Feinstaubfilter bei Holzheizungen
- ShortId
-
09.3087
- Id
-
20093087
- Updated
-
28.07.2023 10:10
- Language
-
de
- Title
-
Feinstaubfilter bei Holzheizungen
- AdditionalIndexing
-
52;Heizung;Partikelfilter;Brennholz;Staub;Luftreinhaltung
- 1
-
- L05K0705030204, Heizung
- L05K0705040102, Brennholz
- L06K060201010102, Staub
- L05K1801040101, Partikelfilter
- L04K06010411, Luftreinhaltung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit Holz zu heizen ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll: Holz ist ein einheimischer, nachwachsender Rohstoff. Holz-Energie ist CO2-neutral. </p><p>Holzheizungen haben aber einen Nachteil: Sie erzeugen Feinstaub. Heute gibt es auf dem Markt Holzfeuerungen, deren Energieerzeugung schadstoffarm ist, deren Grenzwerte die Limiten der Luftreinhalte-Verordnung erfüllen und das Qualitätssiegel von Holzenergie Schweiz tragen.</p><p>Für ältere Holzfeuerungen und Cheminées gilt dies jedoch nicht. Sie sind verantwortlich für fast 8 Prozent aller Feinstaubemissionen (PM 10) und im Winter regional gar für gegen 50 Prozent (gemäss Messungen des PSI). Die Technik ist heute so weit, dass sie sehr wirksame Feinstaubfilter anbieten kann, die zudem einfach zu montieren sind. Gewisse Produkte reduzieren den Feinstaubausstoss um 95 Prozent (Bafu-geprüft).</p>
- <p>Für einen emissionsarmen Betrieb kleiner Holzfeuerungen (bis 40 Kilowatt Feuerungswärmeleistung) müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:</p><p>- Die Feuerungsanlage muss eine vollständige und saubere Verbrennung ermöglichen. Seit dem Inkrafttreten der revidierten Luftreinhalte-Verordnung (LRV) am 1. September 2007 müssen neue, in Serie hergestellte Anlagen über einen Nachweis ihrer Konformität mit den entsprechenden europäischen Normen verfügen. Damit ist diese Voraussetzung für neu installierte Anlagen weitgehend sichergestellt. </p><p>- Beim Betrieb der Anlage müssen die Grundsätze für eine vollständige und saubere Verbrennung beachtet werden: Der Brennstoff muss die richtige Stückigkeit aufweisen und in passender Menge in den Feuerraum eingefüllt werden; das Anfeuern muss von oben her erfolgen; die Luftzufuhr muss korrekt geregelt werden.</p><p>- Es darf nur trockenes, naturbelassenes Holz verbrannt werden (Anh. 3 Ziff. 521 Abs. 2 der LRV).</p><p>Die heute auf dem Markt erhältlichen Staubabscheidesysteme (Feinstaubfilter) für kleine Holzfeuerungen sind nur dann langfristig und effektiv wirksam, wenn sie bei Anlagen eingesetzt werden, die vollständig und damit sauber verbrennen - was nur bei neueren Anlagen der Fall ist - und wenn die drei genannten Voraussetzungen erfüllt werden. </p><p>Ältere Anlagen weisen dagegen oft Defizite in der Konstruktion auf, die eine saubere Verbrennung erschweren. Die Folge davon ist vermehrte Russbildung und somit erhöhter Feinstaubausstoss. Ein Staubabscheidesystem ist mit einer solchen Fracht überfordert und verliert seine Abscheideeffizienz. Dies gilt auch bei einer unsachgemässen Feuerung (Nichteinhaltung der drei genannten Voraussetzungen).</p><p>Beim heutigen Stand der Technik macht eine Nachrüstpflicht deshalb keinen Sinn. Mit Investitionen von rund 2000 Franken oder mehr pro Filter ist zudem das Kosten-Nutzen-Verhältnis für eine Nachrüstung bestehender Anlagen ungünstig. </p><p>Die Entwicklung auf dem Gebiet wird aber vom zuständigen Bundesamt aufmerksam verfolgt, um zu gegebener Zeit weitere geeignete Massnahmen gegen die Feinstaubemissionen aus kleinen Holzfeuerungen ergreifen zu können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Ergänzung seines Aktionsplans Feinstaub folgende zwei Varianten zur Senkung der Feinstaubbelastung durch Holzfeuerungen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten:</p><p>- Nachrüstpflicht mit Feinstaubfilter für Holzfeuerungen;</p><p>- Anreizstrategie zur Förderung der Nachrüstung von Holzfeuerungen mit Feinstaubfiltern.</p>
