Mitfinanzierung der Rheinhafen-Infrastruktur durch den Bund
- ShortId
-
09.3076
- Id
-
20093076
- Updated
-
27.07.2023 20:37
- Language
-
de
- Title
-
Mitfinanzierung der Rheinhafen-Infrastruktur durch den Bund
- AdditionalIndexing
-
48;Hafenanlage;Mitfinanzierung;Flussschifffahrt;Basel-Stadt
- 1
-
- L04K18050204, Flussschifffahrt
- L04K18050301, Hafenanlage
- L06K030101010302, Basel-Stadt
- L04K11090207, Mitfinanzierung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der globale Güteraustausch erfolgt mehrheitlich per Schifffahrt, welche heute das eigentliche Rückgrat des weltweiten Handels bildet. Die effiziente Anbindung des (sogenannten) Hinterlandes an die Seehäfen wird für den interkontinentalen Güteraustausch der Schweiz auch in Zukunft strategisch entscheidend sein. Die Bedeutung des Güterverkehrs auf dem Wasser (in Prozenten der Gesamtmenge) ist unbestritten: Der Import per Rheinschiff (13 Prozent ab den Seehäfen Amsterdam, Antwerpen und Rotterdam) erfolgt fast in der gleichen Grössenordnung wie per Bahn (17 Prozent) und via Pipeline (17 Prozent). Der vom Bund in die Vernehmlassung gesandte "Bericht über die Schweizer Schifffahrtspolitik" unterstreicht die strategische Bedeutung der Rheinschifffahrt (neben der Hochsee-Schifffahrt) für die Versorgung und die nachhaltige Bewältigung der grossen Warenströme für die Schweiz. Sie ist der in Bezug auf Emission pro beförderte Einheit umweltfreundlichste Verkehrsträger und hat überdies erhebliche Kapazitätsreserven (im Unterschied zu den Landverkehrsträgern).</p><p>Liberalisierte Güterverkehrsmärkte erfordern gleich lange Spiesse bei der Infrastrukturfinanzierung. Lange nach der seit jeher marktwirtschaftlich operierenden Rheinschifffahrt wurden in den letzten Jahren auch die Verkehrsträger Bahn und Strasse schrittweise liberalisiert. Faire Wettbewerbsbedingungen für alle Verkehrsträger sind allerdings nur dann gegeben, wenn die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur nach vergleichbaren Grundsätzen erfolgt. Die Infrastruktur für den Wasserweg des schiffbaren Rheins in der Schweiz wie auch die Hafeninfrastruktur für die grösste nationale Güterumschlagsdrehscheibe werden durch die Hafen- und Transportwirtschaft ausschliesslich via Hafenabgaben finanziert, welche ein Mehrfaches der Abgaben der ausländischen Häfen am Rhein betragen. Im Vergleich dazu wird etwa die Bahninfrastruktur der Hauptbahnen und Rangierbahnhöfe zum überwiegenden Teil durch den Bund finanziert. Daraus ergibt sich eine unerwünschte Wettbewerbsverzerrung, die das Potenzial eines der ökologischsten und raumsparendsten Verkehrsträgers gefährdet. Auch in diesem Punkt bietet der Schifffahrtsbericht die Chance zur nötigen Gleichstellung von Rheinschifffahrt und Rheinhäfen mit den anderen Verkehrsträgern.</p><p>Die Güterschifffahrt bzw. die Rheinhäfen sind daher der Infrastrukturfinanzierung der Bahn und der Personenschifffahrt auf den Binnenseen gleichzustellen. Die Hafeninfrastruktur wird bis heute - trotz der nationalen Funktion (vergleichbar mit den Rangierbahnhöfen der SBB) - ausschliesslich durch die Transportwirtschaft und die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft getragen.</p><p>Diesem Schritt mit vergleichsweise geringen finanziellen Folgen steht ein effizienter Hebel für eine wirksamere Verlagerungspolitik gegenüber. </p><p>Im Rahmen der Beratung der Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 vom 9. März 2007 (zu 05.028) ändert das Parlament zwar Artikel 95 EBG (vgl. Botschaft S. 2795). Die Schifffahrt und die Finanzierung ihrer Infrastruktur sind aber, entgegen der Antwort des Bundesrates zur Motion 07.3350, "Verkehrspolitik, Einbezug der Rheinschifffahrt und der Rheinhäfen", nicht Gegenstand der Beratungen zu dieser Botschaft.</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt die wichtige Funktion der Hafeninfrastruktur beider Basel und widmet ihr grosse Aufmerksamkeit. Die Frage wird auch im Rahmen des Berichts über die Schifffahrtspolitik der Schweiz geprüft. Der Bericht wird gegenwärtig fertiggestellt und den parlamentarischen Kommissionen (KVF) im Herbst 2009 unterbreitet werden. Der Bundesrat schlägt darin verschiedene Massnahmen vor, die u. a. die Rheinschifffahrt und die Hafeninfrastrukturen berühren.