Übergangslösung zur Verbreitung von lokalen und regionalen Radioprogrammen

ShortId
09.3075
Id
20093075
Updated
27.07.2023 20:04
Language
de
Title
Übergangslösung zur Verbreitung von lokalen und regionalen Radioprogrammen
AdditionalIndexing
34;Radio;lokales Massenmedium;Wellenbereich;Datenübertragung
1
  • L05K1202050104, lokales Massenmedium
  • L05K1202050103, Radio
  • L05K1202050111, Wellenbereich
  • L05K1202020102, Datenübertragung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Bundesrat und UVEK haben im Verlauf des letzten Jahres verschiedentlich auf die Bedeutung des Aufbaus digitaler Verbreitungsstrukturen von Radio- und Fernsehprogrammen hingewiesen. Erfahrungen bei der Abschaltung der "Musikwelle" auf Mittelwellenfrequenzen und deren Aufschaltung auf eine DAB-Plattform haben gezeigt, dass die Umstellung auf einen neuen technologischen Verbreitungsträger zu intensiv ist und von langer Hand vorbereitet werden muss. Um flächendeckend in der ganzen Schweiz DAB-Angebote mittel- bis längerfristig anbieten zu können, ist es unabdingbar, dass auch lokale und regionale Radioprogramme über digitale Plattformen verbreitet werden können. In Anbetracht der Tatsache, dass im UKW-Frequenzbereich nach wie vor knappe Ressourcen bestehen, dass verschiedene Veranstalter, aktuelle und künftige, ihr Interesse und ihre Bereitschaft an der Nutzung der DAB-Plattform bestätigt haben, ist es angebracht, dafür zu sorgen, dass ein schrittweiser Aufbau der DAB-Plattformen für alle Radioveranstalter erfolgen kann.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob Artikel 44 RTVV nicht dahingehend abgeändert bzw. ergänzt wird, dass "Konzessionen von kurzer Dauer" als Grundlage für eine Übergangslösung im Hinblick auf die Umstellung der technischen Verbreitung von lokalen und regionalen Radioprogrammen über digitale Plattformen herangezogen werden können, sofern entsprechende UKW-Frequenzen für eine Übergangszeit verfügbar sind und diese im Hinblick auf deren Beteiligung beim Aufbau an der digitalen Plattform genutzt werden können. Die Einzelheiten und Bedingungen sowie Vorgaben an die Veranstalter von Radioprogrammen, welche diese Übergangslösung in Anspruch nehmen wollen, sind durch die zuständige Behörde festzulegen.</p>
  • <p>Der Bundesrat begrüsst die Entwicklung in Richtung Digitalradio und die allmähliche Ablösung von UKW durch digitale Technologien. Er unterstützt deshalb entsprechende Anstrengungen.</p><p>Die zuständigen Behörden sowie die Radiobranche haben in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um gute Voraussetzungen für die Einführung von DAB zu schaffen. Die SRG verbreitet in den einzelnen Sprachregionen schon seit zehn Jahren Programme über diese Technologie. Unterdessen sind es je nach Region bereits 10 bis 13 Radioprogramme. Das UVEK hat im Sommer 2007 ferner acht digitale Veranstalterkonzessionen an private Anbieter neuer Programme in der deutschen Schweiz vergeben. Auf den Restkapazitäten der digitalen Plattform können acht weitere Privatradios ihre Programme in Absprache mit dem Netzbetreiber aufgrund einer einfachen Meldung an das Bakom, d. h. ohne Konzession, verbreiten. Die entsprechenden Programme dürften noch in diesem Jahr auf Sendung gehen. Das Verfahren zur Erteilung der digitalen Veranstalterkonzessionen in der Romandie ist derzeit im Gange; es dürfte im Frühjahr 2009 seinen Abschluss finden.