- Feinstaubfilter bei Holzheizungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit Holz zu heizen ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll: Holz ist ein einheimischer, nachwachsender Rohstoff. Holz-Energie ist CO2-neutral. </p><p>Holzheizungen haben aber einen Nachteil: Sie erzeugen Feinstaub. Heute gibt es auf dem Markt Holzfeuerungen, deren Energieerzeugung schadstoffarm ist, deren Grenzwerte die Limiten der Luftreinhalte-Verordnung erfüllen und das Qualitätssiegel von Holzenergie Schweiz tragen.</p><p>Für ältere Holzfeuerungen und Cheminées gilt dies jedoch nicht. Sie sind verantwortlich für fast 8 Prozent aller Feinstaubemissionen (PM 10) und im Winter regional gar für gegen 50 Prozent (gemäss Messungen des PSI). Die Technik ist heute so weit, dass sie sehr wirksame Feinstaubfilter anbieten kann, die zudem einfach zu montieren sind. Gewisse Produkte reduzieren den Feinstaubausstoss um 95 Prozent (Bafu-geprüft).</p>
- <p>Für einen emissionsarmen Betrieb kleiner Holzfeuerungen (bis 40 Kilowatt Feuerungswärmeleistung) müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:</p><p>- Die Feuerungsanlage muss eine vollständige und saubere Verbrennung ermöglichen. Seit dem Inkrafttreten der revidierten Luftreinhalte-Verordnung (LRV) am 1. September 2007 müssen neue, in Serie hergestellte Anlagen über einen Nachweis ihrer Konformität mit den entsprechenden europäischen Normen verfügen. Damit ist diese Voraussetzung für neu installierte Anlagen weitgehend sichergestellt. </p><p>- Beim Betrieb der Anlage müssen die Grundsätze für eine vollständige und saubere Verbrennung beachtet werden: Der Brennstoff muss die richtige Stückigkeit aufweisen und in passender Menge in den Feuerraum eingefüllt werden; das Anfeuern muss von oben her erfolgen; die Luftzufuhr muss korrekt geregelt werden.</p><p>- Es darf nur trockenes, naturbelassenes Holz verbrannt werden (Anh. 3 Ziff. 521 Abs. 2 der LRV).</p><p>Die heute auf dem Markt erhältlichen Staubabscheidesysteme (Feinstaubfilter) für kleine Holzfeuerungen sind nur dann langfristig und effektiv wirksam, wenn sie bei Anlagen eingesetzt werden, die vollständig und damit sauber verbrennen - was nur bei neueren Anlagen der Fall ist - und wenn die drei genannten Voraussetzungen erfüllt werden. </p><p>Ältere Anlagen weisen dagegen oft Defizite in der Konstruktion auf, die eine saubere Verbrennung erschweren. Die Folge davon ist vermehrte Russbildung und somit erhöhter Feinstaubausstoss. Ein Staubabscheidesystem ist mit einer solchen Fracht überfordert und verliert seine Abscheideeffizienz. Dies gilt auch bei einer unsachgemässen Feuerung (Nichteinhaltung der drei genannten Voraussetzungen).</p><p>Beim heutigen Stand der Technik macht eine Nachrüstpflicht deshalb keinen Sinn. Mit Investitionen von rund 2000 Franken oder mehr pro Filter ist zudem das Kosten-Nutzen-Verhältnis für eine Nachrüstung bestehender Anlagen ungünstig. </p><p>Die Entwicklung auf dem Gebiet wird aber vom zuständigen Bundesamt aufmerksam verfolgt, um zu gegebener Zeit weitere geeignete Massnahmen gegen die Feinstaubemissionen aus kleinen Holzfeuerungen ergreifen zu können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Ergänzung seines Aktionsplans Feinstaub folgende zwei Varianten zur Senkung der Feinstaubbelastung durch Holzfeuerungen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten:</p><p>- Nachrüstpflicht mit Feinstaubfilter für Holzfeuerungen;</p><p>- Anreizstrategie zur Förderung der Nachrüstung von Holzfeuerungen mit Feinstaubfiltern.</p>
- Feinstaubfilter bei Holzheizungen
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