Ausbau von Teilzeitarbeit und Jobsharing

ShortId
09.3066
Id
20093066
Updated
25.06.2025 00:30
Language
de
Title
Ausbau von Teilzeitarbeit und Jobsharing
AdditionalIndexing
04;15;Schaffung von Arbeitsplätzen;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Schaffung neuer Bundesstellen;Bundesverwaltung;Teilzeitarbeit;Jobsharing;Frauenarbeit
1
  • L05K0702030213, Teilzeitarbeit
  • L06K070203030301, Jobsharing
  • L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
  • L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
  • L05K0702030205, Frauenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch die Rezession werden Tausende von Arbeitsplätzen abgebaut. Zurzeit sind etwa 160 000 Erwerbslose registriert, bis 2011 wird mit 300 000 gerechnet. Teilzeitarbeit und Jobsharing-Modelle sind eine ideale Form, die Erwerbsarbeit auf mehr Menschen zu verteilen und damit den Arbeitsplatzabbau wirkungsvoll zu verhindern.</p><p>Jede Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass Frauen wesentlich stärker von Arbeitslosigkeit betroffen sind als Männer. Sie werden in ihrer Funktion zurückgestuft, entlassen und zurück an den Herd geschickt. Bei einem beruflichen Wiedereinstieg wird ihnen der Zugang in die Erwerbsarbeit massiv erschwert oder sogar verhindert. Bei Stellenabbau bzw. bei sogenannten Restrukturierungsmassnahmen werden zuerst Teilzeitpensen gestrichen, die vor allem von Frauen besetzt sind. Ohne gezielte Gegenmassnahmen gehen diese Arbeitsplätze unwiderruflich verloren. </p><p>Teilzeitpensen und Jobsharing-Modelle bieten eine ideale Voraussetzung, Erwerbsleben und Familienarbeit zu verbinden. Dadurch entfällt die folgenschwere Entscheidung, sich für das eine oder das andere entscheiden zu müssen. Beide Elternteile können ihre beruflichen Qualifikationen erhalten, bzw. erweitern und stehen so dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung. Zudem kann gleichzeitig dem Mangel an qualifiziertem Personal entgegengewirkt werden. Das berufliche Engagement der Frauen hat einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen und stellt einen weiteren Schritt in der längst fälligen Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann dar.</p>
  • <p>Der Bundesrat legte der Motionärin bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 09.3027 die Massnahmen dar, die der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit trifft, um insbesondere die Erwerbstätigkeit von Frauen in der Privatindustrie zu unterstützen.</p><p>Der Bundesrat greift nicht in die Arbeitsorganisation der öffentlichen Unternehmungen des Bundes ein, da sie selber dafür zuständig sind, geeignete Massnahmen zu ergreifen.</p><p>Die Teilzeitarbeit gewinnt in der Bundesverwaltung seit Jahren an Bedeutung. Diese positive Entwicklung bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Chance einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.</p><p>Angesichts der Grösse und des dezentralen Aufbaus der Bundesverwaltung fällt die Definition der personellen Arbeitsorganisation in die Zuständigkeit der Departemente und Bundesämter. Es liegt demnach in der Verantwortung der Vorgesetzten, Vor- und Nachteile einer Teilzeitlösung oder eines Jobsharings für jeden Arbeitsplatz einzeln zu beurteilen. Sie berücksichtigen dabei die verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen sowie die Zielsetzungen der Organisationseinheit und die anstehenden Aufgaben.</p><p>In diesem Kontext befürwortet der Bundesrat jegliche Initiative der Bundesämter zur Förderung von Jobsharing und Teilzeitarbeit in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.</p><p>Als konkrete Massnahmen stellt das EPA den Verwaltungseinheiten eine Checkliste über die neuen Arbeitsformen zur Verfügung (http://intranet.infopers.admin.ch). Zudem organisierte das EPA im Jahr 2008 im Rahmen der Tagung zur Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung einen Workshop über die Förderung des Jobsharings in der Bundesverwaltung. Schliesslich geht das EPA in seinen jährlichen Berichten zum Personalmanagement auf die Entwicklung der Teilzeitarbeit in der Bundesverwaltung ein. In seinem letzten Reporting zum Personalmanagement präzisiert das EPA insbesondere, dass "eine Förderung von Teilzeitarbeit in allen Funktionen dazu führt, dass die Bundesverwaltung als fortschrittliche und familienfreundliche Arbeitgeberin wahrgenommen wird, die bestrebt ist, Frauen auch nach der Familiengründung im Erwerbsleben zu behalten" (EPA, Reporting Personalmanagement, Berichtsjahr 2008, März 2009, Seite 17).</p><p>Die durch die geltenden Bestimmungen bestehende Flexibilität stellt demnach in der aktuellen Wirtschaftslage unbestreitbar einen grossen Vorteil dar.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der aktuellen Rezession Teilzeitstellen für Männer und Frauen auf allen Ebenen und Hierarchiestufen (inklusive Kader) der Bundesverwaltung und der öffentlichen Betriebe rasch und massiv auszubauen und vermehrt Jobsharing-Stellenangebote zu schaffen. Dadurch können zusätzliche Arbeitsplätze - gerade auch für Frauen - angeboten werden. Er beschliesst geeignete Massnahmen zur Erreichung der gleichen Zielsetzung auch in der Privatwirtschaft.</p>
