Sicherung des Präsenzlabors in der ärztlichen Praxis
- ShortId
-
09.3070
- Id
-
20093070
- Updated
-
27.07.2023 20:56
- Language
-
de
- Title
-
Sicherung des Präsenzlabors in der ärztlichen Praxis
- AdditionalIndexing
-
2841;Tarif;ärztliche Versorgung;medizinische Diagnose;Kostenrechnung;Hausarzt/-ärztin
- 1
-
- L04K01050208, medizinische Diagnose
- L05K0105040201, Hausarzt/-ärztin
- L05K0105051104, ärztliche Versorgung
- L06K110503020101, Tarif
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ab 1. Juli 2009 treten die revidierten Labortarife für ambulante Analysen in Kraft. Es besteht der dringende Verdacht, dass die neuen Tarife für das Präsenzlabor in der Arztpraxis für eine Mehrzahl der Praxen nicht mehr kostendeckend sind und die neu eingeführte Präsenztaxe zu neuen Fehlanreizen führt. Weder Fehlanreize noch ein Verschwinden des Praxislabors aus betriebswirtschaftlichen Gründen sind wünschenswerte Effekte politischer Massnahmen.</p><p>Das ärztliche Präsenzlabor trägt nur marginal zu den Gesamtkosten im Gesundheitssektor bei und zeigte keine unkontrollierte Kostensteigerung. Es stellt aber ein vielseitig geschätztes Charakteristikum der hausärztlichen Versorgung in der Schweiz dar. Vom Verschwinden des Praxislabors wären in erster Linie die Patienten und Patientinnen betroffen. Daneben würde diese Entwicklung zu einem Qualitätsabbau des Berufes der Praxisassistentin führen, verbunden mit einem beträchtlichen Stellenabbau. Es erscheint offensichtlich, dass eine solche Entwicklung im Widerspruch zur politisch gewünschten Förderung der Hausarztmedizin steht. Zudem besteht die Gefahr von Kostenverschiebungen und Strukturveränderungen grösseren Ausmasses, die zu einer negativen Bilanzierung aus volkswirtschaftlicher, gesundheits- und bildungspolitischer Sicht führen könnte.</p><p>Mit dieser Motion wird gewährleistet, dass das Praxislabor in Zukunft kostendeckend betrieben werden kann. Sinnvolle Strukturänderungen wie die Förderung von Gruppenpraxen, gemeinsamen Einkäufen oder Managed-Care-Netzwerken können weiterhin vorangetrieben werden. Unbedachte Folgen der neuen Tarifstrukturen können rechtzeitig überdacht und notwendige Korrekturen eingeleitet werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung hat das Eidgenössische Departement des Innern am 28. Januar 2009 eine neue Liste der Analysen mit Tarif erlassen. Die revidierte Analysenliste ist am 5. Mai 2009 publiziert worden und tritt auf den 1. Juli 2009 in Kraft. Mit der neuen Analysenliste wird die gesetzliche Vorgabe, wonach die Erfüllung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit regelmässig zu überprüfen ist, ausgewogen und transparent umgesetzt, und die betriebswirtschaftliche Bemessung des Tarifs wird sichergestellt.</p><p>Die neue Analysenliste ist bezüglich der Durchführung von Laboranalysen im Praxislabor so ausgestaltet, dass eine medizinisch sinnvolle und gleichzeitig effiziente, qualitativ hochstehende Versorgung weiterhin gewährleistet und finanzierbar ist. Für Analysen, die im Praxislabor durchgeführt werden, sieht die neue Analysenliste neben dem Tarif für die einzelnen Analysen eine zusätzliche Präsenztaxe samt Zuschlägen vor. Dies kompensiert die höheren Kosten der Durchführung der Analysen im Praxislabor, welches verglichen mit einem Auftragslabor andere Produktionsbedingungen aufweist. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Durchführung etlicher Analysen in der Grundversorgerpraxis mit sofortiger Verfügbarkeit des Resultats für die Behandlung des Patienten aus medizinischer Sicht sinnvoll sein kann.