</p><p>Der Güterverkehr auf dem Rhein ist für die Schweiz sowohl für die Landesversorgung als auch für die Wirtschaft allgemein (Arbeitsplätze) von grosser Bedeutung. Dieser Verkehrsträger ist nicht nur umweltschonend, sondern auch besonders sicher und effizient.</p><p>Der Bund beteiligt sich bereits an der Infrastrukturfinanzierung der Basler Rheinhäfen; mit einem Beitrag von 16,5 Millionen Franken unterstützt er beispielsweise den Bau von zwei trimodalen Umschlagterminals oder die Bahnzufahrt zu den Häfen. Aus der Sicht des Bundesrates lässt sich die Situation nicht einfach mit der Finanzierung der Bahninfrastruktur vergleichen. Der Bund finanziert beispielsweise auch keine Flughafeninfrastrukturen, obwohl Letztere für die Schweiz ebenso wichtig sind.</p><p>Die Unterstützung durch den Bund darf sich deshalb nicht nur auf die rein finanziellen Aspekte beschränken, sondern muss in erster Linie auch die politischen und juristischen Rahmenbedingungen für die Rheinschifffahrt mit einbeziehen. Der Rhein ist der einzige Zugang der Schweiz zum Meer, wie er seit der Mannheimer Akte von 1868 und den darauffolgenden Abänderungen (SR 0.747.224.101) gewährleistet ist. Um seine Interessen in diesem Bereich zu wahren, beteiligt sich der Bund aktiv an der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, die als gesetzgebende Instanz für die Anwendung der Vorschriften der Mannheimer Akte zuständig ist. </p><p>Ausserdem ist zu erwähnen, dass die Jahresergebnisse der Basler Häfen in den letzten Jahren immer positiv ausfielen. Die Infrastrukturen der Rheinhäfen verfügen im Moment über ausreichend Kapazitäten, die infolge der Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise weiter anwachsen könnten. Tatsächlich hat das Volumen der transportierten und umgeschlagenen Güter in den letzten Monaten deutlich abgenommen, was die verfügbaren Kapazitäten und Reserven erhöht.</p><p>Der Bundesrat erachtet es deshalb als verfrüht, gesetzliche Grundlagen für die Finanzierung der Schifffahrt zu schaffen, und regt an, die Beratungen des Parlamentes über den Bericht zur Schifffahrtspolitik abzuwarten.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu schaffen (beispielsweise über den neugefassten Artikel 95 des Eisenbahngesetzes), damit die Bestimmungen des Eisenbahngesetzes über die Finanzierung sinngemäss für Schifffahrts- und Hafenunternehmungen gelten.</p>
- Mitfinanzierung der Rheinhafen-Infrastruktur durch den Bund
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der globale Güteraustausch erfolgt mehrheitlich per Schifffahrt, welche heute das eigentliche Rückgrat des weltweiten Handels bildet. Die effiziente Anbindung des (sogenannten) Hinterlandes an die Seehäfen wird für den interkontinentalen Güteraustausch der Schweiz auch in Zukunft strategisch entscheidend sein. Die Bedeutung des Güterverkehrs auf dem Wasser (in Prozenten der Gesamtmenge) ist unbestritten: Der Import per Rheinschiff (13 Prozent ab den Seehäfen Amsterdam, Antwerpen und Rotterdam) erfolgt fast in der gleichen Grössenordnung wie per Bahn (17 Prozent) und via Pipeline (17 Prozent). Der vom Bund in die Vernehmlassung gesandte "Bericht über die Schweizer Schifffahrtspolitik" unterstreicht die strategische Bedeutung der Rheinschifffahrt (neben der Hochsee-Schifffahrt) für die Versorgung und die nachhaltige Bewältigung der grossen Warenströme für die Schweiz. Sie ist der in Bezug auf Emission pro beförderte Einheit umweltfreundlichste Verkehrsträger und hat überdies erhebliche Kapazitätsreserven (im Unterschied zu den Landverkehrsträgern).</p><p>Liberalisierte Güterverkehrsmärkte erfordern gleich lange Spiesse bei der Infrastrukturfinanzierung. Lange nach der seit jeher marktwirtschaftlich operierenden Rheinschifffahrt wurden in den letzten Jahren auch die Verkehrsträger Bahn und Strasse schrittweise liberalisiert. Faire Wettbewerbsbedingungen für alle Verkehrsträger sind allerdings nur dann gegeben, wenn die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur nach vergleichbaren Grundsätzen erfolgt. Die Infrastruktur für den Wasserweg des schiffbaren Rheins in der Schweiz wie auch die Hafeninfrastruktur für die grösste nationale Güterumschlagsdrehscheibe werden durch die Hafen- und Transportwirtschaft ausschliesslich via Hafenabgaben finanziert, welche ein Mehrfaches der Abgaben der ausländischen Häfen am Rhein betragen. Im Vergleich dazu wird etwa die Bahninfrastruktur der Hauptbahnen und Rangierbahnhöfe zum überwiegenden Teil durch den Bund finanziert. Daraus ergibt sich eine unerwünschte Wettbewerbsverzerrung, die das Potenzial eines der ökologischsten und raumsparendsten Verkehrsträgers gefährdet. Auch in diesem Punkt bietet der Schifffahrtsbericht die Chance zur nötigen Gleichstellung von Rheinschifffahrt und Rheinhäfen mit den anderen Verkehrsträgern.