</p><p>Zudem hat der Verkauf von digitalen Empfangsgeräten in den letzten Monaten stark zugenommen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die koordinierten Bemühungen der SRG SSR und der privaten Anbieter neuer wie auch zugkräftiger bekannter Programme die Attraktivität des Digitalradios in der Schweiz weiter steigern werden.</p><p>Das Postulat fordert Übergangslösungen auf UKW für Veranstalter, die an der Verbreitung über DAB interessiert sind, und verspricht sich davon eine Erleichterung der DAB-Einführung.</p><p>Der Bundesrat teilt diese Auffassung nicht. Im Gegenteil: Alle Erfahrungen zeigen, dass das Publikum sich regelmässig erst dann entschliesst, DAB-Empfangsgeräte zu kaufen, wenn es bestimmte Inhalte nur bzw. nur noch über DAB empfangen kann. Die Abschaltung der Mittelwellen-Verbreitung des SRG-Programms Musikwelle Ende letzten Jahres hat diese Erfahrung exemplarisch belegt. Auf den Abschaltungszeitpunkt hin sind die DAB-Geräteverkäufe sprunghaft angestiegen. Würden nun DAB-Programme während einer Übergangszeit gleichzeitig auf UKW ausgestrahlt, würde das die Einführung der neuen Technologie nicht beschleunigen, sondern hemmen. Das Publikum hätte nicht wirklich einen Anreiz, sich möglichst rasch ein DAB-Radio zu kaufen, sondern würde bis zum Ende der Übergangsfrist zuwarten. Gleiches galt im terrestrischen Bereich beim Wechsel vom analogen Fernsehen auf das digitale Fernsehen DVB-T.</p><p>Grenzen für die geforderten Übergangslösungen ergeben sich ferner aus frequenztechnischen Gründen. Insbesondere in den wichtigsten Agglomerationen stehen keine innert nützlicher Frist verfügbaren Frequenzen für die verlangten, grossflächigen UKW-Kurzveranstalterkonzessionen bereit. Dies hat jüngst eine gemischte Expertengruppe für die Region Zürich-Glarus festgestellt. Selbst die bloss "vorübergehende" Nutzung zusätzlicher UKW-Frequenzen durch Veranstalter, die mittelfristig eine digitale Verbreitung anstreben, wäre in den betreffenden Gebieten nur möglich, wenn der SRG SSR und zahlreichen privaten Veranstaltern Frequenzen weggenommen und zu diesen Frequenzumstellungen das Einverständnis der umliegenden ausländischen Regulierungsbehörden eingeholt würde - ein langwieriges, kostspieliges Unterfangen mit unsicherem Ausgang.</p><p>Die angestrebte Lösung würde schliesslich das gesetzlich vorgesehene und kurz vor seinem Abschluss stehende Konzessionierungsverfahren im UKW-Bereich unterlaufen. Der Bundesrat hat die Schweizer Landkarte der UKW-Radioversorgungsgebiete in Anwendung des neuen RTVG erst im Sommer 2007, im Anschluss an eine breite öffentliche Anhörung und unter Zustimmung der Branche, neu definiert. Gestützt auf diesen medienpolitischen Entscheid hat das UVEK 2008 die entsprechenden Veranstalterkonzessionen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens erteilt. Bezüglich einzelner Versorgungsgebiete sind derzeit noch Beschwerden hängig. Würden nun zusätzlich in einem einfachen Verfahren mehrjährige Übergangskonzessionen erteilt, würden die in einem aufwendigen Verfahren definierten Spielregeln für die Vergabe der knappen UKW-Frequenzen nachträglich entscheidend zulasten derjenigen Veranstalter geändert, die in der Ausschreibung erfolgreich waren. Dies wäre aus rechtsstaatlicher Sicht nicht zu rechtfertigen.</p><p>Schliesslich bietet Artikel 45 Absatz 2 RTVG (Konzessionen von kurzer Dauer) kaum eine genügende gesetzliche Grundlage für die Erteilung von mehrjährigen "Übergangskonzessionen" auf Verordnungsstufe. Diese Bestimmung soll lediglich eng begrenzte Kurzveranstaltungen von wenigen Wochen ermöglichen, die etwa in Zusammenhang mit Volksfesten, zur Begleitung sonstiger Anlässe oder zu Ausbildungszwecken durchgeführt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Änderung bzw. Ergänzung von Artikel 44 RTVV zu prüfen.</p>
