Schweizer Interessen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen
- ShortId
-
09.3078
- Id
-
20093078
- Updated
-
27.07.2023 20:41
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Interessen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen
- AdditionalIndexing
-
2811;08;Terrorismus;Asylrecht;Bankgeheimnis;diplomatische Beziehungen;Ausschaffung;Häftlingsverlegung;Asylverfahren;Auslieferung;USA
- 1
-
- L04K05010302, Häftlingsverlegung
- L04K03050305, USA
- L04K01080102, Asylrecht
- L04K04030108, Terrorismus
- L05K0108010201, Asylverfahren
- L04K10020102, diplomatische Beziehungen
- L04K11040208, Bankgeheimnis
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L05K0501020201, Auslieferung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Frage betrifft eine kleinere Gruppe von etwa 60 Personen der insgesamt noch verbleibenden Häftlinge (etwa 250). Es geht um Häftlinge, gegen die keine Anklage erhoben werden soll und gegen welche nie eine Anklage erhoben wurde, die jedoch nicht in ihren Heimatstaat zurückgeführt werden können, weil die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie dort erneut inhaftiert und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt werden können. Das heisst, die USA wenden das Prinzip des "non-refoulement" an. Gemäss Aussagen verschiedener Anwälte der Häftlinge wollen viele von ihnen nicht in einem Staat (USA) leben, welcher ihnen dieses Leid, nämlich Inhaftierung von bis zu sieben Jahren ohne Anklageerhebung und Gerichtsverfahren, zugefügt hat. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass die USA Häftlinge übernehmen werden. Um Guantanamo schliessen zu können, sind die USA indessen auf die Unterstützung von Drittstaaten angewiesen. </p><p>2.-4. Der Bundesrat hat die Inhaftierung von Personen in Guantanamo als völkerrechtswidrig kritisiert. Deshalb hat er den Entscheid von US-Präsident Obama begrüsst, Guantanamo so rasch als möglich zu schliessen. Wenn Terrorismus mit rechtsstaatlichen Mitteln unter Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts bekämpft wird, ist dies auch im Interesse der Schweiz und ihrer Sicherheit. Die Aufrechterhaltung einer Einrichtung wie Guantanamo sendet zudem ein falsches Signal an autoritäre Regierungen weltweit, die den "Krieg gegen den Terror" als Legitimation für Menschenrechtsverletzungen anführen. Aus diesen Gründen und eingedenk ihrer humanitären Tradition ist die Schweiz bereit zu prüfen, ob und inwiefern sie zur Lösung des Problems beitragen und in Guantanamo entlassene Häftlinge aufnehmen kann. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Einbezug der Kantone ist daran, die damit verbundenen politischen, rechtlichen und finanziellen Fragen sorgfältig zu untersuchen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den Aspekt der Sicherheit gelegt. Erst wenn die Ergebnisse dieser Abklärungen vorliegen, wird der Bundesrat über die Aufnahme von einem oder mehreren ehemaligen Häftlingen entscheiden. </p><p>5./6. Die Bereitschaft der Schweiz zu prüfen, ob und inwiefern sie Häftlinge aus Guantanamo aufnehmen kann, steht in keinem formellen Bezug zu anderen im Verhältnis zwischen den USA und der Schweiz aktuellen Themen.</p><p>7. Die Schweiz prüft nur die Aufnahme von einer kleinen Anzahl von ehemaligen Häftlingen aus Guantanamo. Im Vergleich zu der Zahl der Asylgesuche oder der Zahl der neu aufgenommenen Flüchtlinge handelt es sich um eine unbedeutende Anzahl Einzelfälle. </p><p>8. Dies ist Gegenstand laufender Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA.</p><p>9. Im Rahmen des Menschenrechtsdialoges hat die Schweiz schon mehrmals aus humanitären Gründen zugunsten von Gewissensgefangenen interveniert. In Einzelfällen wurde Personen, die vorgängig in Haft gewesen waren, die Einreise in die Schweiz bewilligt und später ein Aufenthaltsrecht in unserem Land zuerkannt. So hat die Schweiz beispielsweise vor einigen Jahren zwei ehemaligen tibetischen Häftlingen - einem Mönch und einer Nonne -, die jahrzehntelang in chinesischen Gefängnissen inhaftiert gewesen waren, die Einreise in die Schweiz ermöglicht und ihnen Asyl gewährt. </p><p>Die Schweiz hat sich im fraglichen Zeitraum bisher mindestens in einem Fall für die Freilassung eines Häftlings aus dem Gefängnis eingesetzt und anschliessend Asyl in der Schweiz gewährt. Es handelte sich dabei um einen pakistanischen Staatsangehörigen, der in seinem Heimatstaat wegen Blasphemie zum Tode verurteilt worden war. Nach Interventionen - unter anderen auch durch die Schweiz - wurde der Inhaftierte freigelassen und erhielt in der Schweiz Asyl.