Stromversorgungsverträge mit dem Ausland. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen bewahren
- ShortId
-
09.3083
- Id
-
20093083
- Updated
-
09.04.2025 00:24
- Language
-
de
- Title
-
Stromversorgungsverträge mit dem Ausland. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen bewahren
- AdditionalIndexing
-
66;Unternehmen;Stromversorgung;elektrische Energie;Lieferung;Vertrag des Privatrechts;Wettbewerbsfähigkeit;Sicherung der Versorgung
- 1
-
- L06K170101060701, Stromversorgung
- L04K17030301, elektrische Energie
- L05K0701050108, Lieferung
- L04K07030601, Unternehmen
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- L04K05070201, Vertrag des Privatrechts
- L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der derzeitigen Energiepolitik des Bundesrats, die sich auf vier Säulen stützt, spielen vertragliche Beziehungen mit ausländischen Elektrizitätsunternehmen eine bedeutende Rolle für die Deckung eines Teils unseres Strombedarfs. In den kommenden Jahren, genauer gesagt 2011, 2016 und in den Jahren danach, werden mehrere dieser Verträge ablaufen und werden aufgehoben. Unter anderem handelt es sich hierbei um Bezugs- und Lieferverträge mit Frankreich, welche die Lieferung von Strommengen im Ausmass der Produktion mehrerer Atomkraftwerke vorsehen. Diese Verträge wurden zwischen 1990 und 2000 zu grösstenteils vorteilhaften Bedingungen abgeschlossen. In der Zwischenzeit sind die Preise am Strommarkt gestiegen: Im Vergleich zu den laufenden Vertragsbedingungen ist der Strom um mehrere Rappen teurer geworden. Durchschnittlich werden 15 Prozent des schweizerischen Strombedarfs durch vertraglich festgelegte Stromlieferungen aus dem Ausland gedeckt. Dieser Anteil kann in den Wintermonaten aufgrund der saisonbedingt hohen Nachfrage 30 bis 40 Prozent übersteigen. Im Jahr 2020 fehlen in der Europäischen Union 300 000 Megawatt Leistung, um den Strombedarf der Mitgliedstaaten zu decken. </p><p>Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass der Ablauf dieser Verträge kein Hindernis für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen darstellt. Der Bundesrat muss daher die nötigen Massnahmen treffen, um unsere Energieversorgung langfristig zu garantieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Energieunternehmen zu bewahren.</p>
- <p>Am 8. November 2007 haben die Schweiz und die EU in Brüssel die Verhandlungen über ein Elektrizitätsabkommen aufgenommen. Der Bundesrat hatte das Mandat für die Verhandlungen am 17. Mai 2006 unter Vorbehalt verabschiedet und am 2. Mai 2007 unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Aussenpolitischen Kommission (APK) sowie der Kantone präzisiert. Die Verhandlungsgegenstände erstrecken sich auf die Versorgungssicherheit, den grenzüberschreitenden Stromhandel, den gegenseitigen Marktzugang und auf stromrelevante Umweltfragen. Die Frage der Langfristverträge mit dem Ausland ist Bestandteil der laufenden Verhandlungen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Langfristverträge bewusst und setzt sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen für deren Aufrechterhaltung ein. Zu beachten ist allerdings, dass in der EU die Langfristverträge an sich nicht infrage gestellt werden, sondern ausschliesslich deren Priorisierung an den Grenzen. Auch der Investitionsschutz wird grundsätzlich nicht infrage gestellt. Die konkrete und künftige Handhabung der Langfristverträge wird im Rahmen der laufenden Verhandlungen herausgearbeitet. Ein allfälliges Abkommen wird auch den völkerrechtlichen Rahmen für die Handhabung der Langfristverträge darstellen.</p><p>Bei den Verhandlungen setzt sich die Schweiz aktiv dafür ein, dass sie im europäischen Strommarkt auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen wird. Dabei wird es auch um den technisch und wirtschaftlich optimalen Einsatz der schweizerischen Speicher- und Pumpspeicheranlagen gehen, welche bei der Bereitstellung von Systemdienstleistungen und Reserveenergie in der Schweiz und im Ausland gerade für die Förderung der erneuerbaren Energien immer wichtiger werden.</p><p>Die Langfristverträge als solches sind somit als gesichert anzusehen. Der Bundesrat ist bereit, die Anliegen der Motion innerhalb der laufenden Verhandlungen zu berücksichtigen. In diesem Sinne kann er den Vorstoss entgegennehmen. Massnahmen und Abklärungen ausserhalb der laufenden Verhandlungen könnten sich hingegen negativ auf den Verhandlungsprozess auswirken.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Mehrere Stromversorgungsverträge, die mit Unternehmen im Ausland abgeschlossen wurden, laufen in den kommenden Jahren ab. Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat:</p><p>1. die Bedeutung der Verträge mit dem Ausland, die in den kommenden 15 Jahren ablaufen, und die betreffenden Strommengen abzuklären;</p><p>2. Abkommen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten zu schliessen, um die Stromversorgung der Schweiz zu sichern;</p><p>3. die Auswirkungen des Ablaufs der Verträge mit dem Ausland auf den Strompreis und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Energieunternehmen zu untersuchen;</p><p>4. Massnahmen zu treffen, um die bestehenden Verträge abzusichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Energieunternehmen unseres Landes zu erhalten.</p>