  • Übergangslösung zur Verbreitung von lokalen und regionalen Radioprogrammen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bundesrat und UVEK haben im Verlauf des letzten Jahres verschiedentlich auf die Bedeutung des Aufbaus digitaler Verbreitungsstrukturen von Radio- und Fernsehprogrammen hingewiesen. Erfahrungen bei der Abschaltung der "Musikwelle" auf Mittelwellenfrequenzen und deren Aufschaltung auf eine DAB-Plattform haben gezeigt, dass die Umstellung auf einen neuen technologischen Verbreitungsträger zu intensiv ist und von langer Hand vorbereitet werden muss. Um flächendeckend in der ganzen Schweiz DAB-Angebote mittel- bis längerfristig anbieten zu können, ist es unabdingbar, dass auch lokale und regionale Radioprogramme über digitale Plattformen verbreitet werden können. In Anbetracht der Tatsache, dass im UKW-Frequenzbereich nach wie vor knappe Ressourcen bestehen, dass verschiedene Veranstalter, aktuelle und künftige, ihr Interesse und ihre Bereitschaft an der Nutzung der DAB-Plattform bestätigt haben, ist es angebracht, dafür zu sorgen, dass ein schrittweiser Aufbau der DAB-Plattformen für alle Radioveranstalter erfolgen kann.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob Artikel 44 RTVV nicht dahingehend abgeändert bzw. ergänzt wird, dass "Konzessionen von kurzer Dauer" als Grundlage für eine Übergangslösung im Hinblick auf die Umstellung der technischen Verbreitung von lokalen und regionalen Radioprogrammen über digitale Plattformen herangezogen werden können, sofern entsprechende UKW-Frequenzen für eine Übergangszeit verfügbar sind und diese im Hinblick auf deren Beteiligung beim Aufbau an der digitalen Plattform genutzt werden können. Die Einzelheiten und Bedingungen sowie Vorgaben an die Veranstalter von Radioprogrammen, welche diese Übergangslösung in Anspruch nehmen wollen, sind durch die zuständige Behörde festzulegen.</p>
    • <p>Der Bundesrat begrüsst die Entwicklung in Richtung Digitalradio und die allmähliche Ablösung von UKW durch digitale Technologien. Er unterstützt deshalb entsprechende Anstrengungen.</p><p>Die zuständigen Behörden sowie die Radiobranche haben in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um gute Voraussetzungen für die Einführung von DAB zu schaffen. Die SRG verbreitet in den einzelnen Sprachregionen schon seit zehn Jahren Programme über diese Technologie. Unterdessen sind es je nach Region bereits 10 bis 13 Radioprogramme. Das UVEK hat im Sommer 2007 ferner acht digitale Veranstalterkonzessionen an private Anbieter neuer Programme in der deutschen Schweiz vergeben. Auf den Restkapazitäten der digitalen Plattform können acht weitere Privatradios ihre Programme in Absprache mit dem Netzbetreiber aufgrund einer einfachen Meldung an das Bakom, d. h. ohne Konzession, verbreiten. Die entsprechenden Programme dürften noch in diesem Jahr auf Sendung gehen. Das Verfahren zur Erteilung der digitalen Veranstalterkonzessionen in der Romandie ist derzeit im Gange; es dürfte im Frühjahr 2009 seinen Abschluss finden.</p><p>Zudem hat der Verkauf von digitalen Empfangsgeräten in den letzten Monaten stark zugenommen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die koordinierten Bemühungen der SRG SSR und der privaten Anbieter neuer wie auch zugkräftiger bekannter Programme die Attraktivität des Digitalradios in der Schweiz weiter steigern werden.