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat angekündigt, die Schweiz wolle den USA Unterstützung bei der Aufnahme von ehemaligen Häftlingen des US-Gefangenenlagers Guantanamo anbieten. Damit sollen unsere Grenzen nun auch für mutmassliche Terroristen geöffnet werden. Mit diesem Entscheid setzt der Bundesrat einmal mehr ein falsches Signal, insbesondere nachdem die Einwanderungszahlen und Asylgesuche im letzten Jahr schon massiv gestiegen sind. Dabei fragt man sich, ob der Bundesrat den Sicherheitsinteressen unseres Landes noch genügend Beachtung schenkt oder sich nur noch auf der Weltbühne profilieren möchte. Darüber hinaus ist es äusserst fragwürdig, wenn wir den USA, welche die Schweiz zurzeit zur sofortigen Herausgabe von Bankkundendaten zwingen wollen, als Dank auch noch die Exhäftlinge vom Hals halten sollen. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Warum sollen die freigelassenen Häftlinge nicht in ihre Heimatländer zurückkehren oder in den USA Asyl beantragen können? </p><p>2. Wie will er den Beweis der Unschuld eines Häftlings erbringen und sicherstellen, dass dieser nicht von der Schweiz aus terroristisch aktiv wird? </p><p>3. Worin bestehen die Interessen der Schweiz zur Aufnahme solcher ehemaligen Häftlinge? </p><p>4. Wieso soll die Schweiz Flüchtlinge aufnehmen, welche die USA mit dem Hinweis auf die nationale Sicherheit nicht aufnehmen wollen? </p><p>5. Warum soll die Schweiz in einer Zeit, in welcher sie massiv von den USA angegriffen wird, die von Finma-Chef Eugen Haltiner sogar als "Wirtschaftskrieg" bezeichnet wird, den USA Unterstützung bei der Lösung dieses Problems anbieten? </p><p>6. Er ist doch wohl nicht so naiv, dass er glaubt, die Aufnahme von einigen Exhäftlingen würde die Wogen um das Schweizer Bankgeheimnis glätten? </p><p>7. Ist es aufgrund der übermässig hohen Asylgesuche im Jahr 2008 nicht kontraproduktiv, den Kantonen über das ordentliche Asylverfahren hinaus noch zusätzliche Flüchtlinge aufzubürden? Setzt er damit nicht ein falsches Zeichen? </p><p>8. Liegen ihm verbindliche Zusicherungen vor, dass die Finanzierung der Aufnahmekosten durch die USA sichergestellt ist? </p><p>9. Hat die Schweiz in den letzten zehn Jahren schon einmal Häftlinge aus anderen Ländern - z. B. Menschen, die wegen ihres Glaubens in arabischen Gefängnissen sassen - aufgenommen oder sich zumindest aktiv darum bemüht?</p>
- Schweizer Interessen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Frage betrifft eine kleinere Gruppe von etwa 60 Personen der insgesamt noch verbleibenden Häftlinge (etwa 250). Es geht um Häftlinge, gegen die keine Anklage erhoben werden soll und gegen welche nie eine Anklage erhoben wurde, die jedoch nicht in ihren Heimatstaat zurückgeführt werden können, weil die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie dort erneut inhaftiert und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt werden können. Das heisst, die USA wenden das Prinzip des "non-refoulement" an. Gemäss Aussagen verschiedener Anwälte der Häftlinge wollen viele von ihnen nicht in einem Staat (USA) leben, welcher ihnen dieses Leid, nämlich Inhaftierung von bis zu sieben Jahren ohne Anklageerhebung und Gerichtsverfahren, zugefügt hat. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass die USA Häftlinge übernehmen werden. Um Guantanamo schliessen zu können, sind die USA indessen auf die Unterstützung von Drittstaaten angewiesen. </p><p>2.-4. Der Bundesrat hat die Inhaftierung von Personen in Guantanamo als völkerrechtswidrig kritisiert. Deshalb hat er den Entscheid von US-Präsident Obama begrüsst, Guantanamo so rasch als möglich zu schliessen. Wenn Terrorismus mit rechtsstaatlichen Mitteln unter Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts bekämpft wird, ist dies auch im Interesse der Schweiz und ihrer Sicherheit. Die Aufrechterhaltung einer Einrichtung wie Guantanamo sendet zudem ein falsches Signal an autoritäre Regierungen weltweit, die den "Krieg gegen den Terror" als Legitimation für Menschenrechtsverletzungen anführen. Aus diesen Gründen und eingedenk ihrer humanitären Tradition ist die Schweiz bereit zu prüfen, ob und inwiefern sie zur Lösung des Problems beitragen und in Guantanamo entlassene Häftlinge aufnehmen kann. