Grundlagen für den raschen Aufbau von Informationsoperationen bereitstellen
- ShortId
-
09.3069
- Id
-
20093069
- Updated
-
14.11.2025 08:52
- Language
-
de
- Title
-
Grundlagen für den raschen Aufbau von Informationsoperationen bereitstellen
- AdditionalIndexing
-
09;Durchführung eines Projektes;Armee;Public Relations;Kommunikationspolitik;Informationsverbreitung
- 1
-
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L03K040203, Armee
- L04K12010203, Public Relations
- L03K120204, Kommunikationspolitik
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Information und Kommunikation werden immer wichtigere Elemente der Sicherheitspolitik im Allgemeinen und der operationellen Führung der Armee im Besonderen. Informationsoperationen sind niederschwellige und nichtletale Massnahmen zur Sicherung der eigenen Entscheidungsprozesse. Informationsoperationen sind (wie etwa der Nachrichtendienst) eine Daueraufgabe. Heute gehört es zu jeder militärischen Operation, die Informationsdimension mit vorzubereiten und in der operationellen Führung mit einzubeziehen. Gleichzeitig wird unser Gemeinwesen, inklusive der Armee, durch die technologischen Entwicklungen in dieser Dimension zunehmend angreifbar. Es entstehen neue Risiken, auf die wir uns vorbereiten müssen. Das VBS hat diesbezüglich bereits vor Jahren mit Untersuchungen und Vorarbeiten begonnen. Die Informationsoperationen sind bereits in verschiedenen Schlüsselreglementen integriert. Zu klären sind jedoch insbesondere die rechtlichen Grundlagen, die Ausbildung, die Mittel und die konkrete operationelle Einbindung. Das VBS hat bis jetzt auf die Regelung dieser Fragen verzichtet. 2007 wurde das Projekt gemäss Medienberichten sogar zurückgestellt. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der gestellten Fragen.</p>
- <p>Unter Informationsoperationen versteht man die Gesamtheit der integrierten Aktionen von operationeller Informationsführung, elektronischer Kriegführung, Computernetzwerkoperationen, militärischer Täuschung und operationeller Sicherheit. Ziel ist es jeweils, die Entscheidfindungsprozesse eines Gegners zu beeinflussen, zu stören, zu verschlechtern oder zu missbrauchen und die eigenen Prozesse zu schützen.</p><p>Staat und Armee müssen der sicherheitspolitischen Bedeutung der Information als Waffe, Ziel und Ressource Rechnung tragen. Die Beherrschung dieser Dimension im Rahmen militärischer Aktionen ist zwingend, sonst wird die Auftragserfüllung gefährdet. Informationsoperationen sind im Verteidigungsfall ein völkerrechtlich legitimes militärisches Mittel. Darüber hinaus stellen sie eine kostengünstige Alternative zur klassischen Anwendung von Gewalt dar. Anfang 2005 wurde deshalb im VBS eine Konzeptionsstudie zu den Informationsoperationen erstellt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Umsetzung des Projektes Informationsoperationen hat sich vor allem aus rechtlichen Gründen verzögert. Im Verteidigungsfall sind Informationsoperationen rechtlich unumstritten. Die Armee übernimmt aber vermehrt Aufgaben unterhalb der Kriegsschwelle, was eine Ergänzung der bestehenden rechtlichen Grundlagen erfordert. Das VBS hat deshalb im Auftrag der Geschäftsprüfungsdelegation die Rechtsgrundlagen für Informationsoperationen überprüfen lassen. Aufgrund des entsprechenden Gutachtens des Bundesamtes für Justiz und der Direktion für Völkerrecht vom 10. März 2009 wird nun geprüft, welche Anpassungen an den rechtlichen Grundlagen allenfalls vorgenommen werden müssen. Hinzu kommt, dass die Reduktion der finanziellen und personellen Ressourcen den Aufbau der Fähigkeit zum Führen von Informationsoperationen in der Armee verzögert hat.