</p><p>Das Postulat fordert Übergangslösungen auf UKW für Veranstalter, die an der Verbreitung über DAB interessiert sind, und verspricht sich davon eine Erleichterung der DAB-Einführung.</p><p>Der Bundesrat teilt diese Auffassung nicht. Im Gegenteil: Alle Erfahrungen zeigen, dass das Publikum sich regelmässig erst dann entschliesst, DAB-Empfangsgeräte zu kaufen, wenn es bestimmte Inhalte nur bzw. nur noch über DAB empfangen kann. Die Abschaltung der Mittelwellen-Verbreitung des SRG-Programms Musikwelle Ende letzten Jahres hat diese Erfahrung exemplarisch belegt. Auf den Abschaltungszeitpunkt hin sind die DAB-Geräteverkäufe sprunghaft angestiegen. Würden nun DAB-Programme während einer Übergangszeit gleichzeitig auf UKW ausgestrahlt, würde das die Einführung der neuen Technologie nicht beschleunigen, sondern hemmen. Das Publikum hätte nicht wirklich einen Anreiz, sich möglichst rasch ein DAB-Radio zu kaufen, sondern würde bis zum Ende der Übergangsfrist zuwarten. Gleiches galt im terrestrischen Bereich beim Wechsel vom analogen Fernsehen auf das digitale Fernsehen DVB-T.</p><p>Grenzen für die geforderten Übergangslösungen ergeben sich ferner aus frequenztechnischen Gründen. Insbesondere in den wichtigsten Agglomerationen stehen keine innert nützlicher Frist verfügbaren Frequenzen für die verlangten, grossflächigen UKW-Kurzveranstalterkonzessionen bereit. Dies hat jüngst eine gemischte Expertengruppe für die Region Zürich-Glarus festgestellt. Selbst die bloss "vorübergehende" Nutzung zusätzlicher UKW-Frequenzen durch Veranstalter, die mittelfristig eine digitale Verbreitung anstreben, wäre in den betreffenden Gebieten nur möglich, wenn der SRG SSR und zahlreichen privaten Veranstaltern Frequenzen weggenommen und zu diesen Frequenzumstellungen das Einverständnis der umliegenden ausländischen Regulierungsbehörden eingeholt würde - ein langwieriges, kostspieliges Unterfangen mit unsicherem Ausgang.</p><p>Die angestrebte Lösung würde schliesslich das gesetzlich vorgesehene und kurz vor seinem Abschluss stehende Konzessionierungsverfahren im UKW-Bereich unterlaufen. Der Bundesrat hat die Schweizer Landkarte der UKW-Radioversorgungsgebiete in Anwendung des neuen RTVG erst im Sommer 2007, im Anschluss an eine breite öffentliche Anhörung und unter Zustimmung der Branche, neu definiert. Gestützt auf diesen medienpolitischen Entscheid hat das UVEK 2008 die entsprechenden Veranstalterkonzessionen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens erteilt. Bezüglich einzelner Versorgungsgebiete sind derzeit noch Beschwerden hängig. Würden nun zusätzlich in einem einfachen Verfahren mehrjährige Übergangskonzessionen erteilt, würden die in einem aufwendigen Verfahren definierten Spielregeln für die Vergabe der knappen UKW-Frequenzen nachträglich entscheidend zulasten derjenigen Veranstalter geändert, die in der Ausschreibung erfolgreich waren. Dies wäre aus rechtsstaatlicher Sicht nicht zu rechtfertigen.</p><p>Schliesslich bietet Artikel 45 Absatz 2 RTVG (Konzessionen von kurzer Dauer) kaum eine genügende gesetzliche Grundlage für die Erteilung von mehrjährigen "Übergangskonzessionen" auf Verordnungsstufe. Diese Bestimmung soll lediglich eng begrenzte Kurzveranstaltungen von wenigen Wochen ermöglichen, die etwa in Zusammenhang mit Volksfesten, zur Begleitung sonstiger Anlässe oder zu Ausbildungszwecken durchgeführt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Änderung bzw. Ergänzung von Artikel 44 RTVV zu prüfen.</p>
    • Übergangslösung zur Verbreitung von lokalen und regionalen Radioprogrammen

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