- Stromversorgungsverträge mit dem Ausland. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen bewahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Rahmen der derzeitigen Energiepolitik des Bundesrats, die sich auf vier Säulen stützt, spielen vertragliche Beziehungen mit ausländischen Elektrizitätsunternehmen eine bedeutende Rolle für die Deckung eines Teils unseres Strombedarfs. In den kommenden Jahren, genauer gesagt 2011, 2016 und in den Jahren danach, werden mehrere dieser Verträge ablaufen und werden aufgehoben. Unter anderem handelt es sich hierbei um Bezugs- und Lieferverträge mit Frankreich, welche die Lieferung von Strommengen im Ausmass der Produktion mehrerer Atomkraftwerke vorsehen. Diese Verträge wurden zwischen 1990 und 2000 zu grösstenteils vorteilhaften Bedingungen abgeschlossen. In der Zwischenzeit sind die Preise am Strommarkt gestiegen: Im Vergleich zu den laufenden Vertragsbedingungen ist der Strom um mehrere Rappen teurer geworden. Durchschnittlich werden 15 Prozent des schweizerischen Strombedarfs durch vertraglich festgelegte Stromlieferungen aus dem Ausland gedeckt. Dieser Anteil kann in den Wintermonaten aufgrund der saisonbedingt hohen Nachfrage 30 bis 40 Prozent übersteigen. Im Jahr 2020 fehlen in der Europäischen Union 300 000 Megawatt Leistung, um den Strombedarf der Mitgliedstaaten zu decken. </p><p>Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass der Ablauf dieser Verträge kein Hindernis für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen darstellt. Der Bundesrat muss daher die nötigen Massnahmen treffen, um unsere Energieversorgung langfristig zu garantieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Energieunternehmen zu bewahren.</p>
- <p>Am 8. November 2007 haben die Schweiz und die EU in Brüssel die Verhandlungen über ein Elektrizitätsabkommen aufgenommen. Der Bundesrat hatte das Mandat für die Verhandlungen am 17. Mai 2006 unter Vorbehalt verabschiedet und am 2. Mai 2007 unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Aussenpolitischen Kommission (APK) sowie der Kantone präzisiert. Die Verhandlungsgegenstände erstrecken sich auf die Versorgungssicherheit, den grenzüberschreitenden Stromhandel, den gegenseitigen Marktzugang und auf stromrelevante Umweltfragen. Die Frage der Langfristverträge mit dem Ausland ist Bestandteil der laufenden Verhandlungen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Langfristverträge bewusst und setzt sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen für deren Aufrechterhaltung ein. Zu beachten ist allerdings, dass in der EU die Langfristverträge an sich nicht infrage gestellt werden, sondern ausschliesslich deren Priorisierung an den Grenzen. Auch der Investitionsschutz wird grundsätzlich nicht infrage gestellt. Die konkrete und künftige Handhabung der Langfristverträge wird im Rahmen der laufenden Verhandlungen herausgearbeitet. Ein allfälliges Abkommen wird auch den völkerrechtlichen Rahmen für die Handhabung der Langfristverträge darstellen.</p><p>Bei den Verhandlungen setzt sich die Schweiz aktiv dafür ein, dass sie im europäischen Strommarkt auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen wird. Dabei wird es auch um den technisch und wirtschaftlich optimalen Einsatz der schweizerischen Speicher- und Pumpspeicheranlagen gehen, welche bei der Bereitstellung von Systemdienstleistungen und Reserveenergie in der Schweiz und im Ausland gerade für die Förderung der erneuerbaren Energien immer wichtiger werden.</p><p>Die Langfristverträge als solches sind somit als gesichert anzusehen. Der Bundesrat ist bereit, die Anliegen der Motion innerhalb der laufenden Verhandlungen zu berücksichtigen. In diesem Sinne kann er den Vorstoss entgegennehmen. Massnahmen und Abklärungen ausserhalb der laufenden Verhandlungen könnten sich hingegen negativ auf den Verhandlungsprozess auswirken.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Mehrere Stromversorgungsverträge, die mit Unternehmen im Ausland abgeschlossen wurden, laufen in den kommenden Jahren ab. Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat:</p><p>1. die Bedeutung der Verträge mit dem Ausland, die in den kommenden 15 Jahren ablaufen, und die betreffenden Strommengen abzuklären;</p><p>2. Abkommen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten zu schliessen, um die Stromversorgung der Schweiz zu sichern;</p><p>3. die Auswirkungen des Ablaufs der Verträge mit dem Ausland auf den Strompreis und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Energieunternehmen zu untersuchen;</p><p>4. Massnahmen zu treffen, um die bestehenden Verträge abzusichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Energieunternehmen unseres Landes zu erhalten.</p>
- Stromversorgungsverträge mit dem Ausland. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen bewahren
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