  • Ausbau von Teilzeitarbeit und Jobsharing
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch die Rezession werden Tausende von Arbeitsplätzen abgebaut. Zurzeit sind etwa 160 000 Erwerbslose registriert, bis 2011 wird mit 300 000 gerechnet. Teilzeitarbeit und Jobsharing-Modelle sind eine ideale Form, die Erwerbsarbeit auf mehr Menschen zu verteilen und damit den Arbeitsplatzabbau wirkungsvoll zu verhindern.</p><p>Jede Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass Frauen wesentlich stärker von Arbeitslosigkeit betroffen sind als Männer. Sie werden in ihrer Funktion zurückgestuft, entlassen und zurück an den Herd geschickt. Bei einem beruflichen Wiedereinstieg wird ihnen der Zugang in die Erwerbsarbeit massiv erschwert oder sogar verhindert. Bei Stellenabbau bzw. bei sogenannten Restrukturierungsmassnahmen werden zuerst Teilzeitpensen gestrichen, die vor allem von Frauen besetzt sind. Ohne gezielte Gegenmassnahmen gehen diese Arbeitsplätze unwiderruflich verloren. </p><p>Teilzeitpensen und Jobsharing-Modelle bieten eine ideale Voraussetzung, Erwerbsleben und Familienarbeit zu verbinden. Dadurch entfällt die folgenschwere Entscheidung, sich für das eine oder das andere entscheiden zu müssen. Beide Elternteile können ihre beruflichen Qualifikationen erhalten, bzw. erweitern und stehen so dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung. Zudem kann gleichzeitig dem Mangel an qualifiziertem Personal entgegengewirkt werden. Das berufliche Engagement der Frauen hat einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen und stellt einen weiteren Schritt in der längst fälligen Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann dar.</p>
    • <p>Der Bundesrat legte der Motionärin bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 09.3027 die Massnahmen dar, die der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit trifft, um insbesondere die Erwerbstätigkeit von Frauen in der Privatindustrie zu unterstützen.</p><p>Der Bundesrat greift nicht in die Arbeitsorganisation der öffentlichen Unternehmungen des Bundes ein, da sie selber dafür zuständig sind, geeignete Massnahmen zu ergreifen.</p><p>Die Teilzeitarbeit gewinnt in der Bundesverwaltung seit Jahren an Bedeutung. Diese positive Entwicklung bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Chance einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.</p><p>Angesichts der Grösse und des dezentralen Aufbaus der Bundesverwaltung fällt die Definition der personellen Arbeitsorganisation in die Zuständigkeit der Departemente und Bundesämter. Es liegt demnach in der Verantwortung der Vorgesetzten, Vor- und Nachteile einer Teilzeitlösung oder eines Jobsharings für jeden Arbeitsplatz einzeln zu beurteilen. Sie berücksichtigen dabei die verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen sowie die Zielsetzungen der Organisationseinheit und die anstehenden Aufgaben.</p><p>In diesem Kontext befürwortet der Bundesrat jegliche Initiative der Bundesämter zur Förderung von Jobsharing und Teilzeitarbeit in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.</p><p>Als konkrete Massnahmen stellt das EPA den Verwaltungseinheiten eine Checkliste über die neuen Arbeitsformen zur Verfügung (http://intranet.infopers.admin.ch). Zudem organisierte das EPA im Jahr 2008 im Rahmen der Tagung zur Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung einen Workshop über die Förderung des Jobsharings in der Bundesverwaltung. Schliesslich geht das EPA in seinen jährlichen Berichten zum Personalmanagement auf die Entwicklung der Teilzeitarbeit in der Bundesverwaltung ein. In seinem letzten Reporting zum Personalmanagement präzisiert das EPA insbesondere, dass "eine Förderung von Teilzeitarbeit in allen Funktionen dazu führt, dass die Bundesverwaltung als fortschrittliche und familienfreundliche Arbeitgeberin wahrgenommen wird, die bestrebt ist, Frauen auch nach der Familiengründung im Erwerbsleben zu behalten" (EPA, Reporting Personalmanagement, Berichtsjahr 2008, März 2009, Seite 17).</p><p>Die durch die geltenden Bestimmungen bestehende Flexibilität stellt demnach in der aktuellen Wirtschaftslage unbestreitbar einen grossen Vorteil dar.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der aktuellen Rezession Teilzeitstellen für Männer und Frauen auf allen Ebenen und Hierarchiestufen (inklusive Kader) der Bundesverwaltung und der öffentlichen Betriebe rasch und massiv auszubauen und vermehrt Jobsharing-Stellenangebote zu schaffen. Dadurch können zusätzliche Arbeitsplätze - gerade auch für Frauen - angeboten werden. Er beschliesst geeignete Massnahmen zur Erreichung der gleichen Zielsetzung auch in der Privatwirtschaft.</p>
    • Ausbau von Teilzeitarbeit und Jobsharing

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