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Einbezug der Kantone ist daran, die damit verbundenen politischen, rechtlichen und finanziellen Fragen sorgfältig zu untersuchen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den Aspekt der Sicherheit gelegt. Erst wenn die Ergebnisse dieser Abklärungen vorliegen, wird der Bundesrat über die Aufnahme von einem oder mehreren ehemaligen Häftlingen entscheiden. </p><p>5./6. Die Bereitschaft der Schweiz zu prüfen, ob und inwiefern sie Häftlinge aus Guantanamo aufnehmen kann, steht in keinem formellen Bezug zu anderen im Verhältnis zwischen den USA und der Schweiz aktuellen Themen.</p><p>7. Die Schweiz prüft nur die Aufnahme von einer kleinen Anzahl von ehemaligen Häftlingen aus Guantanamo. Im Vergleich zu der Zahl der Asylgesuche oder der Zahl der neu aufgenommenen Flüchtlinge handelt es sich um eine unbedeutende Anzahl Einzelfälle. </p><p>8. Dies ist Gegenstand laufender Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA.</p><p>9. Im Rahmen des Menschenrechtsdialoges hat die Schweiz schon mehrmals aus humanitären Gründen zugunsten von Gewissensgefangenen interveniert. In Einzelfällen wurde Personen, die vorgängig in Haft gewesen waren, die Einreise in die Schweiz bewilligt und später ein Aufenthaltsrecht in unserem Land zuerkannt. So hat die Schweiz beispielsweise vor einigen Jahren zwei ehemaligen tibetischen Häftlingen - einem Mönch und einer Nonne -, die jahrzehntelang in chinesischen Gefängnissen inhaftiert gewesen waren, die Einreise in die Schweiz ermöglicht und ihnen Asyl gewährt. </p><p>Die Schweiz hat sich im fraglichen Zeitraum bisher mindestens in einem Fall für die Freilassung eines Häftlings aus dem Gefängnis eingesetzt und anschliessend Asyl in der Schweiz gewährt. Es handelte sich dabei um einen pakistanischen Staatsangehörigen, der in seinem Heimatstaat wegen Blasphemie zum Tode verurteilt worden war. Nach Interventionen - unter anderen auch durch die Schweiz - wurde der Inhaftierte freigelassen und erhielt in der Schweiz Asyl.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat angekündigt, die Schweiz wolle den USA Unterstützung bei der Aufnahme von ehemaligen Häftlingen des US-Gefangenenlagers Guantanamo anbieten. Damit sollen unsere Grenzen nun auch für mutmassliche Terroristen geöffnet werden. Mit diesem Entscheid setzt der Bundesrat einmal mehr ein falsches Signal, insbesondere nachdem die Einwanderungszahlen und Asylgesuche im letzten Jahr schon massiv gestiegen sind. Dabei fragt man sich, ob der Bundesrat den Sicherheitsinteressen unseres Landes noch genügend Beachtung schenkt oder sich nur noch auf der Weltbühne profilieren möchte. Darüber hinaus ist es äusserst fragwürdig, wenn wir den USA, welche die Schweiz zurzeit zur sofortigen Herausgabe von Bankkundendaten zwingen wollen, als Dank auch noch die Exhäftlinge vom Hals halten sollen. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Warum sollen die freigelassenen Häftlinge nicht in ihre Heimatländer zurückkehren oder in den USA Asyl beantragen können? </p><p>2. Wie will er den Beweis der Unschuld eines Häftlings erbringen und sicherstellen, dass dieser nicht von der Schweiz aus terroristisch aktiv wird? </p><p>3. Worin bestehen die Interessen der Schweiz zur Aufnahme solcher ehemaligen Häftlinge? </p><p>4. Wieso soll die Schweiz Flüchtlinge aufnehmen, welche die USA mit dem Hinweis auf die nationale Sicherheit nicht aufnehmen wollen? </p><p>5. Warum soll die Schweiz in einer Zeit, in welcher sie massiv von den USA angegriffen wird, die von Finma-Chef Eugen Haltiner sogar als "Wirtschaftskrieg" bezeichnet wird, den USA Unterstützung bei der Lösung dieses Problems anbieten? </p><p>6. Er ist doch wohl nicht so naiv, dass er glaubt, die Aufnahme von einigen Exhäftlingen würde die Wogen um das Schweizer Bankgeheimnis glätten? </p><p>7. Ist es aufgrund der übermässig hohen Asylgesuche im Jahr 2008 nicht kontraproduktiv, den Kantonen über das ordentliche Asylverfahren hinaus noch zusätzliche Flüchtlinge aufzubürden? Setzt er damit nicht ein falsches Zeichen? </p><p>8. Liegen ihm verbindliche Zusicherungen vor, dass die Finanzierung der Aufnahmekosten durch die USA sichergestellt ist? </p><p>9. Hat die Schweiz in den letzten zehn Jahren schon einmal Häftlinge aus anderen Ländern - z. B. Menschen, die wegen ihres Glaubens in arabischen Gefängnissen sassen - aufgenommen oder sich zumindest aktiv darum bemüht?</p>
- Schweizer Interessen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen
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