit den USA in Steuersachen. Die USA hatten wegen Verdachts der Steuerhinterziehung und/oder des Steuerbetrugs im Juli 2008 auf dem von der Schweiz vorgezeichneten Weg der Amtshilfe die bei der UBS vorhandenen Bankdaten von rund 250 US-Bürgerinnen und -Bürgern angefordert. Im noch laufenden Verfahren in der Verwaltung, bei dem gegen die Schlussverfügung der Eidgenössischen Steuerverwaltung die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offensteht, und vor dem Bundesverwaltungsgericht hat die Finma am 18. Februar 2009 gestützt auf die Insolvenzartikel (Artikel 25ff.) des Bankengesetzes die UBS-Daten von rund 250 bis 300 US-Bürgerinnen und -Bürgern den US-amerikanischen Behörden übergeben. </p><p>Der Bundesrat hat das Vorgehen der Finma ausdrücklich gutgeheissen. Der Bundespräsident hat trotz des laufenden Verfahrens den Tatbestand des Steuerbetrugs als gegeben betrachtet. Das Vorgehen der Finma und des Bundesrats widerspricht allen rechtsstaatlichen Grundsätzen, hat zu einer grossen Rechtsunsicherheit in der Schweiz geführt und ist unhaltbar. Die Beschleunigung des Amtshilfeverfahrens ist auf rechtsstaatlich korrektem Weg sicherzustellen. Deshalb sind die Verfahrensabläufe in der Schweiz und die Beschwerdemöglichkeit zu überprüfen und die allenfalls erforderlichen Gesetzesänderungen dem Parlament umgehend zu unterbreiten.</p>
    • <p>Mit der Motion wird verlangt, das Amtshilfeverfahren zu beschleunigen, gleichzeitig aber auch rechtsstaatliche Grundsätze zu wahren. Hierzu ist grundsätzlich festzuhalten, dass diese beiden Ziele einander zuwiderlaufen können, weil jede zeitliche Verkürzung eines Verfahrens tendenziell zu einer Einschränkung der Rechte der betroffenen Personen führt.</p><p>Der Bundesrat hat am 25. März 2009 das EFD beauftragt, ihm im Mai 2009 Varianten zum weiteren Vorgehen bei der Anpassung des Amtshilfeverfahrens bei Steuerdelikten zu unterbreiten. Sollte sich zeigen, dass es möglich ist, das Amtshilfeverfahren unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zu straffen, wird der Bundesrat die entsprechenden Anpassungen in der dafür am besten geeigneten Form vorschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Ablauf des Amtshilfeverfahrens mit dem Ausland in Steuersachen zu überprüfen. Das gilt insbesondere in Bezug auf die Beschleunigung des verwaltungsinternen Verfahrens, die Möglichkeit des Weiterzugs der Endverfügung der Eidgenössischen Steuerverwaltung an das Bundesverwaltungsgericht und die Rolle der Finma. Der Bundesrat muss für eine Beschleunigung der Verfahren sorgen und die Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze sicherstellen. Dem Parlament ist Bericht zu erstatten und sind die allenfalls erforderlichen Gesetzesänderungen zu unterbreiten.</p>
    • Internationale Amtshilfe in Steuersachen beschleunigen

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