</p><p>Die Güterschifffahrt bzw. die Rheinhäfen sind daher der Infrastrukturfinanzierung der Bahn und der Personenschifffahrt auf den Binnenseen gleichzustellen. Die Hafeninfrastruktur wird bis heute - trotz der nationalen Funktion (vergleichbar mit den Rangierbahnhöfen der SBB) - ausschliesslich durch die Transportwirtschaft und die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft getragen.</p><p>Diesem Schritt mit vergleichsweise geringen finanziellen Folgen steht ein effizienter Hebel für eine wirksamere Verlagerungspolitik gegenüber. </p><p>Im Rahmen der Beratung der Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 vom 9. März 2007 (zu 05.028) ändert das Parlament zwar Artikel 95 EBG (vgl. Botschaft S. 2795). Die Schifffahrt und die Finanzierung ihrer Infrastruktur sind aber, entgegen der Antwort des Bundesrates zur Motion 07.3350, "Verkehrspolitik, Einbezug der Rheinschifffahrt und der Rheinhäfen", nicht Gegenstand der Beratungen zu dieser Botschaft.</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt die wichtige Funktion der Hafeninfrastruktur beider Basel und widmet ihr grosse Aufmerksamkeit. Die Frage wird auch im Rahmen des Berichts über die Schifffahrtspolitik der Schweiz geprüft. Der Bericht wird gegenwärtig fertiggestellt und den parlamentarischen Kommissionen (KVF) im Herbst 2009 unterbreitet werden. Der Bundesrat schlägt darin verschiedene Massnahmen vor, die u. a. die Rheinschifffahrt und die Hafeninfrastrukturen berühren.</p><p>Der Güterverkehr auf dem Rhein ist für die Schweiz sowohl für die Landesversorgung als auch für die Wirtschaft allgemein (Arbeitsplätze) von grosser Bedeutung. Dieser Verkehrsträger ist nicht nur umweltschonend, sondern auch besonders sicher und effizient.</p><p>Der Bund beteiligt sich bereits an der Infrastrukturfinanzierung der Basler Rheinhäfen; mit einem Beitrag von 16,5 Millionen Franken unterstützt er beispielsweise den Bau von zwei trimodalen Umschlagterminals oder die Bahnzufahrt zu den Häfen. Aus der Sicht des Bundesrates lässt sich die Situation nicht einfach mit der Finanzierung der Bahninfrastruktur vergleichen. Der Bund finanziert beispielsweise auch keine Flughafeninfrastrukturen, obwohl Letztere für die Schweiz ebenso wichtig sind.</p><p>Die Unterstützung durch den Bund darf sich deshalb nicht nur auf die rein finanziellen Aspekte beschränken, sondern muss in erster Linie auch die politischen und juristischen Rahmenbedingungen für die Rheinschifffahrt mit einbeziehen. Der Rhein ist der einzige Zugang der Schweiz zum Meer, wie er seit der Mannheimer Akte von 1868 und den darauffolgenden Abänderungen (SR 0.747.224.101) gewährleistet ist. Um seine Interessen in diesem Bereich zu wahren, beteiligt sich der Bund aktiv an der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, die als gesetzgebende Instanz für die Anwendung der Vorschriften der Mannheimer Akte zuständig ist. </p><p>Ausserdem ist zu erwähnen, dass die Jahresergebnisse der Basler Häfen in den letzten Jahren immer positiv ausfielen. Die Infrastrukturen der Rheinhäfen verfügen im Moment über ausreichend Kapazitäten, die infolge der Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise weiter anwachsen könnten. Tatsächlich hat das Volumen der transportierten und umgeschlagenen Güter in den letzten Monaten deutlich abgenommen, was die verfügbaren Kapazitäten und Reserven erhöht.</p><p>Der Bundesrat erachtet es deshalb als verfrüht, gesetzliche Grundlagen für die Finanzierung der Schifffahrt zu schaffen, und regt an, die Beratungen des Parlamentes über den Bericht zur Schifffahrtspolitik abzuwarten.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu schaffen (beispielsweise über den neugefassten Artikel 95 des Eisenbahngesetzes), damit die Bestimmungen des Eisenbahngesetzes über die Finanzierung sinngemäss für Schifffahrts- und Hafenunternehmungen gelten.</p>
- Mitfinanzierung der Rheinhafen-Infrastruktur durch den Bund
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