</p><p>Damit alle beteiligten Kreise genügend Zeit haben, sich an die neue Analysenliste anzupassen, erfolgt die Einführung der neuen Liste in zwei Schritten per 1. Juli 2009 und 1. Januar 2012. Bis zum 31. Dezember 2011 gilt eine Übergangsregelung, wonach pro Analyse ein zusätzlicher Taxpunkt verrechnet werden kann. So kann die neue Abrechnungsmethode für alle Seiten wirtschaftlich sinnvoll eingeführt werden. Während dieser Zeit führt das Bundesamt für Gesundheit zudem zusammen mit einer Begleitgruppe aus den beteiligten und betroffenen Organisationen ein Monitoring über die Auswirkungen der Revision durch. Sollten sich aufgrund des Monitorings grundlegende Korrekturen als nötig erweisen, würden diese selbstverständlich in die Wege geleitet werden.</p><p>Es ist unbestritten, dass die Hausarztmedizin einen wesentlichen Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung in der Schweiz leistet. Die Rolle der Grundversorger im Gesundheitssystem wird durch die neue Tarifierung der Analysen weder geschwächt noch spezifisch gestärkt. Die Stärkung der Grundversorgung muss, wenn schon, mit anderen Mitteln als mit der Tarifpolitik erfolgen. Hierzu sind die entsprechenden Arbeiten im Gang. Angesichts der erkennbaren Herausforderungen muss sich aber der Berufstand der Grundversorger so oder so weiterentwickeln und den neuen Gegebenheiten anpassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachorganisationen und Expertengremien die Grundlagen zu schaffen, die den Erhalt des Präsenzlabors als diagnostisches Instrument in der ärztlichen Praxis auch in Zukunft gewährleisten. Insbesondere sollen die politischen Rahmenbedingungen zum Erhalt des Präsenzlabors Teil der strategischen Massnahmen gegen einen zukünftigen Mangel an Hausärzten und Hausärztinnen und zur Förderung der Hausarztmedizin bilden. Die Tarife für diejenigen Positionen der Analysenliste, die Bestandteil des Präsenzlabors sind, haben die Struktur des Praxislabors angemessen zu berücksichtigen unter Einbezug betriebswirtschaftlicher und qualitativer Faktoren.</p>
- Sicherung des Präsenzlabors in der ärztlichen Praxis
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ab 1. Juli 2009 treten die revidierten Labortarife für ambulante Analysen in Kraft. Es besteht der dringende Verdacht, dass die neuen Tarife für das Präsenzlabor in der Arztpraxis für eine Mehrzahl der Praxen nicht mehr kostendeckend sind und die neu eingeführte Präsenztaxe zu neuen Fehlanreizen führt. Weder Fehlanreize noch ein Verschwinden des Praxislabors aus betriebswirtschaftlichen Gründen sind wünschenswerte Effekte politischer Massnahmen.</p><p>Das ärztliche Präsenzlabor trägt nur marginal zu den Gesamtkosten im Gesundheitssektor bei und zeigte keine unkontrollierte Kostensteigerung. Es stellt aber ein vielseitig geschätztes Charakteristikum der hausärztlichen Versorgung in der Schweiz dar. Vom Verschwinden des Praxislabors wären in erster Linie die Patienten und Patientinnen betroffen. Daneben würde diese Entwicklung zu einem Qualitätsabbau des Berufes der Praxisassistentin führen, verbunden mit einem beträchtlichen Stellenabbau. Es erscheint offensichtlich, dass eine solche Entwicklung im Widerspruch zur politisch gewünschten Förderung der Hausarztmedizin steht. Zudem besteht die Gefahr von Kostenverschiebungen und Strukturveränderungen grösseren Ausmasses, die zu einer negativen Bilanzierung aus volkswirtschaftlicher, gesundheits- und bildungspolitischer Sicht führen könnte.