</p><p>2. Das Projekt Informationsoperationen geniesst für den Bundesrat hohe Priorität. Aufgrund der heutigen Entwicklung in der Informationsdimension sind effiziente Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Handlungsfreiheit bezüglich des Einsatzes der militärischen Mittel klar ausgewiesen. Nichtsdestotrotz sind wegen der Komplexität des Aufbaus einer entsprechenden Fähigkeit, deren Sensitivität und der beschränkten Ressourcen mehrere Jahre zur Erreichung dieses Zieles notwendig.</p><p>3. Die Gefahr eines Missbrauchs dieser Kompetenz der Armee zu propagandistischen Zwecken kann aus der Sicht des Bundesrates ausgeschlossen werden. Die Durchführung von Informationsoperationen wird in detaillierten internen Anweisungen geregelt und beschränkt sich ausschliesslich auf die Unterstützung von militärischen Tätigkeiten. Die Aufgabe der Armee besteht nicht darin, den Abwehrauftrag des ehemaligen Stabes Bundesrat Abteilung Presse und Funkspruch (Stab BR APF) betreffend die psychologische Kriegführung zu übernehmen. Wenn es die Lageentwicklung verlangen würde, könnte die Armee aber bei Bedarf beauftragt werden, in diesem Bereich Unterstützungsleistungen zu erbringen. Zurzeit werden Informationsoperationen nur in reduziertem Umfang durchgeführt. Mittels Simulationen und Übungen werden notwendige Erkenntnisse für den Aufbau dieser Fähigkeit gewonnen. Durch klare Verhaltensregeln, eine sorgfältige Selektion und Ausbildung des Personals, die Schaffung geeigneter Rechtsgrundlagen und die Errichtung einer unabhängigen Kontrolle sollen staatliche Propagandatätigkeiten gegenüber der eigenen Gesellschaft ausgeschlossen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie rechtfertigt der Bundesrat die Verzögerungen bei diesem für die Sicherheit erstrangigen Projekt? Welche Lageanalyse liegt diesem Entscheid zugrunde?</p><p>2. Wäre es nicht angezeigt, dieses Projekt - wie in allen anderen Armeen - rasch umzusetzen, dafür gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten und die Fähigkeiten zu Informationsoperationen zu lernen und zu trainieren?</p><p>3. Wie will der Bundesrat die Informationsoperationen operationell, politisch und rechtlich verankern, sodass jede Art von Propaganda ausgeschlossen bleibt?</p>
- Grundlagen für den raschen Aufbau von Informationsoperationen bereitstellen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Information und Kommunikation werden immer wichtigere Elemente der Sicherheitspolitik im Allgemeinen und der operationellen Führung der Armee im Besonderen. Informationsoperationen sind niederschwellige und nichtletale Massnahmen zur Sicherung der eigenen Entscheidungsprozesse. Informationsoperationen sind (wie etwa der Nachrichtendienst) eine Daueraufgabe. Heute gehört es zu jeder militärischen Operation, die Informationsdimension mit vorzubereiten und in der operationellen Führung mit einzubeziehen. Gleichzeitig wird unser Gemeinwesen, inklusive der Armee, durch die technologischen Entwicklungen in dieser Dimension zunehmend angreifbar. Es entstehen neue Risiken, auf die wir uns vorbereiten müssen. Das VBS hat diesbezüglich bereits vor Jahren mit Untersuchungen und Vorarbeiten begonnen. Die Informationsoperationen sind bereits in verschiedenen Schlüsselreglementen integriert. Zu klären sind jedoch insbesondere die rechtlichen Grundlagen, die Ausbildung, die Mittel und die konkrete operationelle Einbindung. Das VBS hat bis jetzt auf die Regelung dieser Fragen verzichtet. 2007 wurde das Projekt gemäss Medienberichten sogar zurückgestellt. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der gestellten Fragen.</p>
