Stärkung der Säule 3a. Selbstverantwortung in der Altersvorsorge

ShortId
09.3082
Id
20093082
Updated
28.07.2023 15:18
Language
de
Title
Stärkung der Säule 3a. Selbstverantwortung in der Altersvorsorge
AdditionalIndexing
28;Steuerbefreiung;Steuerabzug;Dritte Säule
1
  • L05K0104010103, Dritte Säule
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Ansicht der FDP-Liberalen Fraktion ist die Eigenverantwortung in der Altersvorsorge zu stärken. Das soll durch eine stärkere Förderung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) mittels Steueranreizen erfolgen. Die FDP-Liberale Fraktion fordert deshalb eine substanzielle Erhöhung der heute geltenden maximalen Steuerfreibeträge in der Säule 3a für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende. Das stärkt die Eigenverantwortung und setzt die richtigen Anreize für die individuelle Vorsorge. Die staatliche und berufliche Vorsorge wird dadurch nicht negativ tangiert. Im Gegenteil: Eine robustere Säule der privaten Vorsorge stärkt das gesamte Vorsorgesystem.</p>
  • <p>Nach Informationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung nahmen im Steuerjahr 2005 nur 28 Prozent der Steuerpflichtigen einen Abzug für Säule-3a-Beiträge vor. Nur gerade 10 Prozent aller Steuerpflichtigen sind überdies in der Lage, den vollen Abzug geltend zu machen. Mithin kann der Abzug von den wenigsten Steuerpflichtigen ausgeschöpft werden. Über die Hälfte aller Steuerersparnisse infolge des Steuerabzugs für Beiträge an die Säule 3a fiel bei den Haushalten mit einem steuerbaren Einkommen von über 75 000 Franken an.</p><p>Eine Erhöhung des Säule-3a-Abzugs würde zur Folge haben, dass hauptsächlich Steuerpflichtige mit hohem Einkommen noch höhere Abzüge würden geltend machen können. Diese Personen verfügen in der Regel jedoch bereits über eine gute Vorsorge. Die vorgeschlagene Massnahme käme folglich nur sehr wenigen Steuerpflichtigen zugute.</p><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass sich der maximal zulässige Abzug der Säule 3a in Prozenten des oberen Grenzbetrages des koordinierten Lohnes bemisst. Dieser obere Grenzbetrag wird regelmässig, d. h. im gleichen Rhythmus und Ausmass wie die AHV/IV-Renten, an die Lohn- und Preisentwicklung (Mischindex) angepasst. Dadurch erfährt auch der maximal zulässige Abzug der Säule 3a eine regelmässige Anpassung an die Teuerung, was bereits zu einer kontinuierlichen Erhöhung des maximal zulässigen Säule-3a-Abzugs führt.</p><p>Auf den 1. Januar 2008 wurde die 3a-Vorsorge auch für Personen geöffnet, die zwischen dem ordentlichen Rentenalter und dem vollendeten 70. Altersjahr weiterhin erwerbstätig sind. Zusätzliche Erweiterungen der Vorsorgemöglichkeiten in der Säule 3a sind zurzeit nicht geplant.</p><p>Ferner besteht mit Inkraftsetzung der Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit ab 1. Januar 2011 für selbstständig Erwerbstätige die Möglichkeit, einen fiktiven Einkauf in die zweite Säule geltend zu machen.</p><p>Die vorgeschlagene Massnahme ist folglich nicht geeignet, die Vorsorge effektiv zu stärken. Der Bundesrat kann sich dem Anliegen der vorliegenden Motion daher nicht anschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesrecht so abzuändern, dass die maximalen Steuerfreibeträge für Einzahlungen in die Säule 3a gegenüber heute substanziell erhöht werden.</p>
  • Stärkung der Säule 3a. Selbstverantwortung in der Altersvorsorge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Ansicht der FDP-Liberalen Fraktion ist die Eigenverantwortung in der Altersvorsorge zu stärken. Das soll durch eine stärkere Förderung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) mittels Steueranreizen erfolgen. Die FDP-Liberale Fraktion fordert deshalb eine substanzielle Erhöhung der heute geltenden maximalen Steuerfreibeträge in der Säule 3a für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende. Das stärkt die Eigenverantwortung und setzt die richtigen Anreize für die individuelle Vorsorge. Die staatliche und berufliche Vorsorge wird dadurch nicht negativ tangiert. Im Gegenteil: Eine robustere Säule der privaten Vorsorge stärkt das gesamte Vorsorgesystem.</p>
    • <p>Nach Informationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung nahmen im Steuerjahr 2005 nur 28 Prozent der Steuerpflichtigen einen Abzug für Säule-3a-Beiträge vor. Nur gerade 10 Prozent aller Steuerpflichtigen sind überdies in der Lage, den vollen Abzug geltend zu machen. Mithin kann der Abzug von den wenigsten Steuerpflichtigen ausgeschöpft werden. Über die Hälfte aller Steuerersparnisse infolge des Steuerabzugs für Beiträge an die Säule 3a fiel bei den Haushalten mit einem steuerbaren Einkommen von über 75 000 Franken an.</p><p>Eine Erhöhung des Säule-3a-Abzugs würde zur Folge haben, dass hauptsächlich Steuerpflichtige mit hohem Einkommen noch höhere Abzüge würden geltend machen können. Diese Personen verfügen in der Regel jedoch bereits über eine gute Vorsorge. Die vorgeschlagene Massnahme käme folglich nur sehr wenigen Steuerpflichtigen zugute.</p><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass sich der maximal zulässige Abzug der Säule 3a in Prozenten des oberen Grenzbetrages des koordinierten Lohnes bemisst. Dieser obere Grenzbetrag wird regelmässig, d. h. im gleichen Rhythmus und Ausmass wie die AHV/IV-Renten, an die Lohn- und Preisentwicklung (Mischindex) angepasst. Dadurch erfährt auch der maximal zulässige Abzug der Säule 3a eine regelmässige Anpassung an die Teuerung, was bereits zu einer kontinuierlichen Erhöhung des maximal zulässigen Säule-3a-Abzugs führt.</p><p>Auf den 1. Januar 2008 wurde die 3a-Vorsorge auch für Personen geöffnet, die zwischen dem ordentlichen Rentenalter und dem vollendeten 70. Altersjahr weiterhin erwerbstätig sind. Zusätzliche Erweiterungen der Vorsorgemöglichkeiten in der Säule 3a sind zurzeit nicht geplant.</p><p>Ferner besteht mit Inkraftsetzung der Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit ab 1. Januar 2011 für selbstständig Erwerbstätige die Möglichkeit, einen fiktiven Einkauf in die zweite Säule geltend zu machen.</p><p>Die vorgeschlagene Massnahme ist folglich nicht geeignet, die Vorsorge effektiv zu stärken. Der Bundesrat kann sich dem Anliegen der vorliegenden Motion daher nicht anschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesrecht so abzuändern, dass die maximalen Steuerfreibeträge für Einzahlungen in die Säule 3a gegenüber heute substanziell erhöht werden.</p>
    • Stärkung der Säule 3a. Selbstverantwortung in der Altersvorsorge

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