</p><p>Mit dieser Motion wird gewährleistet, dass das Praxislabor in Zukunft kostendeckend betrieben werden kann. Sinnvolle Strukturänderungen wie die Förderung von Gruppenpraxen, gemeinsamen Einkäufen oder Managed-Care-Netzwerken können weiterhin vorangetrieben werden. Unbedachte Folgen der neuen Tarifstrukturen können rechtzeitig überdacht und notwendige Korrekturen eingeleitet werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung hat das Eidgenössische Departement des Innern am 28. Januar 2009 eine neue Liste der Analysen mit Tarif erlassen. Die revidierte Analysenliste ist am 5. Mai 2009 publiziert worden und tritt auf den 1. Juli 2009 in Kraft. Mit der neuen Analysenliste wird die gesetzliche Vorgabe, wonach die Erfüllung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit regelmässig zu überprüfen ist, ausgewogen und transparent umgesetzt, und die betriebswirtschaftliche Bemessung des Tarifs wird sichergestellt.</p><p>Die neue Analysenliste ist bezüglich der Durchführung von Laboranalysen im Praxislabor so ausgestaltet, dass eine medizinisch sinnvolle und gleichzeitig effiziente, qualitativ hochstehende Versorgung weiterhin gewährleistet und finanzierbar ist. Für Analysen, die im Praxislabor durchgeführt werden, sieht die neue Analysenliste neben dem Tarif für die einzelnen Analysen eine zusätzliche Präsenztaxe samt Zuschlägen vor. Dies kompensiert die höheren Kosten der Durchführung der Analysen im Praxislabor, welches verglichen mit einem Auftragslabor andere Produktionsbedingungen aufweist. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Durchführung etlicher Analysen in der Grundversorgerpraxis mit sofortiger Verfügbarkeit des Resultats für die Behandlung des Patienten aus medizinischer Sicht sinnvoll sein kann.</p><p>Damit alle beteiligten Kreise genügend Zeit haben, sich an die neue Analysenliste anzupassen, erfolgt die Einführung der neuen Liste in zwei Schritten per 1. Juli 2009 und 1. Januar 2012. Bis zum 31. Dezember 2011 gilt eine Übergangsregelung, wonach pro Analyse ein zusätzlicher Taxpunkt verrechnet werden kann. So kann die neue Abrechnungsmethode für alle Seiten wirtschaftlich sinnvoll eingeführt werden. Während dieser Zeit führt das Bundesamt für Gesundheit zudem zusammen mit einer Begleitgruppe aus den beteiligten und betroffenen Organisationen ein Monitoring über die Auswirkungen der Revision durch. Sollten sich aufgrund des Monitorings grundlegende Korrekturen als nötig erweisen, würden diese selbstverständlich in die Wege geleitet werden.</p><p>Es ist unbestritten, dass die Hausarztmedizin einen wesentlichen Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung in der Schweiz leistet. Die Rolle der Grundversorger im Gesundheitssystem wird durch die neue Tarifierung der Analysen weder geschwächt noch spezifisch gestärkt. Die Stärkung der Grundversorgung muss, wenn schon, mit anderen Mitteln als mit der Tarifpolitik erfolgen. Hierzu sind die entsprechenden Arbeiten im Gang. Angesichts der erkennbaren Herausforderungen muss sich aber der Berufstand der Grundversorger so oder so weiterentwickeln und den neuen Gegebenheiten anpassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachorganisationen und Expertengremien die Grundlagen zu schaffen, die den Erhalt des Präsenzlabors als diagnostisches Instrument in der ärztlichen Praxis auch in Zukunft gewährleisten. Insbesondere sollen die politischen Rahmenbedingungen zum Erhalt des Präsenzlabors Teil der strategischen Massnahmen gegen einen zukünftigen Mangel an Hausärzten und Hausärztinnen und zur Förderung der Hausarztmedizin bilden. Die Tarife für diejenigen Positionen der Analysenliste, die Bestandteil des Präsenzlabors sind, haben die Struktur des Praxislabors angemessen zu berücksichtigen unter Einbezug betriebswirtschaftlicher und qualitativer Faktoren.</p>
- Sicherung des Präsenzlabors in der ärztlichen Praxis
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