- <p>Unter Informationsoperationen versteht man die Gesamtheit der integrierten Aktionen von operationeller Informationsführung, elektronischer Kriegführung, Computernetzwerkoperationen, militärischer Täuschung und operationeller Sicherheit. Ziel ist es jeweils, die Entscheidfindungsprozesse eines Gegners zu beeinflussen, zu stören, zu verschlechtern oder zu missbrauchen und die eigenen Prozesse zu schützen.</p><p>Staat und Armee müssen der sicherheitspolitischen Bedeutung der Information als Waffe, Ziel und Ressource Rechnung tragen. Die Beherrschung dieser Dimension im Rahmen militärischer Aktionen ist zwingend, sonst wird die Auftragserfüllung gefährdet. Informationsoperationen sind im Verteidigungsfall ein völkerrechtlich legitimes militärisches Mittel. Darüber hinaus stellen sie eine kostengünstige Alternative zur klassischen Anwendung von Gewalt dar. Anfang 2005 wurde deshalb im VBS eine Konzeptionsstudie zu den Informationsoperationen erstellt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Umsetzung des Projektes Informationsoperationen hat sich vor allem aus rechtlichen Gründen verzögert. Im Verteidigungsfall sind Informationsoperationen rechtlich unumstritten. Die Armee übernimmt aber vermehrt Aufgaben unterhalb der Kriegsschwelle, was eine Ergänzung der bestehenden rechtlichen Grundlagen erfordert. Das VBS hat deshalb im Auftrag der Geschäftsprüfungsdelegation die Rechtsgrundlagen für Informationsoperationen überprüfen lassen. Aufgrund des entsprechenden Gutachtens des Bundesamtes für Justiz und der Direktion für Völkerrecht vom 10. März 2009 wird nun geprüft, welche Anpassungen an den rechtlichen Grundlagen allenfalls vorgenommen werden müssen. Hinzu kommt, dass die Reduktion der finanziellen und personellen Ressourcen den Aufbau der Fähigkeit zum Führen von Informationsoperationen in der Armee verzögert hat.</p><p>2. Das Projekt Informationsoperationen geniesst für den Bundesrat hohe Priorität. Aufgrund der heutigen Entwicklung in der Informationsdimension sind effiziente Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Handlungsfreiheit bezüglich des Einsatzes der militärischen Mittel klar ausgewiesen. Nichtsdestotrotz sind wegen der Komplexität des Aufbaus einer entsprechenden Fähigkeit, deren Sensitivität und der beschränkten Ressourcen mehrere Jahre zur Erreichung dieses Zieles notwendig.</p><p>3. Die Gefahr eines Missbrauchs dieser Kompetenz der Armee zu propagandistischen Zwecken kann aus der Sicht des Bundesrates ausgeschlossen werden. Die Durchführung von Informationsoperationen wird in detaillierten internen Anweisungen geregelt und beschränkt sich ausschliesslich auf die Unterstützung von militärischen Tätigkeiten. Die Aufgabe der Armee besteht nicht darin, den Abwehrauftrag des ehemaligen Stabes Bundesrat Abteilung Presse und Funkspruch (Stab BR APF) betreffend die psychologische Kriegführung zu übernehmen. Wenn es die Lageentwicklung verlangen würde, könnte die Armee aber bei Bedarf beauftragt werden, in diesem Bereich Unterstützungsleistungen zu erbringen. Zurzeit werden Informationsoperationen nur in reduziertem Umfang durchgeführt. Mittels Simulationen und Übungen werden notwendige Erkenntnisse für den Aufbau dieser Fähigkeit gewonnen. Durch klare Verhaltensregeln, eine sorgfältige Selektion und Ausbildung des Personals, die Schaffung geeigneter Rechtsgrundlagen und die Errichtung einer unabhängigen Kontrolle sollen staatliche Propagandatätigkeiten gegenüber der eigenen Gesellschaft ausgeschlossen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie rechtfertigt der Bundesrat die Verzögerungen bei diesem für die Sicherheit erstrangigen Projekt? Welche Lageanalyse liegt diesem Entscheid zugrunde?</p><p>2. Wäre es nicht angezeigt, dieses Projekt - wie in allen anderen Armeen - rasch umzusetzen, dafür gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten und die Fähigkeiten zu Informationsoperationen zu lernen und zu trainieren?</p><p>3. Wie will der Bundesrat die Informationsoperationen operationell, politisch und rechtlich verankern, sodass jede Art von Propaganda ausgeschlossen bleibt?</p>
- Grundlagen für den raschen Aufbau von Informationsoperationen bereitstellen
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